Stromlieferung 2021/2022 für das Amt Darß/Fischland, die amtsangehörigen Gemeinden sowie den Kur-und Tourismusbetrieb Prerow

Amt Darß/Fischland, vertreten durch KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH

Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestellen des Amtes Darß/Fischland und der amtsangehörigen Gemeinden (Teillos 1 und Teillos 2) sowie Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen der Gemeinde Wieck a. Darß (Teillos 3) gemäß Leistungsverzeichnis
Liefermenge: ca. 1 238 413 kWh/Jahr.
Lieferzeit: 2021/2022. Achtung: Es besteht die Möglichkeit einer einmaligen Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr. Weitere Angaben sind im Stromliefervertrag unter § 9 resp. im Ökostromliefervertrag unter § 11 zu finden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-02.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-06-02 Auftragsbekanntmachung
2020-09-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-06-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestellen des Amtes Darß/Fischland und der amtsangehörigen Gemeinden (Teillos 1 und Teillos 2) sowie Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen der Gemeinde Wieck a. Darß (Teillos 3) gemäß Leistungsverzeichnis Liefermenge: ca. 1 238 413 kWh/Jahr. Lieferzeit: 2021/2022. Achtung: Es besteht die Möglichkeit einer einmaligen Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr. Weitere Angaben sind im Stromliefervertrag unter § 9 resp. im Ökostromliefervertrag unter § 11 zu finden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Elektrizität 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Vorpommern-Rügen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Amt Darß/Fischland, vertreten durch KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Postanschrift: Chausseestraße 68a
Postleitzahl: 18375
Postort: Born auf dem Darß
Kontakt
Internetadresse: http://www.kubus-mv.de 🌏
E-Mail: fink@kubus-mv.de 📧
Telefon: +49 3853031/273 📞
Fax: +49 3853031/255 📠
URL der Dokumente: https://www.enportal.de/index.php/oeffentliche-ausschreibungen.html 🌏
URL der Teilnahme: http://www.enportal.de/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-06-02 📅
Einreichungsfrist: 2020-07-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-04 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 107-258767
ABl. S-Ausgabe: 107
Zusätzliche Informationen
Diese Ausschreibung wird ausschließlich über die Strom- und Gasbeschaffungsplattform „enPORTAL“auf www.enportal.de durchgeführt. IV.2.6) Bindefrist des Angebots In Tagen: 14 Kalendertage nach Abschluss der elektronischen Auktion. Angaben zu: — zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB; — fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB; — Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 a GewO [Der öffentliche Auftraggeber wird zur Bestätigung der Eigenerklärungen eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anfordern bzw. anfordern lassen; von ausländischen Bietern wird ggf. eine Gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.].
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestellen des Amtes Darß/Fischland und der amtsangehörigen Gemeinden (Teillos 1 und Teillos 2) sowie Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen der Gemeinde Wieck a. Darß (Teillos 3) gemäß Leistungsverzeichnis
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Liefermenge: ca. 1 238 413 kWh/Jahr.
Lieferzeit: 2021/2022. Achtung: Es besteht die Möglichkeit einer einmaligen Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr. Weitere Angaben sind im Stromliefervertrag unter § 9 resp. im Ökostromliefervertrag unter § 11 zu finden.
Bezeichnung des Loses: Teillos 1 Amt Darß/Fischland
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestellen des Amtes Darß/Fischland und der amtsangehörigen Gemeinden gemäß Leistungsverzeichnis
Liefermenge: ca. 396 114 kWh/Jahr
Beschreibung der Verlängerungen:
Es besteht die Möglichkeit einer einmaligen Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr. Weitere Angaben sind im Stromliefervertrag unter § 9 resp. im Ökostromliefervertrag unter § 11 zu finden.
Bezeichnung des Loses: Teillos 2 Amt Darß/Fischland (Straßenbeleuchtung)
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Liefermenge: ca. 771 828 kWh/Jahr
Bezeichnung des Loses: Teillos 3 Wieck / Darß (Öko)
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Liegenschaften der Gemeinde Wieck a. Darß
Liefermenge: ca. 70 471 kWh/Jahr
Lieferzeit: 2021/2022. Achtung: Es besteht die Möglichkeit einer einmaligen Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr. Weitere Angaben sind im Ökostromliefervertrag unter § 11 zu finden.
Beschreibung der Verlängerungen:
Es besteht die Möglichkeit einer einmaligen Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr. Weitere Angaben sind im Ökostromliefervertrag unter § 11 zu finden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis des Amtes
Darß/Fischland
Darß/Fischland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Nachweis der Eintragung in dem einschlägigen Berufs-oder Handelsregister des Niederlassungsmitgliedsstaates.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre;
— Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich für die letzten 3 Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzen über früher ausgeführte mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Beträge in EUR, der Daten (Anzahl der Abnahmestellen, Liefermenge/Jahr) sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
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— Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt, die mehr als 3 Jahre zurückliegen.
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Eigenerklärung zur rechtskonformen Auftragsausführung gemäß § 128 Abs. 1 GWB (Teil V der Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer);
— Eigenerklärung nach § 9 Abs. 4-6 VgG M-V i. V. m. § 1 MStEVO M-V (Mindestlohn); § 10 VgG M-V (Kontrollen und Sanktionen); § 11 VgG M-V (ILO Kernarbeitsnormen).

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Informationen zur elektronischen Auktion: Siehe Vergabeunterlagen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2020-07-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:01

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Born a. Darß, vertreten durch das Amt Darß/Fischland
Postort: Born a. Darß
Land: Vorpommern-Rügen 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Ostseebad Ahrenshoop, vertreten durch das Amt Darß/Fischland
Gemeinde Ostseebad Dierhagen, vertreten durch das Amt Darß/Fischland
Gemeinde Ostseebad Prerow, vertreten durch das Amt Darß/Fischland
Gemeinde Ostseebad Wustrow, vertreten durch das Amt Darß/Fischland
Gemeinde Wieck a. Darß, vertreten durch das Amt Darß/Fischland
Kur- und Tourismusbetrieb Prerow, vertreten durch das Amt Darß/Fischland
Kontakt
Kontaktperson: KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, Bertha-von-Suttner-Straße 5, 19061 Schwerin
Kubus Kommunalberatung und Service GmbH, Bertha-von-Suttner-Straße 5, 19061 Schwerin
Dokumente URL: https://www.enportal.de/index.php/oeffentliche-ausschreibungen.html 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Diese Ausschreibung wird ausschließlich über die Strom- und Gasbeschaffungsplattform „enPORTAL“auf www.enportal.de durchgeführt.
IV.2.6) Bindefrist des Angebots
In Tagen: 14 Kalendertage nach Abschluss der elektronischen Auktion.
Angaben zu:
— zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB;
— fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB;
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 a GewO [Der öffentliche Auftraggeber wird zur Bestätigung der Eigenerklärungen eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anfordern bzw. anfordern lassen; von ausländischen Bietern wird ggf. eine
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Gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.].

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 385588-5162 📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de 📧
Fax: +49 385588-485-5162 📠
Internetadresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 107-258767 (2020-06-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestellen des Amtes Darß/Fischland und der amtsangehörigen Gemeinden (Teillos 1 und Teillos 2) sowie Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen der Gemeinde Wieck a. Darß (Teillos 3) gemäß Leistungsverzeichnis — Liefermenge: ca. 1 238 413 kWh/Jahr; — Lieferzeit: 2021/2022. Achtung: Es besteht die Möglichkeit einer einmaligen Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr. Weitere Angaben sind im Stromliefervertrag unter § 9 resp. im Ökostromliefervertrag unter § 11 zu finden.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-09-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 177-425466
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 107-258767
ABl. S-Ausgabe: 177

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Liefermenge: ca. 1 238 413 kWh/Jahr;
— Lieferzeit: 2021/2022.
Achtung: Es besteht die Möglichkeit einer einmaligen Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr. Weitere Angaben sind im Stromliefervertrag unter § 9 resp. im Ökostromliefervertrag unter § 11 zu finden.
— Liefermenge: ca. 396.114 kWh/Jahr;
— Liefermenge: ca. 771 828 kWh/Jahr;
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Liegenschaften der Gemeinde Wieck a.Darß
— Liefermenge: ca.70.471 kWh/Jahr;
Achtung: Es besteht die Möglichkeit einer einmaligen Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr. Weitere Angaben sind im Ökostromliefervertrag unter § 11 zu finden.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-07 📅
Name: Stadtwerke Dachau
Postort: Dachau
Land: Deutschland 🇩🇪
Dachau 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
6
5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 177-425466 (2020-09-07)