Systemregeneration Radarnavigationssystem ECDIS AIS (RadEA)

Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr

Gegenstand der Leistung ist das Radarnavigationssystem/ECDIS/AIS (RadEA) als kernkomponente des nautischen Führungssystems auf Schiffen und Booten der Marine. Es stellt den operativen Verbund der Anlagen Navigationsradar, elektronische Seekarte (ECDIS) und Automatisches Schiffsidentifikationssystem (AIS) her.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-27.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-03-27 Auftragsbekanntmachung
2022-12-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-03-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Navigationsausrüstung
Menge oder Umfang:
SysReg RadEA (Ausrüstung mit ECDIS oder WECDIS (Warship ECDIS) gem. STANAG 4564) ersetzt die vorhandenen Systeme und Anlagen auf 40 seegehenden Einheiten bzw. maritimen Plattformen und 11 Landdienststellen:Die Leistung umfasst die nachfolgenden Systemanteile:— Navigationsradare;— Navigationsarbeitsplätze;— WECDIS/ECDIS;— AIS und DGPS;— Navigationsnetzwerke;— Schnittstellen.Im Rahmen der Maßnahme SysReg RadEA ist die gesamte Hardware und die Software durch aktuelle, ausreichend dimensionierte, marktübliche COTS-Produkte zu ersetzen. Die komplette Regeneration aller dem nautischen Führungssystem zuzuordnenden Komponenten, Anlagen und Systeme schließt alle maritimen Plattformen, Landdienststellen und Referenzanlagen der Deutschen Marine ein, die mit der Maßnahme Diverse Klassen RadEA Retrofit ausgerüstet wurden und zum Zeitpunkt der SysReg RadEA nicht für eine Außerdienststellung vorgesehen sind.Die Änderungen des SOLAS-Abkommens sind weiterhin bindend.Das regenerierte nautische Führungssystem hat den gültigen Bestimmungen der IMO zu entsprechen. Die Funktionssicherheit ist hierbei nachzuweisen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Navigationsausrüstung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Unbestimmt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Postleitzahl: 56073
Postort: Koblenz
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundeswehr.de 🌏
E-Mail: baainbws2.1@bundeswehr.org 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-03-27 📅
Einreichungsfrist: 2020-05-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 064-154244
ABl. S-Ausgabe: 64
Zusätzliche Informationen
Hinweis: Es wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass das hier zu beschaffende Produkt sowie dessen Bestandteile nach Auskunft des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) von Ausfuhrlistenposition A 0021 des Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste erfasst ist. Eine Einfuhr von Produkten aus den Ländern: 1. Demokratische Volksrepublik Korea; 2. Iran; 3. Libyen; 4. Syrien; 5. Russland. Ist daher gemäß § 77 AWV verboten. Angebote, die Produkte aus diesen Ländern zum Gegenstand haben, werden daher aufgrund des gesetzlichen Einfuhrverbotes ausgeschlossen. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de). Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. Teilnahmeanträge sind in elektronischer Form bis zu dem unter Abschnitt IV.3.4 genannten Schlusstermin hochuzuladen über die Deutsche e-Vergabe-Plattform über http://root.deutsche-evergabe.de/Portal im Dokumentenmanager. Der Teilnahmeantrag darf nicht als Anhang einer elektronischen Nachricht übermittelt werden. Per Fax oder E-Mail eingehende Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Der Bewerber hat zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen. Der Bewerber soll die zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Leistung ist das Radarnavigationssystem/ECDIS/AIS (RadEA) als kernkomponente des nautischen Führungssystems auf Schiffen und Booten der Marine. Es stellt den operativen Verbund der Anlagen Navigationsradar, elektronische Seekarte (ECDIS) und Automatisches Schiffsidentifikationssystem (AIS) her.
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Menge oder Umfang:
SysReg RadEA (Ausrüstung mit ECDIS oder WECDIS (Warship ECDIS) gem. STANAG 4564) ersetzt die vorhandenen Systeme und Anlagen auf 40 seegehenden Einheiten bzw. maritimen Plattformen und 11 Landdienststellen:
Die Leistung umfasst die nachfolgenden Systemanteile:
— Navigationsradare;
— Navigationsarbeitsplätze;
— WECDIS/ECDIS;
— AIS und DGPS;
— Navigationsnetzwerke;
— Schnittstellen.
Im Rahmen der Maßnahme SysReg RadEA ist die gesamte Hardware und die Software durch aktuelle, ausreichend dimensionierte, marktübliche COTS-Produkte zu ersetzen. Die komplette Regeneration aller dem nautischen Führungssystem zuzuordnenden Komponenten, Anlagen und Systeme schließt alle maritimen Plattformen, Landdienststellen und Referenzanlagen der Deutschen Marine ein, die mit der Maßnahme Diverse Klassen RadEA Retrofit ausgerüstet wurden und zum Zeitpunkt der SysReg RadEA nicht für eine Außerdienststellung vorgesehen sind.
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Die Änderungen des SOLAS-Abkommens sind weiterhin bindend.
Das regenerierte nautische Führungssystem hat den gültigen Bestimmungen der IMO zu entsprechen. Die Funktionssicherheit ist hierbei nachzuweisen.
Referenznummer: Q/S2AF/KA176/IA658
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: DEUTSCHLAND

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail und Telefonnummer. Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB gemäß Formular BAAINBw-B-V034. Die Angaben werden ggf. von der Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO überprüft. Ausländische Bewerber übersenden, nach Aufforderung durch den Auftraggeber, eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes. Sofern eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft (BewGe) erfolgen soll, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziffer III 1.3) dieser Bekanntmachung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt (Formular BAAINBw-B-V047) Mit dem Teilnahmeantrag ist die Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Bewerber bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB (Formular BAAINBw-B-V 031) und sofern bereits bekannt für Unterauftragnehmer (Formular BAAINBw-B-V 032) vorzulegen. Unterlagen in einer anderen als der deutschen Sprache ist eine Übersetzung beizufügen. Aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug (in Kopie), oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern (nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist). Sofern im Land des Gesellschaftssitzes keine Registrierungspflicht besteht: Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisationsform und Beschreibung der Eigentums- und Beteiligungsstrukturen. Formlose, schriftliche Eigenerklärung, dass das auf der Managementebene geplante Personal die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht. Formlose, schriftliche Eigenerklärung, dass das auf der technischen Ebene geplante Personal die deutsche oder englische Sprache in Wort und Schrift beherrscht. Formlose, schriftliche Eigenerklärung, dass für die elektronische Kommunikation auf Aufforderung des Auftraggebers das Verschlüsselungsprogramm Chiasmus genutzt wird. Darlegung der Umfirmierungen und Änderungen der Rechtform der letzten 5 Jahre, gerechnet ab der Frist für die Teilnahmeanträge, um eine Bewertung gemäß § 147 GWB zu ermöglichen. Sofern das Unternehmen noch keine 5 Jahre besteht, sind Umfirmierungen und Änderungen der Rechtsform seit Unternehmensgründung darzulegen. Formlose, schriftliche Erklärung, dass der Bewerber während des Vergabeverfahrens über jede Änderung der Firmenorganisation informiert.
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Sofern sich der Bewerber bzgl. seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (s. III.2.2) dieser Bekanntmachung) und/oder bzgl. seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (s. III.2.3) dieser Bekanntmachung) auf Unterauftragnehmer stützt, sind die unter III.2.1) dieser Bekanntmachung genannten Erklärungen auch für die Unterauftragnehmer vorzulegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Formlose, schriftliche Eigenerklärung – bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied derselben – über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch Vorlage von Übersichten über den Gesamtumsatz des Bewerbers oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft der letzten 3 Geschäftsjahre, der mit Leistungen erzielt wurde, die mit der zu beschaffenden Leistung in technischer Hinsicht vergleichbar sind.
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Vorlage einer Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 27 500 000,00 EUR (Kopie des Versicherungsscheins). Als Nachweis genügt auch eine schriftliche Zusicherung des Versicherers, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung bzw. eine entsprechende projektbezogene Aufstockung der Versicherung abgeschlossen wird.
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Formlose, schriftliche Eigenerklärung, dass der Bewerber einer Überprüfung des Auftraggebers gem. § 8 Abs. 2 Nrn. 2, 3, 6 (für die Auftragsdauer), 7 und 8 VSVgV einwilligt.
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Unterauftragnehmer/ konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
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Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III.2.2) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/ Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft.
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Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht.
Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bewerber muss in den letzten 5 Jahren mindestens
3 Referenzprojekte zur Analyse, Projektierung und Integration nautischer Führungssysteme bzw. Navigationssensoren in seegehende Einheiten der Deutschen Marine oder anderer verbündeter Nationen unter Einhaltung der AQAP 2105, 2110 und 2210 betreut haben. Als Nachweis genügt eine formlose, schriftliche Eigenerklärung inkl. der Nennung von Referenzen/Ansprechpartnern mit Telefonnummer und E-Mail Adresse.
zwei Referenzprojekte zur Analyse, Projektierung und Integration nautischer Führungssysteme bzw. Navigationssensoren auf Landdienststellen (Referenzanlagen bzw. Ausbildungsanlagen) unter Einhaltung der AQAP 2105, 2110 und 2210 betreut haben. Als Nachweis genügt eine formlose, schriftliche Eigenerklärung inkl. der Nennung von Referenzen/Ansprechpartnern mit Telefonnummer und E-Mail Adresse.
Referenzen, die Produkte beinhalten die gemäß § 77 Abs. 1 AWV nicht eingeführt werden dürfen, werden nicht akzeptiert (s. Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung).
Der Bewerber hat seine Personalstruktur offen zu legen, die dokumentiert, dass bis zu 4 Systemregenerationen parallel durchgeführt werden können. Als Nachweis genügt eine formlose, schriftliche Eigenerklärung inkl. der Nennung von Ansprechpartnern. Eine Benennung des Personals im Einzelnen ist mit dem Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
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— Vorlage des Zertifikates ISO 9001 in Kopie;
— Vorlage des Zertifikates ISO 14001 in Kopie.
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/ Unterauftragnehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
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Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III.2.3) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/ Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft.
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Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht.
Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Werden im Vertragsentwurf im Rahmen der Vergabeunterlagen mit der Angebotsaufforderung mitgeteilt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Werden im Vertragsentwurf im Rahmen der Vergabeunterlagen mit der Angebotsaufforderung mitgeteilt.
Vertragsbedingungen sind u.a. die VOL/B und ZVB/BMVg.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend
Sonstige besondere Bedingungen:
Es ist das Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-Nur für den Dienstgebrauch des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu beachten (VS-NfD Merkblatt BMWi; BAAINBw-B96a).

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Referat S2.1
Internetadresse: www.bundeswehr.de 🌏
URL der Teilnahme: www.evergabe-online.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Hinweis:
Es wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass das hier zu beschaffende Produkt sowie dessen Bestandteile nach Auskunft des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) von Ausfuhrlistenposition A 0021 des Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste erfasst ist. Eine Einfuhr von Produkten aus den Ländern:
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1. Demokratische Volksrepublik Korea;
2. Iran;
3. Libyen;
4. Syrien;
5. Russland.
Ist daher gemäß § 77 AWV verboten. Angebote, die Produkte aus diesen Ländern zum Gegenstand haben, werden daher aufgrund des gesetzlichen Einfuhrverbotes ausgeschlossen.
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
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Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
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Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Teilnahmeanträge sind in elektronischer Form bis zu dem unter Abschnitt IV.3.4 genannten Schlusstermin hochuzuladen über die Deutsche e-Vergabe-Plattform über http://root.deutsche-evergabe.de/Portal im Dokumentenmanager.
Der Teilnahmeantrag darf nicht als Anhang einer elektronischen Nachricht übermittelt werden.
Per Fax oder E-Mail eingehende Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
Der Bewerber hat zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
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Der Bewerber soll die zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
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Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 2289499-0 📞
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
§ 135 Unwirksamkeit
Quelle: OJS 2020/S 064-154244 (2020-03-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-12-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://www.baainbw.de 🌏
E-Mail: baainbws2.2@bundeswehr.org 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-12-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-12-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 249-729078
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 064-154244
ABl. S-Ausgabe: 249

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland

Auftragsvergabe
Name: ARCHE Systeme GmbH
Postanschrift: Banter Deich 16-18
Postort: Wilhelmshaven
Postleitzahl: 26382
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: julia.hoppe@arche.de 📧

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes, Bundeskartellamt
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 135 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden. Zur Eröffnung eines solchen Nachprüfungsverfahrens ist ein Antrag bei den Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt (s. VI.3.1 dieser Bekanntmachung) zu stellen (Geltendmachung der Unwirksamkeit). Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union. Es ist nicht erforderlich, vor der Geltendmachung der Unwirksamkeit einen Vergaberechtsverstoß beim Auftraggeber zu rügen.
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Quelle: OJS 2022/S 249-729078 (2022-12-22)