Technische Ausrüstung, LPH 1-8 gem. Leistungsbild Par. 55 HOAI, Anlagengruppen 4, 5, 6

AOK Baden-Württemberg Hauptverwaltung

Modernisierung eines AOK-Verwaltungsgebäudes in Schwäbisch Gmünd.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-19.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-05-19 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2020-05-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: SG-VgV-ELT
Kurze Beschreibung: Modernisierung eines AOK-Verwaltungsgebäudes in Schwäbisch Gmünd.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Planungsleistungen im Bauwesen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Ostalbkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Baden-Württemberg Hauptverwaltung
Postanschrift: Presselstraße 19
Postleitzahl: 70191
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: https://my.vergabe.rib.de 🌏
E-Mail: vgv@sppm.de 📧
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/94128 🌏
URL der Teilnahme: https://my.vergabe.rib.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-19 📅
Einreichungsfrist: 2020-06-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-25 📅
Datum des Beginns: 2020-11-02 📅
Datum des Endes: 2024-12-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 100-240986
ABl. S-Ausgabe: 100

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die AOK Baden‐Württemberg beabsichtigt, das Verwaltungsgebäude mit KundenCenter in Schwäbisch Gmünd
Zu modernisieren.
Das Gebäude befindet sich im Pfeifergässle in zentraler Lage in Schwäbisch Gmünd.
Für detaillierte Informationen wird auf die Auslobungsunterlage verwiesen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schwäbisch Gmünd

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern ist dem Bewerberbogen "AOK-Schwäbisch Gmünd-20200511-SPPM-VgV-TNA-ELT" unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/94128 zu entnehmen.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-10-06 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stein und Partner Projektmanagement Beratende Ingenieure PartGmbB
Adresse des Käuferprofils: https://my.vergabe.rib.de 🌏
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/94128 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsantrag nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung ein Schaden entstanden ist oder zuentstehen droht.
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Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in der Bekanntmachung und/oder im Bewerbungsbogen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Bewerbungsfrist gerügt werden.
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden.
d) Wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 100-240986 (2020-05-19)