Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Bereiche der Stadtentwässerung und der Pumpwerke der Stadtbetriebe Ahrensburg.
Lieferzeitraum: 1.1.2021 bis 31.12.2022 – Achtung: Es besteht die Möglichkeit einer einmaligen Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr. Weitere Angaben sind im Stromliefervertrag unter § 11 zu finden.
Liefermenge: ca. 407 907 kWh/Jahr.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-05-15) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Stadtbetriebe Ahrensburg, vertreten durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH”
Postanschrift: Bünningstedter Str 40b
Postort: Ahrensburg
Postleitzahl: 22926
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“Kubus Kommunalberatung und Service GmbH, Bertha-von-Suttner-Straße 5, 19061 Schwerin”
Telefon: +49 3853031/273📞
E-Mail: fink@kubus-mv.de📧
Fax: +49 3853031/255 📠
Region: Stormarn🏙️
URL: http://www.kubus-mv.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.enportal.de/oeffentliche-ausschreibungen/?hash=bT1zdHJvbQ==12🌏
Teilnahme-URL: https://www.enportal.de/🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Kommunaler Eigenbetrieb der Stadt Ahrensburg
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Stromlieferungen aus erneuerbaren Energien für die Stadtbetriebe Ahrensburg für den Zeitraum von 2021/2022”
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Bereiche der Stadtentwässerung und der Pumpwerke der Stadtbetriebe...”
Kurze Beschreibung
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Bereiche der Stadtentwässerung und der Pumpwerke der Stadtbetriebe Ahrensburg.
Lieferzeitraum: 1.1.2021 bis 31.12.2022 – Achtung: Es besteht die Möglichkeit einer einmaligen Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr. Weitere Angaben sind im Stromliefervertrag unter § 11 zu finden.
Liefermenge: ca. 407 907 kWh/Jahr.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können nur für eine Partie eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los Stadtbetriebe Ahrensburg
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Ort der Leistung: Stormarn🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis der Stadtbetriebe Ahrensburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Bereiche der Stadtentwässerung und der Pumpwerke der Stadtbetriebe...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Bereiche der Stadtentwässerung und der Pumpwerke der Stadtbetriebe Ahrensburg.
Lieferzeitraum: 1.1.2021 bis 31.12.2022 – Achtung: Es besteht die Möglichkeit einer einmaligen Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr. Weitere Angaben sind im Stromliefervertrag unter § 11 zu finden.
Liefermenge: ca. 407 907 kWh/Jahr.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Es besteht die Möglichkeit einer einmaligen Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr. Weitere Angaben sind im Stromliefervertrag unter § 11 zu finden.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Nachweis der Eintragungen in dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsmitgliedstaates.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre;
— Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre;
— Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich für die letzten 3 Geschäftsjahre.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Referenzen über früher ausgeführte mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge in Form einer Liste für die in den letzten 3 Geschäftsjahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Referenzen über früher ausgeführte mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge in Form einer Liste für die in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Beträge in EUR, des Erbringungszeitpunktes, der Daten (Anzahl der Abnahmestellen, Liefermenge/Jahr) sowie Benennung des öffentlichen oder privaten Empfängers;
— Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt,die mehr als 3 Jahre zurückliegen;
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen im Falle der Unterauftragsvergabe zu vergeben beabsichtigt.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— Erklärung gemäß § 128 Abs. 1 GWB (Teil IV der Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer);
— Verpflichtungserklärung gem. § 4 Abs. 1 Vergabegesetz...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
— Erklärung gemäß § 128 Abs. 1 GWB (Teil IV der Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer);
— Verpflichtungserklärung gem. § 4 Abs. 1 Vergabegesetz Schleswig- Holstein (VGSH), in der jeweils aktuell gültigen Fassung).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen zur elektronischen Auktion
Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
Beschreibung
Informationen zur elektronischen Auktion: Siehe Vergabeunterlagen.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-06-16
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-06-16
13:01 📅
“Diese Ausschreibung wird ausschließlich über die Strom- und Gasbeschaffungsplattform „enPORTAL“auf www.enportal.de durchgeführt.
IV.2.6) Bindefrist des...”
Diese Ausschreibung wird ausschließlich über die Strom- und Gasbeschaffungsplattform „enPORTAL“auf www.enportal.de durchgeführt.
IV.2.6) Bindefrist des Angebots
In Tagen: 14 Kalendertage nach Abschluss der elektronischen Auktion
Angaben zu:
— zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB;
— fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB;
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 a GewO[Der öffentliche Auftraggeber wird zur Bestätigung der Eigenerklärungen eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anfordern bzw. anfordern lassen; von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.]
— Auszug aus dem Register zum Schutz fairen Wettbewerbs gemäß § 7 GRfW (wird vom Auftraggeber angefordert)
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Schleswig Holstein bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie”
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431 / 988-4640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431 / 988-4702 📠
URL: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/Vergabekammer.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 098-233147 (2020-05-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-04) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson:
“KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, Bertha-von-Suttner-Straße 5, 19061 Schwerin”
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Bereiche der Stadtentwässerung und der Pumpwerke der Stadtbetriebe...”
Kurze Beschreibung
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Bereiche der Stadtentwässerung und der Pumpwerke der Stadtbetriebe Ahrensburg.
Lieferzeitraum: 1.1.2021 bis 31.12.2022 — Achtung: Es besteht die Möglichkeit einer einmaligen Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr. Weitere Angaben sind im Stromliefervertrag unter § 11 zu finden.
Liefermenge: ca. 407 907 kWh/Jahr.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis der Stadtbetriebe Ahrensburg.
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Bereiche der Stadtentwässerung und der Pumpwerke der Stadtbetriebe...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Bereiche der Stadtentwässerung und der Pumpwerke der Stadtbetriebe Ahrensburg.
Lieferzeitraum: 1.1.2021 bis 31.12.2022 — Achtung: Es besteht die Möglichkeit einer einmaligen Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr. Weitere Angaben sind im Stromliefervertrag unter § 11 zu finden.
Liefermenge: ca. 407 907 kWh/Jahr.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 098-233147
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Los Stadtbetriebe Ahrensburg
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-14 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Stadtwerke Dachau
Postort: Dachau
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Dachau🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 152-370871 (2020-08-04)