Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Storage Erweiterung für die VMWare Umgebung
3025203
Produkte/Dienstleistungen: Informationssysteme und Server📦
Kurze Beschreibung: Storage Erweiterung für die VMWare Umgebung.
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 650 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Schwerin, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“SIS – Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbH, Rechenzentrum
Eckdrift 91
19061 Schwerin”
Beschreibung der Beschaffung:
“Die SIS GmbH ist ein kommunaler IT – Dienstleister in der Landeshauptstadt Schwerin, der für die Verwaltung und kommunale Unternehmen und das...”
Beschreibung der Beschaffung
Die SIS GmbH ist ein kommunaler IT – Dienstleister in der Landeshauptstadt Schwerin, der für die Verwaltung und kommunale Unternehmen und das Mecklenburgische Staatstheater agiert. Für die KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR erbringen wir darüber hinaus Leistungen für die Landeshauptstadt Schwerin, den Landkreis Ludwigslust-Parchim, Städte, Ämter und Schulen.
Die SIS beabsichtigt mit dieser Ausschreibung eine Speichererweiterung der vorhandenen VMWare-Umgebung durchzuführen.
Die Ausschreibung umfaßt Liefer- und Implementierungsleistungen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 650 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-09-21 📅
Datum des Endes: 2020-10-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Eigenerklärung zur Eignung FB 124 und Bietererklärungen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Eigenerklärung zur Eignung FB 124
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Eigenerklärung zur Eignung FB 124
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
“Aufgrund von ungeplanten zusätzlichen enormen Speicheranforderungen in Zusammenhang mit der Corona-Sondersituation ist eine Storage-Erweiterung kurzfristig...”
Beschleunigtes Verfahren
Aufgrund von ungeplanten zusätzlichen enormen Speicheranforderungen in Zusammenhang mit der Corona-Sondersituation ist eine Storage-Erweiterung kurzfristig und dringend erforderlich.
Die zusätzlichen ungeplanten Speicheranforderungen resultieren aus ungeplanten Corona bedingten Anforderungen unserer Kunden aus dem Bereich öffentliche kritische Infrastruktur. Dies betrifft insbesondere die Bereitstellung von zusätzlichen Home-Office-Arbeitsplätzen für die Mitarbeitenden, die Bereitstellung von Videokonferenzsystemen, die wachsende Datenmenge aufgrund durchzuführender Vorgaben/Umsetzungen von Corona-Maßnahmen und aus der kurzfristigen Weiterentwicklung von Fachverfahren bzgl. Corona. Des Weiteren muss der laufende IT-Betrieb der kommunalen Fachverfahren mit vorgehaltenen Reserven sichergestellt werden.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-08-24
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-09-21 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-08-24
13:00 📅
“Das Leistungsverzeichnis liegt nicht im GAEB-Format vor.
Angebotsbewertung: Technischer Wert gemäß Technischer Spezifikation mit 60 % und Preis mit 40 %....”
Das Leistungsverzeichnis liegt nicht im GAEB-Format vor.
Angebotsbewertung: Technischer Wert gemäß Technischer Spezifikation mit 60 % und Preis mit 40 %. 100 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis, 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die dazwischen liegenden Punkte werden durch lineare Interpolation mit bis zu 3 Stellen nach dem Komma ermittelt.
Elektronische Angebote in Textform dürfen ausschließlich verschlüsselt über das Bietertool eingereicht werden.
Frist zur Angebotsabgabe
Das Angebot, einschließlich aller Unterlagen, muss bis zum angegebenen Angebotsfristablauftermin zur angegebenen Uhrzeit, beim Vergabemarktplatz DTVP elektronisch eingegangen sein. Maßgeblich ist der Eingang des Angebots über das Bietertool des Vergabemarktplatzes des DTVP. Das Angebot muss vollständig vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein, d. h. der „Upload“ auf dem Server muss abgeschlossen sein. Es kommt nicht auf den Zeitpunkt des Beginns der Übermittlung des Angebots an.
Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation über das „Deutsche Vergabeportal“ (DTVP), über die Funktion „Kommunikation“.
Bekanntmachungs-ID: CXSQYYDYDG0
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 154-376397 (2020-08-06)