Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Taxonomie
VG-3000-2019-0082
Produkte/Dienstleistungen: Softwareprogrammierung und -beratung📦
Kurze Beschreibung: Beschaffung von Unterstützungsleistungen zur Erstellung der HGB Taxonomie.
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 480 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Hessen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Mainzer Straße 29
65185 Wiesbaden
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftrag umfasst den vollständigen Prozess der Taxonomie-Erstellung: Beratung der fachlichen Auftraggeber, Einpflegen der Änderungen, Konzeption von...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftrag umfasst den vollständigen Prozess der Taxonomie-Erstellung: Beratung der fachlichen Auftraggeber, Einpflegen der Änderungen, Konzeption von technischen Neuerungen und Einbinden neuer XBRL-Standards, Pflege der automatisierten Tests, Begleitung der Qualitätssicherungs- und Review-Phase, Einpflegen der Qualitätssicherungsmaßnahmen und Fertigstellung der Taxonomie zur Veröffentlichung. In Einzelfällen sind Beispiel-Instanzen zu erstellen.
Die notwendigen Änderungen und Ergänzungen der Taxonomie werden durch den Gesetzgeber festgelegt. Der Aufwand zur Erfassung der notwendigen Änderungen ist für die Vertragslaufzeit nicht absehbar. Als Erfahrungswert aus den vorhergehenden Taxonomie-Zyklen ist von einem jährlichen Aufwand von ca. 100 Arbeitstagen auszugehen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 480 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Erklärung betr. Ausschluss wegen schwerer Verfehlungen
Der Bieter hat die Eigenerklärung gemäß dem Gemeinsamen Runderlass über den „Ausschluss von Bewerbern...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Erklärung betr. Ausschluss wegen schwerer Verfehlungen
Der Bieter hat die Eigenerklärung gemäß dem Gemeinsamen Runderlass über den „Ausschluss von Bewerbern und Bieter wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen" in der Fassung vom 12.12.2017 (StAnz. 1/2018 S. 15 ff) ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen (Datei „Erklaerung_Ausschluss").
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen.
Zusätzlich weist die Vergabestelle an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter sowie die von ihm im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der zentralen Melde- und Informationsstelle für Vergabesperren (MIS) bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung angefordert.
Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB
Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB (Datei „Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_123_GWB") ausgefüllt mit seinem Angebot vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen.
Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB
Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB (Datei „Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_124_GWB") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen.
Hinweise der Vergabestelle zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB: Sollten ein oder mehrere Gründe bejaht werden, wird der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmer gebeten, diesen Grund bzw. diese Gründe unter präziser Darstellung des relevanten Sachverhalts sowie die unternommenen Selbstreinigungsmaßnahmen (§ 125 GWB) auf einem gesonderten Blatt zu erläutern. Die Vergabestelle wird dann nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob die Teilnahme des Bieters/Mitglieds der Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmers am Vergabeverfahren zulässig ist oder der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmer vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzen
Darstellung von mindestens 2 geeigneten Referenzen (Datei „Referenzen") aus den letzten 3 Jahren (Stichtag „Ablauf der Angebotsfrist"), die nach...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen
Darstellung von mindestens 2 geeigneten Referenzen (Datei „Referenzen") aus den letzten 3 Jahren (Stichtag „Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen.
Art: Erstellung und Pflege einer XBRL-Taxonomie für einen produktiven Einsatz
Umfang: mindestens 40 Personentage pro Jahr
(Datei „Referenzen" auf der Vergabeplattform).
In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei „Verpflichtungserklaerung_oeff_AG") zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19.12.2014, (GVBl. S. 354) mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-02-10
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-03-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-02-10
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
“Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort...”
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151/126603📞
Fax: +49 6151/125816 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 009-017062 (2020-01-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-17) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Das Land Hessen vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Telefon: +49 6113400📞
Fax: +49 6113401150 📠
Region: Wiesbaden, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.hzd.hessen.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 480 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftrag umfasst den vollständigen Prozess der Taxonomie-Erstellung: Beratung der fachlichen
Auftraggeber, Einpflegen der Änderungen, Konzeption von...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftrag umfasst den vollständigen Prozess der Taxonomie-Erstellung: Beratung der fachlichen
Auftraggeber, Einpflegen der Änderungen, Konzeption von technischen Neuerungen und Einbinden neuer XBRL-Standards, Pflege der automatisierten Tests, Begleitung der Qualitätssicherungs- und Review-Phase, Einpflegen der Qualitätssicherungsmaßnahmen und Fertigstellung der Taxonomie zur Veröffentlichung. In Einzelfällen sind Beispiel-Instanzen zu erstellen.
Die notwendigen Änderungen und Ergänzungen der Taxonomie werden durch den Gesetzgeber festgelegt. Der Aufwand zur Erfassung der notwendigen Änderungen ist für die Vertragslaufzeit nicht absehbar. Als Erfahrungswert aus den vorhergehenden Taxonomie-Zyklen ist von einem jährlichen Aufwand von ca. 100 Arbeitstagen auszugehen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 009-017062
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Taxonomie
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-03 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: CoreFiling
Postanschrift: Osney Mead House Osney Mead
Postort: Oxford
Postleitzahl: OX20FA
Land: Vereinigtes Königreich 🇬🇧
Region: Oxfordshire 🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 480 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 480 000 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
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Quelle: OJS 2020/S 078-184773 (2020-04-17)