Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zur Prüfung von Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) hat der Bieter folgende Nachweise beizubringen. Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder soweit sich ein Bieter in seinem Angebot zu Herstellung seiner Eignung auf die Fähigkeiten und Ressourcen von Subunternehmern berufen hat und/ oder Referenzen von Subunternehmern vorgelegt hat, sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und/ oder Subunternehmer zu erbringen. Soweit zum Nachweis der Eignung zunächst nur Eigenerklärungen verlangt werden, behält sich der Auftraggeber vor, in angemessenen Umfang ergänzende Unterlagen zu verlangen, soweit dies nach seiner Einschätzung erforderlich erscheint:
Persönliche Lage des Bieters:
— Kurze Unternehmensdarstellung (inkl. Darstellung der Personalressourcen, Angabe der Mitarbeiterstruktur, Anzahl feste/freie Mitarbeiter/-innen, Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkte, Rechtsform, Hauptsitz und weitere Standorte).
— Mindestanforderungen: mindestens dreijährige Haupttätigkeit in den ausgeschriebenen Tätigkeitsschwerpunkten.
— Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (bei Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate).
— Sofern zutreffend: Erklärung zum beabsichtigten Einsatz von Unterauftragnehmern unter genauer Bezeichnung der vom Unterauftragnehmer zu übernehmenden Leistungsteile sowie unter Vorlage einer rechtsverbindlich unterzeichneten Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers, in der dieser sich verpflichtet, die bezeichneten Leistungsteile im Falle der Auftragserteilung als Unterauftragnehmer zu übernehmen.
— Bei Bietergemeinschaften ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung abzugeben, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Mitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und insbesondere berechtigt ist, dass Angebot abzugeben sowie mit Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen.
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre.