Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Im Rahmen der Auswertung des Teilnahmewettbewerbs werden die Angaben der Bewerber zu „I. Leistungsfähigkeit des Unternehmens“ in TW Anlage 2 mit max. 15 Punkten und zu „III. Referenzprojekte“ mit max. 15 Punkten bewertet. Die Höchstpunktzahl beträgt insgesamt 30 Punkte. Ein Bewerber ist umso besser geeignet, je mehr Punkte er insgesamt erreicht hat.
I) Leistungsfähigkeit des Unternehmens:
Es können insgesamt maximal 15 Punkte für die Leistungsfähigkeit des Unternehmens erreicht werden. Dies entspricht einer Gewichtung von 50 %.
I.1) Durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten 3 Jahren:
Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl aus dem Jahre 2019 wird mit max. 5 Punkten bewertet:
— über 150 Mitarbeiter = 5 Punkte
— 126 bis 150 Mitarbeiter = 4 Punkte
— 101 bis 125 Mitarbeiter = 3 Punkte
— 76 bis 100 Mitarbeiter = 2 Punkte
50 bis 75 Mitarbeiter = 1 Punkt
Unter 50 Mitarbeiter = 0 Punkte
I.2) Qualitätsmanagement:
Die Beschreibung des Qualitätsmanagements des Bewerbers wird mit maximal 5 Punkten bewertet. Die Punktevergabe richtet sich nach dem folgenden Bewertungsschema:
— das Qualitätsmanagement des Bewerbers wird detailliert und plausibel geschildert = 5 Punkte,
— Angaben zum Qualitätsmanagement werden kurz angerissen = 3 Punkte,
— es wird lediglich erwähnt, dass ein Qualitätsmanagement besteht = 1 Punkt.
I.3) Maßnahmen zur Qualitätssicherung in Form von Schulungen und Weiterbildungen der Mitarbeiter (Personalentwicklung innerhalb der letzten 3 Jahre)
Die Angaben des Bewerbers zu den Maßnahmen zur Qualitätssicherung werden mit max. 5 Punkten bewertet.
Die Punktevergabe richtet sich nach dem folgenden Bewertungsschema:
— das Unternehmen zeigt ein umfangreiches und strukturiertes Weiterbildungskonzept auf und gibt Beispiele dazu = 5 Punkte,
— das Unternehmen macht detaillierte Ausführungen zu einem Weiterbildungskonzept seiner Mitarbeiter = 3 Punkte,
— das Unternehmen zeigt auf, dass es die Weiterbildung der Mitarbeiter fördert = 1 Punkt.
Trifft keiner der obigen Punkte zu, werden für das Kriterium 0 Punkte vergeben.
III) Referenzprojekte:
Es können für 3 Referenzprojekte maximal 15 Punkte erreicht werden.
Der Bewerber sollte 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren (ab 2017) über vergleichbare Aufträge mit den unten geforderten Angaben vorlegen. Die Referenzaufträge müssen vergleichbar sein hinsichtlich Auftragsinhalt (Steuerberatung) und Auftraggeberbezug.
Je besser die Referenzen der vorliegend zu erbringenden Leistung entsprechen, desto mehr Punkte erhält der Bewerber. Pro Referenz werden maximal 5 Punkte (insgesamt maximal 15 Punkte) vergeben.
Bei Angabe von weniger als 3 Referenzen reduziert sich die maximal erreichbare Punktzahl entsprechend (bei Angabe von 2 Referenzen können max. 10 Punkte, bei Angabe nur einer Referenz max. 5 Punkte vergeben werden).
Die Punktevergabe für die jeweilige Referenz richtet sich nach folgendem Bewertungsschema:
Vergleichbarer Auftragsinhalt bei einem/einer
— gesetzlichen SV- Träger = 5 Punkte,
— Krankenhauskonzern = 5 Punkte,
— Konzernverbund gem. Rehakliniken = 5 Punkte,
— anderen gemeinnützigen Konzernverbund (z. B. Kranken und Pflegeheime) = 4 Punkte,
— großen gemeinnützigen Krankenhaus (über 400 Betten) = 4 Punkte,
— gemeinnützigen Rehaklinik, gem. Krankenhaus = 3 Punkte,
— nicht gemeinnützigen Krankenhaus = 3 Punkte,
— gem. Einrichtung der Alten- und Behindertenhilfe = 2 Punkte,
— nicht gemeinnützigen Reha Klinik = 2 Punkte,
— Stiftungen, Verbände, andere gem. Einrichtungen, öffentlich rechtl. Einrichtungen = 1 Punkt,
Referenzen, die nicht über einen vergleichbaren Auftragsinhalt verfügen, erhalten 0 Punkte.