Stromlieferung Amt Nortorfer Land – 2021-2022

Amt Nortorfer Land, vertreten durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH

Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften und Straßenbeleuchtungen des Amtes Nortorfer Land und der amtsangehörigen Gemeinden, ca. 1 088 757 kWh/Jahr
Lieferzeitraum: 2021/2022 (mit der Option zur Vertragsverlängerung für ein Jahr).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-02.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-03-02 Auftragsbekanntmachung
2020-06-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-03-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften und Straßenbeleuchtungen des Amtes Nortorfer Land und der amtsangehörigen Gemeinden, ca. 1 088 757 kWh/Jahr Lieferzeitraum: 2021/2022 (mit der Option zur Vertragsverlängerung für ein Jahr).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Stromversorgung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rendsburg-Eckernförde 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Amt Nortorfer Land, vertreten durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Postanschrift: Niedernstraße 6
Postleitzahl: 24589
Postort: Nortorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.kubus-mv.de 🌏
E-Mail: fink@kubus-mv.de 📧
Telefon: +49 3853031/273 📞
Fax: +49 3853031/255 📠
URL der Dokumente: https://www.enportal.de/oeffentliche-ausschreibungen/?hash=bT1zdHJvbQ==12 🌏
URL der Teilnahme: https://www.enportal.de/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-03-02 📅
Einreichungsfrist: 2020-04-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-04 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 045-106048
ABl. S-Ausgabe: 45
Zusätzliche Informationen
Diese Ausschreibung wird ausschließlich über die Strom- und Gasbeschaffungsplattform „enPORTAL“auf www.enportal.de durchgeführt. IV.2.6) Bindefrist des Angebots In Tagen: 14 Kalendertage nach Abschluss der elektronischen Auktion Angaben zu: — zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB; — fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB; — Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 a GewO (wird durch den Auftraggeber angefordert); — Auszug aus dem Register zum Schutz fairen Wettbewerbs gemäß § 7 GRfW (wird vom Auftraggeber angefordert); [Der öffentliche Auftraggeber wird zur Bestätigung der Eigenerklärungen eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anfordern bzw. anfordern lassen; von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.]
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften und Straßenbeleuchtungen des Amtes Nortorfer Land und der amtsangehörigen Gemeinden, ca. 1 088 757 kWh/Jahr
Lieferzeitraum: 2021/2022 (mit der Option zur Vertragsverlängerung für ein Jahr).
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Bezeichnung des Loses: Teillos 1 Amt Nortorfer Land (Straßenbeleuchtung)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestellen (Straßenbeleuchtungen) des Amtes Nortorfer Land und der amtsangehörigen Gemeinden gem. Leistungsverzeichnis,
Menge: ca. 291 436 kWh/Jahr
Lieferjahr: 2021-2022 (Vertragsverlängerungsoption für 1 Jahr).
Beschreibung der Verlängerungen:
Es besteht die Möglichkeit einer Vertragsverlängerung um ein 1 Jahr. Weitere Angaben sind im Stromliefervertrag unter § 9 resp. im Ökostromliefervertrag unter § 11 zu finden.
Bezeichnung des Loses: Teillos 2 Amt Nortorfer Land
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestellen (Liegenschaften) des Amtes Nortorfer Land und der amtsangehörigen Gemeinden gem. Leistungsverzeichnis,
Menge: ca. 797 321 kWh/Jahr
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Abnahmestellen gemäß Abnahmestellenverzeichnis des Auftraggebers

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Nachweis der Eintragungen in dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsmitgliedstaates;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre;
— Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich für die letzten 3 Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzen über früher ausgeführte mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge in Form einer Liste für die in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Beträge in EUR, des Erbringungszeitpunktes, der Daten (Anzahl der Abnahmestellen, Liefermenge/Jahr) sowie Benennung des
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Öffentlichen oder privaten Empfängers.
— Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt,die mehr als 3 Jahre zurückliegen.
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen im Falle der Unterauftragsvergabe zu vergeben beabsichtigt.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Erklärung gemäß § 128 Abs. 1 GWB (Teil IV der Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer);
— Verpflichtungserklärung gem. § 4 Abs. 1 Vergabegesetz Schleswig- Holstein (VGSH), in der jeweils aktuell gültigen Fassung).

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Informationen zur elektronischen Auktion: Siehe Vergabeunterlagen
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2020-04-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:01

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Bargstedt, vertreten durch das Amt Nortorfer Land
Land: Rendsburg-Eckernförde 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Bokel, vertreten durch das Amt Nortorfer Land
Gemeinde Borgdorf-Seedorf, vertreten durch das Amt Nortorfer Land
Gemeinde Brammer, vertreten durch das Amt Nortorfer Land
Gemeinde Dätgen, vertreten durch das Amt Nortorfer Land
Gemeinde Eisendorf, vertreten durch das Amt Nortorfer Land
Gemeinde Ellerdorf, vertreten durch das Amt Nortorfer Land
Gemeinde Emkendorf, vertreten durch das Amt Nortorfer Land
Emkendorf-Bokelholm, vertreten durch das Amt Nortorfer Land
Emkendorf-Kleinvollstedt, vertreten durch das Amt Nortorfer Land
Gemeinde Gnutz, vertreten durch das Amt Nortorfer Land
Gemeinde Groß Vollstedt, vertreten durch das Amt Nortorfer Land
Gemeinde Krogaspe, vertreten durch das Amt Nortorfer Land
Gemeinde Langwedel, vertreten durch das Amt Nortorfer Land
Stadt Neumünster, vertreten durch das Amt Nortorfer Land
Gemeinde Oldenhütten, vertreten durch das Amt Nortorfer Land
Gemeinde Schülp bei Nortorf, vertreten durch das Amt Nortorfer Land
Gemeinde Timmaspe, vertreten durch das Amt Nortorfer Land
Gemeinde Warder, vertreten durch das Amt Nortorfer Land
Kontakt
Kontaktperson: KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, Bertha-von-Suttner-Straße 5, 19061 Schwerin
Dokumente URL: https://www.enportal.de/oeffentliche-ausschreibungen/?hash=bT1zdHJvbQ==12 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Diese Ausschreibung wird ausschließlich über die Strom- und Gasbeschaffungsplattform „enPORTAL“auf www.enportal.de durchgeführt.
IV.2.6) Bindefrist des Angebots
In Tagen: 14 Kalendertage nach Abschluss der elektronischen Auktion
Angaben zu:
— zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB;
— fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB;
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 a GewO (wird durch den Auftraggeber angefordert);
— Auszug aus dem Register zum Schutz fairen Wettbewerbs gemäß § 7 GRfW (wird vom Auftraggeber angefordert);
[Der öffentliche Auftraggeber wird zur Bestätigung der Eigenerklärungen eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anfordern bzw. anfordern lassen; von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.]
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Schleswig Holstein bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431 / 988-4640 📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Fax: +49 431 / 988-4702 📠
Internetadresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/Vergabekammer.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 045-106048 (2020-03-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften und Straßenbeleuchtungen des Amtes Nortorfer Land und der amtsangehörigen Gemeinden, ca. 1 088 757 kWh/Jahr: — Lieferzeitraum: 2021/2022 (mit der Option zur Vertragsverlängerung für ein Jahr).
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-06-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 114-276338
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 045-106048
ABl. S-Ausgabe: 114

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften und Straßenbeleuchtungen des Amtes Nortorfer Land und der amtsangehörigen Gemeinden, ca. 1 088 757 kWh/Jahr:
— Lieferzeitraum: 2021/2022 (mit der Option zur Vertragsverlängerung für ein Jahr).
Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestellen (Straßenbeleuchtungen) des Amtes Nortorfer Land und der amtsangehörigen Gemeinden gem. Leistungsverzeichnis:
— Menge: ca. 291 436 kWh/Jahr;
— Lieferjahr: 2021-2022 (Vertragsverlängerungsoption für 1Jahr).
Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestellen (Liegenschaften) des Amtes Nortorfer Land und der amtsangehörigen Gemeinden gem. Leistungsverzeichnis:
— Menge: ca. 797 321 kWh/Jahr;
— Lieferjahr: 2021-2022 (Vertragsverlängerungsoption für 1 Jahr).

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-02 📅
Name: Stadtwerke Dachau
Postort: Dachau
Land: Deutschland 🇩🇪
Dachau 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Name: Stadtwerke Schwentinental GmbH
Postort: Schwentinental
Land: Plön 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
7

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Kubus Kommunalberatung und Service GmbH, Bertha-von-Suttner-Straße 5, 19061 Schwerin
kubus Kommunalberatung und Service GmbH, Bertha-von-Suttner-Straße 5, 19061 Schwerin

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 114-276338 (2020-06-11)