Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Stromlieferungsvertrag und gleichzeitige Abnahme von Strom aus 3 Wasserkraftturbinen (kein EEG-Strom
n.def.”
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Kurze Beschreibung:
“Stromlieferungsvertrag und gleichzeitige Abnahme von Strom aus 3 Wasserkraftturbinen (kein EEG-Strom).”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie📦
Ort der Leistung: Donau-Ries🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvereinbarung zur Stromlieferung für das Wasserwerk Genderkingen sowie für weitere kleinere Abnahmestellen (Hochbehälterstandorte und Streckenhäuser)...”
Beschreibung der Beschaffung
Rahmenvereinbarung zur Stromlieferung für das Wasserwerk Genderkingen sowie für weitere kleinere Abnahmestellen (Hochbehälterstandorte und Streckenhäuser) Abruf einzelner Tranchen zu beliebigen Zeitpunkten auf Basis der Settlements der Strombörse EEX Leipzig. Gleichzeitig Abnahme von Strom aus 3 Wasserkraftturbinen (kein EEG-Strom).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Der Vertrag kann 3 x jeweils um 1 Jahr verlängert werden.
Zusätzliche Informationen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlusskriterien nach §§ 123-124 GWB (Musskriterium),
— Eigenerklärung zur Eröffnung eines...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlusskriterien nach §§ 123-124 GWB (Musskriterium),
— Eigenerklärung zur Eröffnung eines Insolvenzverfahren in Ihrem Unternehmen (Musskriterium),
— Eigenerklärung zum Eintrag ins Berufsregister ihres Sitzes (Musskriterium),
— Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Musskriterium),
— Eigenerklärung zu Deutsch als Projektsprache und zur Anerkennung deutschen Rechts im Vertragsfall. (Musskriterium),
— Unternehmensvorstellung, insbesondere Ausführungen zur Geschäftstätigkeit, Mitarbeiterzahl und -struktur, zur Gesellschaftsstruktur und ggfs. zur Konzernzugehörigkeit (gesellschaftliche Verflechtungen aber auch sonstige finanzielle Beteiligungen bzw. wirtschaftliche Verknüpfungen, insbesondere Verlustübernahmeverpflichtungen, Patronatserklärungen oder sonstige finanzielle Absicherungen über eine Muttergesellschaft), — Umsatzzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Eigenerklärung zur Einhaltung der Regularien des Mindestlohngesetzes (MiLoG) (Musskriterium),
— Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung (Musskriterium),
— Auf Aufforderung durch den Auftraggeber sind die Nachweise innerhalb von 6 Kalendertagen im Original vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Vorlage einer Wirtschaftsauskunft (Creditreform, Creditsafe oder Bisnode bzw. vergleichbar) nicht älter als 6 Monate (Gewicht 40 %).” Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Vorlage von 3 Referenz-Großkunden (Liefermenge mind. 10 GWH/Jahr und mind. eine Lieferstelle) der letzten 3 Jahre. Diese Unterlagen dienen als...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Vorlage von 3 Referenz-Großkunden (Liefermenge mind. 10 GWH/Jahr und mind. eine Lieferstelle) der letzten 3 Jahre. Diese Unterlagen dienen als Bewertungsgrundlage ihres Unternehmens. (Gewichtung 60 %),
— Angabe des Gesamt-Strommix des Bieters gemäß Energiewirtschaftsgesetz § 42 Ziffer 1. Der Anteil an Erneuerbaren Energien (EEG-gefördert und nicht EEG-gefördert) muss dabei zum Stichtag 1.11.2019 mindestens 40 % betragen. (Musskriterium).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Geforderte Kautionen und Garantien
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-01-04
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-01-11 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-02-26 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird(§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2020/S 233-576301 (2020-11-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-30)
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 233-576301
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird(§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind –bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2021/S 087-226453 (2021-04-30)