Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
(1) Nachweise und Erklärungen zur Eignung gemäß §§ 45, 46 VgV und §§ 123, 124 GWB entsprechend 124_LD (Umsatz vergleichbarer Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre, Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten 3 Jahre, Arbeitskräfte, Berufsregistereintragung, Insolvenzverfahren, Liquidation, keine schwere Verfehlung, Gewerbezentralregisterauszug, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen, Berufsgenossenschaft);
(2) Bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz ist mit Angebotsabgabe Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen zu benennen (VHB-Formblatt 233). Spätestens auf Verlangen sind einzureichen: die Namen der Nachunternehmer, die Nachweise zur Eignung des Nachunternehmers (zur Erfüllung der Eignungsanforderungen bzw. entsprechend den geforderten Nachweisen des Bieters) sowie eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass im Auftragsfalle die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen und im Falle einer Eignungsleihe eine gemeinsame Haftung übernommen wird (VHB-Formblatt 236);
(3) Bei vorgesehener Bietergemeinschaft (BG): Erklärung mit Angabe der Mitglieder; des geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechtsverbindlich vertritt sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (VHB-Formblatt 234).
Die Eignungsanforderungen sind grundsätzlich von der BG insgesamt zu erfüllen, sofern nicht die Vorlage gemäß Formblatt 001 Stadt-FR (Nachweisliste UVgO/VgV) ausdrücklich von jedem Mitglied gefordert wird. Unabhängig davon sind von jedem Mitglied die Nachweise gemäß Ziffer (4) und (5) vorzulegen.
(4) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Mindestentgelten nach dem LTMG (Formblatt 007 Stadt-FR);
(5) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Formblatt 004 Stadt-FR);
(6) Berufshaftpflichtversicherung
— Personenschäden: 1 000 000,00 EUR,
— Sach- und Umweltschäden: 1 000 000,00 EUR,
— Bearbeitungsschäden: 50 000,00 EUR,
— Schlüsselverlustrisiko: 20 000,00 EUR.
Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) soweit die geforderten Angaben enthalten sind. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden.
Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß Formblatt 001 Stadt-FR (Nachweisliste UVgO/VgV).