Die Stadt Borken plant den Neubau einer Feuer- u. Rettungswache an der Raesfelder Str. in 46325 Borken. Es wird angestrebt eine innovative, nachhaltige und zeitgemäße Feuer- und Rettungswache zu konzipieren, die sich auf dem aktuellen Stand der Technik befindet. Des Weiteren soll durch eine äußerst ansprechende Gestaltung die regionale und überregionale Bedeutung hervorgehoben werden. Neben der hauptamtlichen Feuerwehr ist die ehrenamtliche Freiwillige Feuerwehr und Jugendfeuerwehr mit einem hohen Stellenwert für die Bevölkerung zu bewerten. Somit erhält der Neubau nicht nur einen funktionellen sondern ebenfalls einen gesellschaftlichen Charakter zur Aufwertung der sozialen / gesellschaftlichen Angebote innerhalb der Stadt. Durch eine ausgereifte Planung sollen sämtliche Anforderungen, wie u. a. Funktionale Anforderungen, Gestalterische Anforderungen, Ökologische Anforderungen und die Nachhaltigkeit, einen hohen Stellenwert erhalten. Der Kreis Borken ist an der Konzeption und an der Finanzierung der Rettungswache im Wesentlichen beteiligt. Beide Wachen werden durch die Stadt Borken betrieben. Die Anordnung der Gebäude für die Feuerwache und für die Rettungswache sind so zu planen, dass ein getrennter Betrieb grundsätzlich und nicht nur bei gegenseitiger Rücksichtnahme, störungsfrei möglich ist. Synergieeffekte sind jedoch Teil der Zielplanung und aus wirtschaftlichen Gründen beiderseits erwünscht. Das vorgegebene Raumprogramm umfasst u. a. 20 Stellplätze für die Feuerwehr und 7 Stellplätze für die Rettungswache. Das Bedarfsflächenprogramm summiert sich aus Fahrzeughallen mit Nebenräumen, Werkstätten und Lager sowie Personalräumen für Ausbildung, Aufenthalt und Verwaltung, als auch Räumen zur Energieversorgung, Haus- u. Leittechnik, als auch ehrenamtlich-freiwilliger Feuer- wie auch Jugendfeuerwehr auf 4 034,25 qm reiner Nutzfläche ohne Verkehrs- und Konstruktionsfläche. Die erdgeschossgebundenen B-Flächen lassen sich auf der zur Verfügung stehenden Grundstückgröße von ca. 11 000 qm auch planungs- u. erschließungstechnisch sicher ausweisen. Die Stadt Borken fühlt sich verpflichtet, neben der Grundversorgung durch die hauptamtliche Feuer- und Rettungswache zur Steigerung der Freizeitaktivitäten insbesondere für Kinder und Jugendliche hier eine herausragende Einrichtung der Jugendfeuerwehr zu schaffen. Die technischen und gestalterischen Lösungen sollten nachhaltig in der Funktion und schonend im Verbrauch von Ressourcen sein. Dieses gilt sowohl für die Errichtung und die dabei verwendeten Materialien als auch für den Betrieb. Zur Attraktivitätssicherung über den gesamten Lebenszyklus der Immobilie ist sicherzustellen, dass Nachrüstungen und Modernisierungen ohne wesentliche Betriebseinschränkungen begleitend möglich sind. Wünschenswert sind nachhaltige und ökologische Ansätze in der Umsetzung des Neubaus der Feuer- und Rettungswache. Ein Gründach mit Photovoltaik-Anteil sowie eine Hybridbauweise mit Holz kann an dieser Stelle beispielsweise genannt werden. Es erfolgt keine Festsetzung zu ökologischen Standards in der weiteren Projektumsetzung in Bezug auf eine mögliche Zertifizierung. Die Projektumsetzung des Neubaus erfolgt auf einem freien Grundstück, es sind keine Zwischenzeiten sowie Einschränkungen während der Bauzeit für die Feuerwehr zu erwarten. Bis zur Übergabe an den Nutzer / Inbetriebnahme werden die vorhandenen Räumlichkeiten der Feuerwehr genutzt. Dementsprechend ist der störungsfreie und uneingeschränkte Betrieb der Feuer- und Rettungswache der Stadt Borken zu jeder Zeit gegeben. Es ist geplant, die Planungsleistungen an einen Generalplaner und die Bauausführung (einschl. Ausführungsplanung) an einen Generalunternehmer zu vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-12-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: 138/2020
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Borken plant den Neubau einer Feuer- u. Rettungswache an der Raesfelder Str. in 46325 Borken.
Es wird angestrebt eine innovative, nachhaltige und zeitgemäße Feuer- und Rettungswache zu konzipieren, die sich auf dem aktuellen Stand der Technik befindet. Des Weiteren soll durch eine äußerst ansprechende Gestaltung die regionale und überregionale Bedeutung hervorgehoben werden. Neben der hauptamtlichen Feuerwehr ist die ehrenamtliche Freiwillige Feuerwehr und Jugendfeuerwehr mit einem hohen Stellenwert für die Bevölkerung zu bewerten. Somit erhält der Neubau nicht nur einen funktionellen sondern ebenfalls einen gesellschaftlichen Charakter zur Aufwertung der sozialen / gesellschaftlichen Angebote innerhalb der Stadt.
Durch eine ausgereifte Planung sollen sämtliche Anforderungen, wie u. a. Funktionale Anforderungen, Gestalterische Anforderungen, Ökologische Anforderungen und die Nachhaltigkeit, einen hohen Stellenwert erhalten.
Der Kreis Borken ist an der Konzeption und an der Finanzierung der Rettungswache im Wesentlichen beteiligt. Beide Wachen werden durch die Stadt Borken betrieben. Die Anordnung der Gebäude für die Feuerwache und für die Rettungswache sind so zu planen, dass ein getrennter Betrieb grundsätzlich und nicht nur bei gegenseitiger Rücksichtnahme, störungsfrei möglich ist. Synergieeffekte sind jedoch Teil der Zielplanung und aus wirtschaftlichen Gründen beiderseits erwünscht. Das vorgegebene Raumprogramm umfasst u. a. 20 Stellplätze für die Feuerwehr und 7 Stellplätze für die Rettungswache. Das Bedarfsflächenprogramm summiert sich aus Fahrzeughallen mit Nebenräumen, Werkstätten und Lager sowie Personalräumen für Ausbildung, Aufenthalt und Verwaltung, als auch Räumen zur Energieversorgung, Haus- u. Leittechnik, als auch ehrenamtlich-freiwilliger Feuer- wie auch Jugendfeuerwehr auf 4 034,25 qm reiner Nutzfläche ohne Verkehrs- und Konstruktionsfläche. Die erdgeschossgebundenen B-Flächen lassen sich auf der zur Verfügung stehenden Grundstückgröße von ca. 11 000 qm auch planungs- u. erschließungstechnisch sicher ausweisen.
Die Stadt Borken fühlt sich verpflichtet, neben der Grundversorgung durch die hauptamtliche Feuer- und Rettungswache zur Steigerung der Freizeitaktivitäten insbesondere für Kinder und Jugendliche hier eine herausragende Einrichtung der Jugendfeuerwehr zu schaffen.
Die technischen und gestalterischen Lösungen sollten nachhaltig in der Funktion und schonend im Verbrauch von Ressourcen sein. Dieses gilt sowohl für die Errichtung und die dabei verwendeten Materialien als auch für den Betrieb. Zur Attraktivitätssicherung über den gesamten Lebenszyklus der Immobilie ist sicherzustellen, dass Nachrüstungen und Modernisierungen ohne wesentliche Betriebseinschränkungen begleitend möglich sind.
Wünschenswert sind nachhaltige und ökologische Ansätze in der Umsetzung des Neubaus der Feuer- und Rettungswache. Ein Gründach mit Photovoltaik-Anteil sowie eine Hybridbauweise mit Holz kann an dieser Stelle beispielsweise genannt werden. Es erfolgt keine Festsetzung zu ökologischen Standards in der weiteren Projektumsetzung in Bezug auf eine mögliche Zertifizierung.
Die Projektumsetzung des Neubaus erfolgt auf einem freien Grundstück, es sind keine Zwischenzeiten sowie Einschränkungen während der Bauzeit für die Feuerwehr zu erwarten. Bis zur Übergabe an den Nutzer / Inbetriebnahme werden die vorhandenen Räumlichkeiten der Feuerwehr genutzt.
Dementsprechend ist der störungsfreie und uneingeschränkte Betrieb der Feuer- und Rettungswache der Stadt Borken zu jeder Zeit gegeben.
Es ist geplant, die Planungsleistungen an einen Generalplaner und die Bauausführung (einschl. Ausführungsplanung) an einen Generalunternehmer zu vergeben.
Die Stadt Borken plant den Neubau einer Feuer- u. Rettungswache an der Raesfelder Str. in 46325 Borken.
Es wird angestrebt eine innovative, nachhaltige und zeitgemäße Feuer- und Rettungswache zu konzipieren, die sich auf dem aktuellen Stand der Technik befindet. Des Weiteren soll durch eine äußerst ansprechende Gestaltung die regionale und überregionale Bedeutung hervorgehoben werden. Neben der hauptamtlichen Feuerwehr ist die ehrenamtliche Freiwillige Feuerwehr und Jugendfeuerwehr mit einem hohen Stellenwert für die Bevölkerung zu bewerten. Somit erhält der Neubau nicht nur einen funktionellen sondern ebenfalls einen gesellschaftlichen Charakter zur Aufwertung der sozialen / gesellschaftlichen Angebote innerhalb der Stadt.
Durch eine ausgereifte Planung sollen sämtliche Anforderungen, wie u. a. Funktionale Anforderungen, Gestalterische Anforderungen, Ökologische Anforderungen und die Nachhaltigkeit, einen hohen Stellenwert erhalten.
Der Kreis Borken ist an der Konzeption und an der Finanzierung der Rettungswache im Wesentlichen beteiligt. Beide Wachen werden durch die Stadt Borken betrieben. Die Anordnung der Gebäude für die Feuerwache und für die Rettungswache sind so zu planen, dass ein getrennter Betrieb grundsätzlich und nicht nur bei gegenseitiger Rücksichtnahme, störungsfrei möglich ist. Synergieeffekte sind jedoch Teil der Zielplanung und aus wirtschaftlichen Gründen beiderseits erwünscht. Das vorgegebene Raumprogramm umfasst u. a. 20 Stellplätze für die Feuerwehr und 7 Stellplätze für die Rettungswache. Das Bedarfsflächenprogramm summiert sich aus Fahrzeughallen mit Nebenräumen, Werkstätten und Lager sowie Personalräumen für Ausbildung, Aufenthalt und Verwaltung, als auch Räumen zur Energieversorgung, Haus- u. Leittechnik, als auch ehrenamtlich-freiwilliger Feuer- wie auch Jugendfeuerwehr auf 4 034,25 qm reiner Nutzfläche ohne Verkehrs- und Konstruktionsfläche. Die erdgeschossgebundenen B-Flächen lassen sich auf der zur Verfügung stehenden Grundstückgröße von ca. 11 000 qm auch planungs- u. erschließungstechnisch sicher ausweisen.
Die Stadt Borken fühlt sich verpflichtet, neben der Grundversorgung durch die hauptamtliche Feuer- und Rettungswache zur Steigerung der Freizeitaktivitäten insbesondere für Kinder und Jugendliche hier eine herausragende Einrichtung der Jugendfeuerwehr zu schaffen.
Die technischen und gestalterischen Lösungen sollten nachhaltig in der Funktion und schonend im Verbrauch von Ressourcen sein. Dieses gilt sowohl für die Errichtung und die dabei verwendeten Materialien als auch für den Betrieb. Zur Attraktivitätssicherung über den gesamten Lebenszyklus der Immobilie ist sicherzustellen, dass Nachrüstungen und Modernisierungen ohne wesentliche Betriebseinschränkungen begleitend möglich sind.
Wünschenswert sind nachhaltige und ökologische Ansätze in der Umsetzung des Neubaus der Feuer- und Rettungswache. Ein Gründach mit Photovoltaik-Anteil sowie eine Hybridbauweise mit Holz kann an dieser Stelle beispielsweise genannt werden. Es erfolgt keine Festsetzung zu ökologischen Standards in der weiteren Projektumsetzung in Bezug auf eine mögliche Zertifizierung.
Die Projektumsetzung des Neubaus erfolgt auf einem freien Grundstück, es sind keine Zwischenzeiten sowie Einschränkungen während der Bauzeit für die Feuerwehr zu erwarten. Bis zur Übergabe an den Nutzer / Inbetriebnahme werden die vorhandenen Räumlichkeiten der Feuerwehr genutzt.
Dementsprechend ist der störungsfreie und uneingeschränkte Betrieb der Feuer- und Rettungswache der Stadt Borken zu jeder Zeit gegeben.
Es ist geplant, die Planungsleistungen an einen Generalplaner und die Bauausführung (einschl. Ausführungsplanung) an einen Generalunternehmer zu vergeben.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-12-17 📅
Einreichungsfrist: 2021-01-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-22 📅
Datum des Beginns: 2021-07-16 📅
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 249-621174
ABl. S-Ausgabe: 249
Zusätzliche Informationen
Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind.
Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bewerber selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend.
Mehrere Bewerber können sich grundsätzlich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bewerbergemeinschaft mit ihrem Teilnahmeantrag eine Bewerbergemeinschaftserklärung (§ 43VgV) (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche) einreichen. Wird eine Bewerbergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist.
Präqualifizierung: Sofern der Bewerber in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikel 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, werden die im amtlichen Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben vom öffentlichen Auftraggeber nur in begründeten Fällen in Zweifel gezogen (Eignungsvermutung).
Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung).
Die Bewerber/Bewerbergemeinschaft, die für die Aufforderung zur Angebotsabgabe vorgesehen sind, haben (wenn dieser bei Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht bekannt ist) auf gesondertes Anfordern durch den Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die folgenden Nachweise beizubringen:
— Nachweis Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung/Berufsqualifikation i. S. d. §§ 75, 44 VgV,
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB,
— Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 125 GWB (sofern einschlägig),
— Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung (Deckungssumme mindestens 3,0 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie von mindestens 3,0 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und echte/unechte Vermögensschäden); die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch)
Nicht besteht, ist eine Eigenerklärung ausreichend, wonach im Auftragsfall unverzüglich eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
— Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren,
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,
— Angaben zu geeigneten Referenzen (Referenzobjekte betreffend Leistungen mit vergleichbaren (Planungs-)Anforderungen).
Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen ergibt sich aus den Anforderungen der Ausschreibung. Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen gelten für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des Auftrags vorgesehen sind, nicht.
Für die Nachweise sollen die entsprechenden Muster der Ausschreibung genommen werden (vgl. „Anlage 6-VgV-TNW – Bewerberbogen“).
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHZYYMP.
Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind.
Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bewerber selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend.
Mehrere Bewerber können sich grundsätzlich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bewerbergemeinschaft mit ihrem Teilnahmeantrag eine Bewerbergemeinschaftserklärung (§ 43VgV) (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche) einreichen. Wird eine Bewerbergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist.
Präqualifizierung: Sofern der Bewerber in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikel 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, werden die im amtlichen Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben vom öffentlichen Auftraggeber nur in begründeten Fällen in Zweifel gezogen (Eignungsvermutung).
Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung).
Die Bewerber/Bewerbergemeinschaft, die für die Aufforderung zur Angebotsabgabe vorgesehen sind, haben (wenn dieser bei Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht bekannt ist) auf gesondertes Anfordern durch den Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die folgenden Nachweise beizubringen:
— Nachweis Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung/Berufsqualifikation i. S. d. §§ 75, 44 VgV,
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB,
— Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 125 GWB (sofern einschlägig),
— Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung (Deckungssumme mindestens 3,0 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie von mindestens 3,0 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und echte/unechte Vermögensschäden); die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch)
Nicht besteht, ist eine Eigenerklärung ausreichend, wonach im Auftragsfall unverzüglich eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
— Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren,
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,
— Angaben zu geeigneten Referenzen (Referenzobjekte betreffend Leistungen mit vergleichbaren (Planungs-)Anforderungen).
Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen ergibt sich aus den Anforderungen der Ausschreibung. Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen gelten für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des Auftrags vorgesehen sind, nicht.
Für die Nachweise sollen die entsprechenden Muster der Ausschreibung genommen werden (vgl. „Anlage 6-VgV-TNW – Bewerberbogen“).
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHZYYMP.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Borken plant den Neubau einer Feuer- u. Rettungswache an der Raesfelder Str. in 46325 Borken.
Es wird angestrebt eine innovative, nachhaltige und zeitgemäße Feuer- und Rettungswache zu konzipieren, die sich auf dem aktuellen Stand der Technik befindet. Des Weiteren soll durch eine äußerst ansprechende Gestaltung die regionale und überregionale Bedeutung hervorgehoben werden. Neben der hauptamtlichen Feuerwehr ist die ehrenamtliche Freiwillige Feuerwehr und Jugendfeuerwehr mit einem hohen Stellenwert für die Bevölkerung zu bewerten. Somit erhält der Neubau nicht nur einen funktionellen sondern ebenfalls einen gesellschaftlichen Charakter zur Aufwertung der sozialen / gesellschaftlichen Angebote innerhalb der Stadt.
Es wird angestrebt eine innovative, nachhaltige und zeitgemäße Feuer- und Rettungswache zu konzipieren, die sich auf dem aktuellen Stand der Technik befindet. Des Weiteren soll durch eine äußerst ansprechende Gestaltung die regionale und überregionale Bedeutung hervorgehoben werden. Neben der hauptamtlichen Feuerwehr ist die ehrenamtliche Freiwillige Feuerwehr und Jugendfeuerwehr mit einem hohen Stellenwert für die Bevölkerung zu bewerten. Somit erhält der Neubau nicht nur einen funktionellen sondern ebenfalls einen gesellschaftlichen Charakter zur Aufwertung der sozialen / gesellschaftlichen Angebote innerhalb der Stadt.
Durch eine ausgereifte Planung sollen sämtliche Anforderungen, wie u. a. Funktionale Anforderungen, Gestalterische Anforderungen, Ökologische Anforderungen und die Nachhaltigkeit, einen hohen Stellenwert erhalten.
Der Kreis Borken ist an der Konzeption und an der Finanzierung der Rettungswache im Wesentlichen beteiligt. Beide Wachen werden durch die Stadt Borken betrieben. Die Anordnung der Gebäude für die Feuerwache und für die Rettungswache sind so zu planen, dass ein getrennter Betrieb grundsätzlich und nicht nur bei gegenseitiger Rücksichtnahme, störungsfrei möglich ist. Synergieeffekte sind jedoch Teil der Zielplanung und aus wirtschaftlichen Gründen beiderseits erwünscht. Das vorgegebene Raumprogramm umfasst u. a. 20 Stellplätze für die Feuerwehr und 7 Stellplätze für die Rettungswache. Das Bedarfsflächenprogramm summiert sich aus Fahrzeughallen mit Nebenräumen, Werkstätten und Lager sowie Personalräumen für Ausbildung, Aufenthalt und Verwaltung, als auch Räumen zur Energieversorgung, Haus- u. Leittechnik, als auch ehrenamtlich-freiwilliger Feuer- wie auch Jugendfeuerwehr auf 4 034,25 qm reiner Nutzfläche ohne Verkehrs- und Konstruktionsfläche. Die erdgeschossgebundenen B-Flächen lassen sich auf der zur Verfügung stehenden Grundstückgröße von ca. 11 000 qm auch planungs- u. erschließungstechnisch sicher ausweisen.
Der Kreis Borken ist an der Konzeption und an der Finanzierung der Rettungswache im Wesentlichen beteiligt. Beide Wachen werden durch die Stadt Borken betrieben. Die Anordnung der Gebäude für die Feuerwache und für die Rettungswache sind so zu planen, dass ein getrennter Betrieb grundsätzlich und nicht nur bei gegenseitiger Rücksichtnahme, störungsfrei möglich ist. Synergieeffekte sind jedoch Teil der Zielplanung und aus wirtschaftlichen Gründen beiderseits erwünscht. Das vorgegebene Raumprogramm umfasst u. a. 20 Stellplätze für die Feuerwehr und 7 Stellplätze für die Rettungswache. Das Bedarfsflächenprogramm summiert sich aus Fahrzeughallen mit Nebenräumen, Werkstätten und Lager sowie Personalräumen für Ausbildung, Aufenthalt und Verwaltung, als auch Räumen zur Energieversorgung, Haus- u. Leittechnik, als auch ehrenamtlich-freiwilliger Feuer- wie auch Jugendfeuerwehr auf 4 034,25 qm reiner Nutzfläche ohne Verkehrs- und Konstruktionsfläche. Die erdgeschossgebundenen B-Flächen lassen sich auf der zur Verfügung stehenden Grundstückgröße von ca. 11 000 qm auch planungs- u. erschließungstechnisch sicher ausweisen.
Die Stadt Borken fühlt sich verpflichtet, neben der Grundversorgung durch die hauptamtliche Feuer- und Rettungswache zur Steigerung der Freizeitaktivitäten insbesondere für Kinder und Jugendliche hier eine herausragende Einrichtung der Jugendfeuerwehr zu schaffen.
Die Stadt Borken fühlt sich verpflichtet, neben der Grundversorgung durch die hauptamtliche Feuer- und Rettungswache zur Steigerung der Freizeitaktivitäten insbesondere für Kinder und Jugendliche hier eine herausragende Einrichtung der Jugendfeuerwehr zu schaffen.
Die technischen und gestalterischen Lösungen sollten nachhaltig in der Funktion und schonend im Verbrauch von Ressourcen sein. Dieses gilt sowohl für die Errichtung und die dabei verwendeten Materialien als auch für den Betrieb. Zur Attraktivitätssicherung über den gesamten Lebenszyklus der Immobilie ist sicherzustellen, dass Nachrüstungen und Modernisierungen ohne wesentliche Betriebseinschränkungen begleitend möglich sind.
Die technischen und gestalterischen Lösungen sollten nachhaltig in der Funktion und schonend im Verbrauch von Ressourcen sein. Dieses gilt sowohl für die Errichtung und die dabei verwendeten Materialien als auch für den Betrieb. Zur Attraktivitätssicherung über den gesamten Lebenszyklus der Immobilie ist sicherzustellen, dass Nachrüstungen und Modernisierungen ohne wesentliche Betriebseinschränkungen begleitend möglich sind.
Wünschenswert sind nachhaltige und ökologische Ansätze in der Umsetzung des Neubaus der Feuer- und Rettungswache. Ein Gründach mit Photovoltaik-Anteil sowie eine Hybridbauweise mit Holz kann an dieser Stelle beispielsweise genannt werden. Es erfolgt keine Festsetzung zu ökologischen Standards in der weiteren Projektumsetzung in Bezug auf eine mögliche Zertifizierung.
Wünschenswert sind nachhaltige und ökologische Ansätze in der Umsetzung des Neubaus der Feuer- und Rettungswache. Ein Gründach mit Photovoltaik-Anteil sowie eine Hybridbauweise mit Holz kann an dieser Stelle beispielsweise genannt werden. Es erfolgt keine Festsetzung zu ökologischen Standards in der weiteren Projektumsetzung in Bezug auf eine mögliche Zertifizierung.
Die Projektumsetzung des Neubaus erfolgt auf einem freien Grundstück, es sind keine Zwischenzeiten sowie Einschränkungen während der Bauzeit für die Feuerwehr zu erwarten. Bis zur Übergabe an den Nutzer / Inbetriebnahme werden die vorhandenen Räumlichkeiten der Feuerwehr genutzt.
Die Projektumsetzung des Neubaus erfolgt auf einem freien Grundstück, es sind keine Zwischenzeiten sowie Einschränkungen während der Bauzeit für die Feuerwehr zu erwarten. Bis zur Übergabe an den Nutzer / Inbetriebnahme werden die vorhandenen Räumlichkeiten der Feuerwehr genutzt.
Dementsprechend ist der störungsfreie und uneingeschränkte Betrieb der Feuer- und Rettungswache der Stadt Borken zu jeder Zeit gegeben.
Es ist geplant, die Planungsleistungen an einen Generalplaner und die Bauausführung (einschl. Ausführungsplanung) an einen Generalunternehmer zu vergeben.
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Generalplanungsleistungen mit nachfolgenden Planungsdisziplinen:
— Objektplanung für Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI in den Leistungsphasen: Grundleistungen und besondere Leistungen der LPH 2-4 sowie besondere Leistungen in den LPH 5-6, LPH 7 (Teilleistung unter Berücksichtigung der geplanten GU-Vergabe), LPH 8 (Teilleistung unter Berücksichtigung der geplanten GU-Vergabe), Grundleistungen und besondere Leistungen der LPH 9,
— Objektplanung für Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI in den Leistungsphasen: Grundleistungen und besondere Leistungen der LPH 2-4 sowie besondere Leistungen in den LPH 5-6, LPH 7 (Teilleistung unter Berücksichtigung der geplanten GU-Vergabe), LPH 8 (Teilleistung unter Berücksichtigung der geplanten GU-Vergabe), Grundleistungen und besondere Leistungen der LPH 9,
— Objektplanung von Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI in den Leistungsphasen: Grundleistungen und besondere Leistungen der LPH 2-4 sowie besondere Leistungen in den LPH 5-6, LPH 7 (Teilleistung unter Berücksichtigung der geplanten GU-Vergabe), LPH 8 (Teilleistung unter Berücksichtigung der geplanten GU-Vergabe), Grundleistungen und besondere Leistungen der LPH 9,
— Objektplanung von Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI in den Leistungsphasen: Grundleistungen und besondere Leistungen der LPH 2-4 sowie besondere Leistungen in den LPH 5-6, LPH 7 (Teilleistung unter Berücksichtigung der geplanten GU-Vergabe), LPH 8 (Teilleistung unter Berücksichtigung der geplanten GU-Vergabe), Grundleistungen und besondere Leistungen der LPH 9,
— Objektplanung von Ingenieurbauwerken gemäß §§ 41 ff. HOAI in den Leistungsphasen: Grundleistungen und besondere Leistungen der LPH 2-4 sowie besondere Leistungen in den LPH 5-6, LPH 7 (Teilleistung unter Berücksichtigung der geplanten GU-Vergabe), LPH 8 (Teilleistung unter Berücksichtigung der geplanten GU-Vergabe), Grundleistungen und besondere Leistungen der LPH 9,
— Objektplanung von Ingenieurbauwerken gemäß §§ 41 ff. HOAI in den Leistungsphasen: Grundleistungen und besondere Leistungen der LPH 2-4 sowie besondere Leistungen in den LPH 5-6, LPH 7 (Teilleistung unter Berücksichtigung der geplanten GU-Vergabe), LPH 8 (Teilleistung unter Berücksichtigung der geplanten GU-Vergabe), Grundleistungen und besondere Leistungen der LPH 9,
— Fachplanung Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI in den Leistungsphasen: Grundleistungen und besondere Leistungen der LPH 2-4, besondere Leistungen der LPH 9,
— Fachplanung der Technischen Ausrüstung in allen Anlagengruppen 1-8 gemäß §§ 53 ff. HOAI in den Leistungsphasen: Grundleistungen und besondere Leistungen der LPH 2-4 sowie besondere Leistungen in den LPH 5-6, LPH 7 (Teilleistung unter Berücksichtigung der geplanten GU-Vergabe), LPH 8 (Teilleistung unter Berücksichtigung der geplanten GU-Vergabe), Grundleistungen und besondere Leistungen der LPH 9,
— Fachplanung der Technischen Ausrüstung in allen Anlagengruppen 1-8 gemäß §§ 53 ff. HOAI in den Leistungsphasen: Grundleistungen und besondere Leistungen der LPH 2-4 sowie besondere Leistungen in den LPH 5-6, LPH 7 (Teilleistung unter Berücksichtigung der geplanten GU-Vergabe), LPH 8 (Teilleistung unter Berücksichtigung der geplanten GU-Vergabe), Grundleistungen und besondere Leistungen der LPH 9,
— Bauphysik: Beratungsleistungen (Wärmeschutz, Schallschutz, Raumakustik) gemäß Anlage 1.2 HOAI in den Leistungsphasen 2-4, stichprobenhafte Überprüfung Bau-/Qualitätskontrolle in der LPH 8,
— Brandschutz: Beratungsleistungen gem. AHO Schriftenreihe Nr. 17 in den Leistungsphasen 2-4 sowie besondere Leistungen in den LPH 5, 8,
— Leistungen „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator“ gem. Ziff. 3.1 und 3.2 RAB 30 (Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen).
Die Beauftragung der Planungs-/Beratungsleistungen soll stufenweise erfolgen. Die Stufen teilen sich wie folgt auf:
— Stufe 2 (optional): Planungs-/Beratungsleistungen innerhalb der LPH 4-7 bzw. LPH 4 (Tragwerksplanung), bzw. LPH 4, 5 (Bauphysik), Leistungen „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator“ gem. Ziff. 3.2 RAB 30,
— Stufe 3 (optional): Planungs-/Beratungsleistungen LPH 8, 9 (Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Objektplanung von Freianlagen, Objektplanung von Ingenieurbauwerken, Fachplanung Tragwerksplanung, Fachplanung Technischen Ausrüstung), LPH 8 Bauphysik und Brandschutz.
— Stufe 3 (optional): Planungs-/Beratungsleistungen LPH 8, 9 (Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Objektplanung von Freianlagen, Objektplanung von Ingenieurbauwerken, Fachplanung Tragwerksplanung, Fachplanung Technischen Ausrüstung), LPH 8 Bauphysik und Brandschutz.
Der Auftraggeber behält sich vor, die lediglich optional beauftragten Leistungen abzurufen, wobei ein Abruf einzeln oder im Ganzen möglich ist. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der lediglich optional beauftragten Leistungsbestandteile.
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung der Planungs-/Beratungsleistungen soll stufenweise erfolgen. Die Stufen teilen sich wie folgt auf:
— Stufe 2 (optional): Planungs-/Beratungsleistungen innerhalb der LPH 4-7 bzw. LPH 4 (Tragwerksplanung), bzw. LPH 4, 5 (Bauphysik), Leistungen „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator“ gem. Ziff. 3.2 RAB 30,
— Stufe 3 (optional): Planungs-/Beratungsleistungen LPH 8, 9 (Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Objektplanung von Freianlagen, Objektplanung von Ingenieurbauwerken, Fachplanung Tragwerksplanung, Fachplanung Technischen Ausrüstung), LPH 8 Bauphysik und Brandschutz.
— Stufe 3 (optional): Planungs-/Beratungsleistungen LPH 8, 9 (Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Objektplanung von Freianlagen, Objektplanung von Ingenieurbauwerken, Fachplanung Tragwerksplanung, Fachplanung Technischen Ausrüstung), LPH 8 Bauphysik und Brandschutz.
Der Auftraggeber behält sich vor, die lediglich optional beauftragten Leistungen abzurufen, wobei ein Abruf einzeln oder im Ganzen möglich ist. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der lediglich optional beauftragten Leistungsbestandteile.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Raesfelder Straße
46325 Borken
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrages durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Teilnahmeantrag Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen.
Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrages durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Teilnahmeantrag Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen.
Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Teilnahmeantrag eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden.
Ein Bewerber kann sich (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag beizubringen:
Ein Bewerber kann sich (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag beizubringen:
— Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen
Ein Bewerber kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag z.B. beizubringen:
Ein Bewerber kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag z.B. beizubringen:
— Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe (sofern einschlägig)
Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen.
Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen.
Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften.
Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften.
Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden, die sich in der „Anlage 6 – VgV-TNW – Bewerberbogen“ befinden. Sofern vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige Deckblatt dem Teilnahmeantrag beizufügen. Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bewerber eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden, die sich in der „Anlage 6 – VgV-TNW – Bewerberbogen“ befinden. Sofern vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige Deckblatt dem Teilnahmeantrag beizufügen. Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bewerber eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
Sofern Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen.
Die vorstehenden Ausführungen gelten auch für die Ziff. III.1.2) und III.1.3). An der entsprechenden Stelle erfolgt ein Verweis.
Folgende Erklärungen/Nachweise sind zudem mit dem Teilnahmeantrag abzugeben:
— Nachweis berufliche Befähigung (Zeugnis Fachausbildung als Dipl.-Ing. TH / FH bzw. Bachelor/ Master an Universitäten oder Fachhochschulen oder eine vergleichbare Berufserfahrung),
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB,
— Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig),
— Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es gelten die allgemeinen Ausführungen zu Beginn der Ziff. III.1.1) entsprechend.
Mit dem Teilnahmeantrag sind beizubringen:
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen: mindestens 3,0 Mio. EUR pro Versicherungsfall für Personenschäden sowie mindestens 3,0 Mio. EUR pro Versicherungsfall für sonstige Schäden (Sachschäden und echte/unechte Vermögensschäden). Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV). Der Nachweis ist durch eine Eigenerklärung anzugeben. Es ist der Eigenerklärungsvordruck (Anlage 6-VgV-TNW, dort Ziff. 6.5) zu verwenden. Der AG behält sich vor, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs von den Bewerbern, die für die Angebotsaufforderung vorgesehen sind, die Eigenerklärung durch eine entsprechende Erklärung des Versicherers bestätigen zu lassen,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen: mindestens 3,0 Mio. EUR pro Versicherungsfall für Personenschäden sowie mindestens 3,0 Mio. EUR pro Versicherungsfall für sonstige Schäden (Sachschäden und echte/unechte Vermögensschäden). Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV). Der Nachweis ist durch eine Eigenerklärung anzugeben. Es ist der Eigenerklärungsvordruck (Anlage 6-VgV-TNW, dort Ziff. 6.5) zu verwenden. Der AG behält sich vor, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs von den Bewerbern, die für die Angebotsaufforderung vorgesehen sind, die Eigenerklärung durch eine entsprechende Erklärung des Versicherers bestätigen zu lassen,
— Eigenerklärung des Bewerbers über den Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)
Mindeststandards:
Ohne die Erfüllung der Mindestanforderungen/Mindeststandards wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Berufshaftpflichtversicherung:
Mindestens 3,0 Mio. EUR pro Versicherungsfall für Personenschäden sowie mindestens 3,0 Mio. EUR pro Versicherungsfall für sonstige Schäden (Sachschäden und echte/unechte Vermögensschäden). Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen.
Mindestens 3,0 Mio. EUR pro Versicherungsfall für Personenschäden sowie mindestens 3,0 Mio. EUR pro Versicherungsfall für sonstige Schäden (Sachschäden und echte/unechte Vermögensschäden). Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen.
Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre:
— mind. 2 000 000 EUR (netto) je Geschäftsjahr
Der Umsatz der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bietergemeinschaft insgesamt an.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Es gelten die allgemeinen Ausführungen zu Beginn der Ziff. III.1.1) entsprechend.
Mit dem Teilnahmeantrag sind beizubringen:
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche),
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche),
— Geeignete Referenzen des Bewerbers der letzten 3 Jahre (Referenzobjekte betreffend Leistungen mit vergleichbaren (Planungs-) Anforderungen) mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Hierzu ist zu jeder Referenzangabe das Deckblatt (Anlage 6-VgV-TNW, dort Ziff. 6.8) auszufüllen und eine Referenzbeschreibung abzugeben und beizulegen.
— Geeignete Referenzen des Bewerbers der letzten 3 Jahre (Referenzobjekte betreffend Leistungen mit vergleichbaren (Planungs-) Anforderungen) mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Hierzu ist zu jeder Referenzangabe das Deckblatt (Anlage 6-VgV-TNW, dort Ziff. 6.8) auszufüllen und eine Referenzbeschreibung abzugeben und beizulegen.
Wir weisen darauf hin, dass auch einschlägige Referenzen berücksichtigen werden, die mehr als 3 und max. 8 Jahre zurückliegen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1). Bei Bewerbergemeinschaften ist die jeweilige Referenz dem jeweiligen Mitglied zuzuordnen. Mindestanforderungen betreffend Referenzen gelten für die Bewerbergemeinschaft als solche.
Wir weisen darauf hin, dass auch einschlägige Referenzen berücksichtigen werden, die mehr als 3 und max. 8 Jahre zurückliegen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1). Bei Bewerbergemeinschaften ist die jeweilige Referenz dem jeweiligen Mitglied zuzuordnen. Mindestanforderungen betreffend Referenzen gelten für die Bewerbergemeinschaft als solche.
— Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung) (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche).
Mindeststandards:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft:
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen:
— Mindestens 6 techn. Fachkräfte oder techn. Stellen.
Angaben zu Referenzen von Leistungen mit vergleichbaren Anforderungen:
— Generalplanerleistungen.
—— mind. 1 Referenz mit vergleichbaren (Planungs-)Anforderungen wie folgt:
— mind. LPH 2-8 erbracht; Fertigstellung LPH 8 in den letzten 8 Jahren,
— Neubau oder Erweiterungsmaßnahme,
— mind. folgende Leistungsbilder der Planung: Objektplanung Gebäude und Innenräume, Fachplanung Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung,
— mind. durchschnittliche Planungsanforderungen HZ II.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Berufsqualifikation i. S. d §§ 75 Abs. 1 und 2, 44 VgV
? Nachweis berufliche Befähigung ist einzureichen (Zeugnis Fachausbildung als Dipl.-Ing. TH / FH bzw. Bachelor/ Master an Universitäten oder Fachhochschulen oder eine vergleichbare Berufserfahrung). Eine Kopie ist ausreichend.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen Tariftreue und Mindestentlohnung (vgl. „Anlage 13-VgV-ANG – BVB Tariftreue und Mindestentlohnung“).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber die Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll (6 aufzufordernde Bewerber), so erfolgt die Auswahl der aufzufordernden Bewerber anhand der nachfolgenden Auswahlkriterien und Wichtungsfaktoren.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber die Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll (6 aufzufordernde Bewerber), so erfolgt die Auswahl der aufzufordernden Bewerber anhand der nachfolgenden Auswahlkriterien und Wichtungsfaktoren.
Die Auswahlkriterien (und Unterkriterien) mit ihren Wertungsgewichten sind:
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (Gewichtung 10),
— Angaben zu geeigneten Referenzen (Referenzobjekte, deren (Planungs-)Anforderungen mit denen der zu vergebenden (Planungs-)Leistung vergleichbar sind) (Gewichtung 90), davon:
— Generalplanerleistungen (Gewichtung 33),
— Objektplanung Gebäude und Innenräume (Gewichtung 28),
— Fachplanung Technische Ausrüstung „Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen“ (Anlagengruppe 7)
(Gewichtung 8)
Wir weisen darauf hin, dass auch einschlägige Referenzen berücksichtigen werden, die mehr als 3 und max.7 Jahre zurückliegen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1).
Die Auswertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand der o.g. Auswahlkriterien im Rahmen einer Bewertungsmatrix. Für jedes Auswahlkriterium wird im Rahmen der Bewertungsmatrix (siehe Anlagen „4-VgV-TNW-Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb“) je nach Erfüllung der in der Bewertungsmatrix festgelegten Maßgaben eine Bepunktung vorgenommen. Weitere Informationen, insbesondere zur Gewichtung der einzelnen Kriterien im Rahmen der Matrix sind der Anlage „3-VgV-TNW-Informationsunterlage“ zu entnehmen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand der o.g. Auswahlkriterien im Rahmen einer Bewertungsmatrix. Für jedes Auswahlkriterium wird im Rahmen der Bewertungsmatrix (siehe Anlagen „4-VgV-TNW-Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb“) je nach Erfüllung der in der Bewertungsmatrix festgelegten Maßgaben eine Bepunktung vorgenommen. Weitere Informationen, insbesondere zur Gewichtung der einzelnen Kriterien im Rahmen der Matrix sind der Anlage „3-VgV-TNW-Informationsunterlage“ zu entnehmen.
Eine weitere Konkretisierung erfolgt in den Vergabeunterlagen.
Mindestanforderungen als Voraussetzung für die Wertung der Teilnahmeanträge:
Die Mindestanforderungen ergeben sich aus den Ziff. III.1) ff. der Bekanntmachung und inhaltlich identisch aus den Vergabeunterlagen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-02-16 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind.
Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bewerber selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend.
Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bewerber selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend.
Mehrere Bewerber können sich grundsätzlich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bewerbergemeinschaft mit ihrem Teilnahmeantrag eine Bewerbergemeinschaftserklärung (§ 43VgV) (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche) einreichen. Wird eine Bewerbergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist.
Mehrere Bewerber können sich grundsätzlich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bewerbergemeinschaft mit ihrem Teilnahmeantrag eine Bewerbergemeinschaftserklärung (§ 43VgV) (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche) einreichen. Wird eine Bewerbergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist.
Präqualifizierung: Sofern der Bewerber in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikel 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, werden die im amtlichen Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben vom öffentlichen Auftraggeber nur in begründeten Fällen in Zweifel gezogen (Eignungsvermutung).
Präqualifizierung: Sofern der Bewerber in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikel 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, werden die im amtlichen Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben vom öffentlichen Auftraggeber nur in begründeten Fällen in Zweifel gezogen (Eignungsvermutung).
Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung).
Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung).
Die Bewerber/Bewerbergemeinschaft, die für die Aufforderung zur Angebotsabgabe vorgesehen sind, haben (wenn dieser bei Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht bekannt ist) auf gesondertes Anfordern durch den Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die folgenden Nachweise beizubringen:
Die Bewerber/Bewerbergemeinschaft, die für die Aufforderung zur Angebotsabgabe vorgesehen sind, haben (wenn dieser bei Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht bekannt ist) auf gesondertes Anfordern durch den Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die folgenden Nachweise beizubringen:
— Nachweis Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung/Berufsqualifikation i. S. d. §§ 75, 44 VgV,
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB,
— Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 125 GWB (sofern einschlägig),
— Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung (Deckungssumme mindestens 3,0 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie von mindestens 3,0 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und echte/unechte Vermögensschäden); die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch)
— Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung (Deckungssumme mindestens 3,0 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie von mindestens 3,0 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und echte/unechte Vermögensschäden); die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch)
Nicht besteht, ist eine Eigenerklärung ausreichend, wonach im Auftragsfall unverzüglich eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
— Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren,
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,
— Angaben zu geeigneten Referenzen (Referenzobjekte betreffend Leistungen mit vergleichbaren (Planungs-)Anforderungen).
Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen ergibt sich aus den Anforderungen der Ausschreibung. Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen gelten für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des Auftrags vorgesehen sind, nicht.
Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen ergibt sich aus den Anforderungen der Ausschreibung. Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen gelten für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des Auftrags vorgesehen sind, nicht.
Für die Nachweise sollen die entsprechenden Muster der Ausschreibung genommen werden (vgl. „Anlage 6-VgV-TNW – Bewerberbogen“).
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 249-621174 (2020-12-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-03-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Borken plant den Neubau einer Feuer- u. Rettungswache an der
Raesfelder Str. in 46325 Borken.
Es wird angestrebt eine innovative, nachhaltige und zeitgemäße Feuer- und
Rettungswache zu konzipieren, die sich auf dem aktuellen Stand der Technik
befindet. Des Weiteren soll durch eine äußerst ansprechende Gestaltung die
regionale und überregionale Bedeutung hervorgehoben werden. Neben der
hauptamtlichen Feuerwehr ist die ehrenamtliche Freiwillige Feuerwehr und
Jugendfeuerwehr mit einem hohen Stellenwert für die Bevölkerung zu bewerten.
Somit erhält der Neubau nicht nur einen funktionellen sondern ebenfalls einen
gesellschaftlichen Charakter zur Aufwertung der sozialen / gesellschaftlichen
Angebote innerhalb der Stadt.
Durch eine ausgereifte Planung sollen sämtliche Anforderungen, wie u. a.
Funktionale Anforderungen, Gestalterische Anforderungen, Ökologische
Anforderungen und die Nachhaltigkeit, einen hohen Stellenwert erhalten.
Der Kreis Borken ist an der Konzeption und an der Finanzierung der
Rettungswache im Wesentlichen beteiligt. Beide Wachen werden durch die Stadt
Borken betrieben. Die Anordnung der Gebäude für die Feuerwache und für die
Rettungswache sind so zu planen, dass ein getrennter Betrieb grundsätzlich
und nicht nur bei gegenseitiger Rücksichtnahme, störungsfrei möglich ist.
Synergieeffekte sind jedoch Teil der Zielplanung und aus wirtschaftlichen Gründen
beiderseits erwünscht. Das vorgegebene Raumprogramm umfasst u.a. 20
Stellplätze für die Feuerwehr und 7 Stellplätze für die Rettungswache. Das
Bedarfsflächenprogramm summiert sich aus Fahrzeughallen mit Nebenräumen,
Werkstätten und Lager sowie Personalräumen für Ausbildung, Aufenthalt und
Verwaltung, als auch Räumen zur Energieversorgung, Haus- u. Leittechnik, als
auch ehrenamtlich-freiwilliger Feuer- wie auch Jugendfeuerwehr auf 4.034,25
qm reiner Nutzfläche ohne Verkehrs- und Konstruktionsfläche. Die erdgeschoss-
gebundenen B-Flächen lassen sich auf der zur Verfügung stehenden
Grundstückgröße von ca. 11.000 qm auch planungs- u. erschließungstechnisch
sicher ausweisen.
Die Stadt Borken fühlt sich verpflichtet, neben der Grundversorgung durch die
hauptamtliche Feuer- und Rettungswache zur Steigerung der Freizeitaktivitäten
insbesondere für Kinder und Jugendliche hier eine herausragende Einrichtung der
Jugendfeuerwehr zu schaffen.
Die technischen und gestalterischen Lösungen sollten nachhaltig in der Funktion
und schonend im Verbrauch von Ressourcen sein. Dieses gilt sowohl für die
Errichtung und die dabei verwendeten Materialien als auch für den Betrieb.
Zur Attraktivitätssicherung über den gesamten Lebenszyklus der Immobilie ist
sicherzustellen, dass Nachrüstungen und Modernisierungen ohne wesentliche
Betriebseinschränkungen begleitend möglich sind.
Wünschenswert sind nachhaltige und ökologische Ansätze in der Umsetzung des
Neubaus der Feuer- und Rettungswache. Ein Gründach mit Photovoltaik-Anteil
sowie eine Hybridbauweise mit Holz kann an dieser Stelle beispielsweise genannt
werden. Es erfolgt keine Festsetzung zu ökologischen Standards in der weiteren
Projektumsetzung in Bezug auf eine mögliche Zertifizierung.
Die Projektumsetzung des Neubaus erfolgt auf einem freien Grundstück, es
sind keine Zwischenzeiten sowie Einschränkungen während der Bauzeit für die
Feuerwehr zu erwarten. Bis zur Übergabe an den Nutzer / Inbetriebnahme werden
die vorhandenen Räumlichkeiten der Feuerwehr genutzt.
Dementsprechend ist der störungsfreie und uneingeschränkte Betrieb der Feuerund
Rettungswache der Stadt Borken zu jeder Zeit gegeben.
Es ist geplant, die Planungsleistungen an einen Generalplaner und die
Bauausführung (einschl. Ausführungsplanung) an einen Generalunternehmer zu
vergeben.
Anforderungen und die Nachhaltigkeit, einen hohen Stellenwert erhalten.
Der Kreis Borken ist an der Konzeption und an der Finanzierung der
Rettungswache im Wesentlichen beteiligt. Beide Wachen werden durch die Stadt
Borken betrieben. Die Anordnung der Gebäude für die Feuerwache und für die
Rettungswache sind so zu planen, dass ein getrennter Betrieb grundsätzlich
und nicht nur bei gegenseitiger Rücksichtnahme, störungsfrei möglich ist.
Synergieeffekte sind jedoch Teil der Zielplanung und aus wirtschaftlichen Gründen
beiderseits erwünscht. Das vorgegebene Raumprogramm umfasst u.a. 20
Stellplätze für die Feuerwehr und 7 Stellplätze für die Rettungswache. Das
Bedarfsflächenprogramm summiert sich aus Fahrzeughallen mit Nebenräumen,
Werkstätten und Lager sowie Personalräumen für Ausbildung, Aufenthalt und
Verwaltung, als auch Räumen zur Energieversorgung, Haus- u. Leittechnik, als
auch ehrenamtlich-freiwilliger Feuer- wie auch Jugendfeuerwehr auf 4.034,25
qm reiner Nutzfläche ohne Verkehrs- und Konstruktionsfläche. Die erdgeschoss-
gebundenen B-Flächen lassen sich auf der zur Verfügung stehenden
Grundstückgröße von ca. 11.000 qm auch planungs- u. erschließungstechnisch
sicher ausweisen.
Die Stadt Borken fühlt sich verpflichtet, neben der Grundversorgung durch die
hauptamtliche Feuer- und Rettungswache zur Steigerung der Freizeitaktivitäten
insbesondere für Kinder und Jugendliche hier eine herausragende Einrichtung der
Jugendfeuerwehr zu schaffen.
Die technischen und gestalterischen Lösungen sollten nachhaltig in der Funktion
und schonend im Verbrauch von Ressourcen sein. Dieses gilt sowohl für die
Errichtung und die dabei verwendeten Materialien als auch für den Betrieb.
Zur Attraktivitätssicherung über den gesamten Lebenszyklus der Immobilie ist
sicherzustellen, dass Nachrüstungen und Modernisierungen ohne wesentliche
Betriebseinschränkungen begleitend möglich sind.
Wünschenswert sind nachhaltige und ökologische Ansätze in der Umsetzung des
Neubaus der Feuer- und Rettungswache. Ein Gründach mit Photovoltaik-Anteil
sowie eine Hybridbauweise mit Holz kann an dieser Stelle beispielsweise genannt
werden. Es erfolgt keine Festsetzung zu ökologischen Standards in der weiteren
Projektumsetzung in Bezug auf eine mögliche Zertifizierung.
Die Projektumsetzung des Neubaus erfolgt auf einem freien Grundstück, es
sind keine Zwischenzeiten sowie Einschränkungen während der Bauzeit für die
Feuerwehr zu erwarten. Bis zur Übergabe an den Nutzer / Inbetriebnahme werden
die vorhandenen Räumlichkeiten der Feuerwehr genutzt.
Dementsprechend ist der störungsfreie und uneingeschränkte Betrieb der Feuerund
Rettungswache der Stadt Borken zu jeder Zeit gegeben.
Es ist geplant, die Planungsleistungen an einen Generalplaner und die
Bauausführung (einschl. Ausführungsplanung) an einen Generalunternehmer zu
vergeben.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Kontakt
Internetadresse: http://www.borken.de🌏
Fax: +49 2861-93962920 📠