Beschreibung der Beschaffung
Die Leistungen umfassen die Tief-, Kabelbau- und Montagearbeiten vorwiegend für die Gewerke Strom, Straßenbeleuchtung, darüber hinaus auch für die Gewerke Gas/Wasser/Fernwärme. Die Leistungen aus dem Jahresvertrag beschränken sich auf eine Bausumme von 50 000 EUR bis 200 000 EUR pro Bauvorhaben.
Baumaßnahmen, die diese Wertgrenze unter- oder überschreiten werden gesondert ausgeschrieben.
Der vorliegende Rahmen dient dazu, eine Vertragsgrundlage zu schaffen um eine schnelle und reibungslose Ausführung der Projekte abzuwickeln.
Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass alle erforderlichen Kabelmontage- und Kabelverlegearbeiten in den Gewerken Strom und Straßenbeleuchtung sowie die erforderlichen Tiefbauarbeiten in den Gewerken Gas/Wasser/Fernwärme termingerecht und selbstständig nach Rücksprache mit dem AG erfolgen.
Der AG entscheidet je nach Größe, Schwierigkeit und Dauer der Baustelle ob eine Baustellenbegehung erfolgt.
Personalstärke und Maschinenausrüstung
Zur Abwicklung der ausgeschriebenen Leistungen werden vom AN 2 Tiefbautrupps zur Verfügung gestellt.
Die Besetzung / Ausrüstung der Tiefbautrupps soll folgendermaßen erfolgen:
—— 3 Bautrupps mit: – Polier
— Bagger inkl. Bedienung;
— LKW inkl. Bedienung;
— Schaufler.
Die Besetzung der jeweiligen Tiefbautrupps mit Kabelmonteuren sind vom AN so abzustimmen, dass keine Verzögerungen bzw. Standzeiten durch fehlende Monteure entstehen.
Der AN hat auch dafür zu sorgen dass seine Bautrupps mit allen erforderlichen Werkzeugen ausgerüstet sind.
Koordination der Bautrupps
Die Einteilung der Bautrupps zum reibungslosen Übergang zwischen den Maßnahmen erfolgt über einen Koordinationsplan und obliegt dem AN in Absprache mit dem AG.
Zusätzlich findet wöchentlich ein Jour Fix statt, der nicht gesondert vergütet wird. Die besprochenen Inhalte und getroffenen Vereinbarungen werden schriftlich festgehalten und dienen weiterhin als Arbeitsgrundlage.
Die Koordinierung der Kabelmontagearbeiten entsprechend dem jeweiligen Baufortschritt erfolgt durch den AN.
Des Weiteren sind alle zu verlegten Kabel bzw. Kabelrücklieferungen zur Lagerstätte des AG mit einer Kabelschlusskappe zu versehen. Das entsprechende Material wird vom AG zur Verfügung gestellt.
Es wird noch mal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die folgenden BHB Vorschriften der Stadtwerke Ingolstadt Vertragsbestandteil sind:
—— BHB 11-03.1 Betrieb von elektrischen Anlagen;
—— BHB 11-04.1 Arbeitsanweisung „AuS“;
—— BHB 03-05.1.1 Montagequalifikation;
—— BHB 11-02.7 Prüfungs- und Abnahmerichtlinien;
—— BHB 07-01.8.1 Regelverlegetiefen;
Alle hierbei gestellten Forderungen bzw. Prüfungen sind zu erfüllen / vorzulegen.
Materialien und Bauteile
Wenn in den Leistungspositionen nicht anderes erwähnt ist, wird das Material für den Rohr- und Kabelbau sowie für die Straßenbeleuchtung vom AG ab Lagerplatz des Versorgungsunternehmens zur Verfügung gestellt.
Dokumentation und Abrechnung
Für die Dokumentation der durchgeführten und erbrachten Leistungen ist ein Bautagebuch zu führen und in regelmäßigen Abständen dem Baubeauftragten zur Gegenzeichnung vorzulegen.
Errichterbestätigungen und sonstige zur Inbetriebnahme wichtige Unterlagen sind spätestens am darauffolgenden Tag an die vom AG bereitgestellte E-Mail-Adresse zu senden.
Alle vom AG erforderlichen Unterlagen wie Informationen zum Bauvorhaben und Dokumentationsvorlagen werden dem AN über den Sharepoint zur Verfügung gestellt.
Die Abrechnung soll entsprechend der geltenden Rechte und Vorgaben aus der VOB zeitnah erfolgen. Entsprechende Sanktionen behält sich der AG vor.