Nordrhein-Westfalen ist einer der führenden Wirtschafts- und Innovationsstandorte sowie bedeutendes Forschungs- und Handelszentrum in Europa. Als landeseigene Außenwirtschaftsförderungsgesellschaft unterstützt NRW.Global Business (vormals NRW.INVEST und NRW.International) NRW-Unternehmen bei der Erschließung wichtiger Auslandsmärkte, der Vernetzung mit internationalen Geschäftspartnern sowie bei Investitionsprojekten und der Ansiedlung in Nordrhein-Westfalen. Ziel der hier ausgeschriebenen Standortmarketingkampagne ist es, den Bekanntheitsgrad des Wirtschafts- und Innovationsstandortes Nordrhein-Westfalen weltweit weiter zu steigern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-11-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Werbe- und Marketingdienstleistungen
Kurze Beschreibung:
Nordrhein-Westfalen ist einer der führenden Wirtschafts- und Innovationsstandorte sowie bedeutendes Forschungs- und Handelszentrum in Europa. Als landeseigene Außenwirtschaftsförderungsgesellschaft unterstützt NRW.Global Business (vormals NRW.INVEST und NRW.International) NRW-Unternehmen bei der Erschließung wichtiger Auslandsmärkte, der Vernetzung mit internationalen Geschäftspartnern sowie bei Investitionsprojekten und der Ansiedlung in Nordrhein-Westfalen.
Ziel der hier ausgeschriebenen Standortmarketingkampagne ist es, den Bekanntheitsgrad des Wirtschafts- und Innovationsstandortes Nordrhein-Westfalen weltweit weiter zu steigern.
Nordrhein-Westfalen ist einer der führenden Wirtschafts- und Innovationsstandorte sowie bedeutendes Forschungs- und Handelszentrum in Europa. Als landeseigene Außenwirtschaftsförderungsgesellschaft unterstützt NRW.Global Business (vormals NRW.INVEST und NRW.International) NRW-Unternehmen bei der Erschließung wichtiger Auslandsmärkte, der Vernetzung mit internationalen Geschäftspartnern sowie bei Investitionsprojekten und der Ansiedlung in Nordrhein-Westfalen.
Ziel der hier ausgeschriebenen Standortmarketingkampagne ist es, den Bekanntheitsgrad des Wirtschafts- und Innovationsstandortes Nordrhein-Westfalen weltweit weiter zu steigern.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Werbe- und Marketingdienstleistungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
1) Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung nach den Maßgaben der Rechtsprechung im Einzelfall rechtmäßig ist. Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) fortzuführen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) auszufüllen und einzureichen. Sämtliche unter III.1.1) Nr. (1) bis (3) aufgeführten Unterlagen sind jeweils von allen Mitgliedernder Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
2) Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. § 47 VgV der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen („Eignungsleihe“). Der Bieter hat die unter III.1.1) Nr. (1) bis (3)aufgeführten Unterlagen insgesamt und die unter III.1.2) und III.1.3) genannten Unterlagen jeweils in dem Umfang für den Dritten seinem Angebot beizufügen, wie sich auf die Eignung des Dritten bezogen werden soll.
3) Im Falle des Nachunternehmereinsatzes, hat der Bieter eine entsprechende Auflistung der Nachunternehmer (Vordruck) mit dem Angebot einzureichen. Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter die unter III.1.1) Nr.(2) und (3) genannten Eignungsnachweise für alle Benannten Nachunternehmer vor Zuschlagserteilung nachzureichen.
4) Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – im Falle der Eignungsleihe und/oder des Nachunternehmereinsatzes bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen nach § 47 VgV, bzw. § 36VgV der benannten Dritten nachzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
5) Für die Erstellung des Angebotes sind die von der Vergabestelle unter dem angegebenen Link (s. unter I. 3)) bereit gestellten Vordrucke zu verwenden. Die Einzelheiten zur elektronischen Angebotsangabe sind den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
6) Die Vergabestelle behält sich vor, Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nach Maßgabe des § 56 Abs. 2-4 VgV nachzufordern oder die Angebote gem. § 48 Abs. 7 VgV schriftlich aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf eine entsprechende Nachforderung/Aufklärung.
7) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die angegebene Vergabeplattform einzureichen. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens 7 Tage vor dem Ablauf derAngebotsfrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
8) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren findet nicht statt.
1) Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung nach den Maßgaben der Rechtsprechung im Einzelfall rechtmäßig ist. Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) fortzuführen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) auszufüllen und einzureichen. Sämtliche unter III.1.1) Nr. (1) bis (3) aufgeführten Unterlagen sind jeweils von allen Mitgliedernder Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
2) Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. § 47 VgV der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen („Eignungsleihe“). Der Bieter hat die unter III.1.1) Nr. (1) bis (3)aufgeführten Unterlagen insgesamt und die unter III.1.2) und III.1.3) genannten Unterlagen jeweils in dem Umfang für den Dritten seinem Angebot beizufügen, wie sich auf die Eignung des Dritten bezogen werden soll.
3) Im Falle des Nachunternehmereinsatzes, hat der Bieter eine entsprechende Auflistung der Nachunternehmer (Vordruck) mit dem Angebot einzureichen. Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter die unter III.1.1) Nr.(2) und (3) genannten Eignungsnachweise für alle Benannten Nachunternehmer vor Zuschlagserteilung nachzureichen.
4) Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – im Falle der Eignungsleihe und/oder des Nachunternehmereinsatzes bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen nach § 47 VgV, bzw. § 36VgV der benannten Dritten nachzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
5) Für die Erstellung des Angebotes sind die von der Vergabestelle unter dem angegebenen Link (s. unter I. 3)) bereit gestellten Vordrucke zu verwenden. Die Einzelheiten zur elektronischen Angebotsangabe sind den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
6) Die Vergabestelle behält sich vor, Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nach Maßgabe des § 56 Abs. 2-4 VgV nachzufordern oder die Angebote gem. § 48 Abs. 7 VgV schriftlich aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf eine entsprechende Nachforderung/Aufklärung.
7) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die angegebene Vergabeplattform einzureichen. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens 7 Tage vor dem Ablauf derAngebotsfrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
8) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren findet nicht statt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Nordrhein-Westfalen ist einer der führenden Wirtschafts- und Innovationsstandorte sowie bedeutendes Forschungs- und Handelszentrum in Europa. Als landeseigene Außenwirtschaftsförderungsgesellschaft unterstützt NRW.Global Business (vormals NRW.INVEST und NRW.International) NRW-Unternehmen bei der Erschließung wichtiger Auslandsmärkte, der Vernetzung mit internationalen Geschäftspartnern sowie bei Investitionsprojekten und der Ansiedlung in Nordrhein-Westfalen.
Nordrhein-Westfalen ist einer der führenden Wirtschafts- und Innovationsstandorte sowie bedeutendes Forschungs- und Handelszentrum in Europa. Als landeseigene Außenwirtschaftsförderungsgesellschaft unterstützt NRW.Global Business (vormals NRW.INVEST und NRW.International) NRW-Unternehmen bei der Erschließung wichtiger Auslandsmärkte, der Vernetzung mit internationalen Geschäftspartnern sowie bei Investitionsprojekten und der Ansiedlung in Nordrhein-Westfalen.
Ziel der hier ausgeschriebenen Standortmarketingkampagne ist es, den Bekanntheitsgrad des Wirtschafts- und Innovationsstandortes Nordrhein-Westfalen weltweit weiter zu steigern.
Zum Leistungsbestandteil während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung zählen insbesondere die nachfolgend beschriebenen Komponenten:
Entwicklung eines Claims und einer Wort-Bild-Marke zum Wirtschafts- und Innovationsstandort Nordrhein-Westfalen. Der Claim soll die Internationalität des Auftrags und eventuelle kulturelle oder religiöse Befindlichkeiten beachten. Das optische Erscheinungsbild sollte typographisch ansprechend sein. Ziel ist es, mit dem Claim einen hohen Wiedererkennungswert zu erreichen und möglichst viele Akteure des Landes einzubinden, um dadurch Allianzen zur Stärkung des Standortes zu generieren und diesen gemeinsam international zu vermarkten.
Entwicklung eines Claims und einer Wort-Bild-Marke zum Wirtschafts- und Innovationsstandort Nordrhein-Westfalen. Der Claim soll die Internationalität des Auftrags und eventuelle kulturelle oder religiöse Befindlichkeiten beachten. Das optische Erscheinungsbild sollte typographisch ansprechend sein. Ziel ist es, mit dem Claim einen hohen Wiedererkennungswert zu erreichen und möglichst viele Akteure des Landes einzubinden, um dadurch Allianzen zur Stärkung des Standortes zu generieren und diesen gemeinsam international zu vermarkten.
Entwicklung einer Kommunikationsstrategie mit einem darauf aufsetzenden neuen Kommunikationskonzept inkl. Kernbotschaften und (argumentativen) Kerninhalten und Storytelling, mit darauf aufsetzenden Bildwelten und einer Anzeigensystematik, Slogans zu den Zukunftsthemen von NRW und die Zusammenführung der Ergebnisse in einem neuen Styleguide.
Entwicklung einer Kommunikationsstrategie mit einem darauf aufsetzenden neuen Kommunikationskonzept inkl. Kernbotschaften und (argumentativen) Kerninhalten und Storytelling, mit darauf aufsetzenden Bildwelten und einer Anzeigensystematik, Slogans zu den Zukunftsthemen von NRW und die Zusammenführung der Ergebnisse in einem neuen Styleguide.
Konzeption und Durchführung von Marketingmaßnahmen (On- und Offline).
Konzeption und Erstellung eines 360-Grad-/VR-Imagefilm für den Wirtschafts- und Innovationsstandort Nordrhein-Westfalen in unterschiedlichen Längen, modularer Aufbau in Kurz- und Langversion in Englisch und Deutsch.
Erarbeitung von Empfehlungen für eine Ausgestaltung eines crossmedialen Mediamixes und einer Mediaplanung sowie die internationale Schaltung von Online-bannern, Anzeigen, Editorial, Plakaten und anderer Medien z. B. Social Media sind Bestandteil des Auftrages.
Erarbeitung von Empfehlungen für eine Ausgestaltung eines crossmedialen Mediamixes und einer Mediaplanung sowie die internationale Schaltung von Online-bannern, Anzeigen, Editorial, Plakaten und anderer Medien z. B. Social Media sind Bestandteil des Auftrages.
Erstellung von Texten, Artikeln, Fachartikeln in Englisch und Deutsch und ggf. weiteren geforderten Sprachen für Medien, Presse etc. Planung und Durchführung von Aktionen/Veranstaltungen/Messen/Presseevents etc. (Präsenz und digital) zur Zielgruppenansprache.
Erstellung von Texten, Artikeln, Fachartikeln in Englisch und Deutsch und ggf. weiteren geforderten Sprachen für Medien, Presse etc. Planung und Durchführung von Aktionen/Veranstaltungen/Messen/Presseevents etc. (Präsenz und digital) zur Zielgruppenansprache.
Entwicklung eines Evaluationssystems für die Maßnahmen und regelmäßige Durchführung.
Für die Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Dauer: 34 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Der Vertrag kann einmal um weitere 12 Monate verlängert werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie). Der Nachweis darf zum Zeitpunktdes Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als 6 Monate sein. Alternativ, falls zutreffend: Eigenerklärung des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, dass nach der Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, keine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister besteht (Vordruck).
1) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie). Der Nachweis darf zum Zeitpunktdes Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als 6 Monate sein. Alternativ, falls zutreffend: Eigenerklärung des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, dass nach der Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, keine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister besteht (Vordruck).
2) Unterschriebene Eigenerklärung des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Vordruck).
3) Unterschriebene Eigenerklärung des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft entsprechend § 123 Abs.4 GWB, dass der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen wird (Vordruck).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
4) Eigenerklärung des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft (Vordruck) über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistung jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
5) Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft über die Mitarbeiterzahl sowie Erklärung über die Mitarbeiteranzahl in dem zuständigen Fachbereich.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
6) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat durch das Einreichen von mindestens 2 (zwei) Referenzen (Vordruck) (M) über vergleichbare Projekte innerhalb der letzten 3 (drei) Jahre (Stichtag: Ablauf der Teilnahmeantragsfrist) seine Leistungsfähigkeit nachzuweisen (M). Dabei muss mindestens eine Referenz aus dem öffentlichen Bereich stammen (Mindeststandards = „M“).
6) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat durch das Einreichen von mindestens 2 (zwei) Referenzen (Vordruck) (M) über vergleichbare Projekte innerhalb der letzten 3 (drei) Jahre (Stichtag: Ablauf der Teilnahmeantragsfrist) seine Leistungsfähigkeit nachzuweisen (M). Dabei muss mindestens eine Referenz aus dem öffentlichen Bereich stammen (Mindeststandards = „M“).
Durch die beiden Referenzen müssen die folgenden Kriterien insgesamt abgedeckt werden (M):
a) Erfahrungen in der Erstellung von zielgruppenspezifischen und werblichen Texten für Print- und Onlinemedien für das In- und Ausland (M),
b) Erfahrungen in der strategischen Beratung bei der Entwicklung von Kommunikationsmaßnahmen (M),
c) Erfahrung in der Konzeption und Umsetzung von gestalterischen Maßnahmen (M),
d) Sprachfertigkeiten in Deutsch und Englisch (M).
Aus der Referenzobjektbeschreibung muss zwingend die Vergleichbarkeit des angegebenen Referenzobjektes mit den oben genannten Kriterien hervorgehen sowie erkennbar sein, welche Leistungsteile der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft hierbei selbst ausgeführt hat.
Aus der Referenzobjektbeschreibung muss zwingend die Vergleichbarkeit des angegebenen Referenzobjektes mit den oben genannten Kriterien hervorgehen sowie erkennbar sein, welche Leistungsteile der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft hierbei selbst ausgeführt hat.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Aus dem Kreis der Bewerber, die die Anforderungen an die Eignung (Fachkunde und Leistungsfähigkeit, § 42 VgV, §§ 122 bis 125 GWB) gemäß Abschnitt III.1.1) bis III.1.3) formell und materiell erfüllen, werden höchstens 6 Bieter ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert (§ 51 Abs. 1 VgV). Eine solche Reduzierung des Teilnehmerkreises erfolgt nur, sofern eine ausreichende Anzahl an geeigneten Bietern vorhanden ist. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei wie folgt:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Aus dem Kreis der Bewerber, die die Anforderungen an die Eignung (Fachkunde und Leistungsfähigkeit, § 42 VgV, §§ 122 bis 125 GWB) gemäß Abschnitt III.1.1) bis III.1.3) formell und materiell erfüllen, werden höchstens 6 Bieter ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert (§ 51 Abs. 1 VgV). Eine solche Reduzierung des Teilnehmerkreises erfolgt nur, sofern eine ausreichende Anzahl an geeigneten Bietern vorhanden ist. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei wie folgt:
Referenzen: Die Reduzierung des Bieterkreises erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei zunächst anhand der geforderten und vom Bieter eingereichten Referenzen gemäß folgendem Bewertungsrahmen: Für jede zusätzlich zu den geforderten Mindestreferenzen eingereichte Referenz, die den Anforderungen in Abschnitt III.1.3) formell und materiell entspricht, erhält der Bieter einen (1) Punkt. Sofern die Referenz eine Standortkampagne vergleichbar mit der hier ausgeschriebenen betrifft, erhält der Bieter einen (1) weiteren Punkt pro Referenz.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Referenzen: Die Reduzierung des Bieterkreises erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei zunächst anhand der geforderten und vom Bieter eingereichten Referenzen gemäß folgendem Bewertungsrahmen: Für jede zusätzlich zu den geforderten Mindestreferenzen eingereichte Referenz, die den Anforderungen in Abschnitt III.1.3) formell und materiell entspricht, erhält der Bieter einen (1) Punkt. Sofern die Referenz eine Standortkampagne vergleichbar mit der hier ausgeschriebenen betrifft, erhält der Bieter einen (1) weiteren Punkt pro Referenz.
Die sechs Bieter mit den meisten Bewertungspunkten werden im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb durch die Vergabestelle zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Ranggleichheit von zweien oder mehreren Bietern auf dem letzten – sechsten – Platz, werden die ranggleichen Bieter ebenfalls zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die sechs Bieter mit den meisten Bewertungspunkten werden im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb durch die Vergabestelle zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Ranggleichheit von zweien oder mehreren Bietern auf dem letzten – sechsten – Platz, werden die ranggleichen Bieter ebenfalls zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Eine solche Reduzierung des Bieterkreises erfolgt nur, sofern eine ausreichende Anzahl wertbarer Angeboten vorliegt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-01-06 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-04-01 📅
1) Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung nach den Maßgaben der Rechtsprechung im Einzelfall rechtmäßig ist. Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) fortzuführen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) auszufüllen und einzureichen. Sämtliche unter III.1.1) Nr. (1) bis (3) aufgeführten Unterlagen sind jeweils von allen Mitgliedernder Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
1) Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung nach den Maßgaben der Rechtsprechung im Einzelfall rechtmäßig ist. Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) fortzuführen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) auszufüllen und einzureichen. Sämtliche unter III.1.1) Nr. (1) bis (3) aufgeführten Unterlagen sind jeweils von allen Mitgliedernder Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
2) Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. § 47 VgV der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen („Eignungsleihe“). Der Bieter hat die unter III.1.1) Nr. (1) bis (3)aufgeführten Unterlagen insgesamt und die unter III.1.2) und III.1.3) genannten Unterlagen jeweils in dem Umfang für den Dritten seinem Angebot beizufügen, wie sich auf die Eignung des Dritten bezogen werden soll.
2) Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. § 47 VgV der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen („Eignungsleihe“). Der Bieter hat die unter III.1.1) Nr. (1) bis (3)aufgeführten Unterlagen insgesamt und die unter III.1.2) und III.1.3) genannten Unterlagen jeweils in dem Umfang für den Dritten seinem Angebot beizufügen, wie sich auf die Eignung des Dritten bezogen werden soll.
3) Im Falle des Nachunternehmereinsatzes, hat der Bieter eine entsprechende Auflistung der Nachunternehmer (Vordruck) mit dem Angebot einzureichen. Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter die unter III.1.1) Nr.(2) und (3) genannten Eignungsnachweise für alle Benannten Nachunternehmer vor Zuschlagserteilung nachzureichen.
3) Im Falle des Nachunternehmereinsatzes, hat der Bieter eine entsprechende Auflistung der Nachunternehmer (Vordruck) mit dem Angebot einzureichen. Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter die unter III.1.1) Nr.(2) und (3) genannten Eignungsnachweise für alle Benannten Nachunternehmer vor Zuschlagserteilung nachzureichen.
4) Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – im Falle der Eignungsleihe und/oder des Nachunternehmereinsatzes bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen nach § 47 VgV, bzw. § 36VgV der benannten Dritten nachzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
4) Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – im Falle der Eignungsleihe und/oder des Nachunternehmereinsatzes bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen nach § 47 VgV, bzw. § 36VgV der benannten Dritten nachzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
5) Für die Erstellung des Angebotes sind die von der Vergabestelle unter dem angegebenen Link (s. unter I. 3)) bereit gestellten Vordrucke zu verwenden. Die Einzelheiten zur elektronischen Angebotsangabe sind den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
6) Die Vergabestelle behält sich vor, Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nach Maßgabe des § 56 Abs. 2-4 VgV nachzufordern oder die Angebote gem. § 48 Abs. 7 VgV schriftlich aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf eine entsprechende Nachforderung/Aufklärung.
6) Die Vergabestelle behält sich vor, Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nach Maßgabe des § 56 Abs. 2-4 VgV nachzufordern oder die Angebote gem. § 48 Abs. 7 VgV schriftlich aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf eine entsprechende Nachforderung/Aufklärung.
7) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die angegebene Vergabeplattform einzureichen. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens 7 Tage vor dem Ablauf derAngebotsfrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
7) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die angegebene Vergabeplattform einzureichen. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens 7 Tage vor dem Ablauf derAngebotsfrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
8) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren findet nicht statt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland – bei der Bezirksregierung Köln – Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2114753131📞
Fax: +49 2114753989 📠
Internetadresse: https://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/index.html🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 230-567252 (2020-11-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1) Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung nach den Maßgaben der Rechtsprechung im Einzelfall rechtmäßig ist. Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) fortzuführen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) auszufüllen und einzureichen. Sämtliche unter III.1.1) Nr. (1) bis (3) aufgeführten Unterlagen sind jeweils von allen Mitgliedernder Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
2) Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. § 47 VgV der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen („Eignungsleihe“). Der Bieter hat die unter III.1.1) Nr. (1) bis (3)aufgeführten Unterlagen insgesamt und die unter III.1.2) und III.1.3) genannten Unterlagen jeweils in dem Umfang für den Dritten seinem Angebot beizufügen, wie sich auf die Eignung des Dritten bezogen werden soll.
3) Im Falle des Nachunternehmereinsatzes, hat der Bieter eine entsprechende Auflistung der Nachunternehmer (Vordruck) mit dem Angebot einzureichen. Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter die unter III.1.1) Nr.(2) und (3) genannten Eignungsnachweise für alle Benannten Nachunternehmer vor Zuschlagserteilung nachzureichen.
4) Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – im Falle der Eignungsleihe und/oder des Nachunternehmereinsatzes bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen nach § 47 VgV, bzw. § 36VgV der benannten Dritten nachzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
5) Für die Erstellung des Angebotes sind die von der Vergabestelle unter dem angegebenen Link (s. unter I.3)) bereit gestellten Vordrucke zu verwenden. Die Einzelheiten zur elektronischen Angebotsangabe sind den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
6) Die Vergabestelle behält sich vor, Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nach Maßgabe des § 56 Abs. 2-4 VgV nachzufordern oder die Angebote gem. § 48 Abs. 7 VgV schriftlich aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf eine entsprechende Nachforderung/Aufklärung.
7) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die angegebene Vergabeplattform einzureichen. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens 7 Tage vor dem Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
8) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren findet nicht statt.
9) Die Angaben in Abschnitt II.1.7) und V.2.4) erfolgten aus technischen Gründen. Der tatsächliche Angebotspreis ist Geschäftsgeheimnis der Parteien.
1) Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung nach den Maßgaben der Rechtsprechung im Einzelfall rechtmäßig ist. Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) fortzuführen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) auszufüllen und einzureichen. Sämtliche unter III.1.1) Nr. (1) bis (3) aufgeführten Unterlagen sind jeweils von allen Mitgliedernder Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
2) Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. § 47 VgV der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen („Eignungsleihe“). Der Bieter hat die unter III.1.1) Nr. (1) bis (3)aufgeführten Unterlagen insgesamt und die unter III.1.2) und III.1.3) genannten Unterlagen jeweils in dem Umfang für den Dritten seinem Angebot beizufügen, wie sich auf die Eignung des Dritten bezogen werden soll.
3) Im Falle des Nachunternehmereinsatzes, hat der Bieter eine entsprechende Auflistung der Nachunternehmer (Vordruck) mit dem Angebot einzureichen. Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter die unter III.1.1) Nr.(2) und (3) genannten Eignungsnachweise für alle Benannten Nachunternehmer vor Zuschlagserteilung nachzureichen.
4) Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – im Falle der Eignungsleihe und/oder des Nachunternehmereinsatzes bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen nach § 47 VgV, bzw. § 36VgV der benannten Dritten nachzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
5) Für die Erstellung des Angebotes sind die von der Vergabestelle unter dem angegebenen Link (s. unter I.3)) bereit gestellten Vordrucke zu verwenden. Die Einzelheiten zur elektronischen Angebotsangabe sind den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
6) Die Vergabestelle behält sich vor, Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nach Maßgabe des § 56 Abs. 2-4 VgV nachzufordern oder die Angebote gem. § 48 Abs. 7 VgV schriftlich aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf eine entsprechende Nachforderung/Aufklärung.
7) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die angegebene Vergabeplattform einzureichen. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens 7 Tage vor dem Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
8) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren findet nicht statt.
9) Die Angaben in Abschnitt II.1.7) und V.2.4) erfolgten aus technischen Gründen. Der tatsächliche Angebotspreis ist Geschäftsgeheimnis der Parteien.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erstellung von Texten, Artikeln, Fachartikeln in Englisch und Deutsch und ggf. weiteren geforderten Sprachen für Medien, Presse etc.
Planung und Durchführung von Aktionen/Veranstaltungen/Messen/Presseevents etc. (Präsenz und digital) zur Zielgruppenansprache.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-15 📅
Name: Serviceplan Group SE & Co. KG
Postanschrift: Von-Werth-Straße 6
Postort: Köln
Postleitzahl: 506070
Land: Deutschland 🇩🇪 Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Referenz Zusätzliche Informationen
5) Für die Erstellung des Angebotes sind die von der Vergabestelle unter dem angegebenen Link (s. unter I.3)) bereit gestellten Vordrucke zu verwenden. Die Einzelheiten zur elektronischen Angebotsangabe sind den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
7) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die angegebene Vergabeplattform einzureichen. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens 7 Tage vor dem Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
7) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die angegebene Vergabeplattform einzureichen. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens 7 Tage vor dem Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
9) Die Angaben in Abschnitt II.1.7) und V.2.4) erfolgten aus technischen Gründen. Der tatsächliche Angebotspreis ist Geschäftsgeheimnis der Parteien.