Gegenstand des Vergabeverfahrens ist eine strategische Partnerschaft, die den gemeinsamen Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage auf einem von einem Strategischen Partner zu stellenden Grundstück zur Entsorgung der bei den Gesellschaftern der Klärschlammverwertung OWL GmbH (KSV OWL) ab 2024 bis 2043 anfallenden Klärschlämme einschließlich dem späteren Phosphor-Recycling beinhaltet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Strategische Partnerschaft Klärschlammkooperation OWL
1895/20
Produkte/Dienstleistungen: Schlammentsorgung📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Vergabeverfahrens ist eine strategische Partnerschaft, die den gemeinsamen Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage auf einem von einem...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist eine strategische Partnerschaft, die den gemeinsamen Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage auf einem von einem Strategischen Partner zu stellenden Grundstück zur Entsorgung der bei den Gesellschaftern der Klärschlammverwertung OWL GmbH (KSV OWL) ab 2024 bis 2043 anfallenden Klärschlämme einschließlich dem späteren Phosphor-Recycling beinhaltet.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schlammbeseitigung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schlammbehandlung📦
Ort der Leistung: Lippe🏙️
Ort der Leistung: Bielefeld, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Gütersloh🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Der Haupterfüllungsort bestimmt sich nach der Lage des Grundstücks/ der KVA, in der die Klärschlämme entsorgt werden. Da das Grundstück/ die KVA erst in...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Der Haupterfüllungsort bestimmt sich nach der Lage des Grundstücks/ der KVA, in der die Klärschlämme entsorgt werden. Da das Grundstück/ die KVA erst in diesem Verfahren gefunden werden soll, kann der Haupterfüllungsort nicht angegeben werden.
Angegeben sind die 3 am stärksten in der KSV OWL GmbH vertretenen Kommunen, die entsprechend ihrer Beteiligung die größten Mengen der zu entsorgenden Klärschlämme stellen.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Vergabeverfahrens ist eine strategische Partnerschaft, die den gemeinsamen Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage auf einem von einem...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist eine strategische Partnerschaft, die den gemeinsamen Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage auf einem von einem Strategischen Partner zu stellenden Grundstück zur Entsorgung der bei den Gesellschaftern der Klärschlammverwertung OWL GmbH (KSV OWL) ab 2024 anfallenden Klärschlämme einschließlich dem späteren Phosphor-Recycling beinhaltet.
Die Entsorgung beginnt am 1.1.2024. Die Klärschlammmenge beträgt 2024 jährlich 40 000 Mg Trockenrückstand (TR nach DIN EN 12880:2000). Die tatsächliche Anliefermenge beträgt ca. 160 000 Mg Originalsubstanz (OS) pro Jahr bei einem mittleren TR Gehalt von ca. 25 Gew %. Ab 2029 wird eine Klärschlammmenge von jährlich 44 500 MgTR zur Verfügung gestellt. Die tatsächliche Anliefermenge beträgt ab 2029 ca. 178 000 MgOS pro Jahr bei einem mittleren TR Gehalt von ca. 25 Gew %. Die gemeinsame Entsorgung erfolgt mindestens bis Ende 2043.
Für die Entsorgung dieser Klärschlämme sucht die KSV OWL einen strategischen Partner (SP), der über ein geeignetes Grundstück für die Errichtung einer Klärschlammverbrennungsanlage (KVA) verfügt, um dort eine vollständige, alle Komponenten umfassende, funktionsfähige und einen sicheren Betrieb gewährleistende Gesamtanlage zu errichten und anschließend zu betreiben. Der SP muss entweder Eigentümer des Grundstücks sein oder ein Erbbaurecht an dem Grundstück halten. Alternativ kann der SP, wenn er bereits heute eine oder mehrere Anlagen geplant oder gebaut hat bzw. betreibt, diese nutzen, sofern die Anlage(n) für diesen Zweck ebenfalls geeignet ist (sind). Auch die Erweiterung einer bestehenden Anlage ist zulässig. Die Nutzung der KVA soll über ein gemeinsames Unternehmen (Tochterunternehmen oder TU) in der Rechtsform einer GmbH erfolgen, an der der SP und die KSV OWL als Gesellschafter beteiligt sind. Die Beteiligung der KSV OWL an dem TU muss zwischen 25,1 und 49,9 % liegen. Die KSV OWL behält sich vor, die Quote ihrer Beteiligung am TU im Rahmen der Verhandlungsgespräche (spätestens mit der Aufforderung zur Abgabe finaler Angebote) einheitlich für alle Bieter auf eine Prozentzahl zwischen 25,1 und 49,9 % festzulegen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzeption der Klärschlammverbrennungsanlage
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Ausfallkonzepts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 12
Kostenkriterium (Name):
“Kosten (Entsorgungskosten, Preisaufschlag für Transportkosten und evtl. Auf- oder Abschlag für den Kaufpreis)”
Kostenkriterium (Gewichtung): 58
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2043-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Entsorgungsvertrag verlängert sich um weitere 5 Jahre, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von 24 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Entsorgungsvertrag verlängert sich um weitere 5 Jahre, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von 24 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Eine Teilkündigung in Bezug auf die eigenen Liefer- oder Annahmeverpflichtungen ist nur entsprechend der vorstehenden Regelung zur vollständigen Vertragskündigung möglich. Im Fall einer Teilkündigung steht der anderen Partei das Recht zu, innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Teilkündigung den Vertrag vollständig zu kündigen.
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Auswahl der 3 bis 5 Bewerber wird hinsichtlich der folgenden Kriterien bewertet:
— Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage,
— Grundstück für die...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der 3 bis 5 Bewerber wird hinsichtlich der folgenden Kriterien bewertet:
— Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage,
— Grundstück für die Klärschlammverbrennungsanlage,
— wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.
Die Kritierien sind teilweise in Unterkritieren unterteilt. Der für jedes bewertete Unterkriterium ermittelte Basispunktwert wird jeweils mit dem Prozentsatz der Gewichtung dieses Unterkriteriums sowie mit dem Faktor 10 multipliziert, woraus sich ein gewichteter Punktwert für jedes bewertete Unterkriterium ergibt. Die Summe der gewichteten Punktwerte aller bewerteten Unterkriterien ergibt den Gesamtpunktwert. Dieser Gesamtpunktwert entscheidet über die Rangfolge der Bewerber bei der Auswahl der Bieter für das Verhandlungsverfahren. Bei Punktgleichstand mehrerer Bewerber behält sich der Auftraggeber ggf. einen Losentscheid vor.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Kriterium: Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Unterkriterien:
a) durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
b)...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Kriterium: Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Unterkriterien:
a) durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
b) durchschnittliche Umsatzrendite in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
c) durchschnittliche Eigenkapitalquote in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Nachweise:
Zu allen Unterkriterien: Eigenerklärung des Bieters
“Zu a):
Geeignet sind nur Bewerber, deren durchschnittlicher jährlicher Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens 5 Mio. EUR betrug.”
Zu a):
Geeignet sind nur Bewerber, deren durchschnittlicher jährlicher Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens 5 Mio. EUR betrug.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Kriterium: Grundstück für die Klärschlammverbrennungsanlage
a) Lage des Grundstücks (gewichtete Gesamttransportkilometer pro Jahr),
b) Genehmigungslage...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Kriterium: Grundstück für die Klärschlammverbrennungsanlage
a) Lage des Grundstücks (gewichtete Gesamttransportkilometer pro Jahr),
b) Genehmigungslage in Hinblick auf die KVA.
Nachweis:
Zu 1. a):
Die gewichteten Transportkilometer pro Jahr werden anhand der zur Verfügung gestellten „Entfernungsmatrix Teilnahmewettbewerb“ ermittelt, die vom Bieter auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen ist.
Zu 1. b):
Stellungnahme zum Planungsrecht für planungsrechtliche Zulässigkeit (u.a. Raumordnung, Bauplanungsrecht) und, sofern diese bereits vorliegt, immissionsschutzrechtliche Genehmigung (ohne die Antragsunterlagen) zur Errichtung der Klärschlammverbrennungsanlage auf dem angegebenen Grundstück
2.
Kriterium: Betrieb einer Verbrennungsanlage
Nachweis: Referenz über den Betrieb einer Verbrennungsanlage in den letzten 3 Jahren
Die Anzahl der Referenzen ist auf eine Referenz begrenzt. Gibt der Bewerber trotzdem mehr als eine Referenz an, wird ausschließlich die erstgenannte Referenz gewertet.
3. Kriterium: Durchschnittliches jährliches Entsorgungsvolumen (Klärschlamm)
Nachweis: Eigenerklärung des Bieters
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu 1. a):
— Alle Flurstücke müssen zusammenhängen und die Errichtung der KVA technisch ermöglichen,
— Eine Verbrennungsanlage für Klärschlamm mit einer...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu 1. a):
— Alle Flurstücke müssen zusammenhängen und die Errichtung der KVA technisch ermöglichen,
— Eine Verbrennungsanlage für Klärschlamm mit einer Kapazität von mindestens 30 000 MgTR/Jahr muss auf dem Grundstück rechtlich (insbesondere planungsrechtlich, immissionsschutzrechtlich) zulässig sein,
— Sollte das Grundstück nicht im Eigentum des Bewerbers oder eines Mitglieds der Bewerbergemeinschaft stehen, muss eine Erklärung des Eigentümers zur Verfügbarkeit des Grundstücks dem Teilnahmeantrag beigefügt werden, in dem der Eigentümer neben seiner Eigentümerstellung auch bestätigt, dass er im Fall der Zuschlagserteilung bereit ist, das Grundstück an den Bewerber oder an die von ihm gegründete Gesellschaft zu verkaufen oder ihm/ihr ein Erbbaurecht zur Verfügung zu stellen (vgl. D.1.2 der Bewerbungsunterlage).
Zu 2.:
— Gegenstand der Referenz muss der Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage, einer Müllverbrennungsanlage, eines Kohlekraftwerks, eines Biomassekraftwerks oder eines Zementwerks sein,
— Der reguläre Betrieb muss vor dem 1.1.2020 aufgenommen und darf nicht vor dem 1.1.2017 beendet worden sein.
Zu 3.:
Geeignet sind nur Bewerber, die in den Jahren 2017-2019 durchschnittlich jährlich mindestens 7 500 MgOS mechanisch entwässerten Klärschlamm entsorgt haben.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-03-22
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-04-23 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRDG8J
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 251-4112165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
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Quelle: OJS 2020/S 248-617445 (2020-12-16)
Ergänzende Angaben (2021-03-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Vergabeverfahrens ist eine strategische Partnerschaft, die den gemeinsamen Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage auf einem von einem...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist eine strategische Partnerschaft, die den gemeinsamen Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage auf einem von einem Strategischen Partner zu stellenden Grundstück zur Entsorgung der bei den Gesellschaftern der Klärschlammverwertung OWL GmbH (KSV OWL) ab 2024 bis 2043 anfallenden Klärschlämme beinhaltet. Zum Leistungsumfang gehört auch die Erfüllung der ab 1.1.2029 für Klärschlammverbrenner bestehenden Verpflichtungen gem. AbfallKlärV 2029 (Phosphor-Recycling oder Aschemonodeponierung).
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 248-617445
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.1.4)
Ort des zu ändernden Textes: Kurze Beschreibung:
Alter Wert
Text:
“Gegenstand des Vergabeverfahrens ist eine strategische Partnerschaft, die den gemeinsamen Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage auf einem von einem...”
Text
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist eine strategische Partnerschaft, die den gemeinsamen Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage auf einem von einem Strategischen Partner zu stellenden Grundstück zur Entsorgung der bei den Gesellschaftern der Klärschlammverwertung OWL GmbH (KSV OWL) ab 2024 bis 2043 anfallenden Klärschlämme einschließlich dem späteren Phosphor-Recycling beinhaltet.
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Text:
“Gegenstand des Vergabeverfahrens ist eine strategische Partnerschaft, die den gemeinsamen Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage auf einem von einem...”
Text
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist eine strategische Partnerschaft, die den gemeinsamen Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage auf einem von einem Strategischen Partner zu stellenden Grundstück zur Entsorgung der bei den Gesellschaftern der Klärschlammverwertung OWL GmbH (KSV OWL) ab 2024 bis 2043 anfallenden Klärschlämme beinhaltet. Zum Leistungsumfang gehört auch die Erfüllung der ab 1.1.2029 für Klärschlammverbrenner bestehenden Verpflichtungen gem. AbfallKlärV 2029 (Phosphor-Recycling oder Aschemonodeponierung).
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Nummer des Abschnitts: II.2.4)
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Beschaffung:
Alter Wert
Text:
“Gegenstand des Vergabeverfahrens ist eine strategische Partnerschaft, die den gemeinsamen Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage auf einem von einem...”
Text
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist eine strategische Partnerschaft, die den gemeinsamen Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage auf einem von einem Strategischen Partner zu stellenden Grundstück zur Entsorgung der bei den Gesellschaftern der Klärschlammverwertung OWL GmbH (KSV OWL) ab 2024 anfallenden Klärschlämme einschließlich dem späteren Phosphor-Recycling beinhaltet.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Gegenstand des Vergabeverfahrens ist eine strategische Partnerschaft, die den gemeinsamen Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage auf einem von einem...”
Text
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist eine strategische Partnerschaft, die den gemeinsamen Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage auf einem von einem Strategischen Partner zu stellenden Grundstück zur Entsorgung der bei den Gesellschaftern der Klärschlammverwertung OWL GmbH (KSV OWL) ab 2024 anfallenden Klärschlämme beinhaltet. Zum Leistungsumfang gehört auch die Erfüllung der ab 1.1.2029 für Klärschlammverbrenner bestehenden Verpflichtungen gem. AbfallKlärV 2029 (Phosphor-Recycling oder Aschemonodeponierung).
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Nummer des Abschnitts: III.1.3)
Ort des zu ändernden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text:
“2.
Kriterium: Betrieb einer Verbrennungsanlage
Nachweis: Referenz über den Betrieb einer Verbrennungsanlage in den letzten 3 Jahren
Die Anzahl der...”
Text
2.
Kriterium: Betrieb einer Verbrennungsanlage
Nachweis: Referenz über den Betrieb einer Verbrennungsanlage in den letzten 3 Jahren
Die Anzahl der Referenzen ist auf eine Referenz begrenzt. Gibt der Bewerber trotzdem mehr als eine Referenz an, wird ausschließlich die erstgenannte Referenz gewertet.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“2.
Kriterium: Betrieb einer Verbrennungsanlage
Nachweis: mind. eine Referenz über den Betrieb einer Verbrennungsanlage, die den nachstehenden Anforderungen...”
Text
2.
Kriterium: Betrieb einer Verbrennungsanlage
Nachweis: mind. eine Referenz über den Betrieb einer Verbrennungsanlage, die den nachstehenden Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit genügt
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Nummer des Abschnitts: III.1.3)
Ort des zu ändernden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text:
“Zu 2.:
Der reguläre Betrieb muss vor dem 1.1.2020 aufgenommen und darf nicht vor dem 1.1.2017 beendet worden sein.” Neuer Wert
Text:
“Zu 2.:
Der reguläre Betrieb muss mindestens 1 Jahr vor Einreichung des Teilnahmeantrags aufgenommen und darf nicht vor dem 1.1.2017 beendet worden sein. Die...”
Text
Zu 2.:
Der reguläre Betrieb muss mindestens 1 Jahr vor Einreichung des Teilnahmeantrags aufgenommen und darf nicht vor dem 1.1.2017 beendet worden sein. Die Laufzeit des regulären Betriebs muss mindestens ein Jahr betragen.
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Nummer des Abschnitts: II.2.9)
Ort des zu ändernden Textes:
“Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden” Alter Wert
Text:
“Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Auswahl der 3 bis 5 Bewerber wird...”
Text
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Auswahl der 3 bis 5 Bewerber wird hinsichtlich der folgenden Kriterien bewertet:
— Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage,
— Grundstück für die Klärschlammverbrennungsanlage,
— wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Auswahl der 3 bis 5 Bewerber wird...”
Text
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Auswahl der 3 bis 5 Bewerber wird hinsichtlich der folgenden Kriterien bewertet:
— Betrieb einer Verbrennungsanlage,
— Grundstück für die Klärschlammverbrennungsanlage,
— wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3)
Ort des zu ändernden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text:
“Zu 3.:
Geeignet sind nur Bewerber, die in den Jahren 2017-2019 durchschnittlich jährlich mindestens 7 500 MgOS mechanisch entwässerten Klärschlamm entsorgt haben.”
Text
Zu 3.:
Geeignet sind nur Bewerber, die in den Jahren 2017-2019 durchschnittlich jährlich mindestens 7 500 MgOS mechanisch entwässerten Klärschlamm entsorgt haben.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Zu 3.:
Geeignet sind nur Bewerber, die in den Jahren 2018-2020 durchschnittlich jährlich mindestens 7 500 MgOS mechanisch entwässerten Klärschlamm entsorgt...”
Text
Zu 3.:
Geeignet sind nur Bewerber, die in den Jahren 2018-2020 durchschnittlich jährlich mindestens 7 500 MgOS mechanisch entwässerten Klärschlamm entsorgt haben. Als Nachweis nicht ausreichend sind Referenzen über reine Maklertätigkeiten und Streckengeschäfte. Die Möglichkeit, Streckengeschäfte im Rahmen der Eignungsleihe als Referenz anzugeben, bleibt davon unberührt.
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Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2021-03-22 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2021-05-03 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.3)
Ort des zu ändernden Textes:
“Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber” Alter Wert
Datum: 2021-04-23 📅
Neuer Wert
Datum: 2021-06-07 📅
Quelle: OJS 2021/S 053-134342 (2021-03-12)
Ergänzende Angaben (2021-04-28)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2021-05-03 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2021-05-19 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.3)
Ort des zu ändernden Textes:
“Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber” Alter Wert
Datum: 2021-06-07 📅
Neuer Wert
Datum: 2021-06-23 📅
Quelle: OJS 2021/S 085-220664 (2021-04-28)
Ergänzende Angaben (2021-05-12)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2021-05-19 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2021-06-18 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.3)
Ort des zu ändernden Textes:
“Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber” Alter Wert
Datum: 2021-06-23 📅
Neuer Wert
Datum: 2021-07-26 📅
Quelle: OJS 2021/S 094-248158 (2021-05-12)
Ergänzende Angaben (2021-05-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Vergabeverfahrens ist eine strategische Partnerschaft, die den gemeinsamen Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage auf einem von einem...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist eine strategische Partnerschaft, die den gemeinsamen Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage auf einem von einem Strategischen Partner zu stellenden Grundstück zur Entsorgung der bei den Gesellschaftern der Klärschlammverwertung OWL GmbH (KSV OWL) ab 2024 bis 2043 anfallenden Klärschlämme beinhaltet.
Die Leistungen zur Erfüllung der ab 1.1.2029 u. a. für Betreiber von Klärschlammverbrennungsanlagen bestehenden Verpflichtungen gem. AbfKlärV 2029 sind nicht Teil des Auftrags. Bis zum 31.12.2028 entsorgt das zu gründende Tochterunternehmen (TU) die bei der Verbrennung entstehende Asche. Zur Erfüllung der ab 1.1.2029 für Klärschlammverbrenner bestehenden Verpflichtungen gem. AbfKlärV 2029 (Phosphor-Recycling oder Aschemonodeponierung) beauftragt das TU die KSV OWL mit der Entsorgung der bei der Verbrennung der von ihr gelieferten Klärschlämme entstehenden Klärschlammverbrennungsaschen ab dem 1.1.2029 entsprechend den Vorgaben der AbfKlärV 2029.
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.1.4)
Ort des zu ändernden Textes: Kurze Beschreibung:
Alter Wert
Text:
“Gegenstand des Vergabeverfahrens ist eine strategische Partnerschaft, die den gemeinsamen Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage auf einem von einem...”
Text
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist eine strategische Partnerschaft, die den gemeinsamen Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage auf einem von einem Strategischen Partner zu stellenden Grundstück zur Entsorgung der bei den Gesellschaftern der Klärschlammverwertung OWL GmbH (KSV OWL) ab 2024 bis 2043 anfallenden Klärschlämme beinhaltet. Zum Leistungsumfang gehört auch die Erfüllung der ab 1.1.2029 für Klärschlammverbrenner bestehenden Verpflichtungen gem. AbfallKlärV 2029 (Phosphor-Recycling oder Aschemonodeponierung).
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Gegenstand des Vergabeverfahrens ist eine strategische Partnerschaft, die den gemeinsamen Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage auf einem von einem...”
Text
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist eine strategische Partnerschaft, die den gemeinsamen Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage auf einem von einem Strategischen Partner zu stellenden Grundstück zur Entsorgung der bei den Gesellschaftern der Klärschlammverwertung OWL GmbH (KSV OWL) ab 2024 bis 2043 anfallenden Klärschlämme beinhaltet.
Die Leistungen zur Erfüllung der ab 1.1.2029 u. a. für Betreiber von Klärschlammverbrennungsanlagen bestehenden Verpflichtungen gem. AbfKlärV 2029 sind nicht Teil des Auftrags. Bis zum 31.12.2028 entsorgt das zu gründende Tochterunternehmen (TU) die bei der Verbrennung entstehende Asche. Zur Erfüllung der ab 1.1.2029 für Klärschlammverbrenner bestehenden Verpflichtungen gem. AbfKlärV 2029 (Phosphor-Recycling oder Aschemonodeponierung) beauftragt das TU die KSV OWL mit der Entsorgung der bei der Verbrennung der von ihr gelieferten Klärschlämme entstehenden Klärschlammverbrennungsaschen ab dem 1.1.2029 entsprechend den Vorgaben der AbfKlärV 2029.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4)
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Beschaffung:
Alter Wert
Text:
“Gegenstand des Vergabeverfahrens ist eine strategische Partnerschaft, die den gemeinsamen Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage auf einem von einem...”
Text
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist eine strategische Partnerschaft, die den gemeinsamen Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage auf einem von einem Strategischen Partner zu stellenden Grundstück zur Entsorgung der bei den Gesellschaftern der Klärschlammverwertung OWL GmbH (KSV OWL) ab 2024 bis 2043 anfallenden Klärschlämme beinhaltet. Zum Leistungsumfang gehört auch die Erfüllung der ab 1.1.2029 für Klärschlammverbrenner bestehenden Verpflichtungen gem. AbfallKlärV 2029 (Phosphor-Recycling oder Aschemonodeponierung).
Die Entsorgung beginnt am 1.1.2024. Die Klärschlammmenge beträgt 2024 jährlich 40 000 Mg Trockenrückstand (TR nach DIN EN 12880:2000). Die tatsächliche Anliefermenge beträgt ca. 160 000 Mg Originalsubstanz (OS) pro Jahr bei einem mittleren TR Gehalt von ca. 25 Gew %. Ab 2029 wird eine Klärschlammmenge von jährlich 44 500 MgTR zur Verfügung gestellt. Die tatsächliche Anliefermenge beträgt ab 2029 ca. 178 000 MgOS pro Jahr bei einem mittleren TR Gehalt von ca. 25 Gew %. Die gemeinsame Entsorgung erfolgt mindestens bis Ende 2043.
Für die Entsorgung dieser Klärschlämme sucht die KSV OWL einen strategischen Partner (SP), der über ein geeignetes Grundstück für die Errichtung einer Klärschlammverbrennungsanlage (KVA) verfügt, um dort eine vollständige, alle Komponenten umfassende, funktionsfähige und einen sicheren Betrieb gewährleistende Gesamtanlage zu errichten und anschließend zu betreiben. Der SP muss entweder Eigentümer des Grundstücks sein oder ein Erbbaurecht an dem Grundstück halten. Alternativ kann der SP, wenn er bereits heute eine oder mehrere Anlagen geplant oder gebaut hat bzw. betreibt, diese nutzen, sofern die Anlage(n) für diesen Zweck ebenfalls geeignet ist (sind). Auch die Erweiterung einer bestehenden Anlage ist zulässig. Die Nutzung der KVA soll über ein gemeinsames Unternehmen (Tochterunternehmen oder TU) in der Rechtsform einer GmbH erfolgen, an der der SP und die KSV OWL als Gesellschafter beteiligt sind. Die Beteiligung der KSV OWL an dem TU muss zwischen 25,1 und 49,9 % liegen. Die KSV OWL behält sich vor, die Quote ihrer Beteiligung am TU im Rahmen der Verhandlungsgespräche (spätestens mit der Aufforderung zur Abgabe finaler Angebote) einheitlich für alle Bieter auf eine Prozentzahl zwischen 25,1 und 49,9 % festzulegen.
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Text:
“Gegenstand des Vergabeverfahrens ist eine strategische Partnerschaft, die den gemeinsamen Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage auf einem von einem...”
Text
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist eine strategische Partnerschaft, die den gemeinsamen Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage auf einem von einem Strategischen Partner zu stellenden Grundstück zur Entsorgung der bei den Gesellschaftern der Klärschlammverwertung OWL GmbH (KSV OWL) ab 2024 bis 2043 anfallenden Klärschlämme beinhaltet.
Die Leistungen zur Erfüllung der ab 1.1.2029 u. a. für Betreiber von Klärschlammverbrennungsanlagen bestehenden Verpflichtungen gem. AbfKlärV 2029 sind nicht Teil des Auftrags. Bis zum 31.12.2028 entsorgt das zu gründende Tochterunternehmen (TU) die bei der Verbrennung entstehende Asche. Zur Erfüllung der ab 1.1.2029 für Klärschlammverbrenner bestehenden Verpflichtungen gem. AbfallKlärV 2029 (Phosphor-Recycling oder Aschemonodeponierung) beauftragt das TU die KSV OWL mit der Entsorgung der bei der Verbrennung der von ihr gelieferten Klärschlämmen entstehenden Klärschlammverbrennungsaschen ab dem 1.1.2029 entsprechend den Vorgaben der AbfKlärV 2029.
Die Entsorgung der Klärschlämme beginnt am 1.1.2024. Die Klärschlammmenge beträgt 2024 jährlich 40 000 Mg Trockenrückstand (TR nach DIN EN 12880:2000). Die tatsächliche Anliefermenge beträgt ca. 160 000 Mg Originalsubstanz (OS) pro Jahr bei einem mittleren TR Gehalt von ca. 25 Gew %. Ab 2029 wird eine Klärschlammmenge von jährlich 44 500 MgTR zur Verfügung gestellt. Die tatsächliche Anliefermenge beträgt ab 2029 ca. 178 000 MgOS pro Jahr bei einem mittleren TR Gehalt von ca. 25 Gew %. Die gemeinsame Entsorgung erfolgt mindestens bis Ende 2043.
Für die Entsorgung dieser Klärschlämme sucht die KSV OWL einen strategischen Partner (SP), der über ein geeignetes Grundstück für die Errichtung einer Klärschlammverbrennungsanlage (KVA) verfügt, um dort eine vollständige, alle Komponenten umfassende, funktionsfähige und einen sicheren Betrieb gewährleistende Gesamtanlage zu errichten und anschließend zu betreiben. Der SP muss entweder Eigentümer des Grundstücks sein oder ein Erbbaurecht an dem Grundstück halten. Alternativ kann der SP, wenn er bereits heute eine oder mehrere Anlagen geplant oder gebaut hat bzw. betreibt, diese nutzen, sofern die Anlage(n) für diesen Zweck ebenfalls geeignet ist (sind). Auch die Erweiterung einer bestehenden Anlage ist zulässig. Die Nutzung der KVA soll über ein gemeinsames Unternehmen (Tochterunternehmen oder TU) in der Rechtsform einer GmbH erfolgen, an der der SP und die KSV OWL als Gesellschafter beteiligt sind. Die Beteiligung der KSV OWL an dem TU muss zwischen 25,1 und 49,9 % liegen. Die KSV OWL behält sich vor, die Quote ihrer Beteiligung am TU im Rahmen der Verhandlungsgespräche (spätestens mit der Aufforderung zur Abgabe finaler Angebote) einheitlich für alle Bieter auf eine Prozentzahl zwischen 25,1 und 49,9 % festzulegen.
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Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Ort des zu ändernden Textes:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems” Alter Wert
Text:
“Der Entsorgungsvertrag verlängert sich um weitere 5 Jahre, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von 24 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit...”
Text
Der Entsorgungsvertrag verlängert sich um weitere 5 Jahre, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von 24 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Eine Teilkündigung in Bezug auf die eigenen Liefer- oder Annahmeverpflichtungen ist nur entsprechend der vorstehenden Regelung zur vollständigen Vertragskündigung möglich. Im Fall einer Teilkündigung steht der anderen Partei das Recht zu, innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Teilkündigung den Vertrag vollständig zu kündigen.
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Text:
“Der Entsorgungsvertrag Klärschlamm und der Entsorgungsvertrag Asche können mehrmals verlängert werden. Die Entsorgungsverträge verlängern sich jeweils um...”
Text
Der Entsorgungsvertrag Klärschlamm und der Entsorgungsvertrag Asche können mehrmals verlängert werden. Die Entsorgungsverträge verlängern sich jeweils um weitere 5 Jahre, wenn sie nicht von einer Partei mit einer Frist von 24 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden. Eine Teilkündigung in Bezug auf die eigenen Liefer- oder Annahmeverpflichtungen ist nur entsprechend der vorstehenden Regelung zur vollständigen Vertragskündigung möglich. Im Fall einer Teilkündigung steht der anderen Partei das Recht zu, innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Teilkündigung die Verträge vollständig zu kündigen.
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Nummer des Abschnitts: II.2.9)
Ort des zu ändernden Textes:
“Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden” Alter Wert
Text:
“Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Auswahl der 3 bis 5 Bewerber wird...”
Text
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Auswahl der 3 bis 5 Bewerber wird hinsichtlich der folgenden Kriterien bewertet:
— Betrieb einer Verbrennungsanlage,
— Grundstück für die Klärschlammverbrennungsanlage,
— wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.
Die Kritierien sind teilweise in Unterkritieren unterteilt. Der für jedes bewertete Unterkriterium ermittelte Basispunktwert wird jeweils mit dem Prozentsatz der Gewichtung dieses Unterkriteriums sowie mit dem Faktor 10 multipliziert, woraus sich ein gewichteter Punktwert für jedes bewertete Unterkriterium ergibt. Die Summe der gewichteten Punktwerte aller bewerteten Unterkriterien ergibt den Gesamtpunktwert. Dieser Gesamtpunktwert entscheidet über die Rangfolge der Bewerber bei der Auswahl der Bieter für das Verhandlungsverfahren. Bei Punktgleichstand mehrerer Bewerber behält sich der Auftraggeber ggf. einen Losentscheid vor.
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Text:
“Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Auswahl der 3 bis 6 Bewerber wird...”
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Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Auswahl der 3 bis 6 Bewerber wird hinsichtlich der folgenden Kriterien bewertet:
— Referenz(en) über den Betrieb einer Verbrennungsanlage (Gewicht 40 %): Bei der Bewertung werden ausschließlich Referenzen berücksichtigt, die den unter Ziff. III.1.3) hierzu genannten Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit entsprechen,
— Beleg über die technische Ausstattung des Unternehmens für die Ausführung des Auftrags (Gewicht 45 %): Bewertet wird die Genehmigungslage betreffend das Grundstück für die Klärschlammverbrennungsanlage im Hinblick auf die KVA. Für die Bewertung ist ausschließlich das Grundstück relevant, das später als Standort der KVA dienen und als solches im Eigentum des TU stehen soll bzw. für das ein Erbbaurecht zu Gunsten des TU bestellt ist. Sofern ein Bewerber sich mit mehreren Grundstücken bewirbt, die alternativ für den Standort der KVA und eine Übereignung an das TU in Betracht kommen, geht lediglich das bestbewertete Grundstück in die Auswahlbewertung ein. Es werden ausschließlich Grundstücke bewertet, die die unter Ziff. III.1.3) hierzu genannten Mindestanforderungen erfüllen,
— Beleg über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Gewicht 15 %): Das Auswahlkriterium ist in 3 Unterkriterien unterteilt (je 5 %). Bewertet werden, jeweils hinsichtlich der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, der durchschnittliche Jahresgesamtumsatz, die durchschnittliche Umsatzrendite und die durchschnittliche Eigenkapitalquote.
Die Kriterien sind teilweise in Unterkriterien unterteilt. Der für jedes bewertete Unterkriterium ermittelte Basispunktwert wird jeweils mit dem Prozentsatz (Dezimalzahl) der Gewichtung dieses Unterkriteriums sowie mit dem Faktor 10 multipliziert, woraus sich ein gewichteter Punktwert für jedes bewertete Unterkriterium ergibt. Die Summe der gewichteten Punktwerte aller bewerteten Unterkriterien ergibt den Gesamtpunktwert. Dieser Gesamtpunktwert entscheidet über die Rangfolge der Bewerber bei der Auswahl der Bieter für das Verhandlungsverfahren. Bei Punktgleichstand mehrerer Bewerber behält sich der Auftraggeber ggf. einen Losentscheid vor.
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Nummer des Abschnitts: III.1.3)
Ort des zu ändernden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Kriterium: Grundstück für die Klärschlammverbrennungsanlage
a) Lage des Grundstücks (gewichtete...”
Text
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Kriterium: Grundstück für die Klärschlammverbrennungsanlage
a) Lage des Grundstücks (gewichtete Gesamttransportkilometer pro Jahr),
b) Genehmigungslage in Hinblick auf die KVA.
Nachweis:
Zu 1. a):
Die gewichteten Transportkilometer pro Jahr werden anhand der zur Verfügung gestellten „Entfernungsmatrix Teilnahmewettbewerb“ ermittelt, die vom Bieter auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen ist.
Zu 1. b):
Stellungnahme zum Planungsrecht für planungsrechtliche Zulässigkeit (u. a. Raumordnung, Bauplanungsrecht) und, sofern diese bereits vorliegt, immissionsschutzrechtliche Genehmigung (ohne die Antragsunterlagen) zur Errichtung der Klärschlammverbrennungsanlage auf dem angegebenen Grundstück
2. Kriterium: Betrieb einer Verbrennungsanlage
Nachweis: Referenz über den Betrieb einer Verbrennungsanlage in den letzten 3 Jahren
Die Anzahl der Referenzen ist auf eine Referenz begrenzt. Gibt der Bewerber trotzdem mehr als eine Referenz an, wird ausschließlich die erstgenannte Referenz gewertet.
3. Kriterium: Durchschnittliches jährliches Entsorgungsvolumen (Klärschlamm)
Nachweis: Eigenerklärung des Bieters
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu 1. a):
— Alle Flurstücke müssen zusammenhängen und die Errichtung der KVA technisch ermöglichen,
— Eine Verbrennungsanlage für Klärschlamm mit einer Kapazität von mindestens 30 000 MgTR/Jahr muss auf dem Grundstück rechtlich (insbesondere planungsrechtlich, immissionsschutzrechtlich) zulässig sein,
— Sollte das Grundstück nicht im Eigentum des Bewerbers oder eines Mitglieds der Bewerbergemeinschaft stehen, muss eine Erklärung des Eigentümers zur Verfügbarkeit des Grundstücks dem Teilnahmeantrag beigefügt werden, in dem der Eigentümer neben seiner Eigentümerstellung auch bestätigt, dass er im Fall der Zuschlagserteilung bereit ist, das Grundstück an den Bewerber oder an die von ihm gegründete Gesellschaft zu verkaufen oder ihm/ihr ein Erbbaurecht zur Verfügung zu stellen (vgl. D.1.2 der Bewerbungsunterlage).
Zu 2.:
— Gegenstand der Referenz muss der Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage, einer Müllverbrennungsanlage, eines Kohlekraftwerks, eines Biomassekraftwerks oder eines Zementwerks sein,
— Der reguläre Betrieb muss mindestens 1 Jahr vor Einreichung des Teilnahmeantrags aufgenommen und darf nicht vor dem 1.1.2017 beendet worden sein. Die Laufzeit des regulären Betrieb muss mindestens ein Jahr betragen.
Zu 3.:
Geeignet sind nur Bewerber, die in den Jahren 2018-2020 durchschnittlich jährlich mindestens 7 500 MgOS mechanisch entwässerten Klärschlamm entsorgt haben. Als Nachweis nicht ausreichend sind Referenzen über reine Maklertätigkeiten und Streckengeschäfte. Die Möglichkeit, Streckengeschäfte im Rahmen der Eignungsleihe als Referenz anzugeben, bleibt davon unberührt.
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Text:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Kriterium: Grundstück für die Klärschlammverbrennungsanlage
Der Bewerber muss über ein...”
Text
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Kriterium: Grundstück für die Klärschlammverbrennungsanlage
Der Bewerber muss über ein Grundstück verfügen, dass den Mindestanforderungen entspricht. Im Rahmen des Teilnahmeantrags ist ausschließlich das Grundstück relevant, das später als Standort der KVA dienen und als solches im Eigentum des TU stehen soll bzw. für das ein Erbbaurecht zu Gunsten des TU bestellt ist. Sofern ein Bewerber sich mit mehreren Grundstücken bewirbt, die alternativ für den Standort der KVA und eine Übereignung an das TU in Betracht kommen, geht lediglich das bestbewertete Grundstück in die Auswahlbewertung ein.
Nachweis: Eigenerklärungen des Bewerbers in der Bewerbungsunterlage und Stellungnahme zum Planungsrecht für planungsrechtliche Zulässigkeit (u. a. Raumordnung, Bauplanungsrecht). Eine Stellungnahme zur möglichen immissionsschutzrechtlichen Zulässigkeit ist im Rahmen der Mindestanforderungen nicht erforderlich. Nur sofern sie bereits vorliegt, ist die immissionsschutzrechtliche Genehmigung (ohne die Antragsunterlagen) zur Errichtung der Klärschlammverbrennungsanlage auf dem angegebenen Grundstück mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
2. Kriterium: Referenz(en) über den Betrieb einer Verbrennungsanlage
Nachweis: Eigenerklärung des Bewerbers zu Referenz(en) über den Betrieb einer Verbrennungsanlage in der Bewerbungsunterlage, die den unten genannten Mindestanforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit entspricht.
3. Kriterium: Durchschnittliches jährliches Entsorgungsvolumen (Klärschlamm). Nicht ausreichend sind Referenzen über reine Maklertätigkeiten und Streckengeschäfte. Die Möglichkeit, Streckengeschäfte im Rahmen der Eignungsleihe als Referenz anzugeben, bleibt davon unberührt.
Nachweis: Eigenerklärung des Bewerbers in der Bewerbungsunterlage
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu 1.:
Der Bewerber muss über ein Grundstück verfügen, dass den nachfolgenden Mindestanforderungen entspricht:
— Alle Flurstücke müssen zusammenhängen und die Errichtung der KVA technisch ermöglichen,
— Eine Verbrennungsanlage für Klärschlamm mit einer Kapazität von mindestens 30 000 MgTR/Jahr muss auf dem Grundstück planungsrechtlich zulässig sein. Es muss möglich sein, dass die KVA auf dem Grundstück immissionsschutzrechtlich zulässig ist,
— Das Grundstück sollte im Eigentum des Bewerbers oder eines Mitglieds der Bewerbergemeinschaft stehen. Sollte das Grundstück nicht im Eigentum des Bewerbers oder eines Mitglieds der Bewerbergemeinschaft stehen, muss eine Erklärung des Eigentümers zur Verfügbarkeit des Grundstücks dem Teilnahmeantrag beigefügt werden, in dem der Eigentümer neben seiner Eigentümerstellung auch bestätigt, dass er im Fall der Zuschlagserteilung bereit ist, das Grundstück an den Bewerber oder an die von ihm gegründete Gesellschaft zu verkaufen oder ihm/ihr ein Erbbaurecht zur Verfügung zu stellen (vgl. D.1.2 der Bewerbungsunterlage).
Zu 2.:
Der Bewerber muss mindestens eine Referenz über den Betrieb einer Verbrennungsanlage vorlegen, die die nachstehenden Mindestanforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit erfüllt.
— Gegenstand der Referenz muss der Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage, einer Müllverbrennungsanlage, eines Kohlekraftwerks, eines Biomassekraftwerks oder eines Zementwerks sein,
— Der reguläre Betrieb muss mind. 1 Jahr vor Einreichung des Teilnahmeantrags aufgenommen und darf nicht vor dem 1.1.2017 beendet worden sein,
— Die Laufzeit des regulären Betriebs muss mind. 1 Jahr betragen. Bei der Bestimmung der Laufzeit des regulären Betriebs gelten geplante Revisionsstillstände und ungeplante Nichtverfügbarkeiten unter 30 Tagen nicht als Unterbrechung des regulären Betriebs.
Zu 3.:
Geeignet sind nur Bewerber, die in den Jahren 2018-2020 durchschnittlich jährlich mindestens 7 500 MgOS mechanisch entwässerten Klärschlamm entsorgt haben. Als Nachweis nicht ausreichend sind Referenzen über reine Maklertätigkeiten und Streckengeschäfte. Die Möglichkeit, Streckengeschäfte im Rahmen der Eignungsleihe als Referenz anzugeben, bleibt davon unberührt.
“Bitte beachten Sie, dass die „kurze Beschreibung“, die unter Ziff. II.1.4) der Änderungsbekanntmachung angezeigt ist, durch diese Änderungsbekanntmachung...”
Bitte beachten Sie, dass die „kurze Beschreibung“, die unter Ziff. II.1.4) der Änderungsbekanntmachung angezeigt ist, durch diese Änderungsbekanntmachung geändert wird (siehe unter VII.1.2) und daher nicht mehr aktuell ist.
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Quelle: OJS 2021/S 098-258553 (2021-05-18)
Ergänzende Angaben (2021-05-20)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.1.4)
Ort des zu ändernden Textes: Kurze Beschreibung:
Alter Wert
Text:
“Gegenstand des Vergabeverfahrens ist eine strategische Partnerschaft, die den gemeinsamen Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage auf einem von einem...”
Text
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist eine strategische Partnerschaft, die den gemeinsamen Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage auf einem von einem Strategischen Partner zu stellenden Grundstück zur Entsorgung der bei den Gesellschaftern der Klärschlammverwertung OWL GmbH (KSV OWL) ab 2024 bis 2043 anfallenden Klärschlämme beinhaltet. Zum Leistungsumfang gehört auch die Erfüllung der ab 1.1.2029 für Klärschlammverbrenner bestehenden Verpflichtungen gem. AbfallKlärV 2029 (Phosphor-Recycling oder Aschemonodeponierung).
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Text:
“Gegenstand des Vergabeverfahrens ist eine strategische Partnerschaft, die den gemeinsamen Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage auf einem von einem...”
Text
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist eine strategische Partnerschaft, die den gemeinsamen Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage auf einem von einem Strategischen Partner zu stellenden Grundstück zur Entsorgung der bei den Gesellschaftern der Klärschlammverwertung OWL GmbH (KSV OWL) ab 2024 bis 2043 anfallenden Klärschlämme beinhaltet.
Die Leistungen zur Erfüllung der ab 1.1.2029 u.a. für Betreiber von Klärschlammverbrennungsanlagen bestehenden Verpflichtungen gem. AbfKlärV 2029 sind nicht Teil des Auftrags. Bis zum 31.12.2028 entsorgt das zu gründende Tochterunternehmen (TU) die bei der Verbrennung entstehende Asche. Zur Erfüllung der ab 1.1.2029 für Klärschlammverbrenner bestehenden Verpflichtungen gem. AbfKlärV 2029 (Phosphor-Recycling oder Aschemonodeponierung) beauftragt das TU die KSV OWL mit der Entsorgung der bei der Verbrennung der von ihr gelieferten Klärschlämme entstehenden Klärschlammverbrennungsaschen ab dem 1.1.2029 entsprechend den Vorgaben der AbfKlärV 2029.
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Nummer des Abschnitts: II.2.4)
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Beschaffung:
Alter Wert
Text:
“Gegenstand des Vergabeverfahrens ist eine strategische Partnerschaft, die den gemeinsamen Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage auf einem von einem...”
Text
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist eine strategische Partnerschaft, die den gemeinsamen Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage auf einem von einem Strategischen Partner zu stellenden Grundstück zur Entsorgung der bei den Gesellschaftern der Klärschlammverwertung OWL GmbH (KSV OWL) ab 2024 bis 2043 anfallenden Klärschlämme beinhaltet. Zum Leistungsumfang gehört auch die Erfüllung der ab 1.1.2029 für Klärschlammverbrenner bestehenden Verpflichtungen gem. AbfallKlärV 2029 (Phosphor-Recycling oder Aschemonodeponierung).
Die Entsorgung beginnt am 1.1.2024. Die Klärschlammmenge beträgt 2024 jährlich 40 000 Mg Trockenrückstand (TR nach DIN EN 12880:2000). Die tatsächliche Anliefermenge beträgt ca. 160 000 Mg Originalsubstanz (OS) pro Jahr bei einem mittleren TR Gehalt von ca. 25 Gew %. Ab 2029 wird eine Klärschlammmenge von jährlich 44 500 MgTR zur Verfügung gestellt. Die tatsächliche Anliefermenge beträgt ab 2029 ca. 178 000 MgOS pro Jahr bei einem mittleren TR Gehalt von ca. 25 Gew %. Die gemeinsame Entsorgung erfolgt mindestens bis Ende 2043.
Für die Entsorgung dieser Klärschlämme sucht die KSV OWL einen strategischen Partner (SP), der über ein geeignetes Grundstück für die Errichtung einer Klärschlammverbrennungsanlage (KVA) verfügt, um dort eine vollständige, alle Komponenten umfassende, funktionsfähige und einen sicheren Betrieb gewährleistende Gesamtanlage zu errichten und anschließend zu betreiben. Der SP muss entweder Eigentümer des Grundstücks sein oder ein Erbbaurecht an dem Grundstück halten. Alternativ kann der SP, wenn er bereits heute eine oder mehrere Anlagen geplant oder gebaut hat bzw. betreibt, diese nutzen, sofern die Anlage(n) für diesen Zweck ebenfalls geeignet ist (sind). Auch die Erweiterung einer bestehenden Anlage ist zulässig. Die Nutzung der KVA soll über ein gemeinsames Unternehmen (Tochterunternehmen oder TU) in der Rechtsform einer GmbH erfolgen, an der der SP und die KSV OWL als Gesellschafter beteiligt sind. Die Beteiligung der KSV OWL an dem TU muss zwischen 25,1 und 49,9 % liegen. Die KSV OWL behält sich vor, die Quote ihrer Beteiligung am TU im Rahmen der Verhandlungsgespräche (spätestens mit der Aufforderung zur Abgabe finaler Angebote) einheitlich für alle Bieter auf eine Prozentzahl zwischen 25,1 und 49,9 % festzulegen.
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Text:
“Gegenstand des Vergabeverfahrens ist eine strategische Partnerschaft, die den gemeinsamen Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage auf einem von einem...”
Text
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist eine strategische Partnerschaft, die den gemeinsamen Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage auf einem von einem Strategischen Partner zu stellenden Grundstück zur Entsorgung der bei den Gesellschaftern der Klärschlammverwertung OWL GmbH (KSV OWL) ab 2024 bis 2043 anfallenden Klärschlämme beinhaltet.
Die Leistungen zur Erfüllung der ab 1.1.2029 u. a. für Betreiber von Klärschlammverbrennungsanlagen bestehenden Verpflichtungen gem. AbfKlärV 2029 sind nicht Teil des Auftrags. Bis zum 31.12.2028 entsorgt das zu gründende Tochterunternehmen (TU) die bei der Verbrennung entstehende Asche. Zur Erfüllung der ab 1.1.2029 für Klärschlammverbrenner bestehenden Verpflichtungen gem. AbfallKlärV 2029 (Phosphor-Recycling oder Aschemonodeponierung) beauftragt das TU die KSV OWL mit der Entsorgung der bei der Verbrennung der von ihr gelieferten Klärschlämmen entstehenden Klärschlammverbrennungsaschen ab dem 1.1.2029 entsprechend den Vorgaben der AbfKlärV 2029.
Die Entsorgung der Klärschlämme beginnt am 1.1.2024. Die Klärschlammmenge beträgt 2024 jährlich 40 000 Mg Trockenrückstand (TR nach DIN EN 12880:2000). Die tatsächliche Anliefermenge beträgt ca. 160 000 Mg Originalsubstanz (OS) pro Jahr bei einem mittleren TR Gehalt von ca. 25 Gew %. Ab 2029 wird eine Klärschlammmenge von jährlich 44 500 MgTR zur Verfügung gestellt. Die tatsächliche Anliefermenge beträgt ab 2029 ca. 178 000 MgOS pro Jahr bei einem mittleren TR Gehalt von ca. 25 Gew %. Die gemeinsame Entsorgung erfolgt mindestens bis Ende 2043.Entsorgung erfolgt mindestens bis Ende 2043.
Für die Entsorgung dieser Klärschlämme sucht die KSV OWL einen strategischen Partner (SP), der über ein geeignetes Grundstück für die Errichtung einer Klärschlammverbrennungsanlage (KVA) verfügt, um dort eine vollständige, alle Komponenten umfassende, funktionsfähige und einen sicheren Betrieb gewährleistende Gesamtanlage zu errichten und anschließend zu betreiben. Der SP muss entweder Eigentümer des Grundstücks sein oder ein Erbbaurecht an dem Grundstück halten. Alternativ kann der SP, wenn er bereits heute eine oder mehrere Anlagen geplant oder gebaut hat bzw. betreibt, diese nutzen, sofern die Anlage(n) für diesen Zweck ebenfalls geeignet ist (sind). Auch die Erweiterung einer bestehenden Anlage ist zulässig. Die Nutzung der KVA soll über ein gemeinsames Unternehmen (Tochterunternehmen oder TU) in der Rechtsform einer GmbH erfolgen, an der der SP und die KSV OWL als Gesellschafter beteiligt sind. Die Beteiligung der KSV OWL an dem TU muss zwischen 25,1 und 49,9 % liegen. Die KSV OWL behält sich vor, die Quote ihrer Beteiligung am TU im Rahmen der Verhandlungsgespräche (spätestens mit der Aufforderung zur Abgabe finaler Angebote) einheitlich für alle Bieter auf eine Prozentzahl zwischen 25,1 und 49,9 % festzulegen.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Ort des zu ändernden Textes:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems” Alter Wert
Text:
“Der Entsorgungsvertrag verlängert sich um weitere 5 Jahre, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von 24 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit...”
Text
Der Entsorgungsvertrag verlängert sich um weitere 5 Jahre, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von 24 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Eine Teilkündigung in Bezug auf die eigenen Liefer- oder Annahmeverpflichtungen ist nur entsprechend der vorstehenden Regelung zur vollständigen Vertragskündigung möglich. Im Fall einer Teilkündigung steht der anderen Partei das Recht zu, innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Teilkündigung den Vertrag vollständig zu kündigen.
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Text:
“Der Entsorgungsvertrag Klärschlamm und der Entsorgungsvertrag Asche können mehrmals verlängert werden. Die Entsorgungsverträge verlängern sich jeweils um...”
Text
Der Entsorgungsvertrag Klärschlamm und der Entsorgungsvertrag Asche können mehrmals verlängert werden. Die Entsorgungsverträge verlängern sich jeweils um weitere 5 Jahre, wenn sie nicht von einer Partei mit einer Frist von 24 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden. Eine Teilkündigung in Bezug auf die eigenen Liefer- oder Annahmeverpflichtungen ist nur entsprechend der vorstehenden Regelung zur vollständigen Vertragskündigung möglich. Im Fall einer Teilkündigung steht der anderen Partei das Recht zu, innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Teilkündigung die Verträge vollständig zu kündigen.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.9)
Ort des zu ändernden Textes:
“Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden” Alter Wert
Text:
“Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Auswahl der 3 bis 5 Bewerber wird...”
Text
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Auswahl der 3 bis 5 Bewerber wird hinsichtlich der folgenden Kriterien bewertet:
— Betrieb einer Verbrennungsanlage,
— Grundstück für die Klärschlammverbrennungsanlage,
— wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.
Die Kriterien sind teilweise in Unterkriterien unterteilt. Der für jedes bewertete Unterkriterium ermittelte Basispunktwert wird jeweils mit dem Prozentsatz der Gewichtung dieses Unterkriteriums sowie mit dem Faktor 10 multipliziert, woraus sich ein gewichteter Punktwert für jedes bewertete Unterkriterium ergibt. Die Summe der gewichteten Punktwerte aller bewerteten Unterkriterien ergibt den Gesamtpunktwert. Dieser Gesamtpunktwert entscheidet über die Rangfolge der Bewerber bei der Auswahl der Bieter für das Verhandlungsverfahren. Bei Punktgleichstand mehrerer Bewerber behält sich der Auftraggeber ggf. einen Losentscheid vor.
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Text:
“Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Auswahl der 3 bis 6 Bewerber wird...”
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Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Auswahl der 3 bis 6 Bewerber wird hinsichtlich der folgenden Kriterien bewertet:
— Referenz(en) über den Betrieb einer Verbrennungsanlage (Gewicht 40 %): Bei der Bewertung werden ausschließlich Referenzen berücksichtigt, die den unter Ziff. III.1.3) hierzu genannten Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit entsprechen,
— Beleg über die technische Ausstattung des Unternehmens für die Ausführung des Auftrags (Gewicht 45 %): Bewertet wird die Genehmigungslage betreffend das Grundstück für die Klärschlammverbrennungsanlage im Hinblick auf die KVA. Für die Bewertung ist ausschließlich das Grundstück relevant, das später als Standort der KVA dienen und als solches im Eigentum des TU stehen soll bzw. für das ein Erbbaurecht zu Gunsten des TU bestellt ist. Sofern ein Bewerber sich mit mehreren Grundstücken bewirbt, die alternativ für den Standort der KVA und eine Übereignung an das TU in Betracht kommen, geht lediglich das bestbewertete Grundstück in die Auswahlbewertung ein. Es werden ausschließlich Grundstücke bewertet, die die unter Ziff. III.1.3) hierzu genannten Mindestanforderungen erfüllen,
— Beleg über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Gewicht 15 %): Das Auswahlkriterium ist in 3 Unterkriterien unterteilt (je 5 %). Bewertet werden, jeweils hinsichtlich der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, der durchschnittliche Jahresgesamtumsatz, die durchschnittliche Umsatzrendite und die durchschnittliche Eigenkapitalquote.
Die Kriterien sind teilweise in Unterkriterien unterteilt. Der für jedes bewertete Unterkriterium ermittelte Basispunktwert wird jeweils mit dem Prozentsatz (Dezimalzahl) der Gewichtung dieses Unterkriteriums sowie mit dem Faktor 10 multipliziert, woraus sich ein gewichteter Punktwert für jedes bewertete Unterkriterium ergibt. Die Summe der gewichteten Punktwerte aller bewerteten Unterkriterien ergibt den Gesamtpunktwert. Dieser Gesamtpunktwert entscheidet über die Rangfolge der Bewerber bei der Auswahl der Bieter für das Verhandlungsverfahren. Bei Punktgleichstand mehrerer Bewerber behält sich der Auftraggeber ggf. einen Losentscheid vor.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3)
Ort des zu ändernden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Kriterium: Grundstück für die Klärschlammverbrennungsanlage
a) Lage des Grundstücks (gewichtete...”
Text
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Kriterium: Grundstück für die Klärschlammverbrennungsanlage
a) Lage des Grundstücks (gewichtete Gesamttransportkilometer pro Jahr),
b) Genehmigungslage in Hinblick auf die KVA.
Nachweis:
Zu 1. a):
Die gewichteten Transportkilometer pro Jahr werden anhand der zur Verfügung gestellten „Entfernungsmatrix Teilnahmewettbewerb“ ermittelt, die vom Bieter auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen ist.
Zu 1. b):
Stellungnahme zum Planungsrecht für planungsrechtliche Zulässigkeit (u. a. Raumordnung, Bauplanungsrecht) und, sofern diese bereits vorliegt, immissionsschutzrechtliche Genehmigung (ohne die Antragsunterlagen) zur Errichtung der Klärschlammverbrennungsanlage auf dem angegebenen Grundstück
2. Kriterium: Betrieb einer Verbrennungsanlage
Nachweis: Referenz über den Betrieb einer Verbrennungsanlage in den letzten 3 Jahren
Die Anzahl der Referenzen ist auf eine Referenz begrenzt. Gibt der Bewerber trotzdem mehr als eine Referenz an, wird ausschließlich die erstgenannte Referenz gewertet.
3. Kriterium: Durchschnittliches jährliches Entsorgungsvolumen (Klärschlamm)
Nachweis: Eigenerklärung des Bieters
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu 1. a):
— Alle Flurstücke müssen zusammenhängen und die Errichtung der KVA technisch ermöglichen,
— Eine Verbrennungsanlage für Klärschlamm mit einer Kapazität von mindestens 30 000 MgTR/Jahr muss auf dem Grundstück rechtlich (insbesondere planungsrechtlich, immissionsschutzrechtlich) zulässig sein,
— Sollte das Grundstück nicht im Eigentum des Bewerbers oder eines Mitglieds der Bewerbergemeinschaft stehen, muss eine Erklärung des Eigentümers zur Verfügbarkeit des Grundstücks dem Teilnahmeantrag beigefügt werden, in dem der Eigentümer neben seiner Eigentümerstellung auch bestätigt, dass er im Fall der Zuschlagserteilung bereit ist, das Grundstück an den Bewerber oder an die von ihm gegründete Gesellschaft zu verkaufen oder ihm/ihr ein Erbbaurecht zur Verfügung zu stellen (vgl. D.1.2 der Bewerbungsunterlage).
Zu 2.:
— Gegenstand der Referenz muss der Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage, einer Müllverbrennungsanlage, eines Kohlekraftwerks, eines Biomassekraftwerks oder eines Zementwerks sein,
— Der reguläre Betrieb muss mindestens 1 Jahr vor Einreichung des Teilnahmeantrags aufgenommen und darf nicht vor dem 1.1.2017 beendet worden sein. Die Laufzeit des regulären Betrieb muss mindestens ein Jahr betragen.
Zu 3.:
Geeignet sind nur Bewerber, die in den Jahren 2018-2020 durchschnittlich jährlich mindestens 7 500 MgOS mechanisch entwässerten Klärschlamm entsorgt haben. Als Nachweis nicht ausreichend sind Referenzen über reine Maklertätigkeiten und Streckengeschäfte. Die Möglichkeit, Streckengeschäfte im Rahmen der Eignungsleihe als Referenz anzugeben, bleibt davon unberührt.
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“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Kriterium: Grundstück für die Klärschlammverbrennungsanlage
Der Bewerber muss über ein...”
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Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Kriterium: Grundstück für die Klärschlammverbrennungsanlage
Der Bewerber muss über ein Grundstück verfügen, dass den Mindestanforderungen entspricht. Im Rahmen des Teilnahmeantrags ist ausschließlich das Grundstück relevant, das später als Standort der KVA dienen und als solches im Eigentum des TU stehen soll bzw. für das ein Erbbaurecht zu Gunsten des TU bestellt ist. Sofern ein Bewerber sich mit mehreren Grundstücken bewirbt, die alternativ für den Standort der KVA und eine Übereignung an das TU in Betracht kommen, geht lediglich das bestbewertete Grundstück in die Auswahlbewertung ein.
Nachweis: Eigenerklärungen des Bewerbers in der Bewerbungsunterlage und Stellungnahme zum Planungsrecht für planungsrechtliche Zulässigkeit (u. a. Raumordnung, Bauplanungsrecht). Eine Stellungnahme zur möglichen immissionsschutzrechtlichen Zulässigkeit ist im Rahmen der Mindestanforderungen nicht erforderlich. Nur sofern sie bereits vorliegt, ist die immissionsschutzrechtliche Genehmigung (ohne die Antragsunterlagen) zur Errichtung der Klärschlammverbrennungsanlage auf dem angegebenen Grundstück mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
2. Kriterium: Referenz(en) über den Betrieb einer Verbrennungsanlage
Nachweis: Eigenerklärung des Bewerbers zu Referenz(en) über den Betrieb einer Verbrennungsanlage in der Bewerbungsunterlage, die den unten genannten Mindestanforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit entspricht.
3. Kriterium: Durchschnittliches jährliches Entsorgungsvolumen (Klärschlamm). Nicht ausreichend sind Referenzen über reine Maklertätigkeiten und Streckengeschäfte. Die Möglichkeit, Streckengeschäfte im Rahmen der Eignungsleihe als Referenz anzugeben, bleibt davon unberührt.
Nachweis: Eigenerklärung des Bewerbers in der Bewerbungsunterlage
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu 1.:
Der Bewerber muss über ein Grundstück verfügen, dass den nachfolgenden Mindestanforderungen entspricht:
— Alle Flurstücke müssen zusammenhängen und die Errichtung der KVA technisch ermöglichen,
— Eine Verbrennungsanlage für Klärschlamm mit einer Kapazität von mindestens 30 000 MgTR/Jahr muss auf dem Grundstück planungsrechtlich zulässig sein. Es muss möglich sein, dass die KVA auf dem Grundstück immissionsschutzrechtlich zulässig ist,
— Das Grundstück sollte im Eigentum des Bewerbers oder eines Mitglieds der Bewerbergemeinschaft stehen. Sollte das Grundstück nicht im Eigentum des Bewerbers oder eines Mitglieds der Bewerbergemeinschaft stehen, muss eine Erklärung des Eigentümers zur Verfügbarkeit des Grundstücks dem Teilnahmeantrag beigefügt werden, in dem der Eigentümer neben seiner Eigentümerstellung auch bestätigt, dass er im Fall der Zuschlagserteilung bereit ist, das Grundstück an den Bewerber oder an die von ihm gegründete Gesellschaft zu verkaufen oder ihm/ihr ein Erbbaurecht zur Verfügung zu stellen (vgl. D.1.2 der Bewerbungsunterlage).
Zu 2.:
Der Bewerber muss mindestens eine Referenz über den Betrieb einer Verbrennungsanlage vorlegen, die die nachstehenden Mindestanforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit erfüllt.
— Gegenstand der Referenz muss der Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage, einer Müllverbrennungsanlage, eines Kohlekraftwerks, eines Biomassekraftwerks oder eines Zementwerks sein,
— Der reguläre Betrieb muss mind. 1 Jahr vor Einreichung des Teilnahmeantrags aufgenommen und darf nicht vor dem 1.1.2017 beendet worden sein,
— Die Laufzeit des regulären Betriebs muss mind. 1 Jahr betragen. Bei der Bestimmung der Laufzeit des regulären Betriebs gelten geplante Revisionsstillstände und ungeplante Nichtverfügbarkeiten unter 30 Tagen nicht als Unterbrechung des regulären Betriebs.
Zu 3.:
Geeignet sind nur Bewerber, die in den Jahren 2018-2020 durchschnittlich jährlich mindestens 7 500 MgOS mechanisch entwässerten Klärschlamm entsorgt haben. Als Nachweis nicht ausreichend sind Referenzen über reine Maklertätigkeiten und Streckengeschäfte. Die Möglichkeit, Streckengeschäfte im Rahmen der Eignungsleihe als Referenz anzugeben, bleibt davon unberührt.
“Die aufgeführten Änderungen unter VII.1.2. sind inhaltsgleich zu der bereits am 21.5.2021 veröffentlichten Änderungsbekanntmachung. Die Änderungen werden...”
Die aufgeführten Änderungen unter VII.1.2. sind inhaltsgleich zu der bereits am 21.5.2021 veröffentlichten Änderungsbekanntmachung. Die Änderungen werden hiermit wiederholt veröffentlicht, da die Änderungsbekanntmachung vom 21.5.2021 unter II.1.4. noch die veraltete „Kurze Beschreibung“ des Auftrags aufgeführt und, wie im Formular vorgegeben, erst unter VII. die Änderungen für den Bereich II.1.4. angibt. Die vorliegende Auftragsbekanntmachung führt für mehr Transparenz bereits unter II.1.4. den aktualisierten Text auf.
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Quelle: OJS 2021/S 099-262178 (2021-05-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-05-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Vergabeverfahrens ist eine strategische Partnerschaft, die den gemeinsamen Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage auf einem von einem...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist eine strategische Partnerschaft, die den gemeinsamen Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage auf einem von einem Strategischen Partner zu stellenden Grundstück zur Entsorgung der bei den Gesellschaftern der Klärschlammverwertung OWL GmbH (KSV OWL) ab 2024 bis 2043 anfallenden Klärschlämme beinhaltet.
Die Leistungen zur Erfüllung der ab 1.1.2029 u.a. für Betreiber von Klärschlammverbrennungsanlagen bestehenden Verpflichtungen gem. AbfKlärV 2029 waren nicht Teil des Auftrags. Bis zum 31.12.2028 entsorgt das zu gründende Tochterunternehmen (TU) die bei der Verbrennung entstehende Asche. Zur Erfüllung der ab 1.1.2029 für Klärschlammverbrenner bestehenden Verpflichtungen gem. AbfKlärV 2029 (Phosphor-Recycling oder Aschemonodeponierung) beauftragt das TU die KSV OWL mit der Entsorgung der bei der Verbrennung der von ihr gelieferten Klärschlämme entstehenden Klärschlammverbrennungsaschen ab dem 01.01.2029 entsprechend den Vorgaben der AbfKlärV 2029.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 400 000 000 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Der Haupterfüllungsort bestimmt sich nach der Lage des Grundstücks/ der KVA, in der die Klärschlämme entsorgt werden. Da das Grundstück/ die KVA erst in...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Der Haupterfüllungsort bestimmt sich nach der Lage des Grundstücks/ der KVA, in der die Klärschlämme entsorgt werden. Da das Grundstück/ die KVA erst in diesem Verfahren gefunden werden soll, kann der Haupterfüllungsort nicht angegeben werden.
Angegeben sind die drei am stärksten in der KSV OWL GmbH vertretenen Kommunen, die entsprechend ihrer Beteiligung die größten Mengen der zu entsorgenden Klärschlämme stellen.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Vergabeverfahrens war eine strategische Partnerschaft, die den gemeinsamen Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage auf einem von einem...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Vergabeverfahrens war eine strategische Partnerschaft, die den gemeinsamen Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage auf einem von einem Strategischen Partner zu stellenden Grundstück zur Entsorgung der bei den Gesellschaftern der Klärschlammverwertung OWL GmbH (KSV OWL) ab 2024 anfallenden Klärschlämme beinhaltet.
Die Leistungen zur Erfüllung der ab 1.1.2029 u.a. für Betreiber von Klärschlammverbrennungsanlagen bestehenden Verpflichtungen gem. AbfKlärV 2029 sind nicht Teil des Auftrags. Bis zum 31.12.2028 entsorgt das zu gründende Tochterunternehmen (TU) die bei der Verbrennung entstehende Asche. Zur Erfüllung der ab 1.1.2029 für Klärschlammverbrenner bestehenden Verpflichtungen gem. AbfKlärV 2029 (Phosphor-Recycling oder Aschemonodeponierung) beauftragt das TU die KSV OWL mit der Entsorgung der bei der Verbrennung der von ihr gelieferten Klärschlämme entstehenden Klärschlammverbrennungsaschen ab dem 01.01.2029 entsprechend den Vorgaben der AbfKlärV 2029.
Die Entsorgung der Klärschlämme beginnt am 01.01.2024. Die Klärschlammmenge beträgt 2024 jährlich 40.000 Mg Trockenrückstand (TR nach DIN EN 12880:2000). Die tatsächliche Anliefermenge beträgt ca. 160.000 Mg Originalsubstanz (OS) pro Jahr bei einem mittleren TR Gehalt von ca. 25 Gew %. Ab 2029 wird eine Klärschlammmenge von jährlich 44.500 MgTR zur Verfügung gestellt. Die tatsächliche Anliefermenge beträgt ab 2029 ca. 178.000 MgOS pro Jahr bei einem mittleren TR Gehalt von ca. 25 Gew %. Die gemeinsame Entsorgung erfolgt mindestens bis Ende 2043.
Für die Entsorgung dieser Klärschlämme suchte die KSV OWL einen strategischen Partner (SP), der über ein geeignetes Grundstück für die Errichtung einer Klärschlammverbrennungsanlage (KVA) verfügt, um dort eine vollständige, alle Komponenten umfassende, funktionsfähige und einen sicheren Betrieb gewährleistende Gesamtanlage zu errichten und anschließend zu betreiben. Der SP muss entweder Eigentümer des Grundstücks sein oder ein Erbbaurecht an dem Grundstück halten. Alternativ kann der SP, wenn er bereits heute eine oder mehrere Anlagen geplant oder gebaut hat bzw. betreibt, diese nutzen, sofern die Anlage(n) für diesen Zweck ebenfalls geeignet ist (sind). Auch die Erweiterung einer bestehenden Anlage ist zulässig. Die Nutzung der KVA soll über ein gemeinsames Unternehmen (Tochterunternehmen oder TU) in der Rechtsform einer GmbH erfolgen, an der der SP und die KSV OWL als Gesellschafter beteiligt sind. Die Beteiligung der KSV OWL an dem TU muss zwischen 25,1 und 49,9 % liegen. Die KSV OWL behält sich vor, die Quote ihrer Beteiligung am TU im Rahmen der Verhandlungsgespräche (spätestens mit der Aufforderung zur Abgabe finaler Angebote) einheitlich für alle Bieter auf eine Prozentzahl zwischen 25,1 und 49,9 % festzulegen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 248-617445
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Strategische Partnerschaft Klärschlammkooperation OWL
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-04-28 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: MVA Bielefeld-Herford GmbH
Postanschrift: Schelpmilser Weg 30
Postort: Bielefeld
Postleitzahl: 33609
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Bielefeld, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 400 000 000 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKR6ZT1
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gestellt werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder
- Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
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Quelle: OJS 2023/S 105-328620 (2023-05-30)