Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. Auswahlverfahren
Der Auftraggeber wird 3 bis 4 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen, sofern eine entsprechende Anzahl von geeigneten Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften zur Verfügung steht. Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen: 1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrages; 2) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen, 3) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen.
Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die 3 bis 4 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen (Ranking). Er behält sich vor, nur die 3 besten Bewerber aufzufordern, auch wenn mehr Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen. Um das Ranking zu ermitteln, wird der Auftraggeber die Eignungsvoraussetzungen anhand der Vergleichbarkeit der angegebenen Referenzen mit dem zu vergebenden Auftrag wie folgt bewerten:
2. Auswahlkriterien
Maßgeblich ist, inwieweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf Erfahrung mit vergleichbaren Aufgabenstellungen verweisen kann, weil er allein oder gemeinsam mit den weiteren Unternehmen, die Teil einer Bewerbergemeinschaft sind, bereits Aufträge vergleichbarer Art und Größenordnung abgewickelt hat. Außerdem wird der Auswahlentscheidung die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die berufliche Leistungsfähigkeit zu Grunde gelegt werden.
Die 3 Eignungskriterien werden wie folgt bewertet:
2.1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (10 Punkte)
Bei der Bewertung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit werden der Gesamtumsatz, der leistungsbezogene sowie der branchenspezifische Umsatz berücksichtigt. Dabei wird insbesondere ein hoher branchenspezifischer Umsatz (Steuerberatung im Krankenhaus) positiv bewertet.
2.2. Berufliche Leistungsfähigkeit (10 Punkte)
Bei der Bewertung der beruflichen Leistungsfähigkeit werden die gesamte, die leistungsspezifische sowie die branchenspezifische Beschäftigtenanzahl berücksichtigt. Dabei wird insbesondere eine hohe Zahl an branchenspezifisch Beschäftigten (Steuerberatung im Krankenhaus) positiv bewertet.
2.3. Bewertung der Erfahrung (10 Punkte, Faktor 2, d.h. es können 20 Punkte erreicht werden)
Bei der Bewertung der Referenzen werden folgende Punkte besonders berücksichtigt:
— spezielle Kenntnisse und Erfahrungen in der Steuerberatung eines Krankenhauskonzerns unter Berücksichtigung der KHBV. Dabei wird eine Referenz mit der Höchstpunktzahl bewertet, wenn neben den inhaltlichen Anforderungen ein Jahresumsatz des Referenzauftraggebers von mindestens 750 Mio. EUR erreicht wurde. Ferner wird positiv bewertet, wenn die Referenzleistungen aus den letzten zwei geprüften Geschäftsjahren stammen;
— spezielle Kenntnisse und Erfahrungen in der Steuerberatung eines privatrechtlichen Konzerns, dessen Anteilseigner eine/mehrere juristische Person(en) des öffentlichen Rechts ist/sind. Dabei wird eine Referenz mit der Höchstpunktzahl bewertet, wenn neben den inhaltlichen Anforderungen ein Jahresumsatz des Referenzauftraggebers von mindestens 100 Mio. EUR erreicht wurde. Ferner wird positiv bewertet, wenn die Referenzleistungen aus den letzten zwei geprüften Geschäftsjahren stammen;
— spezielle Kenntnisse und Erfahrungen bei der Steuerberatung von gemeinnützigen Unternehmen. Dabei wird eine Referenz mit der Höchstpunktzahl bewertet, wenn neben den inhaltlichen Anforderungen ein Jahresumsatz des Referenzauftraggebers von mindestens 100 Mio. EUR erreicht wurde. Ferner wird positiv bewertet, wenn die Referenzleistungen aus den letzten zwei geprüften Geschäftsjahren stammen.
3. Punktevergabe
Die Punktevergabe erfolgt nach folgendem Maßstab: 10 Punkte: Hervorragende Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung, 8 Punkte: Sehr gute Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung, 6 Punkte: Gute Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung, 4 Punkte: Mittelmäßige Darstellung mit Mängeln im Vergleich zur Leistungserwartung, 2 Punkte: In weiten Teilen mängelbehaftete Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung, 0 Punkte: Ungenügende Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung.
Die Leistungserwartung wird im Übrigen daran bemessen, ob die Angaben des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft erwarten lassen, dass der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft in der Lage sein wird, das ausgeschriebene Projekt durchzuführen.
Die Punkte aus den 3 Auswahlkriterien werden addiert. Die Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.