Gegenstand der Vergabe ist die Belieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) an die Abnahmestellen der Stadt Übach-Palenberg für den Zeitraum 1.7.2020 – 31.12.2023. Neben der Vollversorgung von städtischen Gebäuden mit Strom ist die Stromversorgung der öffentlichen Straßenbeleuchtung Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Insgesamt wird die Versorgung im Gebiet der Stadt Übach-Palenberg mit einem geschätzten Jahresbedarf von voraussichtlich 2,5 GWh/a ausgeschrieben. Der Strombezug bezieht sich auf die von der Stadt Übach-Palenberg verwalteten Abnahmestellen, die sich innerhalb des Netzgebietes der NEW Netz GmbH befinden. Die Stromversorgung der Stadt Übach-Palenberg gliedert sich in die nachfolgenden 3 Lose: — Los 1: Sämtliche Abnahmestellen für die Straßenbeleuchtung, — Los 2: RLM-Abnahmestellen, — Los 3: SLP-Abnahmestellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-10.
Auftragsbekanntmachung (2020-02-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Referenznummer: 2020-FB5-001
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Vergabe ist die Belieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) an die Abnahmestellen der Stadt Übach-Palenberg für den Zeitraum 1.7.2020 – 31.12.2023.
Neben der Vollversorgung von städtischen Gebäuden mit Strom ist die Stromversorgung der öffentlichen Straßenbeleuchtung Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Insgesamt wird die Versorgung im Gebiet der Stadt Übach-Palenberg mit einem geschätzten Jahresbedarf von voraussichtlich 2,5 GWh/a ausgeschrieben. Der Strombezug bezieht sich auf die von der Stadt Übach-Palenberg verwalteten Abnahmestellen, die sich innerhalb des Netzgebietes der NEW Netz GmbH befinden. Die Stromversorgung der Stadt Übach-Palenberg gliedert sich in die nachfolgenden 3 Lose:
— Los 1: Sämtliche Abnahmestellen für die Straßenbeleuchtung,
— Los 2: RLM-Abnahmestellen,
— Los 3: SLP-Abnahmestellen.
Gegenstand der Vergabe ist die Belieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) an die Abnahmestellen der Stadt Übach-Palenberg für den Zeitraum 1.7.2020 – 31.12.2023.
Neben der Vollversorgung von städtischen Gebäuden mit Strom ist die Stromversorgung der öffentlichen Straßenbeleuchtung Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Insgesamt wird die Versorgung im Gebiet der Stadt Übach-Palenberg mit einem geschätzten Jahresbedarf von voraussichtlich 2,5 GWh/a ausgeschrieben. Der Strombezug bezieht sich auf die von der Stadt Übach-Palenberg verwalteten Abnahmestellen, die sich innerhalb des Netzgebietes der NEW Netz GmbH befinden. Die Stromversorgung der Stadt Übach-Palenberg gliedert sich in die nachfolgenden 3 Lose:
— Los 1: Sämtliche Abnahmestellen für die Straßenbeleuchtung,
— Los 2: RLM-Abnahmestellen,
— Los 3: SLP-Abnahmestellen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität📦
Zusätzlicher CPV-Code: Elektrizität📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Heinsberg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-02-10 📅
Einreichungsfrist: 2020-03-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-11 📅
Datum des Beginns: 2020-07-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 029-066735
ABl. S-Ausgabe: 29
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYWY9TS
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Vergabe ist die Belieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) an die Abnahmestellen der Stadt Übach-Palenberg für den Zeitraum 1.7.2020 – 31.12.2023.
Neben der Vollversorgung von städtischen Gebäuden mit Strom ist die Stromversorgung der öffentlichen Straßenbeleuchtung Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Insgesamt wird die Versorgung im Gebiet der Stadt Übach-Palenberg mit einem geschätzten Jahresbedarf von voraussichtlich 2,5 GWh/a ausgeschrieben. Der Strombezug bezieht sich auf die von der Stadt Übach-Palenberg verwalteten Abnahmestellen, die sich innerhalb des Netzgebietes der NEW Netz GmbH befinden. Die Stromversorgung der Stadt Übach-Palenberg gliedert sich in die nachfolgenden 3 Lose:
Neben der Vollversorgung von städtischen Gebäuden mit Strom ist die Stromversorgung der öffentlichen Straßenbeleuchtung Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Insgesamt wird die Versorgung im Gebiet der Stadt Übach-Palenberg mit einem geschätzten Jahresbedarf von voraussichtlich 2,5 GWh/a ausgeschrieben. Der Strombezug bezieht sich auf die von der Stadt Übach-Palenberg verwalteten Abnahmestellen, die sich innerhalb des Netzgebietes der NEW Netz GmbH befinden. Die Stromversorgung der Stadt Übach-Palenberg gliedert sich in die nachfolgenden 3 Lose:
— Los 1: Sämtliche Abnahmestellen für die Straßenbeleuchtung,
— Los 2: RLM-Abnahmestellen,
— Los 3: SLP-Abnahmestellen.
Geschätzter Gesamtwert: 430 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Sämtliche Abnahmestellen für die Straßenbeleuchtung
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
— Alle Abnahmestellen für die Straßenbeleuchtung,
— der Verbrauch beträgt rd. 0,5 GWh/a.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Stromliefervertrag wird für die Mindestdauer vom 1.7.2020 bis 31.12.2023 geschlossen. Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zum 31.12.2024, wenn dieser nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit von einer der Parteien gekündigt wird.
Der Stromliefervertrag wird für die Mindestdauer vom 1.7.2020 bis 31.12.2023 geschlossen. Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zum 31.12.2024, wenn dieser nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit von einer der Parteien gekündigt wird.
Bezeichnung des Loses: RLM-Abnahmestellen
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
— Alle RLM-Abnahmestellen der Stadt Übach-Palenberg (u. a. Frei- und Hallenbad, Rathaus, Gymnasium, Schulzentrum),
— der Verbrauch beträgt rd. 1,3 GWh/a.
Bezeichnung des Loses: SLP-Abnahmestellen
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
— Alle SLP-Abnahmestellen der Stadt Übach-Palenberg (u. a. Stadtverwaltung, Grundschule, Turnhalle),
— der Verbrauch beträgt rd. 0,7 GWh/a.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Netzgebiet der NEW Netz GmbH
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (nicht älter als 6 Monate; in nicht beglaubigter Kopie),
— Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Angabe über den Gesamtumsatz (Brutto) des Bieters je Jahr bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie des Umsatzes durch Stromlieferungen des Bieters je Jahr bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
(Mindestanforderung: der Umsatz durch Stromlieferungen des Bieters je Jahr muss mindestens 400 000 EUR betragen.
— Nachweis einer aktuell bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (in nicht beglaubigter Kopie). Falls eine Versicherung derzeit nicht besteht, genügt die Vorlage von einer unterschriebenen schriftlichen Eigenerklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern der Auftraggeberin abzuschließen und die Erklärung eines Versicherers (in nicht beglaubigter Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Versicherungsnehmer/Bieter bereit ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Nachweis einer aktuell bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (in nicht beglaubigter Kopie). Falls eine Versicherung derzeit nicht besteht, genügt die Vorlage von einer unterschriebenen schriftlichen Eigenerklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern der Auftraggeberin abzuschließen und die Erklärung eines Versicherers (in nicht beglaubigter Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Versicherungsnehmer/Bieter bereit ist.
(Mindestanforderung: Die Haftpflichtdeckungshöhe muss mindestens
10 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsjahr betragen.)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Einen Nachweis zum Qualitätsmanagement der den einschlägigen europäischen Normen genügt und von akkreditierten Stellen zertifiziert ist (unbeglaubigte Kopie) oder eine eigene Beschreibung, in welchem Sie die Qualitätsmanagementmaßnahmen, die der Bieter (oder ggf. ein Vorleister, Unterauftragnehmer, o. Ä.) während der Auftragsausführung anwenden wird, darlegen (vgl. § 49 VgV),
— Einen Nachweis zum Qualitätsmanagement der den einschlägigen europäischen Normen genügt und von akkreditierten Stellen zertifiziert ist (unbeglaubigte Kopie) oder eine eigene Beschreibung, in welchem Sie die Qualitätsmanagementmaßnahmen, die der Bieter (oder ggf. ein Vorleister, Unterauftragnehmer, o. Ä.) während der Auftragsausführung anwenden wird, darlegen (vgl. § 49 VgV),
— Nennung von beruflicher Erfahrung mit der Lieferung von Strom mit oder ohne Netznutzung an öffentliche, industrielle oder gewerbliche Auftraggeber (Referenzen), die nicht vor mehr als 3 Jahren abgeschlossen wurden (Projektabschluss 1. Quartal 2017 oder später) oder die aktuell noch laufen. Es sind mindestens 3 Referenzen zu nennen,
— Nennung von beruflicher Erfahrung mit der Lieferung von Strom mit oder ohne Netznutzung an öffentliche, industrielle oder gewerbliche Auftraggeber (Referenzen), die nicht vor mehr als 3 Jahren abgeschlossen wurden (Projektabschluss 1. Quartal 2017 oder später) oder die aktuell noch laufen. Es sind mindestens 3 Referenzen zu nennen,
— Nachweis von Zertifikaten und/oder Gütesiegeln (unbeglaubigte Kopie) für die Lieferung von Ökostrom an andere Kunden (Aussteller, Bezeichnung, Gültigkeitsdauer).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-05-08 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-03-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.