Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Stromlieferung 1.1.2022-31.12.2023 Bayern, Normalstrom, öffentliche Auftraggeber”
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften der Auftraggeber gemäß Abnahmestellenverzeichnis
Gesamtmenge: ca. 5 034 739 kWh/Jahr.” Informationen über Lose
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Bayern, Normalstrom, SLP
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Ort der Leistung: Bayern🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Abnahmestellen gemäß Abnahmestellenverzeichnis
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften der Auftraggeber gemäß Abnahmestellenverzeichnis
Gesamtmenge: ca. 156 430 kWh/Jahr.” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen: Regierungsbezirk: Oberpfalz
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Bayern, Normalstrom, SB
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von elektrischer Energie für die Straßenbeleuchtungen der Auftraggeber gemäß Abnahmestellenverzeichnis
Gesamtmenge: ca. 87 691 kWh/Jahr.”
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Bayern, Normalstrom, MIX
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften und Straßenbeleuchtungen der Auftraggeber gemäß Abnahmestellenverzeichnis
Gesamtmenge: ca. 4 790...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften und Straßenbeleuchtungen der Auftraggeber gemäß Abnahmestellenverzeichnis
Gesamtmenge: ca. 4 790 618 kWh/Jahr.
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Zusätzliche Informationen: Regierungsbezirke: Oberbayern, Niederbayern, Oberfranken, Schwaben, Oberpfalz
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Nachweis der Eintragungen in dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsmitgliedstaates.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre,
— Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre,
— Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich für die letzten 3 Geschäftsjahre.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Referenzen über früher ausgeführte mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Referenzen über früher ausgeführte mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Beträge in Euro, der Daten (Anzahl der Abnahmestellen, Liefermenge/Jahr), des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers,
— Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt, die mehr als 3 Jahre zurückliegen,
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: — Eigenerklärung zur rechtskonformen Auftragsausführung gemäß § 128 Abs. 1 GWB.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen zur elektronischen Auktion
Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
Beschreibung
Informationen zur elektronischen Auktion: Siehe Vergabeunterlagen.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-01-11
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-01-11
13:01 📅
“Diese Ausschreibung wird ausschließlich über die Strom- und Gasbeschaffungsplattform „enPORTAL“ auf www.enportal.de durchgeführt.
IV.2.6) Bindefrist des...”
Diese Ausschreibung wird ausschließlich über die Strom- und Gasbeschaffungsplattform „enPORTAL“ auf www.enportal.de durchgeführt.
IV.2.6) Bindefrist des Angebots
In Tagen: 16 Kalendertage nach Abschluss der elektronischen Auktion
Angaben zu
— zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB,
— fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB,
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 a GewO (wird durch den Auftraggeber angefordert)
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 242-596210 (2020-12-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-16) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Ausschreibende Stelle: Bayerischer Gemeindetag für Auftraggeber der Strombündelausschreibung „Bayern, Normalstrom, öffentliche Auftraggeber“ gemäß...”
Name
Ausschreibende Stelle: Bayerischer Gemeindetag für Auftraggeber der Strombündelausschreibung „Bayern, Normalstrom, öffentliche Auftraggeber“ gemäß Abnahmestellenverzeichnis
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Kontaktperson:
“Kubus Kommunalberatung und Service GmbH, Bertha-von-Suttner-Straße 5, 19061 Schwerin”
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften der Auftraggeber gemäß Abnahmestellenverzeichnis:
— Gesamtmenge: ca. 5 034 739 kWh/Jahr.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften der Auftraggeber gemäß Abnahmestellenverzeichnis:
— Gesamtmenge: ca. 156 430 kWh/Jahr.”
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von elektrischer Energie für die Straßenbeleuchtungen der Auftraggeber gemäß Abnahmestellenverzeichnis:
— Gesamtmenge: ca. 87 691 kWh/Jahr.”
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften und Straßenbeleuchtungen der Auftraggeber gemäß Abnahmestellenverzeichnis:
— Gesamtmenge: ca. 4...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften und Straßenbeleuchtungen der Auftraggeber gemäß Abnahmestellenverzeichnis:
— Gesamtmenge: ca. 4 790 618 kWh/Jahr.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 242-596210
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Bayern, Normalstrom, SLP
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-10 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: In(n) Energie GmbH
Postort: Simmbach am Inn
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Rottal-Inn🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Bayern, Normalstrom, SB
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
3️⃣
Vertragsnummer: 3
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Bayern, Normalstrom, MIX
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 9
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Stadtwerke Fürstenfeldbruck GmbH
Postort: Fürstenfeldbruck
Region: Fürstenfeldbruck🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern – Regierung von Oberbayern
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße VerstößegegenVergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 118-310000 (2021-06-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-11-21) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Gemeinde Reit im Winkl
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postort: Reit im Winkl
Postleitzahl: 83242
Telefon: +49 89/997508-96📞
E-Mail: vgv@kmp-projektsteuerung.de📧
Fax: +49 89/997508-98 📠
Region: Traunstein🏙️
URL: https://www.reitimwinkl.de/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Strombeschaffung für die Gemeinde Reit im Winkl
Kurze Beschreibung: Lieferung von elektrischer Energie, 100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 687 273 💰
Beschreibung
Ort der Leistung: Traunstein🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Reit im WInkl
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie (100 % Ökostrom ohne
Neuanlagenquote) an die benannten Abnahmestellen inklusive...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie (100 % Ökostrom ohne
Neuanlagenquote) an die benannten Abnahmestellen inklusive Netznutzung während des
Lieferjahres 2023, 2024 und 2025 für die Gemeinde Reit im Winkl im Landkreis Traunstein.
Ziel des Auftraggebers ist es, für eine möglichst lange Vertragslaufzeit das wirtschaftlichste Angebot
zu erhalten. Die Bieter werden gebeten Ihr Hauptangebot mit 36-monatigem Vertragslaufzeit
anzubieten und im Angebot die Lieferjahre 2023, 2024 und 2025 als eigenständige Titel aufzuführen.
Kernmengen ab 2023:
(Schätzung anhand Verbrauchsübersicht in kWh 2021 + zusätzliche Abnahmestellen ab 2023)
- Standardlastprofilanlagen mit Eintarifmessung (ET) 196.645 (kWh/a)
- Standardlastprofilanlagen mit Zweitarifmessung (HT/NT)
HT-Verbrauch 263.356 (kWh/a)
NT-Verbrauch 194.581 (kWh/a)
- Straßenbeleuchtung (kWh/a) 32.789 (kWh/a)
- Elektroheizungen
HT-Verbrauch 1.731 (kWh/a)
NT-Verbrauch 3.826 (kWh/a)
- Zus. Abnahmestellen ab 2023 32.000 (kWh/a)
Insg. 724.928 (kWh/a)
- 49 Stück Abnahmestellen in der Gemeinde Reit im Winkl
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 118-310000
Auftragsvergabe
Titel: Lieferung von elektrischer Energie, 100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-11-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Stadtwerke Traunstein GmbH & Co. KG
Postort: Traunstein
Region: Traunstein🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 687 273 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80538
Telefon: +49 89/2176-2411📞
Fax: +49 89/2176-2847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) ... § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.