In Deutschland wird ein flächendeckendes Funknetz auf der Basis des TETRA-Standards betrieben, das von den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) wie Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten und dem technischen Hilfswerk genutzt wird. Das Land Nordrhein-Westfalen ist für die Infrastruktur der Basisstationen und des Zugangsnetzes in NRW verantwortlich. Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen (LZPD NRW) beabsichtigt einen Wirtschaftsteilnehmer mit der Störungsbeseitigung und Instandsetzung zu beauftragen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-10-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur- und Wartungsdienste
Referenznummer: ZA 5.2/1000546002
Kurze Beschreibung:
In Deutschland wird ein flächendeckendes Funknetz auf der Basis des TETRA-Standards betrieben, das von den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) wie Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten und dem technischen Hilfswerk genutzt wird. Das Land Nordrhein-Westfalen ist für die Infrastruktur der Basisstationen und des Zugangsnetzes in NRW verantwortlich. Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen (LZPD NRW) beabsichtigt einen Wirtschaftsteilnehmer mit der Störungsbeseitigung und Instandsetzung zu beauftragen.
In Deutschland wird ein flächendeckendes Funknetz auf der Basis des TETRA-Standards betrieben, das von den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) wie Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten und dem technischen Hilfswerk genutzt wird. Das Land Nordrhein-Westfalen ist für die Infrastruktur der Basisstationen und des Zugangsnetzes in NRW verantwortlich. Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen (LZPD NRW) beabsichtigt einen Wirtschaftsteilnehmer mit der Störungsbeseitigung und Instandsetzung zu beauftragen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-10-05 📅
Einreichungsfrist: 2020-11-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-09 📅
Datum des Beginns: 2020-12-01 📅
Datum des Endes: 2023-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 197-476267
ABl. S-Ausgabe: 197
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0DHXW
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In Deutschland wird ein flächendeckendes Funknetz auf der Basis des TETRA-Standards betrieben, das von den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) wie Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten und dem technischen Hilfswerk genutzt wird.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Durchführung des Facility Managements an Anlagen und Einrichtungen (im Folgenden gemeinsam „Anlagen“ genannt) an Funkstandorten der BOS in NRW. Das Facility Management beinhaltet einen 24/7 Bereitschaftsdienst sowie die Störungsbeseitigung und Instandsetzung der Anlagen in Not- und Störfällen. Wartungsarbeiten sind vom Leistungsumfang ausgenommen. Diese sind Gegenstand eines gesonderten Vertrages mit einem anderen Dienstleister. Ebenfalls ausgenommen vom Leistungsumfang des AN ist die Behebung von Störfällen an der Technik für Richtfunk und an der TETRA-Systemtechnik, bestehend aus der 48V-Stromversorgung, USV, Basisstation, Antennen-, Feeder-, GPS-Kabel und Antennen und den Einbaukomponenten für die Anbindungstechnik. Instandsetzungen an der Klimatechnik gehören ebenfalls nicht zum Leistungsumfang.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Durchführung des Facility Managements an Anlagen und Einrichtungen (im Folgenden gemeinsam „Anlagen“ genannt) an Funkstandorten der BOS in NRW. Das Facility Management beinhaltet einen 24/7 Bereitschaftsdienst sowie die Störungsbeseitigung und Instandsetzung der Anlagen in Not- und Störfällen. Wartungsarbeiten sind vom Leistungsumfang ausgenommen. Diese sind Gegenstand eines gesonderten Vertrages mit einem anderen Dienstleister. Ebenfalls ausgenommen vom Leistungsumfang des AN ist die Behebung von Störfällen an der Technik für Richtfunk und an der TETRA-Systemtechnik, bestehend aus der 48V-Stromversorgung, USV, Basisstation, Antennen-, Feeder-, GPS-Kabel und Antennen und den Einbaukomponenten für die Anbindungstechnik. Instandsetzungen an der Klimatechnik gehören ebenfalls nicht zum Leistungsumfang.
Beschreibung der Verlängerungen:
Optional kann der Auftraggeber einseitig die Rahmenvereinbarung bis zu einer Gesamtlaufzeit von 4 Jahren verlängern.
Die erforderlichen Wartungsleistungen an den BOS-Funkstandorten werden derzeit von einem anderen Dienstleister auf Basis eines gesonderten Dienstleistungsvertrages erbracht. Es besteht die Möglichkeit, dass das Facility-Management (Bereitschaftsdienst, Störungsbeseitigung/Instandsetzung) sowie die Wartungsleistungen nach Beendigung beider Vertragsverhältnisse künftig im Rahmen eines neuen Vergabeverfahrens in einem Los gemeinsam ausgeschrieben werden. Sollte sich der AG zu einer gemeinsamen Ausschreibung dieser Leistungen entscheiden, ist er berechtigt, diese Rahmenvereinbarung einmalig um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Die erforderlichen Wartungsleistungen an den BOS-Funkstandorten werden derzeit von einem anderen Dienstleister auf Basis eines gesonderten Dienstleistungsvertrages erbracht. Es besteht die Möglichkeit, dass das Facility-Management (Bereitschaftsdienst, Störungsbeseitigung/Instandsetzung) sowie die Wartungsleistungen nach Beendigung beider Vertragsverhältnisse künftig im Rahmen eines neuen Vergabeverfahrens in einem Los gemeinsam ausgeschrieben werden. Sollte sich der AG zu einer gemeinsamen Ausschreibung dieser Leistungen entscheiden, ist er berechtigt, diese Rahmenvereinbarung einmalig um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW
Schifferstraße 10
47059 Duisburg
Durch den Umstand, dass die Funkstandorte der BOS in NRW an verschiedenen Orten innerhalb von Nordrhein-Westfalen liegen, muss die Störungsbeseitigung und Instandsetzung NRW-weit ausgeführt werden (siehe Vergabeunterlagen).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen; der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind. Die unter Ziffer III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Im Falle der Eignungsleihe sind diese Eigenerklärungen auch vom Eignungsverleiher mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen; der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind. Die unter Ziffer III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Im Falle der Eignungsleihe sind diese Eigenerklärungen auch vom Eignungsverleiher mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (siehe Vordruck),
2. Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG (siehe Vordruck),
3. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die Erlaubte Berufsausübung,
4. Eigenerklärung zur erweiterten Sicherheitsüberprüfung (siehe Vordruck).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die unter Ziffer III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen; der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die unter Ziffer III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen; der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1)
Der Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung ist für die Angebotsabgabe ausreichend. Der Nachweis der geforderten Deckungssummen für die genannten Schadensfälle wird erst nach Zuschlag vom zukünftigen Auftragnehmer gefordert.
2. Erklärung über den Gesamtumsatz (siehe Vordruck): Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Bieters / der Bietergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Umsätze von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft werden addiert. Gleiches gilt für die Umsätze von Unternehmen, auf die sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Beleg der Eignung beruft (Eignungsleihe).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Erklärung über den Gesamtumsatz (siehe Vordruck): Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Bieters / der Bietergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Umsätze von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft werden addiert. Gleiches gilt für die Umsätze von Unternehmen, auf die sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Beleg der Eignung beruft (Eignungsleihe).
Mindeststandards:
Der Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung ist mit Angebotsabgabe zu erbringen. Nach Zuschlagserteilung ist der Nachweis der folgenden Deckungssummen zu erbringen:
Der Gesamtumsatz muss in den Jahren 2017-2019 im Jahresmittel mindestens 100 000 EUR betragen haben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die unter Ziffer III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen; der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1)
Die unter Ziffer III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen; der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1)
1. Erklärung zur Qualitätssicherung (Zertifizierung nach der DIN EN ISO 9001 ff. oder die Erfüllung der dort genannten Anforderungen) (siehe Vordruck),
2. Nachweis eines Gütezeichens nach § 3 WasgefStAnlV (siehe Vordruck),
3. Es ist eine Referenzen des Unternehmens nachzuweisen, die folgende Erfahrungsnachweise beinhalten:
Mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt, das eine Mindestlaufzeit von 3 Jahren hat oder gehabt hat und in der Summe die Störungsbeseitigung an jährlich mindestens 150 Standorten für Mobilfunk- oder Bündelfunknetzbetreiber beinhaltet oder beinhaltet hat oder ein vergleichbares Referenzprojekt, das in den letzten 10 abgeschlossenen Geschäftsjahren den Aufbau der Infrastruktur für Funkantennenanlagen an jährlich mindestens 100 Standorten für Mobilfunk- oder Bündelfunknetzbetreiber in Deutschland beinhaltet hat.
Mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt, das eine Mindestlaufzeit von 3 Jahren hat oder gehabt hat und in der Summe die Störungsbeseitigung an jährlich mindestens 150 Standorten für Mobilfunk- oder Bündelfunknetzbetreiber beinhaltet oder beinhaltet hat oder ein vergleichbares Referenzprojekt, das in den letzten 10 abgeschlossenen Geschäftsjahren den Aufbau der Infrastruktur für Funkantennenanlagen an jährlich mindestens 100 Standorten für Mobilfunk- oder Bündelfunknetzbetreiber in Deutschland beinhaltet hat.
Soweit ein Bieter für Leistungen Nachunternehmer einsetzen will, auf die der Betrieb des Bieters eingerichtet ist, hat er diese unter Angabe der jeweiligen Teilleistungen in dem Formular 532 bzw. 533 zu benennen. Eignungsleihe ist zugelassen.
Mindeststandards:
1. Erklärung zur Qualitätssicherung (Zertifizierung nach der DIN EN ISO 9001 ff. oder die Erfüllung der dort genannten Anforderungen) (siehe Vordruck),
2. Nachweis eines Gütezeichens nach § 3 WasgefStAnlV (siehe Vordruck),
3. Mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt, das eine Mindestlaufzeit von 3 Jahren hat oder gehabt hat und in der Summe die Störungsbeseitigung an jährlich mindestens 150 Standorten für Mobilfunk- oder Bündelfunknetzbetreiber beinhaltet oder beinhaltet hat oder Mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt, das in den letzten 10 abgeschlossenen Geschäftsjahren den Aufbau der Infrastruktur für Funkantennenanlagen an jährlich mindestens 100 Standorten für Mobilfunk- oder Bündelfunknetzbetreiber in Deutschland beinhaltet hat.
3. Mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt, das eine Mindestlaufzeit von 3 Jahren hat oder gehabt hat und in der Summe die Störungsbeseitigung an jährlich mindestens 150 Standorten für Mobilfunk- oder Bündelfunknetzbetreiber beinhaltet oder beinhaltet hat oder Mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt, das in den letzten 10 abgeschlossenen Geschäftsjahren den Aufbau der Infrastruktur für Funkantennenanlagen an jährlich mindestens 100 Standorten für Mobilfunk- oder Bündelfunknetzbetreiber in Deutschland beinhaltet hat.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Auf die Ausführungsbestimmungen nach dem TVgG NRW wird hingewiesen. Diese werden als Besondere Vertragsbedingungen der Vergabeunterlage beigefügt.
Der Bieter verpflichtet sich dazu, dass alle im Rahmen des Auftrags eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihr Einverständnis zur Durchführung einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz Nordrhein-Westfalen erklären oder alternativ eine bestehende Sicherheitsüberprüfung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie schriftlich nachweisen (Ausführungs-Mindestanforderung).
Der Bieter verpflichtet sich dazu, dass alle im Rahmen des Auftrags eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihr Einverständnis zur Durchführung einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz Nordrhein-Westfalen erklären oder alternativ eine bestehende Sicherheitsüberprüfung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie schriftlich nachweisen (Ausführungs-Mindestanforderung).
Der Bieter verpflichtet sich dazu, mit Einreichung des Angebots auch die unterschriebene (gescanntes Dokument mit Unterschrift genügt) Vertraulichkeitserklärung einzureichen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-07 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-11-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40 %
Preis (Gewichtung): 60 %
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 197-476267 (2020-10-05)
Ergänzende Angaben (2020-10-22) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Diverse Reparatur- und Wartungsdienste📦
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In Deutschland wird ein flächendeckendes Funknetz auf der Basis des TETRA-Standards betrieben, das von den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) wie Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten und dem technischen Hilfswerk genutzt wird. Das Land Nordrhein-Westfalen ist für die Infrastruktur der Basisstationen und des Zugangsnetzes in NRW verantwortlich. Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen (LZPD NRW) hat einen Wirtschaftsteilnehmer mit der Störungsbeseitigung und Instandsetzung beauftragt.
In Deutschland wird ein flächendeckendes Funknetz auf der Basis des TETRA-Standards betrieben, das von den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) wie Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten und dem technischen Hilfswerk genutzt wird. Das Land Nordrhein-Westfalen ist für die Infrastruktur der Basisstationen und des Zugangsnetzes in NRW verantwortlich. Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen (LZPD NRW) hat einen Wirtschaftsteilnehmer mit der Störungsbeseitigung und Instandsetzung beauftragt.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Durchführung des Facility Managements an Anlagen und Einrichtungen (im Folgenden gemeinsam „Anlagen" genannt) an Funkstandorten der BOS in NRW. Das Facility Management beinhaltet einen 24/7 Bereitschaftsdienst sowie die Störungsbeseitigung und Instandsetzung der Anlagen in Not- und Störfällen. Wartungsarbeiten sind vom Leistungsumfang ausgenommen. Diese sind Gegenstand eines gesonderten Vertrages mit einem anderen Dienstleister. Ebenfalls ausgenommen vom Leistungsumfang des AN ist die Behebung von Störfällen an der Technik für Richtfunk und an der TETRA-Systemtechnik, bestehend aus der 48V-Stromversorgung, USV, Basisstation, Antennen-, Feeder-, GPS-Kabel und Antennen und den Einbaukomponenten für die Anbindungstechnik. Instandsetzungen an der Klimatechnik gehören ebenfalls nicht zum Leistungsumfang.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Durchführung des Facility Managements an Anlagen und Einrichtungen (im Folgenden gemeinsam „Anlagen" genannt) an Funkstandorten der BOS in NRW. Das Facility Management beinhaltet einen 24/7 Bereitschaftsdienst sowie die Störungsbeseitigung und Instandsetzung der Anlagen in Not- und Störfällen. Wartungsarbeiten sind vom Leistungsumfang ausgenommen. Diese sind Gegenstand eines gesonderten Vertrages mit einem anderen Dienstleister. Ebenfalls ausgenommen vom Leistungsumfang des AN ist die Behebung von Störfällen an der Technik für Richtfunk und an der TETRA-Systemtechnik, bestehend aus der 48V-Stromversorgung, USV, Basisstation, Antennen-, Feeder-, GPS-Kabel und Antennen und den Einbaukomponenten für die Anbindungstechnik. Instandsetzungen an der Klimatechnik gehören ebenfalls nicht zum Leistungsumfang.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW Schifferstraße 10 47059 Duisburg /Durch den Umstand, dass die Funkstandorte der BOS in NRW an verschiedenen Orten innerhalb von Nordrhein-Westfalen liegen, muss die Störungsbeseitigung und Instandsetzung NRW-weit ausgeführt werden.
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW Schifferstraße 10 47059 Duisburg /Durch den Umstand, dass die Funkstandorte der BOS in NRW an verschiedenen Orten innerhalb von Nordrhein-Westfalen liegen, muss die Störungsbeseitigung und Instandsetzung NRW-weit ausgeführt werden.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-01 📅
Name: Peter Schmitz Elektroinstallationen und Elektroanlagenbau GmbH
Postort: Oberhausen
Land: Deutschland 🇩🇪 Oberhausen, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: