SÜC Bus und Aquaria GmbH – Beschaffung von 2 Niederflur Standard-Linienbusse

SÜC Bus und Aquaria GmbH

2 Niederflur Standard-Linienbusse.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-08-10 Auftragsbekanntmachung
2020-12-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-08-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Busse für den öffentlichen Verkehr
Referenznummer: 1020-0452-2020/001127
Kurze Beschreibung: 2 Niederflur Standard-Linienbusse.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Busse für den öffentlichen Verkehr 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Niederflurbusse 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Coburg, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: SÜC Bus und Aquaria GmbH
Postanschrift: Bamberger Straße 2-6
Postleitzahl: 96450
Postort: Coburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.coburg.de/Vergabeseite 🌏
E-Mail: beschaffungsstelle@coburg.de 📧
URL der Dokumente: https://tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-173d748cfba-439fc322de845aab 🌏
URL der Teilnahme: http://www.tender24.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-10 📅
Einreichungsfrist: 2020-09-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 157-381356
ABl. S-Ausgabe: 157
Zusätzliche Informationen
Die Zentrale Beschaffungsstelle der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden Bedarfsträgers: SÜC Bus und Aquaria GmbH, Bamberger Straße 2-6, 96450 Coburg. Erreicht ein Bieter nicht mindestens 50 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist. Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Lieferung von 2 Niederflur-Standard-Linienbussen, dieselbetrieben.
Dauer: 1 Tage
Zusätzliche Informationen:
Die Zentrale Beschaffungsstelle der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden Bedarfsträgers:
SÜC Bus und Aquaria GmbH, Bamberger Straße 2-6, 96450 Coburg.
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 50 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist.
Mehr anzeigen
Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
SÜC Bus und Aquaria GmbH
Bamberger Straße 2-6
96450 Coburg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist vorerst mit dem Angebot durch Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124EU (Eigenerklärungen zur Eignung – EU) nachzuweisen.
Über dem Formblatt 124EU hinaus geforderte Nachweise sind vorerst durch Eigenerklärungen nachzuweisen.
Ergibt die Wertung der Angebote, dass das Angebot in die engere Wahl gelangen soll, sind die im Formblatt 124EU jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen und die Nachweise/Bescheinigungen für die über Formblatt 124EU hinaus geforderten Eignungsnachweise auf Anforderung der Zentralen Beschaffungsstelle vorzulegen. Die Beschaffungsstelle setzt zur Vorlage eine den Vorschriften entsprechende und angemessene Frist. Die Unterlagen sind innerhalb der vom Auftraggeber genannten Frist vorzulegen.
Mehr anzeigen
Schließen sich mehrere Wirtschaftsteilnehmer zu einer Bietergemeinschaft zusammen, ist die Eignung vorerst durch Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124EU für jedes Mitglied der Gemeinschaft nachzuweisen.
Über dem Formblatt 124EU hinaus geforderte Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorerst durch Eigenerklärungen nachzuweisen.
Schließen sich mehrere Wirtschaftsteilnehmer zu einer Bietergemeinschaft zusammen und ergibt die Wertung der Angebote, dass das Angebot in die engere Wahl gelangen soll, sind die im Formblatt 124EU jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen und die Nachweise/Bescheinigungen für die über Formblatt 124EU hinaus geforderten Eignungsnachweise auf Anforderung der Zentralen Beschaffungsstelle vorzulegen. Die Beschaffungsstelle setzt zur Vorlage eine den Vorschriften entsprechende und angemessene Frist. Die Unterlagen sind innerhalb der vom Auftraggeber genannten Frist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Mehr anzeigen
Beruft sich der Bieter zur Erlangung der Eignung auf die Fähigkeiten/Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), so sind die Teile der Leistungen, auf die sich der Bieter Fähigkeiten/Kapazitäten anderer Unternehmen beruft, in das Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge/Eignungsleihe) einzutragen.
Mehr anzeigen
Eine Eignungsleihe hinsichtlich der beruflichen Befähigung oder beruflichen Erfahrung ist nur dann möglich, wenn die hierfür benannten Unternehmen die Arbeiten auch ausführen, für die die Eignungsleihe geltend gemacht wird.
Beruft sich der Bieter zur Erlangung der Eignung (Eignungsleihe) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen und ergibt die Wertung der Angebote, dass das Angebot in die engere Wahl gelangen soll, sind die Unternehmen – auf deren Eignung zur Erbringung der im Formblatt Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen der Bieter zurückgreift – auf Verlangen der Beschaffungsstelle zu benennen.
Mehr anzeigen
Mit Aufforderung zur Benennung weist der Bieter nach, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen. Dieser Nachweis ist mit dem Formblatt 236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) zu führen.
Nimmt der Bieter zum Nachweis seiner Eignung die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen in Anspruch, so muss der Eignungsleihengeber im vorgenannten Formblatt 236 bestätigen, dass der Eignungleihengeber gemeinsam mit dem Eignungsleihennehmer für die Auftragsausführung haftet.
Mehr anzeigen
Vor Zuschlagserteilung sind die im Formblatt 124EU jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen und die Nachweise/Bescheinigungen für die über Formblatt 124EU hinaus geforderten Eignungsnachweise auf Anforderung der Zentralen Beschaffungsstelle vorzulegen.
Mehr anzeigen
Die Beschaffungsstelle setzt zur Vorlage eine den Vorschriften entsprechende und angemessene Frist. Die Unterlagen sind innerhalb der vom Auftraggeber genannten Frist sowohl für den Eignungsleihennehmer, als auch für jeden Eignungleihengeber vorzulegen.
Mehr anzeigen
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten anderer Unternehmen
(Nachunternehmer), so sind die Teile der Eignung/Leistungen in das Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge/Eignungsleihe) einzutragen. Die Eignung jedes anderen Unternehmens ist vorerst durch Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124EU nachzuweisen. Über dem Formblatt 124EU hinaus geforderte Nachweise sind vorerst für jedes andere Unternehmen durch Eigenerklärungen nachzuweisen.
(Nachunternehmer) und ergibt die Wertung der Angebote, dass das Angebot in die engere Wahl gelangen soll, sind die Unternehmen – auf deren Kapazitäten der im Formblatt Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen der Bieter zurückgreift – auf Verlangen der Beschaffungsstelle zu benennen.
Die Beschaffungsstelle setzt zur Vorlage eine den Vorschriften entsprechende und angemessene Frist. Die Unterlagen sind innerhalb der vom Auftraggeber genannten Frist sowohl für den Bieter als auch alle anderen Unternehmen (Nachunternehmer) vorzulegen.
Mehr anzeigen
Das Formblatt 124EU liegt den Unterlagen bei oder kann auf u. s. Internetseite heruntergeladen werden:
Es kann auch die in Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU vorgegebene, die sog. Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), genutzt werden.
Wird die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) genutzt, so zählen o. g. Anforderungen/Vorgaben sinngemäß.
Der Nachweis der Eignung kann mit der Eintragung in eine allgemein zugängliche Präqualifikationsliste erfolgen. Die geforderten Angaben/Mindestanforderungen müssen dort enthalten sein.
Sollten bestimmte geforderte Nachweise nicht in der Präqualifikationsliste vorhanden sein, hat der Bieter das Vorliegen der geforderten Eignung des betroffenen Nachweises vorerst durch Eigenerklärung nachzuweisen.
Ergibt die Wertung der Angebote, dass das Angebot in die engere Wahl gelangen soll, sind die in der Präqualifikationsliste nicht vorliegenden Bestätigungen/Nachweise zu den vorher vorgelegten Eigenerklärungen auf Anforderung der Zentralen Beschaffungsstelle vorzulegen. Die Beschaffungsstelle setzt zur Vorlage eine den Vorschriften entsprechende und angemessene Frist. Die Unterlagen sind innerhalb der vom Auftraggeber genannten Frist vorzulegen.
Mehr anzeigen
Die o. g. Regelungen zum Umgang mit präqualifizierten Bietern zählen für im Rahmen einer Eignungsleihe oder als Unterauftragnehmer benannten Bietern sinngemäß.
Sollte der Bieter oder eines der weiteren Unternehmen, auf dessen Fähigkeiten/Kapazitäten sich der Bieter beruft, in einer Präqualifikationsliste eingetragen sein (und werden diese bereits genannt), bitte die Liste und die Präqualifikationsnummer/-n entsprechend in den dafür vorgesehenen Feldern im Fragebogen oder im Angebotsschreiben (Formblatt 213) eintragen.
Mehr anzeigen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Grundsätzliche Regelungen zur Vorlage der geforderten Nachweise der Eignung siehe III.1.1.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Grundsätzliche Regelungen zur Vorlage der geforderten Nachweise der Eignung siehe III.1.1.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-11-23 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-09-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Einhaltung der technischen Vorgaben
Qualitätskriterium (Gewichtung): 22,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Betriebskostenrechnung über den Gesamtlebenszyklus nach EU- Richtlinie 2009/33/EG in Verbindung mit UITP Empfehlung zu Green Public Procurement
Qualitätskriterium (Gewichtung): 18,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Design und Funktion (z. B. Bedienbarkeit, Ergonomie und Fahrverhalten)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konformität und Kompatibilität mit dem bestehenden Fuhrpark
Qualitätskriterium (Gewichtung): 12,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kundendienstsystem, schnelle Hilfe vor Ort, räumliche Nähe einer Vertragswerkstatt, Schulungsprogramm für Kunden
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ersatzteilwesen, Ersatzteilpreise und -versorgung sowie deren längerfristige Sicherstellung für mindestens 15 Jahre
Preis (Gewichtung): 23,00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.coburg.de/Vergabeseite 🌏
Dokumente URL: https://tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-173d748cfba-439fc322de845aab 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Coburg – Personal- und Organisationsamt – Zentrale Beschaffungsstelle
Postanschrift: Steingasse 18
Telefon: +49 9561-893150 📞
Fax: +49 9561-8963159 📠
Land: Coburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
URL der Teilnahme: www.tender24.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Wir bitten um Beachtung:
Es werden „nur“ elektronische Angebote zugelassen!
Die in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen genannte Adresse (Postanschrift) ist „ausschließlich“ für die Zusendung von Angebotsteilen gedacht, die nicht den elektronischen Angebotsunterlagen beigefügt werden können (z. B. Muster, Proben, Modelle). Diese auf dem Postweg zugesandten Angebotsteile „müssen“ der Vergabestelle bis zur Angebotseröffnung vorliegen.
Mehr anzeigen
Termin bis zu bem Bieterfragen als rechtzeitig gestellt gelten: 30.8.2020

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981 / 53-1277 📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Fax: +49 981 / 53-1837 📠
Internetadresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Mehr anzeigen
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 157-381356 (2020-08-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Postanschrift: Bamberger Str. 2-6
Kontakt
Telefon: +49 9561-893155 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-12-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 244-604000
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 157-381356
ABl. S-Ausgabe: 244
Zusätzliche Informationen
Die Zentrale Beschaffungsstelle der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden Bedarfsträgers: SÜC Bus und Aquaria GmbH Bamberger Straße 2-6 96450 Coburg Erreicht ein Bieter nicht mindestens 50 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist. Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
SÜC Bus und Aquaria GmbH
Bamberger Straße 2-6
96450 Coburg
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Coburg

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Betriebskostenrechnung über den Gesamtlebenszyklus nach EU-Richtlinie 2009/33/EG in Verbindung mit UITP Empfehlung zu Green Public Procurement

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-16 📅
Name: Solaris Deutschland GmbH
Postanschrift: Alexander-Meißner Straße 36
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12526
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Städtischer Eigenbetrieb
Kontakt
Kontaktperson: Herr Gerald Hellmuth

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken — Vergabekammer Nordbayern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Quelle: OJS 2020/S 244-604000 (2020-12-10)