Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Vorlage von maximal 3 verschiedene Referenzen vergleichbarer Leistungen des Büros aus dem Referenzzeitraum 2010 bis Ende der Bewerbungsfrist, die anhand folgender Kriterien bewertet werden. – (Wichtung 90 %):
Referenz 1
— bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Neubau- oder Erweiterungsmaßnahme;
— das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung (Kosten der Kostengr. 410 + 420 + 430 + 480 (DIN276) größer 500 000 EUR netto);
— durch den Bewerber wurden mindestens die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 (gem. § 53 HOAI) erbracht;
— durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 55 HOAI) selbst erbracht;
— derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen.
Referenz 2
— bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Sanierungs- oder Umbaumaßnahme;
— das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung (Kosten der Kostengr. 410 + 420 + 430 + 480 (DIN276) größer 500 000 EUR netto);
— durch den Bewerber wurden mindestens die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 (gem. § 53 HOAI) erbracht;
— durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 55 HOAI) selbst erbracht;
— derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen.
Referenz 3
— das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung (Kosten der Kostengr. 410 + 420 + 430 + 480 (DIN276) größer 500 000 EUR netto);
— durch den Bewerber wurden mindestens die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 (gem. § 53 HOAI) erbracht;
— durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 55 HOAI) selbst erbracht;
— derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen.
Besondere, projektspezifische Kriterien aus den Referenzen 1-3:
— bei einem Referenzprojekt handelt es sich um eine Baumaßnahme auf einem stark frequentierten öffentlichen Platz (mit Fußgänger und Radfahrer);
— ein Referenzprojekt beinhaltet einen Gastronomiebetrieb;
— ein Referenzprojekt beinhaltet einen Lebensmittelverkauf mit unverpackten Lebensmitteln;
— ein Referenzprojekt wurde während laufendem Betrieb realisiert;
— bei einem Referenzprojekt wurden Provisorien geplant und realisiert;
— bei einem Referenzprojekt handelt es sich um Denkmalschutz.
Die Referenzen sind in der „Liste geeigneter Referenzen“ als Anlage zum Bewerberbogen so darzustellen, dass anhand eine Bewertung anhand der o. g. Kriterien ermöglicht wird. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Auswahlmatrix.
Für jede Referenz werden darüber hinaus folgende Angaben erwartet:
Kontaktdaten des Auftraggebers mit Name des Ansprechpartners, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail; Beschreibung der erbrachten Leistung; Angaben zu den erbrachten Leistungsphasen.
Mindestbedingung für die grundsätzliche Wertbarkeit einer Referenz ist die Erbringung mindestens einer der Leistungsphasen 2-8 im o. g. Referenzzeitraum.
Wenn die Mindestbedingung nicht erfüllt ist, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss führt dies aber nicht. Eine Leistungsphase gilt dann als im Referenzzeitraum erbracht, wenn sie innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossen worden ist. Der Beginn der Leistungsphase kann hingegen auch schon vor diesem Zeitraum liegen.
Die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.1.3) Nr. 1 wird nur erreicht, wenn die max. zulässige Anzahl an Referenzen die o. g. Kriterien vollumfänglich erfüllen.
Bei den besonderen, projektspezifischen Kriterien aus den Referenzen wird jedes einzelne Kriterium als vollumfänglich erfüllt betrachtet, wenn es bei mindestens einem wertbaren Referenzprojekt nachgewiesen wird.
Die teilweise Erfüllung der o. g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.