Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Angabe der beruflichen Qualifikation des Projektleiters und des Stellvertretenden Projektleiters:
Die berufliche Qualifikation des Projektleiters und des Stellvertretenden Projektleiters ist durch persönliche Referenzen und einschlägige Berufserfahrung nachzuweisen. Zudem haben der Projektleiter und der Stellvertretende Projektleiter einen Nachweis der Berufsbefähigung einzureichen.
Die persönlichen Referenzen dürfen nicht älter als vier Jahre alt sein, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist.
Zwingend erforderlich ist, dass sowohl der Projektleiter als auch der Stellvertretende Projektleiter mindestens eine der Tätigkeiten durch eine persönliche Referenz nachweist. Dabei ist es erforderlich, dass die persönlichen Referenzen des Projektleiters und des Stellvertretenden Projektleiters zusammengenommen alle Tätigkeiten (technische Beratungsleistungen in den Bereichen Hochbau; der Technik/HLS und ELT; Betrieb/Facility Management) nachweisen.
Die persönlichen Referenzen des Projektleiters müssen dabei in der Funktion als Projektleiter erbracht worden sein. Gleichzeitig müssen die persönliche Referenz des Stellvertretenden Projektleiters in der Funktion als Stellvertretender Projektleiter oder Projektleiter erbracht worden sein.
Im Rahmen der Vorlage der persönlichen Referenzen des Projektleiters und des Stellvertretenden Projektleiters ist es nicht zwingend erforderlich, dass die Erbringung aller vorgenannten Tätigkeiten (technische Beratungsleistungen in den Bereichen Hochbau; der Technik/HLS und ELT; Betrieb/Facility Management) jeweils in einer einzelnen Referenz nachgewiesen wird. Vielmehr ist auch möglich, dass die Tätigkeiten durch mehrere Referenzen abgedeckt werden.
— Angaben der beruflichen Qualifikation des Projektleiters:
—— Benennung des Projektleiters und Nachweis der Berufsbefähigung des Projektleiters als Architekt oder als Ingenieur der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder Bauingenieurwesen bzw. eine vergleichbare Fachrichtung;
—— Einreichung eines Lebenslaufs des Projektleiters, aus dem sich mindestens eine fünfjährige einschlägige Berufserfahrung ergibt;
—— Mind. eine persönliche Referenz des Projektleiters über die Tätigkeit als Projektleiter in einem Projekt mit der Erbringung technischer Beratungsleistungen in den Bereichen;
—— Hochbau;
—— Technik oder HLS und ELT;
—— Betrieb/ Facility Management.
— Angabe der beruflichen Qualifikation des Stellvertretenden Projektleiters:
—— Benennung des Stellvertretenden Projektleiters und Nachweis der Berufsbefähigung des Stellvertretenden Projektleiters als Architekt oder als Ingenieur der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder Bauingenieurwesen bzw. eine vergleichbare Fachrichtung;
—— Einreichung eines Lebenslaufs des Stellvertretenden Projektleiters aus dem sich mindestens eine dreijährige einschlägige Berufserfahrung ergibt;
—— Mind. eine persönliche Referenz des Stellvertretenden Projektleiters über die Tätigkeit als Stellvertretender Projektleiter oder Projektleiter in einem Projekt, das technische Beratungsleistungen in den Bereichen;
—— Hochbau;
—— Technik oder HLS und ELT;
—— Betrieb/Facility Management.
— Mindestens 3 Referenzprojekte des Bewerbers, die folgende vier Unterkriterien erfüllen:
—— Erstellung mind. einer funktionalen Leistungsbeschreibung für Planungs- und Bauleistungen für ein Projekt aus dem Bereich Hochbauten im Büro- und Verwaltungsgebäude- oder Bildungsbau in innerstädtischer Lage mit einem Projektvolumen von mind. 50 Millionen EUR netto;
—— Erstellung mind. einer funktionalen Leistungsbeschreibung für betriebliche Leistungen und Instandhaltung, die insbesondere die Beschreibung von Leistungsgütevereinbarungen, die Bereitstellung oder Entwicklung geeigneter und bewährten Bonus-Malus-Systematik und die Entwicklung eines Qualitätsmanagement zum Gegenstand hat, für ein Projekt aus dem Bereich Hochbau, das ein Investitionsvolumen der Bauleistungen von mind. 50 Millionen Euro netto aufweist;
—— Planungs- und baubegleitendes Controlling bei der Realisierung mit einem GÜ-/TÜ-/ÖPP-/Investorenmodell mit einem Projektvolumen von mind. 50 Millionen EUR netto aus dem Bereich Hochbau in innerstädtischer Lage;
—— Begleitung von Vergabeverfahren (Verhandlungsverfahren oder wettbewerblicher Dialog) von der Auftragsbekanntmachung bis zum Abschluss des Verfahrens aus technischer Sicht aus dem Bereich Hochbau in innerstädtischer Lage mit einem Projektvolumen von mind. 50 Millionen EUR netto.
Die bauliche Fertigstellung des jeweiligen Referenzprojekts darf nicht vor dem 1. Januar 2015 erfolgt sein.
Im Rahmen der Vorlage der Referenzprojekte ist es nicht zwingend erforderlich, dass die Erbringung aller vier vorgenannten Unterkriterien jeweils durch eine Referenz nachgewiesen wird. Die vier Unterkriterien müssen aber durch die 3 Mindestreferenzen nachgewiesen werden. Insoweit ist es möglich, dass einzelne Referenzen nur ein oder nur einzelne geforderte Unterkriterien abdecken.
Die Bewerber dürfen auch mehr als 3 Referenzprojekte einreichen. Die Auftraggeber werden jedoch höchstens 5 Referenzprojekte (d. h. 3 Mindestreferenzprojekte und zwei weitere Referenzprojekte) bewerten.