Stromlieferung 1.1.2022-31.12.2023 Bayern, Normalstrom, öffentliche Auftraggeber

ausschreibende Stelle: Bayerischer Gemeindetag für Auftraggeber der Strombündelausschreibung „Bayern, Normalstrom, öffentliche A

Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften der Auftraggeber gemäß Abnahmestellenverzeichnis
Gesamtmenge: ca. 5 034 739 kWh/Jahr.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-12-07 Auftragsbekanntmachung
2021-06-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2022-11-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-12-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften der Auftraggeber gemäß Abnahmestellenverzeichnis Gesamtmenge: ca. 5 034 739 kWh/Jahr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Elektrizität 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bayern 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: ausschreibende Stelle: Bayerischer Gemeindetag für Auftraggeber der Strombündelausschreibung „Bayern, Normalstrom, öffentliche Auftraggeber“ gemäß Abnahmestellenverzeichnis
Postanschrift: Dreschstraße 8
Postleitzahl: 80805
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.kubus-mv.de 🌏
E-Mail: fink@kubus-mv.de 📧
Telefon: +49 3853031/273 📞
Fax: +49 3853031/255 📠
URL der Dokumente: https://www.enportal.de/index.php/oeffentliche-ausschreibungen.html 🌏
URL der Teilnahme: https://www.enportal.de/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-12-07 📅
Einreichungsfrist: 2021-01-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-11 📅
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 242-596210
ABl. S-Ausgabe: 242
Zusätzliche Informationen
Regierungsbezirk: Oberpfalz

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften der Auftraggeber gemäß Abnahmestellenverzeichnis
Gesamtmenge: ca. 5 034 739 kWh/Jahr.
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 3
Bezeichnung des Loses: Bayern, Normalstrom, SLP
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Gesamtmenge: ca. 156 430 kWh/Jahr.
Zusätzliche Informationen: Regierungsbezirk: Oberpfalz
Bezeichnung des Loses: Bayern, Normalstrom, SB
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für die Straßenbeleuchtungen der Auftraggeber gemäß Abnahmestellenverzeichnis
Gesamtmenge: ca. 87 691 kWh/Jahr.
Bezeichnung des Loses: Bayern, Normalstrom, MIX
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften und Straßenbeleuchtungen der Auftraggeber gemäß Abnahmestellenverzeichnis
Gesamtmenge: ca. 4 790 618 kWh/Jahr.
Zusätzliche Informationen: Regierungsbezirke: Oberbayern, Niederbayern, Oberfranken, Schwaben, Oberpfalz
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Abnahmestellen gemäß Abnahmestellenverzeichnis

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Nachweis der Eintragungen in dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsmitgliedstaates.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre,
— Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich für die letzten 3 Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzen über früher ausgeführte mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Beträge in Euro, der Daten (Anzahl der Abnahmestellen, Liefermenge/Jahr), des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers,
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— Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt, die mehr als 3 Jahre zurückliegen,
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: — Eigenerklärung zur rechtskonformen Auftragsausführung gemäß § 128 Abs. 1 GWB.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Informationen zur elektronischen Auktion: Siehe Vergabeunterlagen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2021-01-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:01

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, Bertha-von-Suttner-Straße 5, 19061 Schwerin
Dokumente URL: https://www.enportal.de/index.php/oeffentliche-ausschreibungen.html 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Diese Ausschreibung wird ausschließlich über die Strom- und Gasbeschaffungsplattform „enPORTAL“ auf www.enportal.de durchgeführt.
IV.2.6) Bindefrist des Angebots
In Tagen: 16 Kalendertage nach Abschluss der elektronischen Auktion
Angaben zu
— zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB,
— fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB,
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 a GewO (wird durch den Auftraggeber angefordert)

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern- Regierung von Oberbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 892176-2847 📠
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 242-596210 (2020-12-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften der Auftraggeber gemäß Abnahmestellenverzeichnis: — Gesamtmenge: ca. 5 034 739 kWh/Jahr.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ausschreibende Stelle: Bayerischer Gemeindetag für Auftraggeber der Strombündelausschreibung „Bayern, Normalstrom, öffentliche Auftraggeber“ gemäß Abnahmestellenverzeichnis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-06-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 118-310000
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 242-596210
ABl. S-Ausgabe: 118

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften der Auftraggeber gemäß Abnahmestellenverzeichnis:
— Gesamtmenge: ca. 5 034 739 kWh/Jahr.
— Gesamtmenge: ca. 156 430 kWh/Jahr.
Lieferung von elektrischer Energie für die Straßenbeleuchtungen der Auftraggeber gemäß Abnahmestellenverzeichnis:
— Gesamtmenge: ca. 87 691 kWh/Jahr.
Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften und Straßenbeleuchtungen der Auftraggeber gemäß Abnahmestellenverzeichnis:
— Gesamtmenge: ca. 4 790 618 kWh/Jahr.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-10 📅
Name: In(n) Energie GmbH
Postort: Simmbach am Inn
Land: Deutschland 🇩🇪
Rottal-Inn 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Name: Stadtwerke Fürstenfeldbruck GmbH
Postort: Fürstenfeldbruck
Land: Fürstenfeldbruck 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
4
9

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Kubus Kommunalberatung und Service GmbH, Bertha-von-Suttner-Straße 5, 19061 Schwerin

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern – Regierung von Oberbayern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße VerstößegegenVergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 118-310000 (2021-06-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-11-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Lieferung von elektrischer Energie, 100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote
Gesamtwert des Auftrags: 687 273 EUR 💰
Ort der Leistung
NUTS-Region: Traunstein 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Reit im Winkl
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postleitzahl: 83242
Postort: Reit im Winkl
Kontakt
Internetadresse: https://www.reitimwinkl.de/ 🌏
E-Mail: vgv@kmp-projektsteuerung.de 📧
Telefon: +49 89/997508-96 📞
Fax: +49 89/997508-98 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-11-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-11-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 228-654790
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 118-310000
ABl. S-Ausgabe: 228

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie (100 % Ökostrom ohne
Neuanlagenquote) an die benannten Abnahmestellen inklusive Netznutzung während des
Lieferjahres 2023, 2024 und 2025 für die Gemeinde Reit im Winkl im Landkreis Traunstein.
Ziel des Auftraggebers ist es, für eine möglichst lange Vertragslaufzeit das wirtschaftlichste Angebot
zu erhalten. Die Bieter werden gebeten Ihr Hauptangebot mit 36-monatigem Vertragslaufzeit
anzubieten und im Angebot die Lieferjahre 2023, 2024 und 2025 als eigenständige Titel aufzuführen.
Kernmengen ab 2023:
(Schätzung anhand Verbrauchsübersicht in kWh 2021 + zusätzliche Abnahmestellen ab 2023)
- Standardlastprofilanlagen mit Eintarifmessung (ET) 196.645 (kWh/a)
- Standardlastprofilanlagen mit Zweitarifmessung (HT/NT)
HT-Verbrauch 263.356 (kWh/a)
NT-Verbrauch 194.581 (kWh/a)
- Straßenbeleuchtung (kWh/a) 32.789 (kWh/a)
- Elektroheizungen
HT-Verbrauch 1.731 (kWh/a)
NT-Verbrauch 3.826 (kWh/a)
- Zus. Abnahmestellen ab 2023 32.000 (kWh/a)
Insg. 724.928 (kWh/a)
- 49 Stück Abnahmestellen in der Gemeinde Reit im Winkl
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Reit im WInkl

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-11-15 📅
Name: Stadtwerke Traunstein GmbH & Co. KG
Postort: Traunstein
Land: Traunstein 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 687 273 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80538
Telefon: +49 89/2176-2411 📞
Fax: +49 89/2176-2847 📠
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) ... § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 228-654790 (2022-11-21)