In Deutschland wird ein flächendeckendes Funknetz auf der Basis des TETRA-Standards betrieben, das von den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) wie Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten und dem technischen Hilfswerk genutzt wird. Das Land Nordrhein-Westfalen ist für die Infrastruktur der Basisstationen und des Zugangsnetzes in NRW verantwortlich. Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen (LZPD NRW) beabsichtigt einen Wirtschaftsteilnehmer mit der Störungsbeseitigung und Instandsetzung zu beauftragen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Störungsbeseitigung und Instandsetzung Facility Management (FM) an BOS-Funkstandorten in NRW
ZA 5.2/1000546002”
Produkte/Dienstleistungen: Reparatur- und Wartungsdienste📦
Kurze Beschreibung:
“In Deutschland wird ein flächendeckendes Funknetz auf der Basis des TETRA-Standards betrieben, das von den Behörden und Organisationen mit...”
Kurze Beschreibung
In Deutschland wird ein flächendeckendes Funknetz auf der Basis des TETRA-Standards betrieben, das von den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) wie Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten und dem technischen Hilfswerk genutzt wird. Das Land Nordrhein-Westfalen ist für die Infrastruktur der Basisstationen und des Zugangsnetzes in NRW verantwortlich. Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen (LZPD NRW) beabsichtigt einen Wirtschaftsteilnehmer mit der Störungsbeseitigung und Instandsetzung zu beauftragen.
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW
Schifferstraße 10
47059 Duisburg
Durch den Umstand, dass die Funkstandorte der BOS in NRW an verschiedenen Orten innerhalb von Nordrhein-Westfalen liegen, muss die Störungsbeseitigung und Instandsetzung NRW-weit ausgeführt werden (siehe Vergabeunterlagen).
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Beschreibung der Beschaffung:
“In Deutschland wird ein flächendeckendes Funknetz auf der Basis des TETRA-Standards betrieben, das von den Behörden und Organisationen mit...”
Beschreibung der Beschaffung
In Deutschland wird ein flächendeckendes Funknetz auf der Basis des TETRA-Standards betrieben, das von den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) wie Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten und dem technischen Hilfswerk genutzt wird.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Durchführung des Facility Managements an Anlagen und Einrichtungen (im Folgenden gemeinsam „Anlagen“ genannt) an Funkstandorten der BOS in NRW. Das Facility Management beinhaltet einen 24/7 Bereitschaftsdienst sowie die Störungsbeseitigung und Instandsetzung der Anlagen in Not- und Störfällen. Wartungsarbeiten sind vom Leistungsumfang ausgenommen. Diese sind Gegenstand eines gesonderten Vertrages mit einem anderen Dienstleister. Ebenfalls ausgenommen vom Leistungsumfang des AN ist die Behebung von Störfällen an der Technik für Richtfunk und an der TETRA-Systemtechnik, bestehend aus der 48V-Stromversorgung, USV, Basisstation, Antennen-, Feeder-, GPS-Kabel und Antennen und den Einbaukomponenten für die Anbindungstechnik. Instandsetzungen an der Klimatechnik gehören ebenfalls nicht zum Leistungsumfang.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40 %
Preis (Gewichtung): 60 %
Dauer
Datum des Beginns: 2020-12-01 📅
Datum des Endes: 2023-11-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Optional kann der Auftraggeber einseitig die Rahmenvereinbarung bis zu einer Gesamtlaufzeit von 4 Jahren verlängern.
Die erforderlichen Wartungsleistungen...”
Beschreibung der Verlängerungen
Optional kann der Auftraggeber einseitig die Rahmenvereinbarung bis zu einer Gesamtlaufzeit von 4 Jahren verlängern.
Die erforderlichen Wartungsleistungen an den BOS-Funkstandorten werden derzeit von einem anderen Dienstleister auf Basis eines gesonderten Dienstleistungsvertrages erbracht. Es besteht die Möglichkeit, dass das Facility-Management (Bereitschaftsdienst, Störungsbeseitigung/Instandsetzung) sowie die Wartungsleistungen nach Beendigung beider Vertragsverhältnisse künftig im Rahmen eines neuen Vergabeverfahrens in einem Los gemeinsam ausgeschrieben werden. Sollte sich der AG zu einer gemeinsamen Ausschreibung dieser Leistungen entscheiden, ist er berechtigt, diese Rahmenvereinbarung einmalig um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen; der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen innerhalb einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen; der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind. Die unter Ziffer III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Im Falle der Eignungsleihe sind diese Eigenerklärungen auch vom Eignungsverleiher mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (siehe Vordruck),
2. Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG (siehe Vordruck),
3. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die Erlaubte Berufsausübung,
4. Eigenerklärung zur erweiterten Sicherheitsüberprüfung (siehe Vordruck).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (siehe Vordruck),
2. Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG (siehe Vordruck),
3. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die Erlaubte Berufsausübung,
4. Eigenerklärung zur erweiterten Sicherheitsüberprüfung (siehe Vordruck).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die unter Ziffer III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die unter Ziffer III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen; der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1)
Ausgeführte. Geforderte Erklärungen / Nachweise sind:
1. Der Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung über folgende Deckungssummen pro Schadensfall ist zu erbringen:
Betriebshaftpflichtversicherung
— Personenschäden: mindestens 5 000 000 EUR;
— Sachschäden: mindestens 500 000 EUR, höchstens 1 000 000 EUR;
— Vermögensschäden: mindestens 500 000 EUR, höchstens 1 000 000 EUR;
— Schlüsselverlustschäden: mindestens 200 000 EUR.
Der Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung ist für die Angebotsabgabe ausreichend. Der Nachweis der geforderten Deckungssummen für die genannten Schadensfälle wird erst nach Zuschlag vom zukünftigen Auftragnehmer gefordert.
2. Erklärung über den Gesamtumsatz (siehe Vordruck): Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Bieters / der Bietergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Umsätze von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft werden addiert. Gleiches gilt für die Umsätze von Unternehmen, auf die sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Beleg der Eignung beruft (Eignungsleihe).
“Der Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung ist mit Angebotsabgabe zu erbringen. Nach Zuschlagserteilung ist der Nachweis der folgenden...”
Der Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung ist mit Angebotsabgabe zu erbringen. Nach Zuschlagserteilung ist der Nachweis der folgenden Deckungssummen zu erbringen:
Personenschäden: mindestens 5 000 000 EUR
Sachschäden: mindestens 500 000 EUR, höchstens 1 000 000 EUR
Vermögensschäden: mindestens 500 000 EUR, höchstens 1 000 000 EUR
Schlüsselverlustschäden: mindestens 200 000 EUR
Der Gesamtumsatz muss in den Jahren 2017-2019 im Jahresmittel mindestens 100 000 EUR betragen haben.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die unter Ziffer III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die unter Ziffer III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen; der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1)
Ausgeführte. Geforderte Erklärungen / Nachweise sind:
1. Erklärung zur Qualitätssicherung (Zertifizierung nach der DIN EN ISO 9001 ff. oder die Erfüllung der dort genannten Anforderungen) (siehe Vordruck),
2. Nachweis eines Gütezeichens nach § 3 WasgefStAnlV (siehe Vordruck),
3. Es ist eine Referenzen des Unternehmens nachzuweisen, die folgende Erfahrungsnachweise beinhalten:
Mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt, das eine Mindestlaufzeit von 3 Jahren hat oder gehabt hat und in der Summe die Störungsbeseitigung an jährlich mindestens 150 Standorten für Mobilfunk- oder Bündelfunknetzbetreiber beinhaltet oder beinhaltet hat oder ein vergleichbares Referenzprojekt, das in den letzten 10 abgeschlossenen Geschäftsjahren den Aufbau der Infrastruktur für Funkantennenanlagen an jährlich mindestens 100 Standorten für Mobilfunk- oder Bündelfunknetzbetreiber in Deutschland beinhaltet hat.
Soweit ein Bieter für Leistungen Nachunternehmer einsetzen will, auf die der Betrieb des Bieters eingerichtet ist, hat er diese unter Angabe der jeweiligen Teilleistungen in dem Formular 532 bzw. 533 zu benennen. Eignungsleihe ist zugelassen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“1. Erklärung zur Qualitätssicherung (Zertifizierung nach der DIN EN ISO 9001 ff. oder die Erfüllung der dort genannten Anforderungen) (siehe Vordruck),
2....”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
1. Erklärung zur Qualitätssicherung (Zertifizierung nach der DIN EN ISO 9001 ff. oder die Erfüllung der dort genannten Anforderungen) (siehe Vordruck),
2. Nachweis eines Gütezeichens nach § 3 WasgefStAnlV (siehe Vordruck),
3. Mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt, das eine Mindestlaufzeit von 3 Jahren hat oder gehabt hat und in der Summe die Störungsbeseitigung an jährlich mindestens 150 Standorten für Mobilfunk- oder Bündelfunknetzbetreiber beinhaltet oder beinhaltet hat oder Mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt, das in den letzten 10 abgeschlossenen Geschäftsjahren den Aufbau der Infrastruktur für Funkantennenanlagen an jährlich mindestens 100 Standorten für Mobilfunk- oder Bündelfunknetzbetreiber in Deutschland beinhaltet hat.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Auf die Ausführungsbestimmungen nach dem TVgG NRW wird hingewiesen. Diese werden als Besondere Vertragsbedingungen der Vergabeunterlage beigefügt.
Der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Auf die Ausführungsbestimmungen nach dem TVgG NRW wird hingewiesen. Diese werden als Besondere Vertragsbedingungen der Vergabeunterlage beigefügt.
Der Bieter verpflichtet sich dazu, dass alle im Rahmen des Auftrags eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihr Einverständnis zur Durchführung einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz Nordrhein-Westfalen erklären oder alternativ eine bestehende Sicherheitsüberprüfung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie schriftlich nachweisen (Ausführungs-Mindestanforderung).
Der Bieter verpflichtet sich dazu, mit Einreichung des Angebots auch die unterschriebene (gescanntes Dokument mit Unterschrift genügt) Vertraulichkeitserklärung einzureichen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-11-05
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-07 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-11-05
12:00 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0DHXW
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221-1473055📞
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 221-1472889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 197-476267 (2020-10-05)
Ergänzende Angaben (2020-10-22)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 197-476267
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3)
Ort des zu ändernden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die unter Ziffer III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer...”
Text
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die unter Ziffer III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen; der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1)
Ausgeführte. Geforderte Erklärungen / Nachweise sind:
1. Erklärung zur Qualitätssicherung (Zertifizierung nach der DIN EN ISO 9001 ff. oder die Erfüllung der dort genannten Anforderungen) (siehe Vordruck).
2. Nachweis eines Gütezeichens nach § 3 WasgefStAnlV (siehe Vordruck).
3. Es ist eine Referenzen des Unternehmens nachzuweisen, die folgende Erfahrungsnachweise beinhalten:
Mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt, das eine Mindestlaufzeit von 3 Jahren hat oder gehabt hat und in der Summe die Störungsbeseitigung an jährlich mindestens 150 Standorten für Mobilfunk- oder Bündelfunknetzbetreiber beinhaltet oder beinhaltet hat oder ein vergleichbares Referenzprojekt, das in den letzten 10 abgeschlossenen Geschäftsjahren den Aufbau der Infrastruktur für Funkantennenanlagen an jährlich mindestens 100 Standorten für Mobilfunk- oder Bündelfunknetzbetreiber in Deutschland beinhaltet hat.
Soweit ein Bieter für Leistungen Nachunternehmer einsetzen will, auf die der Betrieb des Bieters eingerichtet ist, hat er diese unter Angabe der jeweiligen Teilleistungen in dem Formular 532 bzw. 533 zu benennen. Eignungsleihe ist zugelassen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1. Erklärung zur Qualitätssicherung (Zertifizierung nach der DIN EN ISO 9001 ff. oder die Erfüllung der dort genannten Anforderungen) (siehe Vordruck).
2. Nachweis eines Gütezeichens nach § 3 WasgefStAnlV (siehe Vordruck).
3. Mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt, das eine Mindestlaufzeit von 3 Jahren hat oder gehabt hat und in der Summe die Störungsbeseitigung an jährlich mindestens 150 Standorten für Mobilfunk- oder Bündelfunknetzbetreiber beinhaltet oder beinhaltet hat oder mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt, das in den letzten 10 abgeschlossenen Geschäftsjahren den Aufbau der Infrastruktur für Funkantennenanlagen an jährlich mindestens 100 Standorten für Mobilfunk- oder Bündelfunknetzbetreiber in Deutschland beinhaltet hat.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die unter Ziffer III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer...”
Text
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die unter Ziffer III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen; der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1)
Ausgeführte. Geforderte Erklärungen / Nachweise sind:
1. Erklärung zur Qualitätssicherung (Zertifizierung nach der DIN EN ISO 9001 ff. oder die Erfüllung der dort genannten Anforderungen) (siehe Vordruck).
2. Es ist eine Referenzen des Unternehmens nachzuweisen, die folgende Erfahrungsnachweise beinhalten:
Mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt, das eine Mindestlaufzeit von 3 Jahren hat oder gehabt hat und in der Summe die Störungsbeseitigung an jährlich mindestens 150 Standorten für Mobilfunk- oder Bündelfunknetzbetreiber beinhaltet oder beinhaltet hat oder ein vergleichbares Referenzprojekt, das in den letzten 10 abgeschlossenen Geschäftsjahren den Aufbau der Infrastruktur für Funkantennenanlagen an jährlich mindestens 100 Standorten für Mobilfunk- oder Bündelfunknetzbetreiber in Deutschland beinhaltet hat.
Soweit ein Bieter für Leistungen Nachunternehmer einsetzen will, auf die der Betrieb des Bieters eingerichtet ist, hat er diese unter Angabe der jeweiligen Teilleistungen in dem Formular 532 bzw. 533 zu benennen. Eignungsleihe ist zugelassen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1. Erklärung zur Qualitätssicherung (Zertifizierung nach der DIN EN ISO 9001 ff. oder die Erfüllung der dort genannten Anforderungen) (siehe Vordruck).
2. Mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt, das eine Mindestlaufzeit von 3 Jahren hat oder gehabt hat und in der Summe die Störungsbeseitigung an jährlich mindestens 150 Standorten für Mobilfunk- oder Bündelfunknetzbetreiber beinhaltet oder beinhaltet hat oder Mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt, das in den letzten 10 abgeschlossenen Geschäftsjahren den Aufbau der Infrastruktur für Funkantennenanlagen an jährlich mindestens 100 Standorten für Mobilfunk- oder Bündelfunknetzbetreiber in Deutschland beinhaltet hat.
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Quelle: OJS 2020/S 209-511277 (2020-10-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“In Deutschland wird ein flächendeckendes Funknetz auf der Basis des TETRA-Standards betrieben, das von den Behörden und Organisationen mit...”
Kurze Beschreibung
In Deutschland wird ein flächendeckendes Funknetz auf der Basis des TETRA-Standards betrieben, das von den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) wie Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten und dem technischen Hilfswerk genutzt wird. Das Land Nordrhein-Westfalen ist für die Infrastruktur der Basisstationen und des Zugangsnetzes in NRW verantwortlich. Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen (LZPD NRW) hat einen Wirtschaftsteilnehmer mit der Störungsbeseitigung und Instandsetzung beauftragt.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW Schifferstraße 10 47059 Duisburg /Durch den Umstand, dass die Funkstandorte der BOS in NRW an verschiedenen...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW Schifferstraße 10 47059 Duisburg /Durch den Umstand, dass die Funkstandorte der BOS in NRW an verschiedenen Orten innerhalb von Nordrhein-Westfalen liegen, muss die Störungsbeseitigung und Instandsetzung NRW-weit ausgeführt werden.
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Beschreibung der Beschaffung:
“In Deutschland wird ein flächendeckendes Funknetz auf der Basis des TETRA-Standards betrieben, das von den Behörden und Organisationen mit...”
Beschreibung der Beschaffung
In Deutschland wird ein flächendeckendes Funknetz auf der Basis des TETRA-Standards betrieben, das von den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) wie Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten und dem technischen Hilfswerk genutzt wird.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Durchführung des Facility Managements an Anlagen und Einrichtungen (im Folgenden gemeinsam „Anlagen" genannt) an Funkstandorten der BOS in NRW. Das Facility Management beinhaltet einen 24/7 Bereitschaftsdienst sowie die Störungsbeseitigung und Instandsetzung der Anlagen in Not- und Störfällen. Wartungsarbeiten sind vom Leistungsumfang ausgenommen. Diese sind Gegenstand eines gesonderten Vertrages mit einem anderen Dienstleister. Ebenfalls ausgenommen vom Leistungsumfang des AN ist die Behebung von Störfällen an der Technik für Richtfunk und an der TETRA-Systemtechnik, bestehend aus der 48V-Stromversorgung, USV, Basisstation, Antennen-, Feeder-, GPS-Kabel und Antennen und den Einbaukomponenten für die Anbindungstechnik. Instandsetzungen an der Klimatechnik gehören ebenfalls nicht zum Leistungsumfang.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 197-476267
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 0
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-01 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Peter Schmitz Elektroinstallationen und Elektroanlagenbau GmbH
Postort: Oberhausen
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Oberhausen, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0D5J5
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 242-598633 (2020-12-08)