Stromlieferung Stadt Bergen auf Rügen 1.4.2020-31.12.2022

Stadt Bergen auf Rügen, vertreten durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH

Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestellen (Liegenschaften und Straßenbeleuchtungen) der Stadt Bergen auf Rügen gemäß Leistungsverzeichnis,
Menge: ca. 1 481 513 kWh/Jahr, ab 2021. In 2020 fällt der Stromverbrauch geringer aus, da die Lieferung erst ab 1.4.2020 beginnt.
Lieferjahre: 1.4.2020-31.12.2022.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-17.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-01-17 Auftragsbekanntmachung
2020-04-01 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-01-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestellen (Liegenschaften und Straßenbeleuchtungen) der Stadt Bergen auf Rügen gemäß Leistungsverzeichnis, Menge: ca. 1 481 513 kWh/Jahr, ab 2021. In 2020 fällt der Stromverbrauch geringer aus, da die Lieferung erst ab 1.4.2020 beginnt. Lieferjahre: 1.4.2020-31.12.2022.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Stromversorgung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Vorpommern-Rügen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Bergen auf Rügen, vertreten durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Postanschrift: Markt 5/6
Postleitzahl: 18528
Postort: Bergen auf Rügen
Kontakt
Internetadresse: http://www.kubus-mv.de 🌏
E-Mail: fink@kubus-mv.de 📧
Telefon: +49 3853031/273 📞
Fax: +49 3853031/255 📠
URL der Dokumente: https://www.enportal.de/oeffentliche-ausschreibungen/?hash=bT1zdHJvbQ==12 🌏
URL der Teilnahme: https://www.enportal.de/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-01-17 📅
Einreichungsfrist: 2020-02-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-20 📅
Datum des Beginns: 2020-04-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 013-025773
ABl. S-Ausgabe: 13
Zusätzliche Informationen
Diese Ausschreibung wird ausschließlich über die Strom- und Gasbeschaffungsplattform „enPORTAL“auf www.enportal.de durchgeführt. Angaben zu: — zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB, — fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB, — Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 a GewO (wird durch den Auftraggeber angefordert).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestellen (Liegenschaften und Straßenbeleuchtungen) der Stadt Bergen auf Rügen gemäß Leistungsverzeichnis,
Menge: ca. 1 481 513 kWh/Jahr, ab 2021. In 2020 fällt der Stromverbrauch geringer aus, da die Lieferung erst ab 1.4.2020 beginnt.
Lieferjahre: 1.4.2020-31.12.2022.
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Bezeichnung des Loses: Teillos 1 Stadt Bergen auf Rügen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestellen (Liegenschaften) des Auftraggebers
Menge: ca. 589 835 kWh/Jahr, ab 2021. In 2020 fällt der Stromverbrauch geringer aus, da die Lieferung erst ab 1.4.2020 beginnt.
Lieferzeitraum: 1.4.2020 – 31.12.2022.
Bezeichnung des Loses: Teillos 2 Stadt Bergen auf Rügen (SB)
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestellen (Straßenbeleuchtungen) des Auftraggebers
Menge: ca. 891 678 kWh/Jahr, ab 2021. In 2020 fällt der Stromverbrauch geringer aus, da die Lieferung erst ab 1.4.2020 beginnt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Abnahmestellen gemäß Abnahmestellenverzeichnis des Auftraggebers

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Nachweis der Eintragung in dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsmitgliedsstaates.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre,
— Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich für die letzten 3 Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzen in Form einer Liste für die in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Beträge in Euro, der Daten (Anzahl der Abnahmestellen, Liefermenge/Jahr) des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers,
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— um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt, die mehr als 3 Jahre zurückliegen,
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Eigenerklärung zur rechtskonformen Auftragsausführung gemäß § 128 Abs. 1 GWB (Teil V der Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer),
— Eigenerklärung nach § 9 Abs. 4-6 VgG M-V i.V.m. § 1 MStEVO M-V (Mindestlohn); § 10 VgG M-V (Kontrollen und Sanktionen); § 11 VgG M-V (ILO Kernarbeitsnormen).

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-03-04 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-02-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:01

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, Bertha-von-Suttner-Straße 5, 19061 Schwerin
Dokumente URL: https://www.enportal.de/oeffentliche-ausschreibungen/?hash=bT1zdHJvbQ==12 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Diese Ausschreibung wird ausschließlich über die Strom- und Gasbeschaffungsplattform „enPORTAL“auf www.enportal.de durchgeführt.
Angaben zu:
— zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB,
— fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB,
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 a GewO (wird durch den Auftraggeber angefordert).

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 385 / 588-5165 📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de 📧
Fax: +49 385 / 588-4855817 📠
Internetadresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 013-025773 (2020-01-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Bergen auf Rügen, vertreten durch die Kubus Kommunalberatung und Service GmbH

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-04-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 067-159084
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 013-025773
ABl. S-Ausgabe: 67

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-03 📅
Name: EMB Energieversorgung Miltenberg-Bürgstadt GmbH & Co. KG
Postort: Miltenberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Miltenberg 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Name: Stadtwerke Dachau
Postort: Dachau
Land: Dachau 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
6

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Kubus Kommunalberatung und Service GmbH, Bertha-von-Suttner-Straße 5, 19061 Schwerin

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße VerstößegegenVergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 067-159084 (2020-04-01)