Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die nachstehenden Nachweise der Eignungsanforderungen Ziff. II.1) und II.2) sind von jedem Bieter und jeder Bietergemeinschaft (BG) vorzulegen.
Ein Verweis auf frühere Angebote ist nicht zugelassen. Ausländischen Bietern bzw. Bietergemeinschaften wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Ein Nachweis der Gleichwertigkeit ist mit dem Angebot vorzulegen.
Wird bei einem Bieter oder einer Bietergemeinschaft die wirtschaftlich-finanzielle Leistungsfähigkeit nicht festgestellt, wird das Angebot des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft insgesamt von der Bewertung ausgeschlossen.
II.1). Eigenerklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV):
Hinsichtlich der nachfolgenden Erklärungen sind die Umsätze aller Mitglieder einer Bietergemeinschaft bzw. aller Unternehmen zu addieren. Der Bieter/ die Bietergemeinschaft hat die Eignung betreffend der gegenständlichen Anforderung nachgewiesen, wenn ein mittlerer Jahresgesamtumsatz i. H. v. mindestens 120 000 EUR vorliegt. Der Umsatz für entsprechende Transportdienstleistungen ist zusätzlich anzugeben.
Der Umsatz des anbietenden Unternehmens/ der anbietenden Bietergemeinschaft muss tabellarisch für die letzten 3 Geschäftsjahre angegeben werden (2017,2018,2019). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Angaben zu machen. Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf Unterauftragnehmer verweisen will, sind die geforderten Angaben auch von den Unterauftragnehmern zu machen.
Soweit ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Eignungsanforderung auf einen Unterauftragnehmer verweisen will, sind die Umsätze aller Unternehmen ebenfalls zu addieren. Der Nachweis gem. II.1) ist dann ebenfalls für den Unterauftragnehmer vorzulegen.
Der Bewerber/die BG muss erklären, dass ein mittlerer Jahresgesamtumsatz i. H. v. mindestens 120 000 EUR vorliegt.
II.2). Berufshaftpflichtversicherung:
Das anbietende Unternehmen/die BG muss erklären, dass eine branchenübliche Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckung i. H. v. mindestens 5 Mio. EUR/Jahr für Vermögens-, Sach- und Personenschäden abgeschlossen wurde.
Die Versicherungsurkunde (in Kopie) bzw. einer originalen, unterschriebenen Bestätigung des Versicherungsträgers über deren Bestehen ist dem Angebot beizufügen. Akzeptiert wird auch die Zusage des Versicherungsträgers, im Falle einer Beauftragung seines Kunden (vorliegend Bewerber), die Deckungssumme zu erhöhen, um die geforderte Mindestdeckung sicherzustellen.
Alternativ
Das anbietende Unternehmen/die BG muss die Bereitschaft dazu erklären, eine branchenübliche Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckung i. H. v. mindestens 5 Mio. EUR/Jahr für Vermögens-, Sach- und Personenschäden abzuschließen.
Darüber hinaus muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamt vorgelegt werden, die nicht älter als ein Jahr ist. Des Weiteren ist ein Bonitätsnachweis der Bank dem Angebot beizufügen, die nicht älter als ein Jahr ist (Bankerklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit).
Der Anbieter/die BG muss dem Angebot eine Erklärung über den angebotenen Preistyp beifügen.