Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Studie Gründerstandort Sachsen
13-0452/147
Produkte/Dienstleistungen: Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken📦
Kurze Beschreibung:
“Offenes Verfahren zur Vergabe eines Dienstleistungsauftrages „Studie zum Gründerstandort Sachsen"”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung📦
Ort der Leistung: Sachsen🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Freistaat Sachsen unterstützt bereits auf Grundlage der bisherigen Existenzgründerstrategie die Verwirklichung zahlreicher unternehmerischer...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Freistaat Sachsen unterstützt bereits auf Grundlage der bisherigen Existenzgründerstrategie die Verwirklichung zahlreicher unternehmerischer Gründungsideen. Politisch wird eine dynamische Gründungskultur als Triebfeder für eine künftig wettbewerbsfähige Wirtschaftsstruktur gesehen, Start-ups werden weltweit monetär wie nicht-monetär gefördert. Der Freistaat Sachsen fördert vor allem monetär über spezifische Zuschuss- und Darlehensprogramme, aber auch durch die Vergabe von Preisgeldern und Stipendien. Neben der finanziellen Förderung haben hybride und nicht-monetäre Förderinitiativen wie Gründer- und Businessplanwettbewerbe, Akzeleratoren, die Einrichtung von Technologie- und Innovationszentren sowie die Bereitstellung von Coworking-Spaces in den letzten Jahren weiter an Bedeutung gewonnen.
Nunmehr besteht die Notwendigkeit, eine neue Studie zum Gründerstandort Sachsen mit Handlungsempfehlungen für eine künftige Gründerstrategie des Freistaats Sachsen zu erstellen.
Die vorhandenen und dargelegten Informationen, Daten und Zahlen zur sächsischen Gründer- und Start-up-Szene lassen zwar auf die grundlegende volkswirtschaftliche Bedeutung der Existenzgründungen innerhalb der sächsischen Gesamtwirtschaft schließen. Sie sind jedoch zu wenig detailliert, differenziert und analytisch aufbereitet, um einen umfassenden Überblick über die Standortbedingungen der Gründerszene im Freistaat Sachsen zu erhalten und daraus konkrete Handlungsempfehlungen zur Stärkung und Weiterentwicklung der Gründungsförderung im Freistaat Sachsen ableiten zu können. Diese Lücke soll durch die hier ausgeschriebene Studie zum Gründerstandort Sachsen geschlossen werden.
Vom Auftragnehmer ist eine umfassende Studie zu erarbeiten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 15
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot eine Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters, bezogen auf die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot eine Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren, vorzulegen.
Soweit der Bieter noch keine 3 Jahre am Markt tätig ist, genügen Angaben aus der bisherigen Tätigkeit. Es ist gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das betreffende Unternehmen seit weniger als 3 Jahren besteht.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
s.o.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot mindestens 3 Referenzen von in den letzten 5 Jahren vor dem Tag der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot mindestens 3 Referenzen von in den letzten 5 Jahren vor dem Tag der Angebotsabgabe abgeschlossenen Aufträgen bzw. abgeschlossenen wesentlichen Teilen von Aufträgen zu Markt- und Standortanalysen einschließlich der Durchführung von Datenerhebungen vorzulegen. Davon muss mindestens eine Referenz einen Bezug zum volks-/betriebswirtschaftlichen Hintergrund der Start-up-Wirtschaft aufweisen.
Es sind Angaben über das für den Auftrag zur Verfügung stehende Personal einschließlich dessen Qualifikationen in Form eines Lebenslaufs der fachlich federführenden Personen des Auftragnehmers als Eigenerklärung vorzulegen. Dieser Lebenslauf hat die Ausbildung, die berufliche Erfahrung, die Mitarbeit an Projekten zu enthalten.
Es sind ein/e fachkundige/r Projektleiter/in und dessen Vertreter/in im Angebot zu benennen, die jeweils über einen Hochschulabschluss und über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung mit Bezug zur volks-/betriebswirtschaftlichen Spezialisierung Entrepreneurship/Gründung & Nachfolge verfügen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): s.o.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Für den Auftrag gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie Ergänzungen in den Vertragsunterlagen. Mit dem...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Für den Auftrag gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie Ergänzungen in den Vertragsunterlagen. Mit dem Angebot ist eine Erklärung zur Zahlung von Mindestentgelten sowie zur Vereinbarung zusätzlicher Vertragsbedingungen vorzulegen. Im Fall der
Angebotsabgabe einer Bietergemeinschaft ist diese Erklärung von jedem an der Bietergemeinschaft beteiligten Mitglied mit dem Angebot vorzulegen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-03-18
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-05-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-03-18
14:10 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3800📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3800📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏
Quelle: OJS 2020/S 034-080344 (2020-02-14)
Ergänzende Angaben (2020-03-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Offenes Verfahren zur Vergabe eines Dienstleistungsauftrages „Studie zum Gründerstandort Sachsen“.”
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 034-080344
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-03-18 📅
Zeit: 14:00
Neuer Wert
Datum: 2020-04-22 📅
Zeit: 14:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Text: Tag: 15.5.2020
Neuer Wert
Text: Tag: 30.6.2020
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Text: Tag: 18.3.2020
Ortszeit: 14:10
Neuer Wert
Text: Tag: 22.4.2020
Ortszeit: 14:10
Quelle: OJS 2020/S 057-136966 (2020-03-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Offenes Verfahren zur Vergabe eines Dienstleistungsauftrages „Studie zum Gründerstandort Sachsen".”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 254 551 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freistaat Sachsen
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Freistaat Sachsen unterstützt bereits auf Grundlage der bisherigen Existenzgründerstrategie die Verwirklichung zahlreicher unternehmerischer...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Freistaat Sachsen unterstützt bereits auf Grundlage der bisherigen Existenzgründerstrategie die Verwirklichung zahlreicher unternehmerischer Gründungsideen. Politisch wird eine dynamische Gründungskultur als Triebfeder für eine künftig wettbewerbsfähige Wirtschaftsstruktur gesehen, Start-ups werden weltweit monetär wie nicht-monetär gefördert. Der Freistaat Sachsen fördert vor allem monetär über spezifische Zuschuss- und Darlehensprogramme, aber auch durch die Vergabe von Preisgeldern und Stipendien. Neben der finanziellen Förderung haben hybride und nicht-monetäre Förderinitiativen wie Gründer- und Businessplanwettbewerbe, Akzeleratoren, die Einrichtung von Technologie- und Innovationszentren sowie die Bereitstellung von Coworking-Spaces in den letzten Jahren weiter an Bedeutung gewonnen. Nunmehr besteht die Notwendigkeit, eine neue Studie zum Gründerstandort Sachsen mit Handlungsempfehlungen für eine künftige Gründerstrategie des Freistaats Sachsen zu erstellen. Die vorhandenen und dargelegten Informationen, Daten und Zahlen zur sächsischen Gründer- und Start-up-Szene lassen zwar auf die grundlegende volkswirtschaftliche Bedeutung der Existenzgründungen innerhalb der sächsischen Gesamtwirtschaft schließen. Sie sind jedoch zu wenig detailliert, differenziert und analytisch aufbereitet, um einen umfassenden Überblick über die Standortbedingungen der Gründerszene im Freistaat Sachsen zu erhalten und daraus konkrete Handlungsempfehlungen zur Stärkung und Weiterentwicklung der Gründungsförderung im Freistaat Sachsen ableiten zu können. Diese Lücke soll durch die hier ausgeschriebene Studie zum Gründerstandort Sachsen geschlossen werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertung des inhaltlichen Konzepts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70,00
Preis (Gewichtung): 30,00
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 034-080344
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Studie Gründerstandort Sachsen
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-29 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 10
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 10
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name:
“Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. für ihr Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI”
Postanschrift: Breslauer Straße 48
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76139
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7216809-0📞
E-Mail: info@zv.fraunhofer.de📧
Region: Baden-Württemberg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 254 551 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf §§ 160 ff des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen. Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf §§ 160 ff des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen. Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeberüber den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 144-355302 (2020-07-24)