Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird (1) geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Anschließend wird (2.) beurteilt, ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Schließlich wird (3) anhand der Referenzen (Mindestreferenzen und weitere Referenzen) beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Für die Auswahl werden jeweils nur die als priorisiert gekennzeichnete Referenz für „Schlüsselfertige Bauleistung“ sowie die als priorisiert gekennzeichnete Referenz für „Planung Gebäude und Innenräume“ berücksichtigt. Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen. Die Vorlage von mehr als jeweils 3 Referenzen „Schlüsselfertige Bauleistung“ und „Planung Gebäude und Innenräume“ ist nicht erwünscht.
Dabei werden die Referenzen „Schlüsselfertige Bauleistung“ wie folgt bewertet:
Kriterium „Zeitpunkt Inbetriebnahme“
Inbetriebnahme vor dem 1.1.2015 1 Punkt
Inbetriebnahme zwischen dem 1.1.2015 bis 31.12.2016 2 Punkte
Inbetriebnahme ab 1.1.2017 3 Punkte
Kriterium „Bauvolumen“
Unter 6 Mio. EUR brutto (KG 200 bis 500 nach DIN 276) Bauvolumen 1 Punkt
6 EUR bis 7 Mio. EUR brutto Bauvolumen (KG 200 bis 500 nach DIN 276) 2 Punkte
Über 7 Mio. EUR brutto Bauvolumen (KG 200 bis 500 nach DIN 276) 3 Punkte
Kriterium „Gebäudeart“
Verwaltungsgebäude 1 Punkt
Gebäude mit Bezug zu Rundfunk/Fernsehen (Medienhaus, Studio etc.) 3 Punkte
Weiterhin werden die Referenzen „Planung Gebäude und Innenräume“ wie folgt bewertet:
Kriterium „Anrechenbare Herstellkosten“
Unter 6 Mio. EUR brutto (KG 200 bis 500 nach DIN 276) 1 Punkt
6 EUR bis 7 Mio. EUR brutto (KG 200 bis 500 nach DIN 276) 2 Punkte
Über 7 Mio. EUR brutto (KG 200 bis 500 nach DIN 276) 3 Punkte
Kriterium „Gebäudeart“
Verwaltungsgebäude 1 Punkt
Gebäude mit Bezug zu Rundfunk/Fernsehen (Medienhaus, Studio etc.) 3 Punkte
Die als priorisiert gekennzeichnete Referenz „Schlüsselfertige Bauleistung“ wird mit 50 %, die als priorisiert gekennzeichneten Referenz „Planung Gebäude und Innenräume“ wird mit 50 % gewichtet.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, führen jüngere Referenzen (späterer Inbetriebnahmezeitpunkt) zur Bevorzugung eines Bewerbers. Bei gleichen Abnahmezeitpunkten entscheidet ggf. das Los.