Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) beabsichtigt die Unterstützungsleistungen für den operativen IT-Betrieb der Onlinedienste sowie der dafür benötigten Hardware zu beauftragen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-02-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Support für die rbb-Onlinedienste
VE 20.11.193
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Kurze Beschreibung:
“Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) beabsichtigt die Unterstützungsleistungen für den operativen IT-Betrieb der Onlinedienste sowie der dafür benötigten...”
Kurze Beschreibung
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) beabsichtigt die Unterstützungsleistungen für den operativen IT-Betrieb der Onlinedienste sowie der dafür benötigten Hardware zu beauftragen.
1️⃣
Ort der Leistung: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rundfunk Berlin-Brandenburg
Marlene-Dietrich-Allee 20
14482 Potsdam
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) beabsichtigt die Unterstützungsleistungen für den operativen IT-Betrieb der Onlinedienste sowie der dafür benötigten...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) beabsichtigt die Unterstützungsleistungen für den operativen IT-Betrieb der Onlinedienste sowie der dafür benötigten Hardware zu beauftragen. Der Vertrag umfasst den Support aller beim rbb installierten Module und Softwareschnittstellen des rbb Online-CMS, inklusive Softwarepflege, Vor-Ort-Service für komplexe Wartungen, den Hotline-Service sowie das Monitoring.
Derzeit werden unter dem Dach der Internetadresse www.rbb-online.de bis zu 12 inhaltlich eigenständige Internetauftritte angeboten.
Vertragsbeginn ist der 1.4.2021 mit einer Vertragslaufzeit von 2 Jahren.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-04-01 📅
Datum des Endes: 2023-03-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Vorlage einer unterschriebenen Eigenerklärung. Die Vorlage der Eigenerklärung ist eine Mindestbedingung.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweis von 2 Referenzen über vergleichbare Leistungen.
Nachweis der geforderten Kenntnisse und Zertifizierungen gemäß Leistungsverzeichnis Punkt 3.3.4 und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweis von 2 Referenzen über vergleichbare Leistungen.
Nachweis der geforderten Kenntnisse und Zertifizierungen gemäß Leistungsverzeichnis Punkt 3.3.4 und Dokument 05 der Vergabeunterlagen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-02-08
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-02-08
12:05 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Die Vergabeunterlagen können im Internet auf dem Portal:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZJD856/documents per Download heruntergeladen...”
Die Vergabeunterlagen können im Internet auf dem Portal:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZJD856/documents per Download heruntergeladen werden.
Anbieter, die bisher über keinen Zugang verfügen, können sich zur Kommunikation mit der Vergabestelle und der elektronischen Angebotsabgabe auf dieser Plattform kostenlos registrieren lassen. Eine Versendung der Vergabeunterlagen in Papierform ist nicht vorgesehen.
Während des Verfahrens auftretende Bieterfragen werden über die Vergabeplattform beantwortet und gleichzeitig auf der Internetseite des rbb
http://www.rbb-online.de/unternehmen/service/einkauf/index.html unter der Rubrik „Bieterfragen und Antworten“ veröffentlicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZJD856
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-9013-8316📞
Fax: +49 30-9013-7613 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-9013-8316📞
Fax: +49 30-9013-7613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-9013-8316📞
Fax: +49 30-9013-7613 📠
Quelle: OJS 2020/S 255-641505 (2020-12-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 255-641505
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 45059651
Titel: Support für die rbb Onlinedienste
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-25 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Condat AG
Postanschrift: Alt Moabit 91 D
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10559
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Die Vergabeunterlagen können im Internet auf dem Portal:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZJD856/documents per Download heruntergeladen...”
Die Vergabeunterlagen können im Internet auf dem Portal:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZJD856/documents per Download heruntergeladen werden.
Anbieter, die bisher über keinen Zugang verfügen, können sich zur Kommunikation mit der Vergabestelle und der elektronischen Angebotsabgabe auf dieser Plattform kostenlos registrieren lassen. Eine Versendung der Vergabeunterlagen in Papierform ist nicht vorgesehen.
Während des Verfahrens auftretende Bieterfragen werden über die Vergabeplattform beantwortet und gleichzeitig auf der Internetseite des rbb http://www.rbb-online.de/unternehmen/service/einkauf/index.html
Unter der Rubrik „Bieterfragen und Antworten" veröffentlicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZJD2SZ.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht Innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 045-112508 (2021-03-01)