Straßenbeleuchtung

Stadt Castrop-Rauxel

Die Leistungspflichten des Straßenbeleuchtungsvertrages bestehen u. a. aus Betrieb und Instandhaltung sowie aus Planung, Rückbau, Umbau, Erneuerung und Erweiterung der im Straßenbeleuchtungsvertrag bezeichneten Beleuchtungsanlagen der Stadt Castrop-Rauxel. Provisorien bei Hoch- und Tiefbauarbeiten im Bereich der Beleuchtungsanlagen sind zu errichten und vorzuhalten.
Ziel dieses Straßenbeleuchtungsvertrages ist es, in Erfüllung der jeweils geltenden rechtlichen und technischen Vorgaben die Funktion der vorhandenen Straßenbeleuchtungsanlagen sicherzustellen, ihren Wert zu erhalten, den Energieverbrauch effizienter und niedriger zu gestalten sowie die Kosten des Betriebes der Straßenbeleuchtungsanlagen nachhaltig zu senken und die Straßenbeleuchtungsanlagen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu planen, zu ändern, zu erneuern und zu betreiben.
Darüber hinaus soll im Rahmen eines integrierten Erneuerungskonzeptes der Straßenbeleuchtungsanlagen in der Stadt Castrop Rauxel eine sinnvolle Einbindung neuer Technologien erfolgen. In diesem Zusammenhang erfolgt ein begleitender Know-how-Austausch zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber und eine umfassende Dokumentation.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-17.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-07-17 Auftragsbekanntmachung
2021-02-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-07-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Betriebsbereitmachung von öffentlichen Beleuchtungsanlagen
Referenznummer: 5011/19
Kurze Beschreibung:
Die Leistungspflichten des Straßenbeleuchtungsvertrages bestehen u. a. aus Betrieb und Instandhaltung sowie aus Planung, Rückbau, Umbau, Erneuerung und Erweiterung der im Straßenbeleuchtungsvertrag bezeichneten Beleuchtungsanlagen der Stadt Castrop-Rauxel. Provisorien bei Hoch- und Tiefbauarbeiten im Bereich der Beleuchtungsanlagen sind zu errichten und vorzuhalten. Ziel dieses Straßenbeleuchtungsvertrages ist es, in Erfüllung der jeweils geltenden rechtlichen und technischen Vorgaben die Funktion der vorhandenen Straßenbeleuchtungsanlagen sicherzustellen, ihren Wert zu erhalten, den Energieverbrauch effizienter und niedriger zu gestalten sowie die Kosten des Betriebes der Straßenbeleuchtungsanlagen nachhaltig zu senken und die Straßenbeleuchtungsanlagen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu planen, zu ändern, zu erneuern und zu betreiben. Darüber hinaus soll im Rahmen eines integrierten Erneuerungskonzeptes der Straßenbeleuchtungsanlagen in der Stadt Castrop Rauxel eine sinnvolle Einbindung neuer Technologien erfolgen. In diesem Zusammenhang erfolgt ein begleitender Know-how-Austausch zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber und eine umfassende Dokumentation.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Betriebsbereitmachung von öffentlichen Beleuchtungsanlagen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Straßenbeleuchtungseinrichtungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Recklinghausen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Castrop-Rauxel
Postanschrift: Europaplatz 1
Postleitzahl: 44575
Postort: Castrop-Rauxel
Kontakt
Internetadresse: https://www.castrop-rauxel.de/Inhalte/index.php 🌏
E-Mail: stadtverwaltung@castrop-rauxel.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKRDKGG/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKRDKGG 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-17 📅
Einreichungsfrist: 2020-08-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-21 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2035-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 139-342495
ABl. S-Ausgabe: 139
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRDKGG

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Leistungspflichten des Straßenbeleuchtungsvertrages bestehen u. a. aus Betrieb und Instandhaltung sowie aus Planung, Rückbau, Umbau, Erneuerung und Erweiterung der im Straßenbeleuchtungsvertrag bezeichneten Beleuchtungsanlagen der Stadt Castrop-Rauxel. Provisorien bei Hoch- und Tiefbauarbeiten im Bereich der Beleuchtungsanlagen sind zu errichten und vorzuhalten.
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Ziel dieses Straßenbeleuchtungsvertrages ist es, in Erfüllung der jeweils geltenden rechtlichen und technischen Vorgaben die Funktion der vorhandenen Straßenbeleuchtungsanlagen sicherzustellen, ihren Wert zu erhalten, den Energieverbrauch effizienter und niedriger zu gestalten sowie die Kosten des Betriebes der Straßenbeleuchtungsanlagen nachhaltig zu senken und die Straßenbeleuchtungsanlagen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu planen, zu ändern, zu erneuern und zu betreiben.
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Darüber hinaus soll im Rahmen eines integrierten Erneuerungskonzeptes der Straßenbeleuchtungsanlagen in der Stadt Castrop Rauxel eine sinnvolle Einbindung neuer Technologien erfolgen. In diesem Zusammenhang erfolgt ein begleitender Know-how-Austausch zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber und eine umfassende Dokumentation.
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Der Auftragnehmer erfüllt für die Auftraggeberin die Aufgaben im Bereich der öffentlichen Beleuchtung im gesamten Stadtgebiet der Auftraggeberin gemäß den Regelungen des Straßenbeleuchtungsvertrages und der Leistungsbeschreibung. Sollten künftig Gebiete in das Stadtgebiet eingemeindet werden, wachsen diese vorbehaltlich einer abweichenden Regelung zwischen den Parteien dem Vertragsgebiet zu.
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Die Leistungspflichten des Straßenbeleuchtungsvertrages bestehen u. a. aus Betrieb und Instandhaltung sowie aus Planung, Rückbau, Umbau und Änderung, Erneuerung und Neubau (Erweiterung) der im Straßenbeleuchtungsvertrag bezeichneten Beleuchtungsanlagen. Provisorien bei Hoch- und Tiefbauarbeiten im Bereich der Beleuchtungsanlagen sind zu errichten und vorzuhalten.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Der Straßenbeleuchtungsvertrag verlängert sich um 5 weitere Jahre, sofern er nicht 12 Monate vor Ablauf des Leistungszeitraums durch die Auftraggeberin oder den Auftragnehmer schriftlich gekündigt wird. Der Straßenbeleuchtungsvertrag endet spätestens am 31.12.2040, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadt Castrop-Rauxel
Europaplatz 1
44575 Castrop-Rauxel

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eignungskriterium:
Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
Nachweisführung:
Eigenerklärung in Bewerbungsunterlage zum Teilnahmewettbewerb
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eignungskriterien:
a) Gesamtumsätze in Euro (ohne MwSt.) für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
b) Umsatz des Unternehmens mit Betrieb und Instandhaltung von Straßenbeleuchtungsanlage sowie Erneuerungsleistungen in EUR (ohne MwSt.) für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
c) bestehende Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mind. 10 Mio. EUR für Personenschäden und 2 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Nachweisführung:
Zu a): Eigenerklärung in Bewerbungsunterlage zum Teilnahmewettbewerb und testierte Jahresabschlüsse der letzten beiden Geschäftsjahre,
Zu b): Eigenerklärung in Bewerbungsunterlage zum Teilnahmewettbewerb,
Zu c): Eigenerklärung in Bewerbungsunterlage zum Teilnahmewettbewerb.
Mindeststandards:
Bestehende Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mind. 10 Mio. EUR für Personenschäden und 2 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eignungskriterien:
a) Anzahl der in den Kalenderjahren 2017/2018/2019 jahresdurchschnittlich und aktuell im Gesamtunternehmen Beschäftigten;
b) Anzahl der in den Kalenderjahren 2017/2018/2019 jahresdurchschnittlich und aktuell im Bereich des Betriebs, der Instandhaltung und Erneuerung von Straßenbeleuchtung Beschäftigten;
c) Darstellung der Unternehmensstruktur (Gesellschafter, Beteiligungen, usw.).
Nachweisführung:
Zu a) und b): Eigenerklärung in Bewerbungsunterlage zum Teilnahmewettbewerb,
Zu c): vom Bieter selbst zu erstellende Eigenerklärung.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Vertragsbestimmungen nach TVgG NRW

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKRDKGG/documents 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
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Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die
aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2. genannten Frist gerügt werden, oder
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
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Quelle: OJS 2020/S 139-342495 (2020-07-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Leistungspflichten des Straßenbeleuchtungsvertrages bestehen u.a. aus Betrieb und Instandhaltung sowie aus Planung, Rückbau, Umbau, Erneuerung und Erweiterung der im Straßenbeleuchtungsvertrag bezeichneten Beleuchtungsanlagen der Stadt Castrop-Rauxel. Provisorien bei Hoch- und Tiefbauarbeiten im Bereich der Beleuchtungsanlagen sind zu errichten und vorzuhalten. Ziel dieses Straßenbeleuchtungsvertrages ist es, in Erfüllung der jeweils geltenden rechtlichen und technischen Vorgaben die Funktion der vorhandenen Straßenbeleuchtungsanlagen sicherzustellen, ihren Wert zu erhalten, den Energieverbrauch effizienter und niedriger zu gestalten sowie die Kosten des Betriebes der Straßenbeleuchtungsanlagen nachhaltig zu senken und die Straßenbeleuchtungsanlagen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu planen, zu ändern, zu erneuern und zu betreiben. Darüber hinaus soll im Rahmen eines integrierten Erneuerungskonzeptes der Straßenbeleuchtungsanlagen in der Stadt Castrop Rauxel eine sinnvolle Einbindung neuer Technologien erfolgen. In diesem Zusammenhang erfolgt ein begleitender Know-how-Austausch zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber und eine umfassende Dokumentation.
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Gesamtwert des Auftrags: 12666123.66 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-02-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 025-061622
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 139-342495
ABl. S-Ausgabe: 25
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRDP77

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Leistungspflichten des Straßenbeleuchtungsvertrages bestehen
u.a. aus Betrieb und Instandhaltung sowie aus Planung, Rückbau, Umbau, Erneuerung und Erweiterung der im Straßenbeleuchtungsvertrag bezeichneten Beleuchtungsanlagen der Stadt Castrop-Rauxel. Provisorien bei Hoch- und Tiefbauarbeiten im Bereich der Beleuchtungsanlagen sind zu errichten und vorzuhalten.
u. a. aus Betrieb und Instandhaltung sowie aus Planung, Rückbau, Umbau und Änderung, Erneuerung und Nebau (Erweiterung) der im Straßenbeleuchtungsvertrag bezeichneten Beleuchtungsanlagen. Provisorien bei Hoch- und Tiefbauarbeiten im Bereich der Beleuchtungsanlagen sind zu errichten und vorzuhalten.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Betrieb und Instandhaltung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erneuerung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Effizienz
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Kostenkriterium (Name): Wirtschaftlichkeit
Kostenkriterium (Gewichtung): 40 %

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-29 📅
Name: Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH
Postort: Castrop-Rauxel
Land: Deutschland 🇩🇪
Recklinghausen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 12666123.66 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
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Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer gestellt werden.
— der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist gerügt worden sind, oder
— Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist genannten Frist gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Quelle: OJS 2021/S 025-061622 (2021-02-02)