Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Strukturkartierung Fließgewässer in Sachsen-Anhalt: Grundlagenprojekt — Gewässerstruktur/Wanderhindernisse (Los 1)
20/N/0014/MD”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Strukturkartierung Fließgewässer in Sachsen-Anhalt: Grundlagenprojekt — Gewässerstruktur/Wanderhindernisse (Los 1).”
1️⃣
Ort der Leistung: Sachsen-Anhalt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesland Sachsen-Anhalt
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Projekt umfasst die Kartierung der Gewässerstruktur nach einer vereinheitlichten Methode für kleine und große Fließgewässer und die Erfassung der...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Projekt umfasst die Kartierung der Gewässerstruktur nach einer vereinheitlichten Methode für kleine und große Fließgewässer und die Erfassung der Wanderhindernisse der großen Fließgewässer des Landes Sachsen-Anhalt auf einer Gesamtstrecke von ca. 702 Fließkilometern.
Diese Länge teilt sich insgesamt auf acht Gewässer auf, wobei die Elbe mit etwa 301 Fließkilometern den größten Anteil einnimmt. Die übrigen Strecken verteilen sich auf die Verläufe der großen, in die Elbe mündenden Zuflüsse Schwarze Elster, Mulde, Saale und Havel sowie die 2 großen Nebenflüsse der Saale, Weiße Elster und Unstrut. Inbegriffen ist zudem der ca. 1,1 Kilometer lange Teilabschnitt des Gnevsdorfer Vorfluters als künstlich angelegte Havelmündung, insoweit dieser vollständig auf dem Landesgebiet Sachsen-Anhalt liegt.
Die erhobenen Daten sind verfahrenskonform zu bewerten und in einer Datenbank zu erfassen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-05-15 📅
Datum des Endes: 2021-05-28 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Einreichung Kalkulation entsprechend Anlage 7,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes,
— Haftpflichtversicherung für Personen-,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Einreichung Kalkulation entsprechend Anlage 7,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes,
— Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit Angabe der Deckungssummen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Fachausbildung an einer Technischen Universität, Technischen Hochschule, Fachhochschule oder gleichwertig,
— Refenzliste vergleichbarer Leistungen,
—...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Fachausbildung an einer Technischen Universität, Technischen Hochschule, Fachhochschule oder gleichwertig,
— Refenzliste vergleichbarer Leistungen,
— Nachweis der erfolgreiche Abwicklung mindestens eines vergleichbaren Projektes ähnlicher Größenordnung, nicht älter als 5 Jahre mit folgedem Mindestinhalt:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum;
Stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges,
Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
— Nachweis der erfolgreichen Abwicklung mindestens eines vergleichbaren Projektes ähnlicher Größenordnung, aber in jedem Fall Nachweis dass das in dem Projekt eingesetzte leitende Personal die Verfahren der vom Auftraggeber geforderten Methoden der Gewässerstrukturkartierung und Querbauwerkserfassung insgesamt beherrschen und einschlägige Kartiererfahrung haben.
Die Qualifikation der Kartierer selbst kann durch die erfolgreiche Teilnahme an einschlägigen Lehrgängen (z. B. Kartierkurs der DWA) nachgewiesen werden.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-03-25
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-05-06 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-03-25
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt
— Vergabestelle Nord
Otto-von-Guericke-Straße 5
39104 Magdeburg”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Keine Bieter zur Öffnung der Angebote zugelassen.
“Ergänzend zur vorliegenden Bekanntmachung wird auf alle weiteren Ausführungen, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind verwiesen.
HINWEIS: Ein Versand der...”
Ergänzend zur vorliegenden Bekanntmachung wird auf alle weiteren Ausführungen, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind verwiesen.
HINWEIS: Ein Versand der Unterlagen per E-Mail oder Post ist nicht vorgesehen. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bewerberfragen, Antwortschreiben u. ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung per E-Mail beim Auftraggeber (Angabe Ihres Namens und Ihrer Kontaktdaten) automatisch unterrichtet. Die Bewerber, die sich auf die vorliegende Bekanntmachung bewerben, werden gebeten, sich freiwillig beim Auftraggeber zu registrieren (d. h. Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten per E-Mail anzugeben), um Ihnen im Fall etwaiger Fragen von Mitbewerbern die notwendigen Antworten zur Verfügung stellen zu können. Bei der Abgabe von Eigenerklärungen sind die Umsatzzahlen der vergangenen 3 abgeschlossenenen Wirtschaftsjahre eindeutig einer Jahreszahl zuzuordnen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Land Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist enstprechend Rechtsbehelfsbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist enstprechend Rechtsbehelfsbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 038-090032 (2020-02-19)
Ergänzende Angaben (2020-03-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Strukturkartierung Fließgewässer in Sachsen-Anhalt: Grundlagenprojekt – Gewässerstruktur/ Wanderhindernisse (Los 1)
20/N/0014/MD”
Kurze Beschreibung:
“Strukturkartierung Fließgewässer in Sachsen-Anhalt: Grundlagenprojekt – Gewässerstruktur/ Wanderhindernisse (Los 1).”
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 038-090032
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Ort des zu ändernden Textes:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems” Alter Wert
Text: 15/05/2020
Neuer Wert
Text: 13/07/2020
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-03-25 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2020-04-28 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Text: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 06/05/2020
Neuer Wert
Text: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 07/07/2020
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2020-03-25 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2020-04-28 📅
Zeit: 10:00
Quelle: OJS 2020/S 057-136921 (2020-03-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Strukturkartierung Fließgewässer in Sachsen-Anhalt: Grundlagenprojekt – Gewässerstruktur/Wanderhindernisse (Los 1)
20/N/0014/MD”
Kurze Beschreibung:
“Strukturkartierung Fließgewässer in Sachsen-Anhalt: Grundlagenprojekt – Gewässerstruktur/Wanderhindernisse (Los 1).”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 45 630 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 038-090032
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 20/N/0014/MD
Titel:
“Strukturkartierung Fließgewässer in Sachsen-Anhalt: Grundlagenprojekt – Gewässerstruktur/Wanderhindernisse (Los 1)”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-30 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Planungsbüro Zumbroich
Postanschrift: Breite Straße 21
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 45 630 💰
“Ergänzend zur vorliegenden Bekanntmachung wird auf alle weiteren Ausführungen, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind verwiesen.
HINWEIS: Ein Versand der...”
Ergänzend zur vorliegenden Bekanntmachung wird auf alle weiteren Ausführungen, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind verwiesen.
HINWEIS: Ein Versand der Unterlagen per E-Mail oder Post ist nicht vorgesehen. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bewerberfragen, Antwortschreiben u. ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung per E-mail beim Auftraggeber (Angabe Ihres Namens und Ihrer Kontaktdaten) automatisch unterrichtet. Die Bewerber, die sich auf die vorliegende Bekanntmachung bewerben, werden gebeten, sich freiwillig beim Auftraggeber zu registrieren (d. h. Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten per E-Mail anzugeben), um Ihnen im Fall etwaiger Fragen von Mitbewerbern die notwendigen Antworten zur Verfügung stellen zu können. Bei der Abgabe von Eigenerklärungen sind die Umsatzzahlen der vergangenen 3 abgeschlossenen Wirtschaftsjahre eindeutig einer Jahreszahl zuzuordnen.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfsbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfsbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 152-372204 (2020-08-03)