Zur Komplettierung des Hochwasserschutzes entlang der Strunde müssen weitere Maßnahmen bis zum Rechtsrheinischen Kölner Randkanal durchgeführt werden. Dieser Streckenabschnitt hat, bezogen auf den aktuellen Gewässerlauf, eine Länge von ca. 2,2 km. Er beginnt oberhalb der Cederwaldstraße und endet am ersten Abschlagsbauwerk zum Rechtsrheinischen Kölner Randkanal. Die bisherige Konzeption sieht Ausweitungen von Gewässerabschnitten und Straßendurchlässen, sowie Hochwasserüberleitungen und Gewässerverlegungen vor. Ausbauziel ist jeweils das HQ100 bzw. HQ50. Die Herstellkosten ohne KG700 sind mit 9,25 Mio. EUR netto projektiert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-03-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen im Bauwesen
Referenznummer: FB 7-683200-40
Kurze Beschreibung:
Zur Komplettierung des Hochwasserschutzes entlang der Strunde müssen weitere Maßnahmen bis zum Rechtsrheinischen Kölner Randkanal durchgeführt werden. Dieser Streckenabschnitt hat, bezogen auf den aktuellen Gewässerlauf, eine Länge von ca. 2,2 km. Er beginnt oberhalb der Cederwaldstraße und endet am ersten Abschlagsbauwerk zum Rechtsrheinischen Kölner Randkanal. Die bisherige Konzeption sieht Ausweitungen von Gewässerabschnitten und Straßendurchlässen, sowie Hochwasserüberleitungen und Gewässerverlegungen vor. Ausbauziel ist jeweils das HQ100 bzw. HQ50.
Die Herstellkosten ohne KG700 sind mit 9,25 Mio. EUR netto projektiert.
Zur Komplettierung des Hochwasserschutzes entlang der Strunde müssen weitere Maßnahmen bis zum Rechtsrheinischen Kölner Randkanal durchgeführt werden. Dieser Streckenabschnitt hat, bezogen auf den aktuellen Gewässerlauf, eine Länge von ca. 2,2 km. Er beginnt oberhalb der Cederwaldstraße und endet am ersten Abschlagsbauwerk zum Rechtsrheinischen Kölner Randkanal. Die bisherige Konzeption sieht Ausweitungen von Gewässerabschnitten und Straßendurchlässen, sowie Hochwasserüberleitungen und Gewässerverlegungen vor. Ausbauziel ist jeweils das HQ100 bzw. HQ50.
Die Herstellkosten ohne KG700 sind mit 9,25 Mio. EUR netto projektiert.
Zur Komplettierung des Hochwasserschutzes entlang der Strunde müssen weitere Maßnahmen bis zum Rechtsrheinischen Kölner Randkanal durchgeführt werden. Dieser Streckenabschnitt hat, bezogen auf den aktuellen Gewässerlauf, eine Länge von ca. 2,2 km. Er beginnt oberhalb der Cederwaldstraße und endet am ersten Abschlagsbauwerk zum Rechtsrheinischen Kölner Randkanal. Die bisherige Konzeption sieht Ausweitungen von Gewässerabschnitten und Straßendurchlässen, sowie Hochwasserüberleitungen und Gewässerverlegungen vor. Ausbauziel ist jeweils das HQ100 bzw. HQ50.
Zur Komplettierung des Hochwasserschutzes entlang der Strunde müssen weitere Maßnahmen bis zum Rechtsrheinischen Kölner Randkanal durchgeführt werden. Dieser Streckenabschnitt hat, bezogen auf den aktuellen Gewässerlauf, eine Länge von ca. 2,2 km. Er beginnt oberhalb der Cederwaldstraße und endet am ersten Abschlagsbauwerk zum Rechtsrheinischen Kölner Randkanal. Die bisherige Konzeption sieht Ausweitungen von Gewässerabschnitten und Straßendurchlässen, sowie Hochwasserüberleitungen und Gewässerverlegungen vor. Ausbauziel ist jeweils das HQ100 bzw. HQ50.
Die Herstellkosten ohne KG700 sind mit 9,25 Mio. EUR netto projektiert.
Ingenieurleistungen HOAI T3.2, T3.3 und T4.1 für Maßnahmen zum Hochwasserschutz entlang der Strunde:
1) Leistungen für Freianlagen gem. HOAI, Teil 3, Abs. 2, Leistungsphase 1-9 inkl. ergänzende Besondere Leistungen (BL);
2) Leistungen für Ingenieurbauwerke gem. HOAI, Teil 3, Abs. 3, Leistungsphase 1-9 inkl. ergänzende Besondere Leistungen (BL);
3) Leistungen für die Örtliche Bauüberwachung gem. HOAI – Anlage 12 inkl. ergänzende Besondere Leistungen (BL);
4) Leistungen für Tragwerksplanung gem. HOAI, Teil 4, Abs. 1, Leistungsphasen 1-6 inkl. ergänzende Besondere Leistungen (BL);
5) Geotechnische Beratungsleistungen gem. HOAI, Anlage 1, Nr. 1.3;
6) Bodenkundliches Bodenmanagement gem. DIN 19639 (2019-09) und DIN 18915 (2018-06).
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen (LPH). Direkt beauftragt werden die LPH 1-4. Die weiteren Leistungsphasen sollen, ohne das hierauf ein Rechtsanspruch besteht, stufenweise weiter beauftragt werden, und zwar zunächst die LPH 5-7 und im Weiteren die Leistungsphasen 8/9. (Näheres siehe II.2.11).
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen (LPH). Direkt beauftragt werden die LPH 1-4. Die weiteren Leistungsphasen sollen, ohne das hierauf ein Rechtsanspruch besteht, stufenweise weiter beauftragt werden, und zwar zunächst die LPH 5-7 und im Weiteren die Leistungsphasen 8/9. (Näheres siehe II.2.11).
Geschätzter Wert ohne MwSt: 805 000 EUR 💰
Dauer: 63 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Ingenieurleistungen HOAI T3.2, T3.3 und T4.1 für Maßnahmen zum Hochwasserschutz entlang der Strunde:
1) Leistungen für Freianlagen gem. HOAI, Teil 3, Abs. 2, Leistungsphase 5-9 inkl. ergänzende Besondere Leistungen (BL);
2) Leistungen für Ingenieurbauwerke gem. HOAI, Teil 3, Abs. 3, Leistungsphase 5-9 inkl. ergänzende Besondere Leistungen (BL);
3) Leistungen für die Örtliche Bauüberwachung gem. HOAI – Anlage 12 inkl. ergänzende Besondere Leistungen (BL);
4) Leistungen für Tragwerksplanung gem. HOAI, Teil 4, Abs. 1, Leistungsphasen 4-6 inkl. ergänzende Besondere Leistungen (BL);
5) Geotechnische Beratungsleistungen gem. HOAI, Anlage 1, Nr. 1.3, ab LPH 5;
6) Bodenkundliches Bodenmanagement Stufe 2-5 (ab LPH 5) gem. DIN 19639 (2019-09) und DIN 18915 (2018-06).
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen (LPH). Direkt beauftragt werden die LPH 1-4. Die weiteren Leistungsphasen sollen, ohne das hierauf ein Rechtsanspruch besteht, stufenweise weiter beauftragt werden, und zwar zunächst die LPH 5-7 und im Weiteren die Leistungsphasen 8/9.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen (LPH). Direkt beauftragt werden die LPH 1-4. Die weiteren Leistungsphasen sollen, ohne das hierauf ein Rechtsanspruch besteht, stufenweise weiter beauftragt werden, und zwar zunächst die LPH 5-7 und im Weiteren die Leistungsphasen 8/9.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bergisch Gladbach
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen sind mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) der Kontaktstelle zu übermitteln (Abs. A.I).
Die EEE ist eine Eigenerklärung, die von Unternehmen über ihre finanzielle Situation sowie über ihre Befähigung und Eignung zur Teilnahme an einem Vergabeverfahren abgegeben wird. Die E-Vergabeplattform uea.publicprocurement.be stellt einen kostenlosen Webdienst für die Vergabestelle und den Bewerbern/Bieter zur Verfügung (https://uea.publicprocurement.be). Die Vergabeplattform des Bundes befindet sich derzeit noch im Beta-Status. Bieter können aus dem Verfahren ausgeschlossen und/oder rechtlich belangt werden, wenn sie die Angaben in der EEE stark verfälscht oder Informationen zurückgehalten haben oder die Angaben nicht mit zusätzlichen Unterlagen belegt werden können.
Die EEE ist eine Eigenerklärung, die von Unternehmen über ihre finanzielle Situation sowie über ihre Befähigung und Eignung zur Teilnahme an einem Vergabeverfahren abgegeben wird. Die E-Vergabeplattform uea.publicprocurement.be stellt einen kostenlosen Webdienst für die Vergabestelle und den Bewerbern/Bieter zur Verfügung (https://uea.publicprocurement.be). Die Vergabeplattform des Bundes befindet sich derzeit noch im Beta-Status. Bieter können aus dem Verfahren ausgeschlossen und/oder rechtlich belangt werden, wenn sie die Angaben in der EEE stark verfälscht oder Informationen zurückgehalten haben oder die Angaben nicht mit zusätzlichen Unterlagen belegt werden können.
— Nachweis der Berufszulassung gem. § 44 und § 75, Abs. 1 und 2 VgV;
— Nachweis bei juristischen Personen gem. § 43 VgV von Namen und von beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Erbringung der Leistung verantwortlich sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz jeweils in den letzten 3 Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019), § 45, Abs. 4, Nr. 4 VgV;
— Eigenerklärung über die Anzahl der Beschäftigen, mindestens in die Berufsgruppen für Führungskräfte und Mitarbeiter, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen (Architekten und Ingenieure) in den letzten 3 Jahren (2017, 2018, 2019), § 46, Abs. 3 VgV;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung über die Anzahl der Beschäftigen, mindestens in die Berufsgruppen für Führungskräfte und Mitarbeiter, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen (Architekten und Ingenieure) in den letzten 3 Jahren (2017, 2018, 2019), § 46, Abs. 3 VgV;
— Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden;
— Nachweis bei Bewerber-, Bietergemeinschaften über die Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung gem. § 43 VgV i. V. m. § 421 BGB;
— Betriebshaftpflichtversicherung für Bewerber-, Bietergemeinschaften, Nachunternehmer und Freie Mitarbeiter.
Mindeststandards:
Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden, deren Deckungssummen mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden betragen. Die Ersatzleistungen des Versicherers betragen für beide Fälle mindestens das 2-fache der Deckungssummen pro Jahr. Die Bestätigung eines Versicherungsunternehmens (nicht Makler) über eine entsprechende Versicherbarkeit ist im Falle der Beauftragung ausreichend, wenn der Bewerber im Zeitpunkt seines Teilnahmeantrags noch nicht über eine Versicherung mit der geforderten Versicherungssumme verfügt. Die Ersatzleistungen des Versicherers betragen für beide Fälle mindestens das 2-fache der Deckungssummen pro Jahr.
Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden, deren Deckungssummen mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden betragen. Die Ersatzleistungen des Versicherers betragen für beide Fälle mindestens das 2-fache der Deckungssummen pro Jahr. Die Bestätigung eines Versicherungsunternehmens (nicht Makler) über eine entsprechende Versicherbarkeit ist im Falle der Beauftragung ausreichend, wenn der Bewerber im Zeitpunkt seines Teilnahmeantrags noch nicht über eine Versicherung mit der geforderten Versicherungssumme verfügt. Die Ersatzleistungen des Versicherers betragen für beide Fälle mindestens das 2-fache der Deckungssummen pro Jahr.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenzliste für bereits erbrachte und vergleichbare Leistungen der letzten 5 Jahre als Eigenerklärung des Bewerbers (§ 46 Abs. 3 VgV) mit Angabe
— der Projektbezeichnung;
— der Zuordnung der Referenz gem. C.1 des Bewertungsbogens;
— der anrechenbaren Baukosten KG 300 und KG 400 netto;
— dem Ausführungszeitraum und
— den durchgeführten Leistungsphasen, min. Leistungsphasen 2 bis 8;
— sowie die Namen und die Anschriften der öffentlichen und privaten Auftraggeber und der Nennung von Ansprechpartnern mit Tel.-Nr. oder E-Mail.
— Eigenerklärung des Bewerbers über die Qualitätssicherungsmaßnahmen für die Erbringung der zu vergebenden Leistung:
+ Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur bürointernen Qualitätssicherung.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/in oder Ingenieur/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in oder Ingenieur/in tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/in oder Ingenieur/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in oder Ingenieur/in tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von Personenschäden 3 000 000 EUR Sonstige Schäden 3 000 000 EUR oder eine Erklärung der Versicherung (nicht Makler), dass die Höhe der Haftpflicht bei Auftragserteilung angepasst wird.
2) Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese in die Rechtsform einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
3) Besondere Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (BVB TVgG NRW/VOL) für die Vergabe von Dienstleistungen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-08-31 📅
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Bewerbungsfrist endet in diesem Verfahren gem. Ziffer IV.2.2), so dass erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis dahin gerügt worden sein müssen; eine spätere Geltendmachung ist aus Rechtsgründen nicht mehr möglich (Präklusion).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Bewerbungsfrist endet in diesem Verfahren gem. Ziffer IV.2.2), so dass erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis dahin gerügt worden sein müssen; eine spätere Geltendmachung ist aus Rechtsgründen nicht mehr möglich (Präklusion).
Weitere Auskünfte kann die unter Ziffer VI.4.1) genannte Stelle erteilen.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 780 071 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1. Leistungen für Freianlagen gem. HOAI, Teil 3, Abs. 2, Leistungsphase 1-9 inkl. ergänzende Besondere Leistungen (BL),
2. Leistungen für Ingenieurbauwerke gem. HOAI, Teil 3, Abs. 3, Leistungsphase 1-9 inkl. ergänzende Besondere Leistungen (BL),
3. Leistungen für die Örtliche Bauüberwachung gem. HOAI – Anlage 12 inkl. ergänzende Besondere Leistungen (BL),
4. Leistungen für Tragwerksplanung gem. HOAI, Teil 4, Abs. 1, Leistungsphasen 1-6 inkl. ergänzende Besondere Leistungen (BL),
5. Geotechnische Beratungsleistungen gem. HOAI, Anlage 1, Nr. 1.3,
6. Bodenkundliches Bodenmanagement gem. DIN 19639 (2019-09) und DIN 18915 (2018-06)..
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen (LPH). Direkt beauftragt werden die LPH 1-2. Die weiteren Leistungsphasen sollen, ohne das hierauf ein Rechtsanspruch besteht, stufenweise weiter beauftragt werden, und zwar zunächst die LPH 2-3 und im Weiteren die Leistungsphasen 5-7 bzw. 8/9. (Näheres siehe II.2.11).
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen (LPH). Direkt beauftragt werden die LPH 1-2. Die weiteren Leistungsphasen sollen, ohne das hierauf ein Rechtsanspruch besteht, stufenweise weiter beauftragt werden, und zwar zunächst die LPH 2-3 und im Weiteren die Leistungsphasen 5-7 bzw. 8/9. (Näheres siehe II.2.11).
Beschreibung der Optionen:
1. Leistungen für Freianlagen gem. HOAI, Teil 3, Abs. 2, Leistungsphase 5-9 inkl. ergänzende Besondere Leistungen (BL),
2. Leistungen für Ingenieurbauwerke gem. HOAI, Teil 3, Abs. 3, Leistungsphase 5-9 inkl. ergänzende Besondere Leistungen (BL),
3. Leistungen für die Örtliche Bauüberwachung gem. HOAI – Anlage 12 inkl. ergänzende Besondere Leistungen (BL),
4. Leistungen für Tragwerksplanung gem. HOAI, Teil 4, Abs. 1, Leistungsphasen 4-6 inkl. ergänzende Besondere Leistungen (BL),
5. Geotechnische Beratungsleistungen gem. HOAI, Anlage 1, Nr. 1.3, ab LPH 5,
6. Bodenkundliches Bodenmanagement Stufe 2-5 (ab LPH 5) gem. DIN 19639 (2019-09) und DIN 18915 (2018-06).
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen (LPH). Direkt beauftragt werden die LPH 1-2. Die weiteren Leistungsphasen sollen, ohne das hierauf ein Rechtsanspruch besteht, stufenweise weiter beauftragt werden, und zwar zunächst die LPH 3-4 und im Weiteren die Leistungsphasen 5-7 bzw. 8/9.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen (LPH). Direkt beauftragt werden die LPH 1-2. Die weiteren Leistungsphasen sollen, ohne das hierauf ein Rechtsanspruch besteht, stufenweise weiter beauftragt werden, und zwar zunächst die LPH 3-4 und im Weiteren die Leistungsphasen 5-7 bzw. 8/9.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Strundeverband
Wilhelm-Wagener-Platz 1
51429 Bergisch Gladbach
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität und Strukturierung der Lösungsvorschläge
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nachweis der Kosten- und Terminsicherheit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis (Gewichtung): 40
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-17 📅
Name: Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Postanschrift: Maria Trost 4
Postort: Koblenz
Postleitzahl: 56070
Land: Deutschland 🇩🇪 Koblenz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 780 071 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Bewerbungsfrist endet in diesem Verfahren gem. Ziffer IV.2.2, so dass erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis dahin gerügt worden sein müssen; eine spätere Geltendmachung ist aus Rechtsgründen nicht mehr möglich (Präklusion).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Bewerbungsfrist endet in diesem Verfahren gem. Ziffer IV.2.2, so dass erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis dahin gerügt worden sein müssen; eine spätere Geltendmachung ist aus Rechtsgründen nicht mehr möglich (Präklusion).