Beschreibung der Beschaffung
Los 3 StLV 2021
Allgemeines
Das vorliegende Leistungsverzeichnis umfasst alle erforderlichen Leistungen für NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH, u. a. Tiefbau-, Oberflächenaufbruch- sowie Oberflächenwiederherstellungsarbeiten zur Abwicklung von Entstörungen der Sparten
— Strom;
— Straßenbeleuchtung.
Im Rahmen der Rufbereitschaft/Entstörung.
Die Leistungen sind über folgende 2 Zeiträume zu erbringen:
Rufbereitschaft Störungsbeseitigung:
— wochentags (montags – freitags).
Jeweils von 15.30 bis 7.00 Uhr am Folgetag
— samstags.
Jeweils von 7.00 bis 7.00 Uhr am Folgetag
— sonntags/feiertags.
Jeweils von 7.00 bis 7.00 Uhr am Folgetag
Einsatzort: Stadtgebiet Frankfurt am Main
Störungsbeseitigung:
— wochentags montags- freitags.
Jeweils Beginn nach 7.00 bzw. vor 15.30 Uhr.
Einsatzort: Stadtgebiet Frankfurt am Main
Allgemeine Rahmenbedingungen
Der AN hat, wenn nichts anderes mit dem AG ausdrücklich vereinbart ist, alle erforderlichen Arbeiten gemäß des vorliegenden Leistungsverzeichnisses zu erbringen.
Vom AN werden alle erforderlichen Geräte und Werkzeuge bereitgestellt.
Es gelten die "Allgemeinen Einkaufsbedingungen der Mainova AG" sowie die "Ergänzenden Bedingungen für Bauleistungen der Mainova AG" wie auch die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen".
Maßgebend ist die Anordnung durch die Bauaufsicht des AG.
Rahmenbedingungen für Rufbereitschaft Störungsbeseitigung
Erforderliche Reaktionszeit von der Benachrichtigung bis zum Erscheinen an der Störungsstelle maximal 2 Stunden.
Bei einer Mehrfachstörung ist durch den AN sicherzustellen, dass eine zweite Kolonne innerhalb von 3 Stunden an der Störungsstelle erscheint/zur Verfügung steht.
Die Rufbereitschaftskolonne umfasst 3 Arbeitskräfte einschließlich Maschinisten und Lkw-Fahrer sowie die für die Arbeiten gemäß des vorliegenden Leistungsverzeichnisses erforderlichen Werkzeuge, Geräte und Maschinen.
Die im Rahmen der Rufbereitschaft auszuführenden Leistungen umfassen die erforderlichen Tiefbauarbeiten/Oberflächenarbeiten sowie den Rücktransport ausgebauter Kabelstücke und Materialien.
Die Arbeiten an den Kabeln selbst sind nicht Bestandteil der zu erbringenden Leistungen.
Die Bereitschaftspauschalen beinhalten keinen Einsatz und keine Störungsbeseitigung.
Die Vergütung der tatsächlich ausgeführten Leistungen erfolgt gemäß den Leistungspositionen des vorliegenden
Leistungsverzeichnisses.
Alle für die Entstörung erforderlichen Arbeiten bis das Kabel betriebsbereit ist werden über den Titel „Stundenverrechnungssätze, Stundenlohnarbeiten" bzw. „Stundenverrechnungssätze, Maschinen und Geräte" vergütet. Alle anschließenden Arbeiten sind gemäß Positionen des StLV abzurechnen (keine Abrechnung auf Stundenbasis). Die Vergütung erfolgt ab Rufeingang.
Rahmenbedingungen für Störungsbeseitigung
Erforderliche Reaktionszeit im oben genannten Zeitraum von der Benachrichtigung bis zum Erscheinen an der Störungsstelle maximal 1 Stunde.
Bei einer Mehrfachstörung ist durch den AN sicherzustellen, dass eine zweite Kolonne innerhalb von 3 Stunden an der genannten Störungsstelle zur Verfügung steht.
Der AN hat, wenn nichts anderes mit dem AG ausdrücklich vereinbart ist, alle erforderlichen Tiefbau-, Oberflächenwiederherstellungs- und Kabelverlegungsarbeiten sowie die damit in Verbindung stehenden Leistungen für die Sparte Strom im Rahmen der Entstörung zu erbringen.
Das ermittelte Volumen für eine Ausschreibungszeit von insgesamt 3 Jahren (2021-2023) beträgt 12 Mio. EUR.
Die Angebote werden wie folgt bewertet:
— 80 % Preis (gewichteter Gesamtpreis);
— 10 % Kaufmännische Kriterien;
— 10 % Technische/organisatorische Kriterien.