Der Landkreis Ebersberg beabsichtigt die Vergabe der Fachplanungsleistung Tragwerksplanung entspr. §§ 51 ff. HOAI, LP 1 - 6, für die Süderweiterung am Sonderpädagogischen Förderzentrum in Grafing. Bestandteile der Maßnahme sind: — Abriss des vorhandenen Anbaus im Süden (UG und EG); — Erstellung Erweiterungsbau (UG, EG, 1.-3.OG) im Süden; — Umbaumaßnahmen im Bestand und im ehemaligen Hausmeisterhaus Mit der Planung soll Anfang November 2020 begonnen werden; Die Ausführung soll im August 2024 abgeschlossen werden. Der grobe Gesamtkostenrahmen inkl. Planerhonorare liegt bei ca. 8 100 000 EUR brutto. Der Auftrag wird stufenweise vergeben ( siehe II.2.4) ). Die Maßnahme ist bei laufendem Schulbetrieb umzusetzen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-09-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen im Bauwesen
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Ebersberg beabsichtigt die Vergabe der Fachplanungsleistung Tragwerksplanung entspr. §§ 51 ff. HOAI, LP 1 - 6, für die Süderweiterung am Sonderpädagogischen Förderzentrum in Grafing.
Bestandteile der Maßnahme sind:
— Abriss des vorhandenen Anbaus im Süden (UG und EG);
— Erstellung Erweiterungsbau (UG, EG, 1.-3.OG) im Süden;
— Umbaumaßnahmen im Bestand und im ehemaligen Hausmeisterhaus
Mit der Planung soll Anfang November 2020 begonnen werden;
Die Ausführung soll im August 2024 abgeschlossen werden.
Der grobe Gesamtkostenrahmen inkl. Planerhonorare liegt bei ca. 8 100 000 EUR brutto.
Der Auftrag wird stufenweise vergeben ( siehe II.2.4) ).
Die Maßnahme ist bei laufendem Schulbetrieb umzusetzen.
Der Landkreis Ebersberg beabsichtigt die Vergabe der Fachplanungsleistung Tragwerksplanung entspr. §§ 51 ff. HOAI, LP 1 - 6, für die Süderweiterung am Sonderpädagogischen Förderzentrum in Grafing.
Bestandteile der Maßnahme sind:
— Abriss des vorhandenen Anbaus im Süden (UG und EG);
— Erstellung Erweiterungsbau (UG, EG, 1.-3.OG) im Süden;
— Umbaumaßnahmen im Bestand und im ehemaligen Hausmeisterhaus
Mit der Planung soll Anfang November 2020 begonnen werden;
Die Ausführung soll im August 2024 abgeschlossen werden.
Der grobe Gesamtkostenrahmen inkl. Planerhonorare liegt bei ca. 8 100 000 EUR brutto.
Der Auftrag wird stufenweise vergeben ( siehe II.2.4) ).
Die Maßnahme ist bei laufendem Schulbetrieb umzusetzen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planungsleistungen im Bauwesen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Ebersberg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Ebersberg
Postanschrift: Eichthalstraße 5
Postleitzahl: 85560
Postort: Ebersberg
Kontakt
Internetadresse: http://lra-ebe.de🌏
E-Mail: gra-sfz@kmp-projektsteuerung.de📧
Telefon: +49 89/997508-96📞
Fax: +49 89/997508-98 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E35118663🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-09-17 📅
Einreichungsfrist: 2020-10-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-22 📅
Datum des Beginns: 2020-12-08 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 184-444414
ABl. S-Ausgabe: 184
Zusätzliche Informationen
Ausführliche Auftragsbeschreibung und Zugang zu den kostenfreien Teilnahmeunterlagen unter: https://www.subreport.de/E35118663 Die ebenfalls kostenfreie Registrierung im geschützten Login-Bereich des Vergabeportals empfiehlt sich, da darüber etwaige Änderungen mitgeteilt werden.
Ausführliche Auftragsbeschreibung und Zugang zu den kostenfreien Teilnahmeunterlagen unter: https://www.subreport.de/E35118663 Die ebenfalls kostenfreie Registrierung im geschützten Login-Bereich des Vergabeportals empfiehlt sich, da darüber etwaige Änderungen mitgeteilt werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Ebersberg beabsichtigt die Vergabe der Fachplanungsleistung Tragwerksplanung entspr. §§ 51 ff. HOAI, LP 1 - 6, für die Süderweiterung am Sonderpädagogischen Förderzentrum in Grafing.
Bestandteile der Maßnahme sind:
— Abriss des vorhandenen Anbaus im Süden (UG und EG);
— Erstellung Erweiterungsbau (UG, EG, 1.-3.OG) im Süden;
— Umbaumaßnahmen im Bestand und im ehemaligen Hausmeisterhaus
Mit der Planung soll Anfang November 2020 begonnen werden;
Die Ausführung soll im August 2024 abgeschlossen werden.
Der grobe Gesamtkostenrahmen inkl. Planerhonorare liegt bei ca. 8 100 000 EUR brutto.
Der Auftrag wird stufenweise vergeben ( siehe II.2.4) ).
Die Maßnahme ist bei laufendem Schulbetrieb umzusetzen.
Es werden Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung entspr. §§ 51 ff. HOAI und zwar mit den Grundleistungen (LP 1-6) gem. Anlage 14 zur HOAI und optional die besonderen Leistungen:
— Ingenieurtechnische Kontrolle;
— Nachweis zum konstruktiven Brandschutz;
— Abbruchplanung und Planung Bauzustände
ausgeschrieben.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise in folgenden Stufen:
— Stufe 1: LP 1 und LP 2;
— Stufe 2: LP 3 und LP 4;
— Stufe 3: LP 5 und LP 6.
Ein Anspruch auf Beauftragung der jeweils weiteren Stufe besteht nicht. Eine Beauftragung mit der jeweilsweiteren Stufe steht dem Auftraggeber frei. Die Übertragung erfolgt schriftlich. Aus der stufenweisen Beauftragung und einer möglichen bauabschnittsweisen Durchführung kann der Bewerber keine Erhöhungseines Honorars ableiten.
Ein Anspruch auf Beauftragung der jeweils weiteren Stufe besteht nicht. Eine Beauftragung mit der jeweilsweiteren Stufe steht dem Auftraggeber frei. Die Übertragung erfolgt schriftlich. Aus der stufenweisen Beauftragung und einer möglichen bauabschnittsweisen Durchführung kann der Bewerber keine Erhöhungseines Honorars ableiten.
Die besonderen Leistungen sind als Optionen ausgestaltet, die der Auftraggeber abrufen kann, zu deren Abruf er aber nicht verpflichtet ist.
Der Vertrag wird sich am Vertragsmuster Certiform/ Boorberg orientieren.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 220 000 EUR 💰
Beschreibung der Optionen:
— stufenweise Beauftragung, siehe bereits II.2.4);
— Besondere Leistungen als Option:
—— Ingenieurtechnische Kontrolle;
—— Nachweis zum konstruktiven Brandschutz;
—— Abbruchplanung und Planung der Bauzustände.
Zusätzliche Informationen:
Ausführliche Auftragsbeschreibung und Zugang zu den kostenfreien Teilnahmeunterlagen unter: https://www.subreport.de/E35118663 Die ebenfalls kostenfreie Registrierung im geschützten Login-Bereich des Vergabeportals empfiehlt sich, da darüber etwaige Änderungen mitgeteilt werden.
Ausführliche Auftragsbeschreibung und Zugang zu den kostenfreien Teilnahmeunterlagen unter: https://www.subreport.de/E35118663 Die ebenfalls kostenfreie Registrierung im geschützten Login-Bereich des Vergabeportals empfiehlt sich, da darüber etwaige Änderungen mitgeteilt werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 85567 Grafing
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bei juristischen Personen: Nachweis der Eintragung im Handelsregister (nicht älter als 3 Monate nach dieser Bekanntmachung), bei Kommanditgesellschaften sind die HR-Auszüge sowohl der Kommanditgesellschaftals auch der persönlich haftenden Gesellschafterin einzureichen. Bei Partnerschaftsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung: Nachweis der Eintragung ins Partnerschaftsregister nach PartG (nicht älter als 3 Monate nach dieser Bekanntmachung). Erklärungen nach GWB zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Bei juristischen Personen: Nachweis der Eintragung im Handelsregister (nicht älter als 3 Monate nach dieser Bekanntmachung), bei Kommanditgesellschaften sind die HR-Auszüge sowohl der Kommanditgesellschaftals auch der persönlich haftenden Gesellschafterin einzureichen. Bei Partnerschaftsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung: Nachweis der Eintragung ins Partnerschaftsregister nach PartG (nicht älter als 3 Monate nach dieser Bekanntmachung). Erklärungen nach GWB zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Ingenieure im Sinne von § 75 Abs. 2 VGV, in Verbindung mit Art. 61 BayBO.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einzelbewerber allein oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), ggf. mit Subunternehmern, gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Nachweis einer bestehenden/ im Auftragsfalle vorbehaltlos gewährten Haftpflichtversicherung über 3 000 000 EUR für Personenschäden und 3 000 000 EUR für sonstige Schäden ist zu erbringen.
Einzelbewerber allein oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), ggf. mit Subunternehmern, gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Nachweis einer bestehenden/ im Auftragsfalle vorbehaltlos gewährten Haftpflichtversicherung über 3 000 000 EUR für Personenschäden und 3 000 000 EUR für sonstige Schäden ist zu erbringen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Verringerung unter Einhaltung der Prinzipien eines transparenten Wettbewerbs gem. § 51 VgV.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-10-28 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-31 📅
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) ... § 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 184-444414 (2020-09-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Ebersberg beabsichtigt die Vergabe der Fachplanungsleistung Tragwerksplanung entspr. §§ 51 ff. HOAI, LP 1 - 6, für die Süderweiterung am Sonderpädagogischen Förderzentrum in Grafing.
Bestandteile der Maßnahme sind:
— Abriss des vorhandenen Anbaus im Süden (UG und EG),
— Erstellung Erweiterungsbau (UG, EG, 1.-3.OG) im Süden,
— Umbaumaßnahmen im Bestand und im ehemaligen Hausmeisterhaus.
Mit der Planung soll Anfang November 2020 begonnen werden;
Die Ausführung soll im August 2024 abgeschlossen werden.
Der grobe Gesamtkostenrahmen inkl. Planerhonorare liegt bei ca. 8 100 000 EUR brutto.
Der Auftrag wird stufenweise vergeben (siehe II.2.4)).
Die Maßnahme ist bei laufendem Schulbetrieb umzusetzen.
Der Landkreis Ebersberg beabsichtigt die Vergabe der Fachplanungsleistung Tragwerksplanung entspr. §§ 51 ff. HOAI, LP 1 - 6, für die Süderweiterung am Sonderpädagogischen Förderzentrum in Grafing.
Bestandteile der Maßnahme sind:
— Abriss des vorhandenen Anbaus im Süden (UG und EG),
— Erstellung Erweiterungsbau (UG, EG, 1.-3.OG) im Süden,
— Umbaumaßnahmen im Bestand und im ehemaligen Hausmeisterhaus.
Mit der Planung soll Anfang November 2020 begonnen werden;
Die Ausführung soll im August 2024 abgeschlossen werden.
Der grobe Gesamtkostenrahmen inkl. Planerhonorare liegt bei ca. 8 100 000 EUR brutto.
Der Auftrag wird stufenweise vergeben (siehe II.2.4)).
Die Maßnahme ist bei laufendem Schulbetrieb umzusetzen.
Gesamtwert des Auftrags: 128 400 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
— Abriss des vorhandenen Anbaus im Süden (UG und EG),
— Erstellung Erweiterungsbau (UG, EG, 1.-3.OG) im Süden,
— Umbaumaßnahmen im Bestand und im ehemaligen Hausmeisterhaus.
Der Auftrag wird stufenweise vergeben (siehe II.2.4)).
— Ingenieurtechnische Kontrolle,
— Nachweis zum konstruktiven Brandschutz,
— Abbruchplanung und Planung Bauzustände.
Ausgeschrieben.
Stufe 1: LP 1 und LP 2 Stufe 2: LP 3 und LP 4 Stufe 3: LP 5 und LP 6 Ein Anspruch auf Beauftragung der jeweils weiteren Stufe besteht nicht. Eine Beauftragung mit der jeweilsweiteren Stufe steht dem Auftraggeber frei. Die Übertragung erfolgt schriftlich. Aus der stufenweisen Beauftragung und einer möglichen bauabschnittsweisen Durchführung kann der Bewerber keine Erhöhungseines Honorars ableiten.
Stufe 1: LP 1 und LP 2 Stufe 2: LP 3 und LP 4 Stufe 3: LP 5 und LP 6 Ein Anspruch auf Beauftragung der jeweils weiteren Stufe besteht nicht. Eine Beauftragung mit der jeweilsweiteren Stufe steht dem Auftraggeber frei. Die Übertragung erfolgt schriftlich. Aus der stufenweisen Beauftragung und einer möglichen bauabschnittsweisen Durchführung kann der Bewerber keine Erhöhungseines Honorars ableiten.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-11 📅
Name: Konstruktionsgruppe Bauen AG
Postanschrift: Bahnhofplatz 1
Postort: Kempten
Postleitzahl: 87435
Land: Deutschland 🇩🇪 Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 128 400 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nachder Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) ... § 160 GWB Einleitung, Antrag:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nachder Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) ... § 160 GWB Einleitung, Antrag:
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durchdie behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durchdie behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebergerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.