Strategische Partnerschaft Klärschlammkooperation OWL

Klärschlammverwertung OWL GmbH

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist eine strategische Partnerschaft, die den gemeinsamen Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage auf einem von einem Strategischen Partner zu stellenden Grundstück zur Entsorgung der bei den Gesellschaftern der Klärschlammverwertung OWL GmbH (KSV OWL) ab 2024 bis 2043 anfallenden Klärschlämme einschließlich dem späteren Phosphor-Recycling beinhaltet.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-16.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-12-16 Auftragsbekanntmachung
2021-03-12 Ergänzende Angaben
2021-04-28 Ergänzende Angaben
2021-05-12 Ergänzende Angaben
2021-05-18 Ergänzende Angaben
2021-05-20 Ergänzende Angaben
2023-05-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-12-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schlammentsorgung
Referenznummer: 1895/20
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist eine strategische Partnerschaft, die den gemeinsamen Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage auf einem von einem Strategischen Partner zu stellenden Grundstück zur Entsorgung der bei den Gesellschaftern der Klärschlammverwertung OWL GmbH (KSV OWL) ab 2024 bis 2043 anfallenden Klärschlämme einschließlich dem späteren Phosphor-Recycling beinhaltet.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schlammentsorgung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Schlammbeseitigung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Lippe 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Klärschlammverwertung OWL GmbH
Postanschrift: Eckendorfer Straße 57
Postleitzahl: 33609
Postort: Bielefeld
Kontakt
Internetadresse: http://www.ksv-owl.de 🌏
E-Mail: vergabe@ksv-owl.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKRDG8J/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKRDG8J 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-12-16 📅
Einreichungsfrist: 2021-03-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-21 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2043-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 248-617445
ABl. S-Ausgabe: 248
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRDG8J

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist eine strategische Partnerschaft, die den gemeinsamen Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage auf einem von einem Strategischen Partner zu stellenden Grundstück zur Entsorgung der bei den Gesellschaftern der Klärschlammverwertung OWL GmbH (KSV OWL) ab 2024 anfallenden Klärschlämme einschließlich dem späteren Phosphor-Recycling beinhaltet.
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Die Entsorgung beginnt am 1.1.2024. Die Klärschlammmenge beträgt 2024 jährlich 40 000 Mg Trockenrückstand (TR nach DIN EN 12880:2000). Die tatsächliche Anliefermenge beträgt ca. 160 000 Mg Originalsubstanz (OS) pro Jahr bei einem mittleren TR Gehalt von ca. 25 Gew %. Ab 2029 wird eine Klärschlammmenge von jährlich 44 500 MgTR zur Verfügung gestellt. Die tatsächliche Anliefermenge beträgt ab 2029 ca. 178 000 MgOS pro Jahr bei einem mittleren TR Gehalt von ca. 25 Gew %. Die gemeinsame Entsorgung erfolgt mindestens bis Ende 2043.
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Für die Entsorgung dieser Klärschlämme sucht die KSV OWL einen strategischen Partner (SP), der über ein geeignetes Grundstück für die Errichtung einer Klärschlammverbrennungsanlage (KVA) verfügt, um dort eine vollständige, alle Komponenten umfassende, funktionsfähige und einen sicheren Betrieb gewährleistende Gesamtanlage zu errichten und anschließend zu betreiben. Der SP muss entweder Eigentümer des Grundstücks sein oder ein Erbbaurecht an dem Grundstück halten. Alternativ kann der SP, wenn er bereits heute eine oder mehrere Anlagen geplant oder gebaut hat bzw. betreibt, diese nutzen, sofern die Anlage(n) für diesen Zweck ebenfalls geeignet ist (sind). Auch die Erweiterung einer bestehenden Anlage ist zulässig. Die Nutzung der KVA soll über ein gemeinsames Unternehmen (Tochterunternehmen oder TU) in der Rechtsform einer GmbH erfolgen, an der der SP und die KSV OWL als Gesellschafter beteiligt sind. Die Beteiligung der KSV OWL an dem TU muss zwischen 25,1 und 49,9 % liegen. Die KSV OWL behält sich vor, die Quote ihrer Beteiligung am TU im Rahmen der Verhandlungsgespräche (spätestens mit der Aufforderung zur Abgabe finaler Angebote) einheitlich für alle Bieter auf eine Prozentzahl zwischen 25,1 und 49,9 % festzulegen.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Der Entsorgungsvertrag verlängert sich um weitere 5 Jahre, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von 24 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Eine Teilkündigung in Bezug auf die eigenen Liefer- oder Annahmeverpflichtungen ist nur entsprechend der vorstehenden Regelung zur vollständigen Vertragskündigung möglich. Im Fall einer Teilkündigung steht der anderen Partei das Recht zu, innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Teilkündigung den Vertrag vollständig zu kündigen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Der Haupterfüllungsort bestimmt sich nach der Lage des Grundstücks/ der KVA, in der die Klärschlämme entsorgt werden. Da das Grundstück/ die KVA erst in diesem Verfahren gefunden werden soll, kann der Haupterfüllungsort nicht angegeben werden.
Angegeben sind die 3 am stärksten in der KSV OWL GmbH vertretenen Kommunen, die entsprechend ihrer Beteiligung die größten Mengen der zu entsorgenden Klärschlämme stellen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Kriterium: Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Unterkriterien:
a) durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
b) durchschnittliche Umsatzrendite in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
c) durchschnittliche Eigenkapitalquote in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Nachweise:
Zu allen Unterkriterien: Eigenerklärung des Bieters
Mindeststandards:
Zu a):
Geeignet sind nur Bewerber, deren durchschnittlicher jährlicher Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens 5 Mio. EUR betrug.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Kriterium: Grundstück für die Klärschlammverbrennungsanlage
a) Lage des Grundstücks (gewichtete Gesamttransportkilometer pro Jahr),
b) Genehmigungslage in Hinblick auf die KVA.
Nachweis:
Zu 1. a):
Die gewichteten Transportkilometer pro Jahr werden anhand der zur Verfügung gestellten „Entfernungsmatrix Teilnahmewettbewerb“ ermittelt, die vom Bieter auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen ist.
Zu 1. b):
Stellungnahme zum Planungsrecht für planungsrechtliche Zulässigkeit (u.a. Raumordnung, Bauplanungsrecht) und, sofern diese bereits vorliegt, immissionsschutzrechtliche Genehmigung (ohne die Antragsunterlagen) zur Errichtung der Klärschlammverbrennungsanlage auf dem angegebenen Grundstück
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2.
Kriterium: Betrieb einer Verbrennungsanlage
Nachweis: Referenz über den Betrieb einer Verbrennungsanlage in den letzten 3 Jahren
Die Anzahl der Referenzen ist auf eine Referenz begrenzt. Gibt der Bewerber trotzdem mehr als eine Referenz an, wird ausschließlich die erstgenannte Referenz gewertet.
3. Kriterium: Durchschnittliches jährliches Entsorgungsvolumen (Klärschlamm)
Nachweis: Eigenerklärung des Bieters
Mindeststandards:
Zu 1. a):
— Alle Flurstücke müssen zusammenhängen und die Errichtung der KVA technisch ermöglichen,
— Eine Verbrennungsanlage für Klärschlamm mit einer Kapazität von mindestens 30 000 MgTR/Jahr muss auf dem Grundstück rechtlich (insbesondere planungsrechtlich, immissionsschutzrechtlich) zulässig sein,
— Sollte das Grundstück nicht im Eigentum des Bewerbers oder eines Mitglieds der Bewerbergemeinschaft stehen, muss eine Erklärung des Eigentümers zur Verfügbarkeit des Grundstücks dem Teilnahmeantrag beigefügt werden, in dem der Eigentümer neben seiner Eigentümerstellung auch bestätigt, dass er im Fall der Zuschlagserteilung bereit ist, das Grundstück an den Bewerber oder an die von ihm gegründete Gesellschaft zu verkaufen oder ihm/ihr ein Erbbaurecht zur Verfügung zu stellen (vgl. D.1.2 der Bewerbungsunterlage).
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Zu 2.:
— Gegenstand der Referenz muss der Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage, einer Müllverbrennungsanlage, eines Kohlekraftwerks, eines Biomassekraftwerks oder eines Zementwerks sein,
— Der reguläre Betrieb muss vor dem 1.1.2020 aufgenommen und darf nicht vor dem 1.1.2017 beendet worden sein.
Zu 3.:
Geeignet sind nur Bewerber, die in den Jahren 2017-2019 durchschnittlich jährlich mindestens 7 500 MgOS mechanisch entwässerten Klärschlamm entsorgt haben.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahl der 3 bis 5 Bewerber wird hinsichtlich der folgenden Kriterien bewertet:
— Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage,
— Grundstück für die Klärschlammverbrennungsanlage,
— wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.
Die Kritierien sind teilweise in Unterkritieren unterteilt. Der für jedes bewertete Unterkriterium ermittelte Basispunktwert wird jeweils mit dem Prozentsatz der Gewichtung dieses Unterkriteriums sowie mit dem Faktor 10 multipliziert, woraus sich ein gewichteter Punktwert für jedes bewertete Unterkriterium ergibt. Die Summe der gewichteten Punktwerte aller bewerteten Unterkriterien ergibt den Gesamtpunktwert. Dieser Gesamtpunktwert entscheidet über die Rangfolge der Bewerber bei der Auswahl der Bieter für das Verhandlungsverfahren. Bei Punktgleichstand mehrerer Bewerber behält sich der Auftraggeber ggf. einen Losentscheid vor.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-04-23 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzeption der Klärschlammverbrennungsanlage
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Ausfallkonzepts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 12
Kostenkriterium (Name): Kosten (Entsorgungskosten, Preisaufschlag für Transportkosten und evtl. Auf- oder Abschlag für den Kaufpreis)
Kostenkriterium (Gewichtung): 58

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: kommunales Unternehmen
Kontakt
Internetadresse: www.ksv-owl.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKRDG8J/documents 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 251-4112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
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Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die
aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
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Quelle: OJS 2020/S 248-617445 (2020-12-16)
Ergänzende Angaben (2021-03-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist eine strategische Partnerschaft, die den gemeinsamen Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage auf einem von einem Strategischen Partner zu stellenden Grundstück zur Entsorgung der bei den Gesellschaftern der Klärschlammverwertung OWL GmbH (KSV OWL) ab 2024 bis 2043 anfallenden Klärschlämme beinhaltet. Zum Leistungsumfang gehört auch die Erfüllung der ab 1.1.2029 für Klärschlammverbrenner bestehenden Verpflichtungen gem. AbfallKlärV 2029 (Phosphor-Recycling oder Aschemonodeponierung).
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schlammbeseitigung 📦

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-03-12 📅
Einreichungsfrist: 2021-05-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 053-134342
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 248-617445
ABl. S-Ausgabe: 53
Quelle: OJS 2021/S 053-134342 (2021-03-12)
Ergänzende Angaben (2021-04-28)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-04-28 📅
Einreichungsfrist: 2021-05-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 085-220664
ABl. S-Ausgabe: 85
Quelle: OJS 2021/S 085-220664 (2021-04-28)
Ergänzende Angaben (2021-05-12)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-12 📅
Einreichungsfrist: 2021-06-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 094-248158
ABl. S-Ausgabe: 94
Quelle: OJS 2021/S 094-248158 (2021-05-12)
Ergänzende Angaben (2021-05-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist eine strategische Partnerschaft, die den gemeinsamen Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage auf einem von einem Strategischen Partner zu stellenden Grundstück zur Entsorgung der bei den Gesellschaftern der Klärschlammverwertung OWL GmbH (KSV OWL) ab 2024 bis 2043 anfallenden Klärschlämme beinhaltet. Die Leistungen zur Erfüllung der ab 1.1.2029 u. a. für Betreiber von Klärschlammverbrennungsanlagen bestehenden Verpflichtungen gem. AbfKlärV 2029 sind nicht Teil des Auftrags. Bis zum 31.12.2028 entsorgt das zu gründende Tochterunternehmen (TU) die bei der Verbrennung entstehende Asche. Zur Erfüllung der ab 1.1.2029 für Klärschlammverbrenner bestehenden Verpflichtungen gem. AbfKlärV 2029 (Phosphor-Recycling oder Aschemonodeponierung) beauftragt das TU die KSV OWL mit der Entsorgung der bei der Verbrennung der von ihr gelieferten Klärschlämme entstehenden Klärschlammverbrennungsaschen ab dem 1.1.2029 entsprechend den Vorgaben der AbfKlärV 2029.
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Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 098-258553
ABl. S-Ausgabe: 98
Zusätzliche Informationen
Bitte beachten Sie, dass die „kurze Beschreibung“, die unter Ziff. II.1.4) der Änderungsbekanntmachung angezeigt ist, durch diese Änderungsbekanntmachung geändert wird (siehe unter VII.1.2) und daher nicht mehr aktuell ist.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist eine strategische Partnerschaft, die den gemeinsamen Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage auf einem von einem Strategischen Partner zu stellenden Grundstück zur Entsorgung der bei den Gesellschaftern der Klärschlammverwertung OWL GmbH (KSV OWL) ab 2024 bis 2043 anfallenden Klärschlämme beinhaltet.
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Die Leistungen zur Erfüllung der ab 1.1.2029 u. a. für Betreiber von Klärschlammverbrennungsanlagen bestehenden Verpflichtungen gem. AbfKlärV 2029 sind nicht Teil des Auftrags. Bis zum 31.12.2028 entsorgt das zu gründende Tochterunternehmen (TU) die bei der Verbrennung entstehende Asche. Zur Erfüllung der ab 1.1.2029 für Klärschlammverbrenner bestehenden Verpflichtungen gem. AbfKlärV 2029 (Phosphor-Recycling oder Aschemonodeponierung) beauftragt das TU die KSV OWL mit der Entsorgung der bei der Verbrennung der von ihr gelieferten Klärschlämme entstehenden Klärschlammverbrennungsaschen ab dem 1.1.2029 entsprechend den Vorgaben der AbfKlärV 2029.
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Quelle: OJS 2021/S 098-258553 (2021-05-18)
Ergänzende Angaben (2021-05-20)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 099-262178
ABl. S-Ausgabe: 99
Zusätzliche Informationen
Die aufgeführten Änderungen unter VII.1.2. sind inhaltsgleich zu der bereits am 21.5.2021 veröffentlichten Änderungsbekanntmachung. Die Änderungen werden hiermit wiederholt veröffentlicht, da die Änderungsbekanntmachung vom 21.5.2021 unter II.1.4. noch die veraltete „Kurze Beschreibung“ des Auftrags aufgeführt und, wie im Formular vorgegeben, erst unter VII. die Änderungen für den Bereich II.1.4. angibt. Die vorliegende Auftragsbekanntmachung führt für mehr Transparenz bereits unter II.1.4. den aktualisierten Text auf.
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Quelle: OJS 2021/S 099-262178 (2021-05-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-05-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist eine strategische Partnerschaft, die den gemeinsamen Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage auf einem von einem Strategischen Partner zu stellenden Grundstück zur Entsorgung der bei den Gesellschaftern der Klärschlammverwertung OWL GmbH (KSV OWL) ab 2024 bis 2043 anfallenden Klärschlämme beinhaltet. Die Leistungen zur Erfüllung der ab 1.1.2029 u.a. für Betreiber von Klärschlammverbrennungsanlagen bestehenden Verpflichtungen gem. AbfKlärV 2029 waren nicht Teil des Auftrags. Bis zum 31.12.2028 entsorgt das zu gründende Tochterunternehmen (TU) die bei der Verbrennung entstehende Asche. Zur Erfüllung der ab 1.1.2029 für Klärschlammverbrenner bestehenden Verpflichtungen gem. AbfKlärV 2029 (Phosphor-Recycling oder Aschemonodeponierung) beauftragt das TU die KSV OWL mit der Entsorgung der bei der Verbrennung der von ihr gelieferten Klärschlämme entstehenden Klärschlammverbrennungsaschen ab dem 01.01.2029 entsprechend den Vorgaben der AbfKlärV 2029.
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Gesamtwert des Auftrags: 400 000 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-05-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 105-328620
ABl. S-Ausgabe: 105
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKR6ZT1

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Leistungen zur Erfüllung der ab 1.1.2029 u.a. für Betreiber von Klärschlammverbrennungsanlagen bestehenden Verpflichtungen gem. AbfKlärV 2029 waren nicht Teil des Auftrags. Bis zum 31.12.2028 entsorgt das zu gründende Tochterunternehmen (TU) die bei der Verbrennung entstehende Asche. Zur Erfüllung der ab 1.1.2029 für Klärschlammverbrenner bestehenden Verpflichtungen gem. AbfKlärV 2029 (Phosphor-Recycling oder Aschemonodeponierung) beauftragt das TU die KSV OWL mit der Entsorgung der bei der Verbrennung der von ihr gelieferten Klärschlämme entstehenden Klärschlammverbrennungsaschen ab dem 01.01.2029 entsprechend den Vorgaben der AbfKlärV 2029.
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Gegenstand des Vergabeverfahrens war eine strategische Partnerschaft, die den gemeinsamen Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage auf einem von einem Strategischen Partner zu stellenden Grundstück zur Entsorgung der bei den Gesellschaftern der Klärschlammverwertung OWL GmbH (KSV OWL) ab 2024 anfallenden Klärschlämme beinhaltet.
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Die Leistungen zur Erfüllung der ab 1.1.2029 u.a. für Betreiber von Klärschlammverbrennungsanlagen bestehenden Verpflichtungen gem. AbfKlärV 2029 sind nicht Teil des Auftrags. Bis zum 31.12.2028 entsorgt das zu gründende Tochterunternehmen (TU) die bei der Verbrennung entstehende Asche. Zur Erfüllung der ab 1.1.2029 für Klärschlammverbrenner bestehenden Verpflichtungen gem. AbfKlärV 2029 (Phosphor-Recycling oder Aschemonodeponierung) beauftragt das TU die KSV OWL mit der Entsorgung der bei der Verbrennung der von ihr gelieferten Klärschlämme entstehenden Klärschlammverbrennungsaschen ab dem 01.01.2029 entsprechend den Vorgaben der AbfKlärV 2029.
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Die Entsorgung der Klärschlämme beginnt am 01.01.2024. Die Klärschlammmenge beträgt 2024 jährlich 40.000 Mg Trockenrückstand (TR nach DIN EN 12880:2000). Die tatsächliche Anliefermenge beträgt ca. 160.000 Mg Originalsubstanz (OS) pro Jahr bei einem mittleren TR Gehalt von ca. 25 Gew %. Ab 2029 wird eine Klärschlammmenge von jährlich 44.500 MgTR zur Verfügung gestellt. Die tatsächliche Anliefermenge beträgt ab 2029 ca. 178.000 MgOS pro Jahr bei einem mittleren TR Gehalt von ca. 25 Gew %. Die gemeinsame Entsorgung erfolgt mindestens bis Ende 2043.
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Für die Entsorgung dieser Klärschlämme suchte die KSV OWL einen strategischen Partner (SP), der über ein geeignetes Grundstück für die Errichtung einer Klärschlammverbrennungsanlage (KVA) verfügt, um dort eine vollständige, alle Komponenten umfassende, funktionsfähige und einen sicheren Betrieb gewährleistende Gesamtanlage zu errichten und anschließend zu betreiben. Der SP muss entweder Eigentümer des Grundstücks sein oder ein Erbbaurecht an dem Grundstück halten. Alternativ kann der SP, wenn er bereits heute eine oder mehrere Anlagen geplant oder gebaut hat bzw. betreibt, diese nutzen, sofern die Anlage(n) für diesen Zweck ebenfalls geeignet ist (sind). Auch die Erweiterung einer bestehenden Anlage ist zulässig. Die Nutzung der KVA soll über ein gemeinsames Unternehmen (Tochterunternehmen oder TU) in der Rechtsform einer GmbH erfolgen, an der der SP und die KSV OWL als Gesellschafter beteiligt sind. Die Beteiligung der KSV OWL an dem TU muss zwischen 25,1 und 49,9 % liegen. Die KSV OWL behält sich vor, die Quote ihrer Beteiligung am TU im Rahmen der Verhandlungsgespräche (spätestens mit der Aufforderung zur Abgabe finaler Angebote) einheitlich für alle Bieter auf eine Prozentzahl zwischen 25,1 und 49,9 % festzulegen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Angegeben sind die drei am stärksten in der KSV OWL GmbH vertretenen Kommunen, die entsprechend ihrer Beteiligung die größten Mengen der zu entsorgenden Klärschlämme stellen.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-04-28 📅
Name: MVA Bielefeld-Herford GmbH
Postanschrift: Schelpmilser Weg 30
Postort: Bielefeld
Postleitzahl: 33609
Land: Deutschland 🇩🇪
Bielefeld, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 400 000 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
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Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gestellt werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder
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- Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Quelle: OJS 2023/S 105-328620 (2023-05-30)