Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beabsichtigt, einen Dienstleistungsauftrag für die Unterstützung der Web- und Softwareentwicklung im Wege eines offenen Verfahrens gem. § 119 Abs. 1 GWB in Verbindung mit § 15 VgV zu vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Symfony und Typo3 zur Unterstützung der BAFzA Webentwicklung
BAFzA_2020_012
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Kurze Beschreibung:
“Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beabsichtigt, einen Dienstleistungsauftrag für die Unterstützung der Web- und...”
Kurze Beschreibung
Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beabsichtigt, einen Dienstleistungsauftrag für die Unterstützung der Web- und Softwareentwicklung im Wege eines offenen Verfahrens gem. § 119 Abs. 1 GWB in Verbindung mit § 15 VgV zu vergeben.
1️⃣
Ort der Leistung: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Köln
Beschreibung der Beschaffung:
“Es besteht Bedarf an externer Entwicklungsunterstützung im Bereich der Symfony und Typo3 Entwicklung bis zum 31. Dezember 2021 in Höhe von 260 Personentagen...”
Beschreibung der Beschaffung
Es besteht Bedarf an externer Entwicklungsunterstützung im Bereich der Symfony und Typo3 Entwicklung bis zum 31. Dezember 2021 in Höhe von 260 Personentagen (PT) und einer Option von 140 PT.
Nicht abgerufenes Kontingent von den vereinbarten 260 Personentagen und der Option von 140 Personentagen für Entwicklungsleistungen kann in Abstimmung mit dem Auftraggeber über den Vertragszeitraum hinaus verortet werden.
Der Abruf der Option erfolgt in Absprache zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer und ist vertraglich über den vorliegenden EVB-IT Dienstvertrag abgedeckt. Ein Anspruch auf Abruf der Option besteht nicht.
Darüber hinaus besteht die Option, den Vertrag – bei beiderseitigem Einvernehmen – für die Jahre 2022 und 2023 jeweils für ein Jahr zu folgenden Konditionen zu verlängern:
— Basiskontingent 2022: 260 PT;
— Option 2022: 140 PT;
— Basiskontingent 2023: 260 PT;
— Option 2023: 140 PT;
Auch hier kann nicht abgerufenes Kontingent in Abstimmung zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer über das jeweils verlängerte Jahr hinaus in Anspruch genommen werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Es besteht die Option, den Vertrag – bei beiderseitigem Einvernehmen – für die Jahre 2022 und 2023 jeweils für ein Jahr zu verlängern.” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Es besteht die Option, den Vertrag – bei beiderseitigem Einvernehmen – für die Jahre 2022 und 2023 jeweils für ein Jahr zu verlängern.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bieter/eine Bieterin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Kurze Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens/ der sich bewerbenden Institution (max. eine DIN A4 – Seite),
b) Nennung der für das Unternehmen/die Institution verantwortlichen Personen,
c) Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB. Der Bieter/ Die Bieterin hat seine/ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu ist mit dem Angebot eine Eigenerklärungen zu den §§ 123, 124 GWB vorzulegen, die u.a. beinhalten, dass der Bieter/die Bieterin sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seinen/ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage „Eigenerklärung_123_124“ kann genutzt werden.
d) Aktuelle Gewerbezentralregisterauskunft bzw. Eigenerklärung, dass nachweislich die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage Eigenerklärung „MiLoG“ kann genutzt werden.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bieter/eine Bieterin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die unter Punkt a) geforderten nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Mitteilung des Gründungsjahrs und Darstellung der Geschäftsentwicklung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
b) Nachweis über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. Eigenerklärung, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
a)...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
a) Der Bieter/Die Bieterin hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er/sie an Unterauftragnehmer übertragen will und diese spätestens vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen,
b) Angabe bei Bietergemeinschaften, welches Mitglied welche Aufgaben und Themenstellungen übernimmt sowie wer als zentrale Ansprechperson fungiert,
c) Bestätigung, dass das Angebot, die eventuelle Präsentation und die Auftragsleistung in deutscher Sprache erfolgen,
d) Übersicht in Form einer Liste über die in den letzten 3 Jahren geleisteten wesentlichen Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber,
e) Angaben der beruflichen Qualifikation der Personenprofile, welche im Falle eines Zuschlags für den Auftrag ausschlagegebend sein werden,
f) Zusicherung, dass es bei Zuschlag eine feste Ansprechperson gibt und dass diese Person kontinuierlich zur Verfügung steht und bei personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im Rahmen der Unterstützung entstehen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-12-09
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-12-09
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“— Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes durchgeführt,
— Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und...”
— Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes durchgeführt,
— Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet,
— Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden,
— Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt grundsätzlich ohne weitere Registrierung. Eine freiwillige Registrierung ist möglich. Diese bietet den Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informiert werden. Unternehmen, die von der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig über mögliche Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informieren. Hinsichtlich aller weiteren Aktivitäten, u. a. der Kommunikation mit der Vergabestelle, ist eine Registrierung zwingend erforderlich,
— Fragen sind bis zum 2.12.2020, 12.00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern / Bieterinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt,
— Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf Angebotsfrist auf der e-Vergabeplattform eingestellt,
— Angebote können nur auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden,
— Angebote, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden,
— Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss,
— Ab dem 27.11.2020 sind Rechnungssteller durch §3 Abs. 1 ERechV verpflichtet Ihre Rechnungen (über 1 000 EUR) in elektronischer Form zu stellen,
— Mit Abgabe des Angebots unterliegen nicht berücksichtigte Bieter/Bieterinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Von-Gablenz-Str. 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Von-Gablenz-Str. 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Von-Gablenz-Str. 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 217-531478 (2020-11-03)
Ergänzende Angaben (2020-12-04)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 217-531478
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4)
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Alter Wert
Text:
“Es besteht Bedarf an externer Entwicklungsunterstützung im Bereich der Symfony und Typo3 Entwicklung bis zum 31. Dezember 2021 in Höhe von 260 Personentagen...”
Text
Es besteht Bedarf an externer Entwicklungsunterstützung im Bereich der Symfony und Typo3 Entwicklung bis zum 31. Dezember 2021 in Höhe von 260 Personentagen (PT) und einer Option von 140 PT.
Nicht abgerufenes Kontingent von den vereinbarten 260 Personentagen und der Option von 140 Personentagen für Entwicklungsleistungen kann in Abstimmung mit dem Auftraggeber über den Vertragszeitraum hinaus verortet werden.
Der Abruf der Option erfolgt in Absprache zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer und ist vertraglich über den vorliegenden EVB-IT Dienstvertrag abgedeckt. Ein Anspruch auf Abruf der Option besteht nicht.
Darüber hinaus besteht die Option, den Vertrag – bei beiderseitigem Einvernehmen – für die Jahre 2022 und 2023 jeweils für ein Jahr zu folgenden Konditionen zu verlängern:
— Basiskontingent 2022: 260 PT,
— Option 2022: 140 PT,
— Basiskontingent 2023: 260 PT,
— Option 2023: 140 PT.
Auch hier kann nicht abgerufenes Kontingent in Abstimmung zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer über das jeweils verlängerte Jahr hinaus in Anspruch genommen werden.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Es besteht Bedarf an externer Entwicklungsunterstützung im Bereich der Symfony und Typo3 Entwicklung bis zum 31. Dezember 2021 in Höhe von 260 Personentagen...”
Text
Es besteht Bedarf an externer Entwicklungsunterstützung im Bereich der Symfony und Typo3 Entwicklung bis zum 31. Dezember 2021 in Höhe von 260 Personentagen (PT) und einer Option von 140 PT.
Nicht abgerufenes Kontingent von den vereinbarten 260 Personentagen und der Option von 140 Personentagen für Entwicklungsleistungen kann in Abstimmung mit dem Auftraggeber über den Vertragszeitraum hinaus verortet werden.
Der Abruf der Option erfolgt in Absprache zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer und ist vertraglich über den vorliegenden EVB IT Dienstvertrag abgedeckt. Ein Anspruch auf Abruf der Option besteht nicht.
Darüber hinaus besteht die Option, den Vertrag bei beiderseitigem Einvernehmen für die Jahre 2022 und 2023 jeweils für ein Jahr zu folgenden Konditionen zu verlängern:
— Basiskontingent 2022: 260 PT,
— Option 2022: 140 PT,
— Basiskontingent 2023: 260 PT,
— Option 2023: 140 PT.
Auch hier kann nicht abgerufenes Kontingent in Abstimmung zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer über das jeweils verlängerte Jahr hinaus in Anspruch genommen werden.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Verlängerungen
Alter Wert
Text:
“Es besteht die Option, den Vertrag – bei beiderseitigem Einvernehmen – für die Jahre 2022 und 2023 jeweils für ein Jahr zu verlängern.” Neuer Wert
Text:
“Es besteht die Option, den Vertrag bei beiderseitigem Einvernehmen für die Jahre 2022 und 2023 jeweils für ein Jahr zu verlängern.” Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.11)
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Optionen
Alter Wert
Text:
“Es besteht die Option, den Vertrag – bei beiderseitigem Einvernehmen – für die Jahre 2022 und 2023 jeweils für ein Jahr zu verlängern.” Neuer Wert
Text:
“Es besteht die Option, den Vertrag bei beiderseitigem Einvernehmen für die Jahre 2022 und 2023 jeweils für ein Jahr zu verlängern.” Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.1)
Ort des zu ändernden Textes:
“Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister” Alter Wert
Text:
“Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten...”
Text
Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bieter/eine Bieterin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für Das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Kurze Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens/ der sich bewerbenden Institution (max. eine DIN A4 – Seite),
b) Nennung der für das Unternehmen/die Institution verantwortlichen Personen,
c) Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB. Der Bieter/ Die Bieterin hat seine/ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu ist mit dem Angebot eine Eigenerklärungen zu den §§ 123, 124 GWB vorzulegen, die u. a. beinhalten, dass der Bieter/die Bieterin sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seinen/ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage „Eigenerklärung_123_124“ kann genutzt werden,
d) Aktuelle Gewerbezentralregisterauskunft bzw. Eigenerklärung, dass nachweislich die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage Eigenerklärung „MiLoG“ kann genutzt werden.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten...”
Text
Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bieter/eine Bieterin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Kurze Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens/ der sich bewerbenden Institution (max. eine DIN A4 Seite),
b) Nennung der für das Unternehmen/die Institution verantwortlichen Personen,
c) Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB. Der Bieter/ Die Bieterin hat seine/ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu ist mit dem Angebot eine Eigenerklärungen zu den §§ 123, 124 GWB vorzulegen, die u. a. beinhalten, dass der Bieter/die Bieterin sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seinen/ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage „Eigenerklärung 123 124“ kann genutzt werden;
d) Aktuelle Gewerbezentralregisterauskunft bzw. Eigenerklärung, dass nachweislich die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage Eigenerklärung „MiLoG“ kann genutzt werden.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-12-09 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2020-12-16 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2020-12-09 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2020-12-16 📅
Zeit: 10:00
Quelle: OJS 2020/S 240-594392 (2020-12-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Es besteht Bedarf an externer Entwicklungsunterstützung im Bereich der Symfony und Typo3 Entwicklung bis zum 31. Dezember 2021 in Höhe von 260 Personentagen...”
Beschreibung der Beschaffung
Es besteht Bedarf an externer Entwicklungsunterstützung im Bereich der Symfony und Typo3 Entwicklung bis zum 31. Dezember 2021 in Höhe von 260 Personentagen (PT) und einer Option von 140 PT.
Nicht abgerufenes Kontingent von den vereinbarten 260 Personentagen und der Option von 140 Personentagen für Entwicklungsleistungen kann in Abstimmung mit dem Auftraggeber über den Vertragszeitraum hinaus verortet werden.
Der Abruf der Option erfolgt in Absprache zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer und ist vertraglich über den vorliegenden EVB IT Dienstvertrag abgedeckt. Ein Anspruch auf Abruf der Option besteht nicht.
Darüber hinaus besteht die Option, den Vertrag bei beiderseitigem Einvernehmen für die Jahre 2022 und 2023 jeweils für ein Jahr zu folgenden Konditionen zu verlängern:
— Basiskontingent 2022: 260 PT,
— Option 2022: 140 PT,
— Basiskontingent 2023: 260 PT,
— Option 2023: 140 PT.
Auch hier kann nicht abgerufenes Kontingent in Abstimmung zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer über das jeweils verlängerte Jahr hinaus in Anspruch genommen werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis (Gewichtung): 70
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Es besteht die Option, den Vertrag bei beiderseitigem Einvernehmen für die Jahre 2022 und 2023 jeweils für ein Jahr zu verlängern.”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 217-531478
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: BAFzA_2020_012
Titel: Symfony und Typo3 zur Unterstützung der BAFzA Webentwicklung
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-14 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 7
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 7
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Hays AG
Postort: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“— dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes durchgeführt,
— Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und...”
— dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes durchgeführt,
— Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet
— ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden,
— die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt grundsätzlich ohne weitere Registrierung. Eine freiwillige Registrierung ist möglich. Diese bietet den Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informiert werden. Unternehmen, die von der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig über mögliche Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informieren. Hinsichtlich aller weiteren Aktivitäten, u. a. der Kommunikation mit der Vergabestelle, ist eine Registrierung zwingend erforderlich,
— Fragen sind bis zum 2.12.2020 12.00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern / Bieterinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt,
— eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf Angebotsfrist auf der e-Vergabeplattform eingestellt,
— Angebote können nur auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden,
— Angebote, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden,
— die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bieter/die Bieterin führen zum Ausschluss,
— ab dem 27.11.2020 sind Rechnungssteller durch §3 Abs. 1 ERechV verpflichtet Ihre Rechnungen (über 1 000 EUR) in elektronischer Form zu stellen,
— mit Abgabe des Angebots unterliegen nicht berücksichtigte Bieter/Bieterinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 079-203452 (2021-04-20)