Im ausgeschriebenen Projekt sollen neue stationäre Fahrkartenautomaten für 6 Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft beschafft werden. Zu der Neuausrüstung gehört auch die Neubeschaffung des Vertriebshintergrundsystems. Es sollen drei Typen von Automaten geliefert und in Betrieb genommen werden, die in dem Lastenheft detaillierter beschrieben werden: — FKA-Classic: Ticketverkauf mit den Bezahloptionen bar und unbar, — FKA-Express: Ticketverkauf mit der Bezahloption unbar, — Self-Service-Terminal (SST): Kiosksystem. Das Vorhaben ist durch einen Bieter als Generalunternehmer (GU) auszuführen. Es ist ein Gesamtsystem zu liefern, zu installieren, systemtechnisch zu integrieren und in Betrieb zu nehmen. Es bestehen keinerlei Forderungen oder Lizenzansprüche von Vorlieferanten oder Partnern, die nicht mit dem Angebot abgedeckt sind. Die Gesamtabwicklung des Projekts muss in deutscher Sprache erfolgen, sämtlicher Schriftverkehr, Angebote oder Unterlagen sind in deutscher Sprache auszuführen. Schulungen sind in deutscher Sprache zu halten. Die Bedienung gelieferter Softwarekomponenten muss in deutscher Sprache erfolgen. Internationale Abkürzungen oder Fachbegriffe welche bei deutschen ÖPNV Unternehmen üblich sind, müssen nicht übersetzt werden. Es ist durch die Bieter sicherzustellen, dass in keiner Phase der Projektierung der nach BOStrab geforderte sichere und ordnungsgemäße Betrieb des Verkehrsunternehmens beeinträchtigt wird. Jegliche Tätigkeiten, die mit der Lieferung, dem Aufbau, der Inbetriebnahme, Abnahme oder Anpassung der Verkaufssysteme zu tun haben, sollen sich den Betriebsprozessen und Randbedingungen eines Verkehrsunternehmens unterordnen. Das bedeutet, dass durch die Tätigkeit der Mitarbeiter des Bieters der laufende Betrieb beim dem Auftraggeber nicht mehr als nach den gegebenen Umständen unvermeidbar beeinträchtigt oder behindert werden darf. Erforderliche Unterbrechungen des Betriebs sind angemessen im Voraus mit der zuständigen technischen Abteilung abzustimmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-11-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verkaufsautomaten
Referenznummer: 20203281004
Kurze Beschreibung:
Im ausgeschriebenen Projekt sollen neue stationäre Fahrkartenautomaten für 6 Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft beschafft werden. Zu der Neuausrüstung gehört auch die Neubeschaffung des Vertriebshintergrundsystems.
Es sollen drei Typen von Automaten geliefert und in Betrieb genommen werden, die in dem Lastenheft detaillierter beschrieben werden:
— FKA-Classic: Ticketverkauf mit den Bezahloptionen bar und unbar,
— FKA-Express: Ticketverkauf mit der Bezahloption unbar,
— Self-Service-Terminal (SST): Kiosksystem.
Das Vorhaben ist durch einen Bieter als Generalunternehmer (GU) auszuführen.
Es ist ein Gesamtsystem zu liefern, zu installieren, systemtechnisch zu integrieren und in Betrieb zu nehmen.
Es bestehen keinerlei Forderungen oder Lizenzansprüche von Vorlieferanten oder Partnern, die nicht mit dem Angebot abgedeckt sind.
Die Gesamtabwicklung des Projekts muss in deutscher Sprache erfolgen, sämtlicher Schriftverkehr, Angebote oder Unterlagen sind in deutscher Sprache auszuführen. Schulungen sind in deutscher Sprache zu halten. Die Bedienung gelieferter Softwarekomponenten muss in deutscher Sprache erfolgen. Internationale Abkürzungen oder Fachbegriffe welche bei deutschen ÖPNV Unternehmen üblich sind, müssen nicht übersetzt werden.
Es ist durch die Bieter sicherzustellen, dass in keiner Phase der Projektierung der nach BOStrab geforderte sichere und ordnungsgemäße Betrieb des Verkehrsunternehmens beeinträchtigt wird.
Jegliche Tätigkeiten, die mit der Lieferung, dem Aufbau, der Inbetriebnahme, Abnahme oder Anpassung der Verkaufssysteme zu tun haben, sollen sich den Betriebsprozessen und Randbedingungen eines Verkehrsunternehmens unterordnen. Das bedeutet, dass durch die Tätigkeit der Mitarbeiter des Bieters der laufende Betrieb beim dem Auftraggeber nicht mehr als nach den gegebenen Umständen unvermeidbar beeinträchtigt oder behindert werden darf. Erforderliche Unterbrechungen des Betriebs sind angemessen im Voraus mit der zuständigen technischen Abteilung abzustimmen.
Im ausgeschriebenen Projekt sollen neue stationäre Fahrkartenautomaten für 6 Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft beschafft werden. Zu der Neuausrüstung gehört auch die Neubeschaffung des Vertriebshintergrundsystems.
Es sollen drei Typen von Automaten geliefert und in Betrieb genommen werden, die in dem Lastenheft detaillierter beschrieben werden:
— FKA-Classic: Ticketverkauf mit den Bezahloptionen bar und unbar,
— FKA-Express: Ticketverkauf mit der Bezahloption unbar,
— Self-Service-Terminal (SST): Kiosksystem.
Das Vorhaben ist durch einen Bieter als Generalunternehmer (GU) auszuführen.
Es ist ein Gesamtsystem zu liefern, zu installieren, systemtechnisch zu integrieren und in Betrieb zu nehmen.
Es bestehen keinerlei Forderungen oder Lizenzansprüche von Vorlieferanten oder Partnern, die nicht mit dem Angebot abgedeckt sind.
Die Gesamtabwicklung des Projekts muss in deutscher Sprache erfolgen, sämtlicher Schriftverkehr, Angebote oder Unterlagen sind in deutscher Sprache auszuführen. Schulungen sind in deutscher Sprache zu halten. Die Bedienung gelieferter Softwarekomponenten muss in deutscher Sprache erfolgen. Internationale Abkürzungen oder Fachbegriffe welche bei deutschen ÖPNV Unternehmen üblich sind, müssen nicht übersetzt werden.
Es ist durch die Bieter sicherzustellen, dass in keiner Phase der Projektierung der nach BOStrab geforderte sichere und ordnungsgemäße Betrieb des Verkehrsunternehmens beeinträchtigt wird.
Jegliche Tätigkeiten, die mit der Lieferung, dem Aufbau, der Inbetriebnahme, Abnahme oder Anpassung der Verkaufssysteme zu tun haben, sollen sich den Betriebsprozessen und Randbedingungen eines Verkehrsunternehmens unterordnen. Das bedeutet, dass durch die Tätigkeit der Mitarbeiter des Bieters der laufende Betrieb beim dem Auftraggeber nicht mehr als nach den gegebenen Umständen unvermeidbar beeinträchtigt oder behindert werden darf. Erforderliche Unterbrechungen des Betriebs sind angemessen im Voraus mit der zuständigen technischen Abteilung abzustimmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verkaufsautomaten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Kartenautomaten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Region Hannover
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-11-26 📅
Einreichungsfrist: 2021-01-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-01 📅
Datum des Beginns: 2021-07-01 📅
Datum des Endes: 2037-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 234-578658
ABl. S-Ausgabe: 234
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im ausgeschriebenen Projekt sollen neue stationäre Fahrkartenautomaten für 6 Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft beschafft werden. Zu der Neuausrüstung gehört auch die Neubeschaffung des Vertriebshintergrundsystems.
Es sollen drei Typen von Automaten geliefert und in Betrieb genommen werden, die in dem Lastenheft detaillierter beschrieben werden:
— FKA-Classic: Ticketverkauf mit den Bezahloptionen bar und unbar,
— FKA-Express: Ticketverkauf mit der Bezahloption unbar,
— Self-Service-Terminal (SST): Kiosksystem.
Das Vorhaben ist durch einen Bieter als Generalunternehmer (GU) auszuführen.
Es ist ein Gesamtsystem zu liefern, zu installieren, systemtechnisch zu integrieren und in Betrieb zu nehmen.
Es bestehen keinerlei Forderungen oder Lizenzansprüche von Vorlieferanten oder Partnern, die nicht mit dem Angebot abgedeckt sind.
Die Gesamtabwicklung des Projekts muss in deutscher Sprache erfolgen, sämtlicher Schriftverkehr, Angebote oder Unterlagen sind in deutscher Sprache auszuführen. Schulungen sind in deutscher Sprache zu halten. Die Bedienung gelieferter Softwarekomponenten muss in deutscher Sprache erfolgen. Internationale Abkürzungen oder Fachbegriffe welche bei deutschen ÖPNV Unternehmen üblich sind, müssen nicht übersetzt werden.
Die Gesamtabwicklung des Projekts muss in deutscher Sprache erfolgen, sämtlicher Schriftverkehr, Angebote oder Unterlagen sind in deutscher Sprache auszuführen. Schulungen sind in deutscher Sprache zu halten. Die Bedienung gelieferter Softwarekomponenten muss in deutscher Sprache erfolgen. Internationale Abkürzungen oder Fachbegriffe welche bei deutschen ÖPNV Unternehmen üblich sind, müssen nicht übersetzt werden.
Es ist durch die Bieter sicherzustellen, dass in keiner Phase der Projektierung der nach BOStrab geforderte sichere und ordnungsgemäße Betrieb des Verkehrsunternehmens beeinträchtigt wird.
Jegliche Tätigkeiten, die mit der Lieferung, dem Aufbau, der Inbetriebnahme, Abnahme oder Anpassung der Verkaufssysteme zu tun haben, sollen sich den Betriebsprozessen und Randbedingungen eines Verkehrsunternehmens unterordnen. Das bedeutet, dass durch die Tätigkeit der Mitarbeiter des Bieters der laufende Betrieb beim dem Auftraggeber nicht mehr als nach den gegebenen Umständen unvermeidbar beeinträchtigt oder behindert werden darf. Erforderliche Unterbrechungen des Betriebs sind angemessen im Voraus mit der zuständigen technischen Abteilung abzustimmen.
Jegliche Tätigkeiten, die mit der Lieferung, dem Aufbau, der Inbetriebnahme, Abnahme oder Anpassung der Verkaufssysteme zu tun haben, sollen sich den Betriebsprozessen und Randbedingungen eines Verkehrsunternehmens unterordnen. Das bedeutet, dass durch die Tätigkeit der Mitarbeiter des Bieters der laufende Betrieb beim dem Auftraggeber nicht mehr als nach den gegebenen Umständen unvermeidbar beeinträchtigt oder behindert werden darf. Erforderliche Unterbrechungen des Betriebs sind angemessen im Voraus mit der zuständigen technischen Abteilung abzustimmen.
Geplante Projektmeilensteine:
Nummer | Projektmeilenstein | Fertigstellung bis:
— M1 bis M9 | Beginn mit Auftragserteilung Juli 2021 bis Roll-out und Systemabnahme August 2022,
— ab 1.9.2022 bis 31.8.2030 Laufzeit Anfangszeitraum Servicevertrag,
— ab 1.9.2030 bis 31.8.2037 Möglichkeit des Auftraggebers den Servicevertrag jährlich gegenüber dem Auftragnehmer zu verlängern, maximal bis zu einer festen Gesamtlaufzeit von insgesamt 15 Jahren.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Gewährleistung und Sicherheiten/Gewährleistungsbürgschaft gemäß Auftragsunterlagen: § 9 Projektvertrag
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vertragsunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Bedingungen gemäß Vertragsunterlagen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Es wird eine Gesamtvertragslaufzeit für die Vertriebsinfrastruktur von 15 Jahren angestrebt. Die drei Automatentypen sind hardwareseitig für diesen Lebenszyklus ausgelegt, da sie durchgängig modular aufgebaut sind. Der Korpus und passive Komponenten wir z.B. die Verkabelung werden über die 15 Jahre Bestand haben. Innovationen bei Einzelkomponenten der Automaten sowie Funktionserweiterungen durch digitale Vertriebskanäle wurden in der Weise berücksichtigt, dass diese Konfigurationserweiterungen grundsätzlich möglich sind.Durch diese technische und funktionale Skalierbarkeit und Flexibilisierung kann ein Investitionsschutz ermöglicht werden, da im Falle neuer Anforderungen an den Vertrieb nicht eine gesamte Automatenfamilie ausgetauscht wird sondern nur bestimmte Modulgruppen oder Einzelbauteile. Das reduziert signifikant zukünftige Investitionssummen in diesen Vertriebskanal.Analog verhält sich das strategische, betriebswirtschaftliche Vorgehen bei der einzusetzenden Software. Die Basissoftware zum Betrieb der Gesamtinfrastruktur sollte über einen Lebenszyklus von 15 Jahren betrieben werden. Funktionale Erweiterungen bzw. technologische Innovationen können über einen dezidierten Software-Serviceeinsatz realisiert werden. Damit setzt die ÜSTRA einen heute gängigen „Plattformgedanken“ um, der Softwarefunktionalitäten skaliert und anforderungsgerecht bereitstellen kann. Auch hier ist über den gesamtem Lebenszyklus mit erheblichen Kosteneinsparungen zu rechnen.Zusammenfassend ermöglicht die Vertriebsinfrastruktur ein schnelles, flexibles und kostengünstigeres Innovationsverhalten auf Basis einer Hardware- und Softwareplattform, die über 15 Jahre betrieben und angepasst werden kann. Damit kann sich die ÜSTRA schnell auf neue Kunden- und Marktanforderungen einstellen und steigert ihre Wettbewerbsstärke. Im Gegenzug bedeutet dies, dass die Plattform durch den Auftragnehmer über diesen Lebenszyklus zu betrieben ist.
Es wird eine Gesamtvertragslaufzeit für die Vertriebsinfrastruktur von 15 Jahren angestrebt. Die drei Automatentypen sind hardwareseitig für diesen Lebenszyklus ausgelegt, da sie durchgängig modular aufgebaut sind. Der Korpus und passive Komponenten wir z.B. die Verkabelung werden über die 15 Jahre Bestand haben. Innovationen bei Einzelkomponenten der Automaten sowie Funktionserweiterungen durch digitale Vertriebskanäle wurden in der Weise berücksichtigt, dass diese Konfigurationserweiterungen grundsätzlich möglich sind.Durch diese technische und funktionale Skalierbarkeit und Flexibilisierung kann ein Investitionsschutz ermöglicht werden, da im Falle neuer Anforderungen an den Vertrieb nicht eine gesamte Automatenfamilie ausgetauscht wird sondern nur bestimmte Modulgruppen oder Einzelbauteile. Das reduziert signifikant zukünftige Investitionssummen in diesen Vertriebskanal.Analog verhält sich das strategische, betriebswirtschaftliche Vorgehen bei der einzusetzenden Software. Die Basissoftware zum Betrieb der Gesamtinfrastruktur sollte über einen Lebenszyklus von 15 Jahren betrieben werden. Funktionale Erweiterungen bzw. technologische Innovationen können über einen dezidierten Software-Serviceeinsatz realisiert werden. Damit setzt die ÜSTRA einen heute gängigen „Plattformgedanken“ um, der Softwarefunktionalitäten skaliert und anforderungsgerecht bereitstellen kann. Auch hier ist über den gesamtem Lebenszyklus mit erheblichen Kosteneinsparungen zu rechnen.Zusammenfassend ermöglicht die Vertriebsinfrastruktur ein schnelles, flexibles und kostengünstigeres Innovationsverhalten auf Basis einer Hardware- und Softwareplattform, die über 15 Jahre betrieben und angepasst werden kann. Damit kann sich die ÜSTRA schnell auf neue Kunden- und Marktanforderungen einstellen und steigert ihre Wettbewerbsstärke. Im Gegenzug bedeutet dies, dass die Plattform durch den Auftragnehmer über diesen Lebenszyklus zu betrieben ist.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Es wird eine Gesamtvertragslaufzeit für die Vertriebsinfrastruktur von 15 Jahren angestrebt. Die drei Automatentypen sind hardwareseitig für diesen Lebenszyklus ausgelegt, da sie durchgängig modular aufgebaut sind. Der Korpus und passive Komponenten wir z.B. die Verkabelung werden über die 15 Jahre Bestand haben. Innovationen bei Einzelkomponenten der Automaten sowie Funktionserweiterungen durch digitale Vertriebskanäle wurden in der Weise berücksichtigt, dass diese Konfigurationserweiterungen grundsätzlich möglich sind.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Es wird eine Gesamtvertragslaufzeit für die Vertriebsinfrastruktur von 15 Jahren angestrebt. Die drei Automatentypen sind hardwareseitig für diesen Lebenszyklus ausgelegt, da sie durchgängig modular aufgebaut sind. Der Korpus und passive Komponenten wir z.B. die Verkabelung werden über die 15 Jahre Bestand haben. Innovationen bei Einzelkomponenten der Automaten sowie Funktionserweiterungen durch digitale Vertriebskanäle wurden in der Weise berücksichtigt, dass diese Konfigurationserweiterungen grundsätzlich möglich sind.
Durch diese technische und funktionale Skalierbarkeit und Flexibilisierung kann ein Investitionsschutz ermöglicht werden, da im Falle neuer Anforderungen an den Vertrieb nicht eine gesamte Automatenfamilie ausgetauscht wird sondern nur bestimmte Modulgruppen oder Einzelbauteile. Das reduziert signifikant zukünftige Investitionssummen in diesen Vertriebskanal.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Durch diese technische und funktionale Skalierbarkeit und Flexibilisierung kann ein Investitionsschutz ermöglicht werden, da im Falle neuer Anforderungen an den Vertrieb nicht eine gesamte Automatenfamilie ausgetauscht wird sondern nur bestimmte Modulgruppen oder Einzelbauteile. Das reduziert signifikant zukünftige Investitionssummen in diesen Vertriebskanal.
Analog verhält sich das strategische, betriebswirtschaftliche Vorgehen bei der einzusetzenden Software. Die Basissoftware zum Betrieb der Gesamtinfrastruktur sollte über einen Lebenszyklus von 15 Jahren betrieben werden. Funktionale Erweiterungen bzw. technologische Innovationen können über einen dezidierten Software-Serviceeinsatz realisiert werden. Damit setzt die ÜSTRA einen heute gängigen „Plattformgedanken“ um, der Softwarefunktionalitäten skaliert und anforderungsgerecht bereitstellen kann. Auch hier ist über den gesamtem Lebenszyklus mit erheblichen Kosteneinsparungen zu rechnen.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Analog verhält sich das strategische, betriebswirtschaftliche Vorgehen bei der einzusetzenden Software. Die Basissoftware zum Betrieb der Gesamtinfrastruktur sollte über einen Lebenszyklus von 15 Jahren betrieben werden. Funktionale Erweiterungen bzw. technologische Innovationen können über einen dezidierten Software-Serviceeinsatz realisiert werden. Damit setzt die ÜSTRA einen heute gängigen „Plattformgedanken“ um, der Softwarefunktionalitäten skaliert und anforderungsgerecht bereitstellen kann. Auch hier ist über den gesamtem Lebenszyklus mit erheblichen Kosteneinsparungen zu rechnen.
Zusammenfassend ermöglicht die Vertriebsinfrastruktur ein schnelles, flexibles und kostengünstigeres Innovationsverhalten auf Basis einer Hardware- und Softwareplattform, die über 15 Jahre betrieben und angepasst werden kann. Damit kann sich die ÜSTRA schnell auf neue Kunden- und Marktanforderungen einstellen und steigert ihre Wettbewerbsstärke. Im Gegenzug bedeutet dies, dass die Plattform durch den Auftragnehmer über diesen Lebenszyklus zu betrieben ist.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Zusammenfassend ermöglicht die Vertriebsinfrastruktur ein schnelles, flexibles und kostengünstigeres Innovationsverhalten auf Basis einer Hardware- und Softwareplattform, die über 15 Jahre betrieben und angepasst werden kann. Damit kann sich die ÜSTRA schnell auf neue Kunden- und Marktanforderungen einstellen und steigert ihre Wettbewerbsstärke. Im Gegenzug bedeutet dies, dass die Plattform durch den Auftragnehmer über diesen Lebenszyklus zu betrieben ist.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-01-29 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-06-30 📅
Ergänzende Angaben (2020-12-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im ausgeschriebenen Projekt sollen neue stationäre Fahrkartenautomaten für 6 Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft beschafft werden. Zu der Neuausrüstung gehört auch die Neubeschaffung des Vertriebshintergrundsystems.
Es sollen 3 Typen von Automaten geliefert und in Betrieb genommen werden, die in dem Lastenheft detaillierter beschrieben werden:
— FKA-Classic: Ticketverkauf mit den Bezahloptionen bar und unbar,
— FKA-Express: Ticketverkauf mit der Bezahloption unbar,
— Self-Service-Terminal (SST): Kiosksystem.
Das Vorhaben ist durch einen Bieter als Generalunternehmer (GU) auszuführen.
Es ist ein Gesamtsystem zu liefern, zu installieren, systemtechnisch zu integrieren und in Betrieb zu nehmen.
Es bestehen keinerlei Forderungen oder Lizenzansprüche von Vorlieferanten oder Partnern, die nicht mit dem Angebot abgedeckt sind.
Die Gesamtabwicklung des Projekts muss in deutscher Sprache erfolgen, sämtlicher Schriftverkehr, Angebote oder Unterlagen sind in deutscher Sprache auszuführen. Schulungen sind in deutscher Sprache zu halten. Die Bedienung gelieferter Softwarekomponenten muss in deutscher Sprache erfolgen. Internationale Abkürzungen oder Fachbegriffe welche bei deutschen ÖPNV Unternehmen üblich sind, müssen nicht übersetzt werden.
Es ist durch die Bieter sicherzustellen, dass in keiner Phase der Projektierung der nach BOStrab geforderte sichere und ordnungsgemäße Betrieb des Verkehrsunternehmens beeinträchtigt wird.
Jegliche Tätigkeiten, die mit der Lieferung, dem Aufbau, der Inbetriebnahme, Abnahme oder Anpassung der Verkaufssysteme zu tun haben, sollen sich den Betriebsprozessen und Randbedingungen eines Verkehrsunternehmens unterordnen. Das bedeutet, dass durch die Tätigkeit der Mitarbeiter des Bieters der laufende Betrieb beim dem Auftraggeber nicht mehr als nach den gegebenen Umständen unvermeidbar beeinträchtigt oder behindert werden darf. Erforderliche Unterbrechungen des Betriebs sind angemessen im Voraus mit der zuständigen technischen Abteilung abzustimmen.
Im ausgeschriebenen Projekt sollen neue stationäre Fahrkartenautomaten für 6 Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft beschafft werden. Zu der Neuausrüstung gehört auch die Neubeschaffung des Vertriebshintergrundsystems.
Es sollen 3 Typen von Automaten geliefert und in Betrieb genommen werden, die in dem Lastenheft detaillierter beschrieben werden:
— FKA-Classic: Ticketverkauf mit den Bezahloptionen bar und unbar,
— FKA-Express: Ticketverkauf mit der Bezahloption unbar,
— Self-Service-Terminal (SST): Kiosksystem.
Das Vorhaben ist durch einen Bieter als Generalunternehmer (GU) auszuführen.
Es ist ein Gesamtsystem zu liefern, zu installieren, systemtechnisch zu integrieren und in Betrieb zu nehmen.
Es bestehen keinerlei Forderungen oder Lizenzansprüche von Vorlieferanten oder Partnern, die nicht mit dem Angebot abgedeckt sind.
Die Gesamtabwicklung des Projekts muss in deutscher Sprache erfolgen, sämtlicher Schriftverkehr, Angebote oder Unterlagen sind in deutscher Sprache auszuführen. Schulungen sind in deutscher Sprache zu halten. Die Bedienung gelieferter Softwarekomponenten muss in deutscher Sprache erfolgen. Internationale Abkürzungen oder Fachbegriffe welche bei deutschen ÖPNV Unternehmen üblich sind, müssen nicht übersetzt werden.
Es ist durch die Bieter sicherzustellen, dass in keiner Phase der Projektierung der nach BOStrab geforderte sichere und ordnungsgemäße Betrieb des Verkehrsunternehmens beeinträchtigt wird.
Jegliche Tätigkeiten, die mit der Lieferung, dem Aufbau, der Inbetriebnahme, Abnahme oder Anpassung der Verkaufssysteme zu tun haben, sollen sich den Betriebsprozessen und Randbedingungen eines Verkehrsunternehmens unterordnen. Das bedeutet, dass durch die Tätigkeit der Mitarbeiter des Bieters der laufende Betrieb beim dem Auftraggeber nicht mehr als nach den gegebenen Umständen unvermeidbar beeinträchtigt oder behindert werden darf. Erforderliche Unterbrechungen des Betriebs sind angemessen im Voraus mit der zuständigen technischen Abteilung abzustimmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kartenautomaten📦
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft
Es sollen 3 Typen von Automaten geliefert und in Betrieb genommen werden, die in dem Lastenheft detaillierter beschrieben werden:
Quelle: OJS 2020/S 238-589293 (2020-12-02)
Ergänzende Angaben (2020-12-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im ausgeschriebenen Projekt sollen neue stationäre Fahrkartenautomaten für ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft beschafft werden. Zu der Neuausrüstung gehört auch die Neubeschaffung des Vertriebshintergrundsystems.
Es sollen 3 Typen von Automaten geliefert und in Betrieb genommen werden, die in dem Lastenheft detaillierter beschrieben werden:
— FKA-Classic: Ticketverkauf mit den Bezahloptionen bar und unbar,
— FKA-Express: Ticketverkauf mit der Bezahloption unbar,
— Self-Service-Terminal (SST): Kiosksystem.
Das Vorhaben ist durch einen Bieter als Generalunternehmer (GU) auszuführen.
Es ist ein Gesamtsystem zu liefern, zu installieren, systemtechnisch zu integrieren und in Betrieb zu nehmen.
Es bestehen keinerlei Forderungen oder Lizenzansprüche von Vorlieferanten oder Partnern, die nicht mit dem Angebot abgedeckt sind.
Die Gesamtabwicklung des Projekts muss in deutscher Sprache erfolgen, sämtlicher Schriftverkehr, Angebote oder Unterlagen sind in deutscher Sprache auszuführen. Schulungen sind in deutscher Sprache zu halten. Die Bedienung gelieferter Softwarekomponenten muss in deutscher Sprache erfolgen. Internationale Abkürzungen oder Fachbegriffe welche bei deutschen ÖPNV Unternehmen üblich sind, müssen nicht übersetzt werden.
Es ist durch die Bieter sicherzustellen, dass in keiner Phase der Projektierung der nach BOStrab geforderte sichere und ordnungsgemäße Betrieb des Verkehrsunternehmens beeinträchtigt wird.
Jegliche Tätigkeiten, die mit der Lieferung, dem Aufbau, der Inbetriebnahme, Abnahme oder Anpassung der Verkaufssysteme zu tun haben, sollen sich den Betriebsprozessen und Randbedingungen eines Verkehrsunternehmens unterordnen. Das bedeutet, dass durch die Tätigkeit der Mitarbeiter des Bieters der laufende Betrieb beim dem Auftraggeber nicht mehr als nach den gegebenen Umständen unvermeidbar beeinträchtigt oder behindert werden darf. Erforderliche Unterbrechungen des Betriebs sind angemessen im Voraus mit der zuständigen technischen Abteilung abzustimmen.
Im ausgeschriebenen Projekt sollen neue stationäre Fahrkartenautomaten für ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft beschafft werden. Zu der Neuausrüstung gehört auch die Neubeschaffung des Vertriebshintergrundsystems.
Es sollen 3 Typen von Automaten geliefert und in Betrieb genommen werden, die in dem Lastenheft detaillierter beschrieben werden:
— FKA-Classic: Ticketverkauf mit den Bezahloptionen bar und unbar,
— FKA-Express: Ticketverkauf mit der Bezahloption unbar,
— Self-Service-Terminal (SST): Kiosksystem.
Das Vorhaben ist durch einen Bieter als Generalunternehmer (GU) auszuführen.
Es ist ein Gesamtsystem zu liefern, zu installieren, systemtechnisch zu integrieren und in Betrieb zu nehmen.
Es bestehen keinerlei Forderungen oder Lizenzansprüche von Vorlieferanten oder Partnern, die nicht mit dem Angebot abgedeckt sind.
Die Gesamtabwicklung des Projekts muss in deutscher Sprache erfolgen, sämtlicher Schriftverkehr, Angebote oder Unterlagen sind in deutscher Sprache auszuführen. Schulungen sind in deutscher Sprache zu halten. Die Bedienung gelieferter Softwarekomponenten muss in deutscher Sprache erfolgen. Internationale Abkürzungen oder Fachbegriffe welche bei deutschen ÖPNV Unternehmen üblich sind, müssen nicht übersetzt werden.
Es ist durch die Bieter sicherzustellen, dass in keiner Phase der Projektierung der nach BOStrab geforderte sichere und ordnungsgemäße Betrieb des Verkehrsunternehmens beeinträchtigt wird.
Jegliche Tätigkeiten, die mit der Lieferung, dem Aufbau, der Inbetriebnahme, Abnahme oder Anpassung der Verkaufssysteme zu tun haben, sollen sich den Betriebsprozessen und Randbedingungen eines Verkehrsunternehmens unterordnen. Das bedeutet, dass durch die Tätigkeit der Mitarbeiter des Bieters der laufende Betrieb beim dem Auftraggeber nicht mehr als nach den gegebenen Umständen unvermeidbar beeinträchtigt oder behindert werden darf. Erforderliche Unterbrechungen des Betriebs sind angemessen im Voraus mit der zuständigen technischen Abteilung abzustimmen.
Im ausgeschriebenen Projekt sollen neue stationäre Fahrkartenautomaten für ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft beschafft werden. Zu der Neuausrüstung gehört auch die Neubeschaffung des Vertriebshintergrundsystems.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-09-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im ausgeschriebenen Projekt sollen neue stationäre Fahrkartenautomaten für ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft beschafft werden. Zu der Neuausrüstung gehört auch die Neubeschaffung des Vertriebshintergrundsystems.
Es sollen drei Typen von Automaten geliefert und in Betrieb genommen werden, die in dem Lastenheft detaillierter beschrieben werden:
- FKA-Classic: Ticketverkauf mit den Bezahloptionen bar und unbar
- FKA-Express: Ticketverkauf mit der Bezahloption unbar
- Self-Service-Terminal (SST): Kiosksystem
Das Vorhaben ist durch einen Bieter als Generalunternehmer (GU) auszuführen.
Es ist ein Gesamtsystem zu liefern, zu installieren, systemtechnisch zu integrieren und in Betrieb zu nehmen.
Es bestehen keinerlei Forderungen oder Lizenzansprüche von Vorlieferanten oder Partnern, die nicht mit dem Angebot abgedeckt sind.
Die Gesamtabwicklung des Projekts muss in deutscher Sprache erfolgen, sämtlicher Schriftverkehr, Angebote oder Unterlagen sind in deutscher Sprache auszuführen. Schulungen sind in deutscher Sprache zu halten. Die Bedienung gelieferter Softwarekomponenten muss in deutscher Sprache erfolgen. Internationale Abkürzungen oder Fachbegriffe welche bei deutschen ÖPNV Unternehmen üblich sind, müssen nicht übersetzt werden.
Es ist durch die Bieter sicherzustellen, dass in keiner Phase der Projektierung der nach BOStrab geforderte sichere und ordnungsgemäße Betrieb des Verkehrsunternehmens beeinträchtigt wird.
Jegliche Tätigkeiten, die mit der Lieferung, dem Aufbau, der Inbetriebnahme, Abnahme oder Anpassung der Verkaufssysteme zu tun haben, sollen sich den Betriebsprozessen und Randbedingungen eines Verkehrsunternehmens unterordnen. Das bedeutet, dass durch die Tätigkeit der Mitarbeiter des Bieters der laufende Betrieb beim dem Auftraggeber nicht mehr als nach den gegebenen Umständen unvermeidbar beeinträchtigt oder behindert werden darf. Erforderliche Unterbrechungen des Betriebs sind angemessen im Voraus mit der zuständigen technischen Abteilung abzustimmen.
Im ausgeschriebenen Projekt sollen neue stationäre Fahrkartenautomaten für ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft beschafft werden. Zu der Neuausrüstung gehört auch die Neubeschaffung des Vertriebshintergrundsystems.
Es sollen drei Typen von Automaten geliefert und in Betrieb genommen werden, die in dem Lastenheft detaillierter beschrieben werden:
- FKA-Classic: Ticketverkauf mit den Bezahloptionen bar und unbar
- FKA-Express: Ticketverkauf mit der Bezahloption unbar
- Self-Service-Terminal (SST): Kiosksystem
Das Vorhaben ist durch einen Bieter als Generalunternehmer (GU) auszuführen.
Es ist ein Gesamtsystem zu liefern, zu installieren, systemtechnisch zu integrieren und in Betrieb zu nehmen.
Es bestehen keinerlei Forderungen oder Lizenzansprüche von Vorlieferanten oder Partnern, die nicht mit dem Angebot abgedeckt sind.
Die Gesamtabwicklung des Projekts muss in deutscher Sprache erfolgen, sämtlicher Schriftverkehr, Angebote oder Unterlagen sind in deutscher Sprache auszuführen. Schulungen sind in deutscher Sprache zu halten. Die Bedienung gelieferter Softwarekomponenten muss in deutscher Sprache erfolgen. Internationale Abkürzungen oder Fachbegriffe welche bei deutschen ÖPNV Unternehmen üblich sind, müssen nicht übersetzt werden.
Es ist durch die Bieter sicherzustellen, dass in keiner Phase der Projektierung der nach BOStrab geforderte sichere und ordnungsgemäße Betrieb des Verkehrsunternehmens beeinträchtigt wird.
Jegliche Tätigkeiten, die mit der Lieferung, dem Aufbau, der Inbetriebnahme, Abnahme oder Anpassung der Verkaufssysteme zu tun haben, sollen sich den Betriebsprozessen und Randbedingungen eines Verkehrsunternehmens unterordnen. Das bedeutet, dass durch die Tätigkeit der Mitarbeiter des Bieters der laufende Betrieb beim dem Auftraggeber nicht mehr als nach den gegebenen Umständen unvermeidbar beeinträchtigt oder behindert werden darf. Erforderliche Unterbrechungen des Betriebs sind angemessen im Voraus mit der zuständigen technischen Abteilung abzustimmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
- FKA-Classic: Ticketverkauf mit den Bezahloptionen bar und unbar
- FKA-Express: Ticketverkauf mit der Bezahloption unbar
- Self-Service-Terminal (SST): Kiosksystem
Nummer | Projektmeilenstein | Fertigstellung bis
M1 bis M9 | Beginn mit Auftragserteilung Juli 2021 bis Roll-out und Systemabnahme August 2022
Ab 01.09.2022 bis 31.08.2030 Laufzeit Anfangszeitraum Servicevertrag
Ab 01.09.2030 bis 31.08.2037 Möglichkeit des Auftraggebers den Servicevertrag jährlich gegenüber dem Auftragnehmer zu verlängern, maximal bis zu einer festen Gesamtlaufzeit von insgesamt 15 Jahren.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-09-01 📅
Name: ICA Traffic GmbH
Postanschrift: Walter-Welp-Straße 27
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44149
Land: Deutschland 🇩🇪 Dortmund, Kreisfreie Stadt
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Quelle: OJS 2022/S 171-485775 (2022-09-01)