Stromlieferung Amt Burg-Sankt-Michaelisdonn 2021/2022

Amt Burg-Sankt-Michaelisdonn, vertreten durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH

Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften und Straßenbeleuchtung des Amtes Burg-Sank tMichaelisdonn und der amtsangehörigen Gemeinden, ca. 865 592 kWh/Jahr
Lieferjahre: 2021/2022.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-23.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-07-23 Auftragsbekanntmachung
2020-10-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-07-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften und Straßenbeleuchtung des Amtes Burg-Sank tMichaelisdonn und der amtsangehörigen Gemeinden, ca. 865 592 kWh/Jahr Lieferjahre: 2021/2022.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Elektrizität 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Dithmarschen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Amt Burg-Sankt-Michaelisdonn, vertreten durch die Kubus Kommunalberatung und Service GmbH
Postanschrift: Holzmarkt 7
Postleitzahl: 25712
Postort: Burg (Dithmarschen)
Kontakt
Internetadresse: http://www.kubus-mv.de 🌏
E-Mail: fink@kubus-mv.de 📧
Telefon: +49 3853031/273 📞
Fax: +49 3853031/255 📠
URL der Dokumente: https://www.enportal.de/oeffentliche-ausschreibungen/?hash=bT1zdHJvbQ==12 🌏
URL der Teilnahme: https://www.enportal.de/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-23 📅
Einreichungsfrist: 2020-08-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-27 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 143-351474
ABl. S-Ausgabe: 143
Zusätzliche Informationen
Diese Ausschreibung wird ausschließlich über die Strom- und Gasbeschaffungsplattform „enPORTAL“auf www.enportal.de durchgeführt. IV.2.6) Bindefrist des Angebots In Tagen: 14 Kalendertage nach Abschluss der elektronischen Auktion Angaben zu: — zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB; — fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB, — Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 a GewO [Der öffentliche Auftraggeber wird zur Bestätigung der Eigenerklärungen eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern bzw. anfordern lassen; von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.] — Auszug aus dem Register zum Schutz fairen Wettbewerbs gemäß § 7 GRfW (wird vom Auftraggeber angefordert).
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften und Straßenbeleuchtung des Amtes Burg-Sank tMichaelisdonn und der amtsangehörigen Gemeinden, ca. 865 592 kWh/Jahr
Lieferjahre: 2021/2022.
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Bezeichnung des Loses: Teillos 1 Amt Burg-Sankt-Michaelisdonn
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften des Amtes Burg-Sank tMichaelisdonn und der amtsangehörigen Gemeinden, ca. 719 145 kWh/Jahr
Bezeichnung des Loses: Teillos 2 Amt Burg-Sankt-Michaelisdonn (Straßenbeleuchtung)
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für die Straßenbeleuchtungen des Amtes Burg-Sank tMichaelisdonn und der amtsangehörigen Gemeinden, ca. 146 447 kWh/Jahr
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis des Amtes Burg-Sankt-Michaelisdonn

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Nachweis der Eintragungen in dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsmitgliedstaates.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre;
— Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich für die letzten 3 Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzen über früher ausgeführte mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge in Form einer Liste für die in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Beträge in EUR, des Erbringungszeitpunktes, der Daten (Anzahl der Abnahmestellen, Liefermenge/Jahr) sowie Benennung des Öffentlichen oder privaten Empfängers;
Mehr anzeigen
— Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt,die mehr als 3 Jahre zurückliegen;
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen im Falle der Unterauftragsvergabe zu vergeben beabsichtigt.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Erklärung gemäß § 128 Abs. 1 GWB (Teil IV der Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer);
— Verpflichtungserklärung gem. § 4 Abs. 1 Vergabegesetz Schleswig- Holstein (VGSH), in der jeweils aktuell gültigen Fassung).

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Informationen zur elektronischen Auktion: Siehe Vergabeunterlagen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2020-08-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:01

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Avelak, vertreten durch das Amt Burg-Sankt-Michaelisdonn
Land: Dithmarschen 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Buchholz, vertreten durch das Amt Burg-Sankt-Michaelisdonn
Gemeinde Dingen, vertreten durch das Amt Burg-Sankt-Michaelisdonn
Gemeinde Eddelak, vertreten durch das Amt Burg-Sankt-Michaelisdonn
Gemeinde Eggstedt, vertreten durch das Amt Burg-Sankt-Michaelisdonn
Gemeinde Frestedt, vertreten durch das Amt Burg-Sankt-Michaelisdonn
Gemeinde Großenrade, vertreten durch das Amt Burg-Sankt-Michaelisdonn
Gemeinde Hochdonn, vertreten durch das Amt Burg-Sankt-Michaelisdonn
Gemeinde Kuden, vertreten durch das Amt Burg-Sankt-Michaelisdonn
Gemeinde Quickborn, vertreten durch das Amt Burg-Sankt-Michaelisdonn
Gemeinde Süderhastedt, vertreten durch das Amt Burg-Sankt-Michaelisdonn
Gemeinde Brickeln, vertreten durch das Amt Burg-Sankt-Michaelisdonn
Gemeinde Burg, vertreten durch das Amt Burg-Sankt-Michaelisdonn
Kontakt
Kontaktperson: Kubus Kommunalberatung und Service GmbH, Bertha-von-Suttner-Straße 5, 19061 Schwerin
KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, Bertha-von-Suttner-Straße 5, 19061 Schwerin
Dokumente URL: https://www.enportal.de/oeffentliche-ausschreibungen/?hash=bT1zdHJvbQ==12 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Diese Ausschreibung wird ausschließlich über die Strom- und Gasbeschaffungsplattform „enPORTAL“auf www.enportal.de durchgeführt.
IV.2.6) Bindefrist des Angebots
In Tagen: 14 Kalendertage nach Abschluss der elektronischen Auktion
Angaben zu:
— zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB;
— fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB,
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 a GewO [Der öffentliche Auftraggeber wird zur Bestätigung der Eigenerklärungen eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern bzw. anfordern lassen; von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.]
Mehr anzeigen
— Auszug aus dem Register zum Schutz fairen Wettbewerbs gemäß § 7 GRfW (wird vom Auftraggeber angefordert).

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Schleswig Holstein bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431 / 988-4640 📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Fax: +49 431 / 988-4702 📠
Internetadresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/Vergabekammer.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 143-351474 (2020-07-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften und Straßenbeleuchtung des Amtes Burg-Sank tMichaelisdonn und der amtsangehörigen Gemeinden, ca. 865.592 kWh/Jahr Lieferjahre: 2021/2022.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Amt Burg-Sankt-Michaelisdonn, vertreten durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 215-526762
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 143-351474
ABl. S-Ausgabe: 215

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften und Straßenbeleuchtung des Amtes Burg-Sank tMichaelisdonn und der amtsangehörigen Gemeinden, ca. 865.592 kWh/Jahr

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-12 📅
Name: Stadtwerke Heide GmbH
Postort: Heide
Land: Deutschland 🇩🇪
Dithmarschen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Name: Stadtwerke Neustrelitz GmbH
Postort: Neustrelitz
Land: Mecklenburgische Seenplatte 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
8

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 215-526762 (2020-10-30)