Erbringung von Technischen Beratungsleistungen nach VgV für das ÖPP-Projekt „Neubau des Max Rubner-Institutsin Kiel" mit folgenden wesentlichen Leistungsbereichen: — Plausibilisierung des Bedarfs, — Erstellung einer ergebnisorientierten Aufgaben- und Leistungsbeschreibung (Outputspezifikation), — Mitwirkung an der Erstellung der weiteren Ausschreibungsunterlagen, — Vorbereitung, Begleitung und Mitwirkung bei der Durchführung des europaweiten Vergabeverfahrens bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens, — Technische Beratungsleistungen zur Unterstützung des Maßnahmenträgers und des Nutzers bei der Überwachung der Planung. Bauausführung, Übergabe und Inbetriebnahme der ÖPP-Maßnahme durch den privaten ÖPP-Vertragspartner. — Optional: Ermittlung der Herstellkosten und Betriebskosten (PSC).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-11-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: VOEK 207-20
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Technischen Beratungsleistungen nach VgV für das ÖPP-Projekt „Neubau des Max Rubner-Institutsin Kiel" mit folgenden wesentlichen Leistungsbereichen:
— Plausibilisierung des Bedarfs,
— Erstellung einer ergebnisorientierten Aufgaben- und Leistungsbeschreibung (Outputspezifikation),
— Mitwirkung an der Erstellung der weiteren Ausschreibungsunterlagen,
— Vorbereitung, Begleitung und Mitwirkung bei der Durchführung des europaweiten Vergabeverfahrens bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens,
— Technische Beratungsleistungen zur Unterstützung des Maßnahmenträgers und des Nutzers bei der Überwachung der Planung.
Bauausführung, Übergabe und Inbetriebnahme der ÖPP-Maßnahme durch den privaten ÖPP-Vertragspartner.
— Optional: Ermittlung der Herstellkosten und Betriebskosten (PSC).
Erbringung von Technischen Beratungsleistungen nach VgV für das ÖPP-Projekt „Neubau des Max Rubner-Institutsin Kiel" mit folgenden wesentlichen Leistungsbereichen:
— Plausibilisierung des Bedarfs,
— Erstellung einer ergebnisorientierten Aufgaben- und Leistungsbeschreibung (Outputspezifikation),
— Mitwirkung an der Erstellung der weiteren Ausschreibungsunterlagen,
— Vorbereitung, Begleitung und Mitwirkung bei der Durchführung des europaweiten Vergabeverfahrens bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens,
— Technische Beratungsleistungen zur Unterstützung des Maßnahmenträgers und des Nutzers bei der Überwachung der Planung.
Bauausführung, Übergabe und Inbetriebnahme der ÖPP-Maßnahme durch den privaten ÖPP-Vertragspartner.
— Optional: Ermittlung der Herstellkosten und Betriebskosten (PSC).
Zuschlagskriterien u. deren Bewertung Angebotsauswertung:
Die übergeordnete Bewertungsmatrix für die Angebotsbewertung enthält folgende Zuschlagskriterien und Gewichtungen:
Bewertungsmatrix
Zuschlagskriterium lfd. Nr. Zuschlagskriterien und Unterkriterien Gewichtung
In % Leistungspunkte Max. Wertungspunkte
(= Leistungs-punkte * Gewichtung * 100)
1. Qualität (Q)
(60 %) 1.1 Q des Beratungskonzeptes 35 % 0-10 350
1.2. Q der Angebotspräsentation 25 % -- --
1.2.1. Vortragsweise und Verständlichkeit 5 % 0-10 50
1.2.2. Erläuterung und Kongruenz zum Konzept 5 % 0-10 50
1.2.3. Vortragsweise, Überzeugungskraft und Q der Diskussion 15 % 0-10 150
3. Preis
(40 %) 2. Preis 40 % -- --
2.1. Angebotspreis 35 % 10 350
2.2. Tagessatz 5 % 10 50
Summe 100 % -- 1.000
Erläuterung der Zuschlagskriterien
Zuschlagskriterium „Q“
Unterkriterium: Beratungskonzept (Gewichtung: 35 %)
In diesem Unterkriterium bewertet der Auftraggeber die Angaben der Bieter im einzureichenden Beratungskonzept zu nachfolgenden Punkten:
Methodisches Vorgehen,
Interne Projektorganisation und Ressourcenplanung / Zusammenstellung des Beraterteams,
Vorgehen und Maßnahmen zur Sicherstellung der Berücksichtigung und Beachtung insbesondere der baulichen und betrieblichen laborspezifischen Aspekte und Inhalte der funktionalen Leistungsbeschreibung,
Abstimmung mit dem AG/Nutzer.
Das Beratungskonzept ist auf maximal fünf DIN A4-Seiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Standardlaufweite, Zeilenabstand 1,5, Ränder oben, unten, links, rechts jeweils 2 cm). Ausführungen, die den maximal zugelassenen Seitenumfang überschreiten, bleiben unberücksichtigt
Unterkriterium: Angebotspräsentation (Gewichtung: 25 %)
In diesem Unterkriterium bewertet der Auftraggeber die Angaben der Bieter in der Angebotspräsentation zu nachfolgenden Punkten:
Vortragsweise und Verständlichkeit des vorgesehenen Projektteams,
Erläuterung und Kongruenz zum Beratungskonzept,
Überzeugungskraft und Q der Diskussion des vorgesehenen Projektteams.
Bewertung des Zuschlagskriteriums „Q“ (Gewichtung 60 %)
Zur Bewertung der Unterkriterien des Zuschlagskriteriums „Q“ wird die nachfolgende Bewertungsskala verwendet:
Leistungspunkte Notenwert Textliche Beschreibung
Das Konzept/Die Präsentation erfüllt die Bedürfnisse des Auftraggebers hinsichtlich des Unterkriteriums…
10 sehr gut …in höchstem Maße und lässt besonders herausragende Leistungen erwarten.
8 gut …sehr weitgehend und lässt ohne jede Einschränkung eine überdurchschnittlich gute Leistung erwarten.
6 vollbefriedigend …weitgehend und lässt eine Leistung im oberen Durchschnittsbereich erwarten.
4 befriedigend …mittelmäßig und lässt gemessen an den Bedürfnissen eine durchschnittliche Leistung erwarten.
2 ausreichend …ansatzweise und lässt eine unterdurchschnittliche Leistung erwarten.
0 ungenügend …nicht im geforderten Maß und ist deswegen unbrauchbar.
Bewertet wird auf Ebene der Unterkriterien. Für jedes Unterkriterium können maximal 10 Leistungspunkte vergeben werden. Die Ergebnisse werden mit dem jeweiligen Faktor gewichtet und die Ergebnisse ohne Rundung addiert. Erst die Summe wird kaufmännisch auf 3 Nachkommastellen gerundet, soweit dies ohne Einfluss auf die Rangfolge der Bewertung für das Kriterium „Q“ bleibt.
Referenzierung des Zuschlagskriteriums „Q“
Erreicht das Angebot des Bestbieters in einem Unterkriterium des Zuschlagskriteriums „Q“ nicht die Höchstpunktzahl von 10 Leistungspunkten, wird das entsprechende Angebot im Verhältnis zu den Angeboten der anderen Bieter referenziert. Das heißt, dass das beste Angebot in diesem Kriterium auf 10 Leistungspunkte „hochgesetzt“ wird. Alle anderen Angebote werden anschließend in diesem Kriterium verhältnismäßig um die relative Differenz zwischen der ursprünglich erreichten Punktzahl des besten Angebots und 600 Punkten angehoben.
Die Referenzierung erfolgt nach folgender Formel:
P ref=100*Pvn/Pvmax
P ref referenzierte Punktzahl des Angebots
P vn ursprünglich erreichte Punktzahl des zu referenzierenden Angebots für das Kriterium
P vmax ursprünglich erreichte Punktzahl des besten Angebots für das Kriterium
10 erreichbare Höchstpunktzahl
Die referenzierte Punktzahl wird auf 3 Stellen nach dem Komma kaufmännisch gerundet, soweit sich hierdurch die Rangfolge der Wertung der Angebote für dieses Zuschlagskriterium nicht ändert. Auf „0“ Punkte wird nicht abgerundet.
Zuschlagskriterium „Preis“
Das Zuschlagskriterium „Preis“ nimmt 40 % der Gesamtwertung ein. Hierbei werden die nachfolgend aufgeführten Unterkriterien berücksichtigt:
Unterkriterium: Angebotspreis (Gewichtung: 35 %),
Unterkriterium: Tagessatz (Gewichtung: 5 %)
Für das Zuschlagskriterium „Preis“ haben die Bieter in den Unterkriterien den jeweiligen Preis bzw. Tagessatz unter Verwendung des Preisblatts (Anlage 5) anzugeben.
Bewertung des Zuschlagskriteriums „Preis“ (Gewichtung: 40 %)
Liegen mehrere wertbare Angebote verschiedener Bieter mit abweichenden Preisen vor, erfolgt eine vergleichende Wertung für jedes Unterkriterium mittels linearer Interpolation.
Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis je Unterkriterium wird mit 10 Leistungspunkten bewertet.
„0“ Leistungspunkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises in einem Unterkriterium. Liegt ein Angebot über dem 2-fachen des niedrigsten Preises, erhält dieses ebenfalls „0“ Leistungspunkte. In diesem Fall ist somit die tatsächliche Spreizung des Vergleichsfeldes maßgeblich. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation anhand folgender Formel:
PB Punktzahl des Angebots für das Unterkriterium
MAX Maximierungsfunktion zwischen dem 2-fachen von Bmin und Bmax
Bmin niedrigster Preis im Unterkriterium
Bmax höchster Preis im Unterkriterium
Bi individueller Preis im Unterkriterium des zu betrachteten Angebots
100 erreichbare Höchstpunktzahl für das Unterkriterium
Die gegebene Zahl der Leistungspunkte wird in die Wertungspunkte umgerechnet. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis bekommt somit 400 Wertungspunkte.
In diesem Unterkriterium bewertet der Auftraggeber die Angaben der Bieter im einzureichenden Beratungskonzept zu nachfolgenden Punkten:
Methodisches Vorgehen,
Interne Projektorganisation und Ressourcenplanung / Zusammenstellung des Beraterteams,
Vorgehen und Maßnahmen zur Sicherstellung der Berücksichtigung und Beachtung insbesondere der baulichen und betrieblichen laborspezifischen Aspekte und Inhalte der funktionalen Leistungsbeschreibung,
Abstimmung mit dem AG/Nutzer.
Das Beratungskonzept ist auf maximal fünf DIN A4-Seiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Standardlaufweite, Zeilenabstand 1,5, Ränder oben, unten, links, rechts jeweils 2 cm). Ausführungen, die den maximal zugelassenen Seitenumfang überschreiten, bleiben unberücksichtigt
In diesem Unterkriterium bewertet der Auftraggeber die Angaben der Bieter in der Angebotspräsentation zu nachfolgenden Punkten:
Vortragsweise und Verständlichkeit des vorgesehenen Projektteams,
Erläuterung und Kongruenz zum Beratungskonzept,
Überzeugungskraft und Q der Diskussion des vorgesehenen Projektteams.
Bewertung des Zuschlagskriteriums „Q“ (Gewichtung 60 %)
Zur Bewertung der Unterkriterien des Zuschlagskriteriums „Q“ wird die nachfolgende Bewertungsskala verwendet:
Leistungspunkte Notenwert Textliche Beschreibung
Das Konzept/Die Präsentation erfüllt die Bedürfnisse des Auftraggebers hinsichtlich des Unterkriteriums…
10 sehr gut …in höchstem Maße und lässt besonders herausragende Leistungen erwarten.
8 gut …sehr weitgehend und lässt ohne jede Einschränkung eine überdurchschnittlich gute Leistung erwarten.
6 vollbefriedigend …weitgehend und lässt eine Leistung im oberen Durchschnittsbereich erwarten.
4 befriedigend …mittelmäßig und lässt gemessen an den Bedürfnissen eine durchschnittliche Leistung erwarten.
2 ausreichend …ansatzweise und lässt eine unterdurchschnittliche Leistung erwarten.
0 ungenügend …nicht im geforderten Maß und ist deswegen unbrauchbar.
Bewertet wird auf Ebene der Unterkriterien. Für jedes Unterkriterium können maximal 10 Leistungspunkte vergeben werden. Die Ergebnisse werden mit dem jeweiligen Faktor gewichtet und die Ergebnisse ohne Rundung addiert. Erst die Summe wird kaufmännisch auf 3 Nachkommastellen gerundet, soweit dies ohne Einfluss auf die Rangfolge der Bewertung für das Kriterium „Q“ bleibt.
Referenzierung des Zuschlagskriteriums „Q“
Erreicht das Angebot des Bestbieters in einem Unterkriterium des Zuschlagskriteriums „Q“ nicht die Höchstpunktzahl von 10 Leistungspunkten, wird das entsprechende Angebot im Verhältnis zu den Angeboten der anderen Bieter referenziert. Das heißt, dass das beste Angebot in diesem Kriterium auf 10 Leistungspunkte „hochgesetzt“ wird. Alle anderen Angebote werden anschließend in diesem Kriterium verhältnismäßig um die relative Differenz zwischen der ursprünglich erreichten Punktzahl des besten Angebots und 600 Punkten angehoben.
Die Referenzierung erfolgt nach folgender Formel:
P ref=100*Pvn/Pvmax
P ref referenzierte Punktzahl des Angebots
P vn ursprünglich erreichte Punktzahl des zu referenzierenden Angebots für das Kriterium
P vmax ursprünglich erreichte Punktzahl des besten Angebots für das Kriterium
10 erreichbare Höchstpunktzahl
Die referenzierte Punktzahl wird auf 3 Stellen nach dem Komma kaufmännisch gerundet, soweit sich hierdurch die Rangfolge der Wertung der Angebote für dieses Zuschlagskriterium nicht ändert. Auf „0“ Punkte wird nicht abgerundet.
Zuschlagskriterium „Preis“
Das Zuschlagskriterium „Preis“ nimmt 40 % der Gesamtwertung ein. Hierbei werden die nachfolgend aufgeführten Unterkriterien berücksichtigt:
Unterkriterium: Angebotspreis (Gewichtung: 35 %),
Unterkriterium: Tagessatz (Gewichtung: 5 %)
Für das Zuschlagskriterium „Preis“ haben die Bieter in den Unterkriterien den jeweiligen Preis bzw. Tagessatz unter Verwendung des Preisblatts (Anlage 5) anzugeben.
Bewertung des Zuschlagskriteriums „Preis“ (Gewichtung: 40 %)
Liegen mehrere wertbare Angebote verschiedener Bieter mit abweichenden Preisen vor, erfolgt eine vergleichende Wertung für jedes Unterkriterium mittels linearer Interpolation.
Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis je Unterkriterium wird mit 10 Leistungspunkten bewertet.
„0“ Leistungspunkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises in einem Unterkriterium. Liegt ein Angebot über dem 2-fachen des niedrigsten Preises, erhält dieses ebenfalls „0“ Leistungspunkte. In diesem Fall ist somit die tatsächliche Spreizung des Vergleichsfeldes maßgeblich. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation anhand folgender Formel:
PB Punktzahl des Angebots für das Unterkriterium
MAX Maximierungsfunktion zwischen dem 2-fachen von Bmin und Bmax
Bmin niedrigster Preis im Unterkriterium
Bmax höchster Preis im Unterkriterium
Bi individueller Preis im Unterkriterium des zu betrachteten Angebots
100 erreichbare Höchstpunktzahl für das Unterkriterium
Die gegebene Zahl der Leistungspunkte wird in die Wertungspunkte umgerechnet. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis bekommt somit 400 Wertungspunkte.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Technischen Beratungsleistungen nach VgV für das ÖPP-Projekt „Neubau des Max Rubner-Institutsin Kiel" mit folgenden wesentlichen Leistungsbereichen:
— Plausibilisierung des Bedarfs,
— Erstellung einer ergebnisorientierten Aufgaben- und Leistungsbeschreibung (Outputspezifikation),
— Mitwirkung an der Erstellung der weiteren Ausschreibungsunterlagen,
— Vorbereitung, Begleitung und Mitwirkung bei der Durchführung des europaweiten Vergabeverfahrens bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens,
— Technische Beratungsleistungen zur Unterstützung des Maßnahmenträgers und des Nutzers bei der Überwachung der Planung.
Bauausführung, Übergabe und Inbetriebnahme der ÖPP-Maßnahme durch den privaten ÖPP-Vertragspartner.
— Optional: Ermittlung der Herstellkosten und Betriebskosten (PSC).
Erbringung von Technischen Beratungsleistungen nach VgV für das ÖPP-Projekt „Neubau des Max Rubner-Institutsin Kiel"mit folgenden
Wesentlichen Leistungsbereichen:
— Mitwirkung an der Erstellung der weiteren Ausschreibungsunterlagen
— Optional: Ermittlung der Herstellkosten und Betriebskosten (PSC)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben beabsichtigt, die Planung, die Errichtung, den Gebäudebetrieb und die Instandhaltung des Neubaus des Max Rubner-Institut (MRI) Kiel, ein Bundesforschungsinstitut im Aufgabenbereich des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft,
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben beabsichtigt, die Planung, die Errichtung, den Gebäudebetrieb und die Instandhaltung des Neubaus des Max Rubner-Institut (MRI) Kiel, ein Bundesforschungsinstitut im Aufgabenbereich des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft,
In Form eines ÖPP-Modells mit einer Betriebslaufzeit von ca. 30 Jahren zu vergeben.
Zur Vorbereitung und anschließenden Begleitung des ÖPP-Vergabeverfahrens sowie der Bau- und Inbetriebnahmephase werden die hier Ausgeschriebenen und in den nachfolgenden Ziffern beschriebenen technischen und laborspezifischen Beratungsleistungen benötigt.
Zur Vorbereitung und anschließenden Begleitung des ÖPP-Vergabeverfahrens sowie der Bau- und Inbetriebnahmephase werden die hier Ausgeschriebenen und in den nachfolgenden Ziffern beschriebenen technischen und laborspezifischen Beratungsleistungen benötigt.
Das neu zu errichtende Forschungs- und Verwaltungsgebäude ist nach den Vorgaben des ggf. noch zu aktualisierenden Raumprogramms und der funktionalen Leistungsbeschreibung (Out-putspezifikation) zu planen, zu errichten und anschließend einschließlich Unterhaltung und Betrieb zur Verfügung zu stellen. Das Forschungs- und Verwaltungsgebäude wird in exponierter Lage auf dem Grundstück Bremerskamp, in Kiel an der Ohlshausenstraße in unmittelbarer Nähe zur Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) errichtet; besondere Bedeutung hat hierbei die Technisch-funktionale, ökologisch und wirtschaftliche Qualität. Es ist eine Silber-Zertifizierung gem. BNB zu erreichen. In architektonischer Hinsicht soll das Gebäude das MRI angemessen repräsentieren und sich zugleich in die zukünftige nachbarschaftliche Nutzung der CAU einpassen. Es gilt, ein den Nutzeranforderungen entsprechendes funktionales, repräsentatives und erweiterbares Gebäude zu errichten, das den Ressortaufgaben (Forschung und Innovation) gerecht wird und auch nach außen widerspiegelt („Aushängeschild“). Ziel des Neubaus ist eine Unterbringung der am Standort Kiel und Hamburg bestehenden Institute bzw. Institutsteile des MRI mit 135 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit entsprechenden Laboren (siehe weiter unten) und laborspezifischen Technikflächen sowie einem Verwaltungsanteil, der eine Personal-, IT-Abteilung, eine Bibliothek und Teile der Stabsstelle des MRI umfasst. Im Bereich der Verwaltung sind 32 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des MRI beschäftigt. Aufgrund seiner Eigenschaft als Bundesforschungsinstitut sind Schwankungen der Angaben zu Mitarbeiterzahlen möglich (Projektforschung). Die Bestandsliegenschaft des MRI in Kiel, befindet sich an der Hermann-Weigmann-Straße 1. Dort sind das Institut für Mikrobiologie und Biotechnologie (MBT), das Institut für Sicherheit und Qualität bei Milch und Fisch (MF), ein Anteil am Nationalen Referenzzentrum (NRZ) sowie ein übergreifender Anteil der Verwaltung angesiedelt. Die Nettogrundfläche der Bestandsliegenschaft in Kiel beträgt 21 710 qm.
Das neu zu errichtende Forschungs- und Verwaltungsgebäude ist nach den Vorgaben des ggf. noch zu aktualisierenden Raumprogramms und der funktionalen Leistungsbeschreibung (Out-putspezifikation) zu planen, zu errichten und anschließend einschließlich Unterhaltung und Betrieb zur Verfügung zu stellen. Das Forschungs- und Verwaltungsgebäude wird in exponierter Lage auf dem Grundstück Bremerskamp, in Kiel an der Ohlshausenstraße in unmittelbarer Nähe zur Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) errichtet; besondere Bedeutung hat hierbei die Technisch-funktionale, ökologisch und wirtschaftliche Qualität. Es ist eine Silber-Zertifizierung gem. BNB zu erreichen. In architektonischer Hinsicht soll das Gebäude das MRI angemessen repräsentieren und sich zugleich in die zukünftige nachbarschaftliche Nutzung der CAU einpassen. Es gilt, ein den Nutzeranforderungen entsprechendes funktionales, repräsentatives und erweiterbares Gebäude zu errichten, das den Ressortaufgaben (Forschung und Innovation) gerecht wird und auch nach außen widerspiegelt („Aushängeschild“). Ziel des Neubaus ist eine Unterbringung der am Standort Kiel und Hamburg bestehenden Institute bzw. Institutsteile des MRI mit 135 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit entsprechenden Laboren (siehe weiter unten) und laborspezifischen Technikflächen sowie einem Verwaltungsanteil, der eine Personal-, IT-Abteilung, eine Bibliothek und Teile der Stabsstelle des MRI umfasst. Im Bereich der Verwaltung sind 32 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des MRI beschäftigt. Aufgrund seiner Eigenschaft als Bundesforschungsinstitut sind Schwankungen der Angaben zu Mitarbeiterzahlen möglich (Projektforschung). Die Bestandsliegenschaft des MRI in Kiel, befindet sich an der Hermann-Weigmann-Straße 1. Dort sind das Institut für Mikrobiologie und Biotechnologie (MBT), das Institut für Sicherheit und Qualität bei Milch und Fisch (MF), ein Anteil am Nationalen Referenzzentrum (NRZ) sowie ein übergreifender Anteil der Verwaltung angesiedelt. Die Nettogrundfläche der Bestandsliegenschaft in Kiel beträgt 21 710 qm.
Die Vergabeunterlagen für das ÖPP-Verfahren sollen auf die Errichtung und den Betrieb des Gebäudes zielen. Ein entsprechendes Gebäude ist Funktional zu beschreiben. Die Outputspezifikation ist für ein flexibel gestaltbares Gebäude zu formulieren.
Die unter Ziffer I.1. angegebene Vergabestelle ist Bedarfsdecker für das Vorhaben.
Sie ist im Verfahren Auftraggeber und Vertragspartner des Technischen Beraters und des späteren privaten ÖPP-Partners.
Folgende Institutionen sind am Projekt beteiligt:
— Bundesanstalt für Immobilienaufgaben – BImA,
— Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft – BMEL,
— Max Rubner-Institut,
— Bundesministerium der Finanzen – BMF,
— PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH,
— sowie externe Berater (juristisch usw.),
Die Realisierung des Bauvorhabens steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Haushaltsmittel durch den Deutschen Bundestag. Es besteht daher auch die Möglichkeit, dass die Maßnahme nicht oder nicht in dem beabsichtigten Umfang realisiert werden kann. Zudem steht der Auftrag unter dem Vorbehalt der Projektdurchführung als ÖPP-Projekt.
Die Realisierung des Bauvorhabens steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Haushaltsmittel durch den Deutschen Bundestag. Es besteht daher auch die Möglichkeit, dass die Maßnahme nicht oder nicht in dem beabsichtigten Umfang realisiert werden kann. Zudem steht der Auftrag unter dem Vorbehalt der Projektdurchführung als ÖPP-Projekt.
Dauer: 60 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit dieses Vertrages beginnt mit dem Tag der Zuschlagserteilung, frühestens am 13.4.2021.
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen, Leistungsstufen die der Auftraggebernicht mit Vertragsabschluss beauftragt., stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie abruft. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte zu beschränken.
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen, Leistungsstufen die der Auftraggebernicht mit Vertragsabschluss beauftragt., stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie abruft. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte zu beschränken.
Zusätzliche Informationen:
Zuschlagskriterien u. deren Bewertung Angebotsauswertung:
Die übergeordnete Bewertungsmatrix für die Angebotsbewertung enthält folgende Zuschlagskriterien und Gewichtungen:
Bewertungsmatrix
Zuschlagskriterium lfd. Nr. Zuschlagskriterien und Unterkriterien Gewichtung
In % Leistungspunkte Max. Wertungspunkte
(= Leistungs-punkte * Gewichtung * 100)
1. Qualität (Q)
(60 %) 1.1 Q des Beratungskonzeptes 35 % 0-10 350
1.2. Q der Angebotspräsentation 25 % -- --
1.2.1. Vortragsweise und Verständlichkeit 5 % 0-10 50
1.2.2. Erläuterung und Kongruenz zum Konzept 5 % 0-10 50
1.2.3. Vortragsweise, Überzeugungskraft und Q der Diskussion 15 % 0-10 150
In diesem Unterkriterium bewertet der Auftraggeber die Angaben der Bieter im einzureichenden Beratungskonzept zu nachfolgenden Punkten:
Methodisches Vorgehen,
Interne Projektorganisation und Ressourcenplanung / Zusammenstellung des Beraterteams,
Vorgehen und Maßnahmen zur Sicherstellung der Berücksichtigung und Beachtung insbesondere der baulichen und betrieblichen laborspezifischen Aspekte und Inhalte der funktionalen Leistungsbeschreibung,
Abstimmung mit dem AG/Nutzer.
Das Beratungskonzept ist auf maximal fünf DIN A4-Seiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Standardlaufweite, Zeilenabstand 1,5, Ränder oben, unten, links, rechts jeweils 2 cm). Ausführungen, die den maximal zugelassenen Seitenumfang überschreiten, bleiben unberücksichtigt
Das Beratungskonzept ist auf maximal fünf DIN A4-Seiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Standardlaufweite, Zeilenabstand 1,5, Ränder oben, unten, links, rechts jeweils 2 cm). Ausführungen, die den maximal zugelassenen Seitenumfang überschreiten, bleiben unberücksichtigt
In diesem Unterkriterium bewertet der Auftraggeber die Angaben der Bieter in der Angebotspräsentation zu nachfolgenden Punkten:
Vortragsweise und Verständlichkeit des vorgesehenen Projektteams,
Erläuterung und Kongruenz zum Beratungskonzept,
Überzeugungskraft und Q der Diskussion des vorgesehenen Projektteams.
Bewertung des Zuschlagskriteriums „Q“ (Gewichtung 60 %)
Zur Bewertung der Unterkriterien des Zuschlagskriteriums „Q“ wird die nachfolgende Bewertungsskala verwendet:
Leistungspunkte Notenwert Textliche Beschreibung
Das Konzept/Die Präsentation erfüllt die Bedürfnisse des Auftraggebers hinsichtlich des Unterkriteriums…
10 sehr gut …in höchstem Maße und lässt besonders herausragende Leistungen erwarten.
8 gut …sehr weitgehend und lässt ohne jede Einschränkung eine überdurchschnittlich gute Leistung erwarten.
6 vollbefriedigend …weitgehend und lässt eine Leistung im oberen Durchschnittsbereich erwarten.
4 befriedigend …mittelmäßig und lässt gemessen an den Bedürfnissen eine durchschnittliche Leistung erwarten.
2 ausreichend …ansatzweise und lässt eine unterdurchschnittliche Leistung erwarten.
0 ungenügend …nicht im geforderten Maß und ist deswegen unbrauchbar.
Bewertet wird auf Ebene der Unterkriterien. Für jedes Unterkriterium können maximal 10 Leistungspunkte vergeben werden. Die Ergebnisse werden mit dem jeweiligen Faktor gewichtet und die Ergebnisse ohne Rundung addiert. Erst die Summe wird kaufmännisch auf 3 Nachkommastellen gerundet, soweit dies ohne Einfluss auf die Rangfolge der Bewertung für das Kriterium „Q“ bleibt.
Bewertet wird auf Ebene der Unterkriterien. Für jedes Unterkriterium können maximal 10 Leistungspunkte vergeben werden. Die Ergebnisse werden mit dem jeweiligen Faktor gewichtet und die Ergebnisse ohne Rundung addiert. Erst die Summe wird kaufmännisch auf 3 Nachkommastellen gerundet, soweit dies ohne Einfluss auf die Rangfolge der Bewertung für das Kriterium „Q“ bleibt.
Referenzierung des Zuschlagskriteriums „Q“
Erreicht das Angebot des Bestbieters in einem Unterkriterium des Zuschlagskriteriums „Q“ nicht die Höchstpunktzahl von 10 Leistungspunkten, wird das entsprechende Angebot im Verhältnis zu den Angeboten der anderen Bieter referenziert. Das heißt, dass das beste Angebot in diesem Kriterium auf 10 Leistungspunkte „hochgesetzt“ wird. Alle anderen Angebote werden anschließend in diesem Kriterium verhältnismäßig um die relative Differenz zwischen der ursprünglich erreichten Punktzahl des besten Angebots und 600 Punkten angehoben.
Erreicht das Angebot des Bestbieters in einem Unterkriterium des Zuschlagskriteriums „Q“ nicht die Höchstpunktzahl von 10 Leistungspunkten, wird das entsprechende Angebot im Verhältnis zu den Angeboten der anderen Bieter referenziert. Das heißt, dass das beste Angebot in diesem Kriterium auf 10 Leistungspunkte „hochgesetzt“ wird. Alle anderen Angebote werden anschließend in diesem Kriterium verhältnismäßig um die relative Differenz zwischen der ursprünglich erreichten Punktzahl des besten Angebots und 600 Punkten angehoben.
Die Referenzierung erfolgt nach folgender Formel:
P ref=100*Pvn/Pvmax
P ref referenzierte Punktzahl des Angebots
P vn ursprünglich erreichte Punktzahl des zu referenzierenden Angebots für das Kriterium
P vmax ursprünglich erreichte Punktzahl des besten Angebots für das Kriterium
10 erreichbare Höchstpunktzahl
Die referenzierte Punktzahl wird auf 3 Stellen nach dem Komma kaufmännisch gerundet, soweit sich hierdurch die Rangfolge der Wertung der Angebote für dieses Zuschlagskriterium nicht ändert. Auf „0“ Punkte wird nicht abgerundet.
Zuschlagskriterium „Preis“
Das Zuschlagskriterium „Preis“ nimmt 40 % der Gesamtwertung ein. Hierbei werden die nachfolgend aufgeführten Unterkriterien berücksichtigt:
Unterkriterium: Angebotspreis (Gewichtung: 35 %),
Unterkriterium: Tagessatz (Gewichtung: 5 %)
Für das Zuschlagskriterium „Preis“ haben die Bieter in den Unterkriterien den jeweiligen Preis bzw. Tagessatz unter Verwendung des Preisblatts (Anlage 5) anzugeben.
Bewertung des Zuschlagskriteriums „Preis“ (Gewichtung: 40 %)
Liegen mehrere wertbare Angebote verschiedener Bieter mit abweichenden Preisen vor, erfolgt eine vergleichende Wertung für jedes Unterkriterium mittels linearer Interpolation.
Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis je Unterkriterium wird mit 10 Leistungspunkten bewertet.
„0“ Leistungspunkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises in einem Unterkriterium. Liegt ein Angebot über dem 2-fachen des niedrigsten Preises, erhält dieses ebenfalls „0“ Leistungspunkte. In diesem Fall ist somit die tatsächliche Spreizung des Vergleichsfeldes maßgeblich. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation anhand folgender Formel:
„0“ Leistungspunkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises in einem Unterkriterium. Liegt ein Angebot über dem 2-fachen des niedrigsten Preises, erhält dieses ebenfalls „0“ Leistungspunkte. In diesem Fall ist somit die tatsächliche Spreizung des Vergleichsfeldes maßgeblich. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation anhand folgender Formel:
PB Punktzahl des Angebots für das Unterkriterium
MAX Maximierungsfunktion zwischen dem 2-fachen von Bmin und Bmax
Bmin niedrigster Preis im Unterkriterium
Bmax höchster Preis im Unterkriterium
Bi individueller Preis im Unterkriterium des zu betrachteten Angebots
100 erreichbare Höchstpunktzahl für das Unterkriterium
Die gegebene Zahl der Leistungspunkte wird in die Wertungspunkte umgerechnet. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis bekommt somit 400 Wertungspunkte.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kiel/Hamburg/Berlin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Darstellung des Unternehmens (Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register, gesetzlicher Vertreter, Ansprechpartner, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort, Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) sowie – falls zutreffend – ausführliche Darstellung der Konzernverbundenheit/-angehörigkeit zu anderen Unternehmen,
— Darstellung des Unternehmens (Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register, gesetzlicher Vertreter, Ansprechpartner, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort, Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) sowie – falls zutreffend – ausführliche Darstellung der Konzernverbundenheit/-angehörigkeit zu anderen Unternehmen,
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB,
— Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbare Registerauszug (zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags nicht älter als 6 Monate, Kopie ausreichend). Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend ins Deutsche zu übersetzen.
— Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbare Registerauszug (zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags nicht älter als 6 Monate, Kopie ausreichend). Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend ins Deutsche zu übersetzen.
Für die Teilnehmer einer Bietergemeinschaft sind die oben aufgeführten Nachweise für jeden Teilnehmer separat einzureichen. Für ausländische Bieter ist der Nachweis der Eignung auch durch amtliche Bescheinigungen gleichwertiger Art möglich. Nachweise in anderer als in deutscher Sprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung abzugeben.
Für die Teilnehmer einer Bietergemeinschaft sind die oben aufgeführten Nachweise für jeden Teilnehmer separat einzureichen. Für ausländische Bieter ist der Nachweis der Eignung auch durch amtliche Bescheinigungen gleichwertiger Art möglich. Nachweise in anderer als in deutscher Sprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung abzugeben.
Alternativ gilt für die zutreffenden Eigenerklärungen eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Nachweis.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann während des Verfahrens jederzeit aufgefordert werden, sämtliche oder einen Teil der geforderten Unterlagen beizubringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung oder sofern derzeit keine Versicherung in erforderlicher Höhe geführt wird, Erklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird; Mindestanforderung: Deckungssummen mind. 5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 5 Mio. EUR für Vermögens- und Sachschäden, jeweils mind. zweifach maximiert,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung oder sofern derzeit keine Versicherung in erforderlicher Höhe geführt wird, Erklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird; Mindestanforderung: Deckungssummen mind. 5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 5 Mio. EUR für Vermögens- und Sachschäden, jeweils mind. zweifach maximiert,
— Erklärung über Gesamtumsatz pro Jahr in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019); Mindestanforderung: Umsatz mind. 600 000 EUR p. a,
— Erklärung über Umsatz für Leistungen, die mit der gegenständlichen Beschaffung vergleichbar sind in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019); Mindestanforderung: Umsatz mind. 500 000 EUR p. a.
Für die Teilnehmer einer Bietergemeinschaft sind ebenfalls die oben aufgeführten Nachweise für jeden Teilnehmer separat einzureichen.
Mindeststandards:
— Einhaltung der Deckungssummen der Haftpflichtversicherung bei Leistungsbeginn
Erklärung über Gesamtumsatz pro Jahr in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019); Mindestanforderung: Umsatz mind. 600 000 EUR p. a.
— Erklärung über Umsatz für Leistungen, die mit der gegenständlichen Beschaffung vergleichbar sind in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019); Mindestanforderung: Umsatz mind. 500 000 EUR p. a.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angabe zur Zusammensetzung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Beraterteams unter Angabe von: Namen, fachlicher und beruflicher Qualifikation (möglichst Fachhochschul-/Universitätsabschluss Dipl.-Ing./Bachelor/Master der Architektur, des Bauingenieurwesens, der Labortechnik, der Versorgungstechnik, der Elektrotechnik oder vergleichbarer Fachrichtungen), der Anzahl an Erfahrungsjahren mit vergleichbaren Projekten (möglichst im Durchschnitt des Beraterteams > 5 Jahre). Hierbei sind insbesondere sowohl technische, betriebliche und ingenieur-spezifische sowie laborspezifische Fachkenntnisse als auch ÖPP-spezifische Fachkenntnisse relevant. Mindestanforderung: Darstellung der vorgenannten Punkte. Darüber hinaus ist darzulegen, über welche Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen ein ausreichendes Wissen kontinuierlich sichergestellt wird,
— Angabe zur Zusammensetzung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Beraterteams unter Angabe von: Namen, fachlicher und beruflicher Qualifikation (möglichst Fachhochschul-/Universitätsabschluss Dipl.-Ing./Bachelor/Master der Architektur, des Bauingenieurwesens, der Labortechnik, der Versorgungstechnik, der Elektrotechnik oder vergleichbarer Fachrichtungen), der Anzahl an Erfahrungsjahren mit vergleichbaren Projekten (möglichst im Durchschnitt des Beraterteams > 5 Jahre). Hierbei sind insbesondere sowohl technische, betriebliche und ingenieur-spezifische sowie laborspezifische Fachkenntnisse als auch ÖPP-spezifische Fachkenntnisse relevant. Mindestanforderung: Darstellung der vorgenannten Punkte. Darüber hinaus ist darzulegen, über welche Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen ein ausreichendes Wissen kontinuierlich sichergestellt wird,
— Erklärung über durchschnittliche Anzahl der qualifizierten Beschäftigten in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018,…
… 2019). Als qualifizierte Beschäftigte gelten Dipl.-Ing./Bachelor/Master mit Fachhochschul-/Universitätsabschluss der Architektur, des Bauingenieurwesens, der Labortechnik, der Versorgungstechnik, der Elektrotechnik oder vergleichbarer Fachrichtungen (Vollzeit). Mindestanforderung: mind. 10 qualifizierte Beschäftigte p. a,
… 2019), die über vergleichbare inhaltliche (d.h. mit den hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar) und sektorale (d. h. ÖPP und/oder Labor-, Forschungsbau oder vergleichbar) Erfahrung verfügen wie der Leistungsgegenstand. Als qualifizierte Beschäftigte gelten Dipl.-Ing./Bachelor/Master mit Fachhochschul-/Universitätsabschluss der Architektur, des Bauingenieurwesens, der Labortechnik, der Versorgungstechnik, der Elektrotechnik oder vergleichbarer Fachrichtungen (Vollzeit). Mindestanforderung: mind. 5 qualifizierte Beschäftigte p. a,
— Aufstellung von Referenzen über nach dem 1.1.2015 erbrachte Leistungen, die mit der gegenständlichen Beschaffung vergleichbar sind, in folgenden Bereichen:
— ÖPP-Hochbau-Projekte (Neubau) der öffentlichen Hand mit einem Investitionsvolumen (DIN 276, KG 200 – 700) von mindestens 20 Mio. EUR; Mindestanforderung: Es sind mindestens 2 vergleichbare Referenzen anzugeben,
— Laborbau, Forschungsbau oder vergleichbare Projekte (Neubau) mit einem Investitionsvolumen (DIN 276, KG 200 – 700) von mindestens 20 Mio. EUR, mit chemischen Laboren und Laboren verschiedener Sicherheitsstufen: Schutzstufe 1 (BioStoffV) oder Sicherheitsstufe 1 (GenTSV) bis hin zu Schutzstufe 3 (BioStoffV) und Laboratorien Schutzstufe 3** (BioStoffV) oder vergleichbare Sicherheitsstufen. Mindestanforderung: Es sind mindestens 2 Referenzen der Schutzstufe 3** (BioStoffV) oder vergleichbare Sicherheitsstufen anzugeben.
— Laborbau, Forschungsbau oder vergleichbare Projekte (Neubau) mit einem Investitionsvolumen (DIN 276, KG 200 – 700) von mindestens 20 Mio. EUR, mit chemischen Laboren und Laboren verschiedener Sicherheitsstufen: Schutzstufe 1 (BioStoffV) oder Sicherheitsstufe 1 (GenTSV) bis hin zu Schutzstufe 3 (BioStoffV) und Laboratorien Schutzstufe 3** (BioStoffV) oder vergleichbare Sicherheitsstufen. Mindestanforderung: Es sind mindestens 2 Referenzen der Schutzstufe 3** (BioStoffV) oder vergleichbare Sicherheitsstufen anzugeben.
Für jede Referenz sind (unter Verwendung des Formblatts – Anlage 1, Ziff. IV.2 – Referenzblatt) folgende Angaben zu machen:
a) Bezeichnung des Referenzprojektes,
b) Kurze Beschreibung des Referenzprojektes,
c) Leistungszeitraum,
d) Auftragssumme (ggf. differenziert nach Eigenanteil und erbrachten Leistungen Dritter),
e) Investitionsvolumen,
f) Aussagekräftige Beschreibung der erbrachten Leistungen (ggf. differenziert nach Eigenanteil und Leistungen Dritter),
g) Auftraggeber (Name, Anschrift),
h) Ansprechpartner des Auftraggebers (Telefonnummer, E-Mail).
Für die Teilnehmer einer Bietergemeinschaft sind die oben aufgeführten Nachweise für jeden Teilnehmer separat einzureichen. Der Nachweis und die Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit erfolgt für eine Bietergemeinschaft als solche und nicht für jeden Teilnehmer einer Bietergemeinschaft einzeln.
Für die Teilnehmer einer Bietergemeinschaft sind die oben aufgeführten Nachweise für jeden Teilnehmer separat einzureichen. Der Nachweis und die Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit erfolgt für eine Bietergemeinschaft als solche und nicht für jeden Teilnehmer einer Bietergemeinschaft einzeln.
Mindeststandards:
— Angabe zur Zusammensetzung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Beraterteams unter Angabe von: Namen, fachlicher und beruflicher Qualifikation (möglichst Fachhochschul-/Universitätsabschluss Dipl.-Ing./Bachelor/Master der Architektur, des Bauingenieurwesens, der Labortechnik, der Versorgungstechnik, der Elektrotechnik oder vergleichbarer Fachrichtungen), der Anzahl an Erfahrungsjahren mit vergleichbaren Projekten (möglichst im Durchschnitt des Beraterteams > 5 Jahre). Hierbei sind insbesondere sowohl technische, betriebliche und ingenieur-spezifische sowie laborspezifische Fachkenntnisse als auch ÖPP-spezifische Fachkenntnisse relevant. Mindestanforderung: Darstellung der vorgenannten Punkte. Darüber hinaus ist darzulegen, über welche Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen ein ausreichendes Wissen kontinuierlich sichergestellt wird,
— Angabe zur Zusammensetzung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Beraterteams unter Angabe von: Namen, fachlicher und beruflicher Qualifikation (möglichst Fachhochschul-/Universitätsabschluss Dipl.-Ing./Bachelor/Master der Architektur, des Bauingenieurwesens, der Labortechnik, der Versorgungstechnik, der Elektrotechnik oder vergleichbarer Fachrichtungen), der Anzahl an Erfahrungsjahren mit vergleichbaren Projekten (möglichst im Durchschnitt des Beraterteams > 5 Jahre). Hierbei sind insbesondere sowohl technische, betriebliche und ingenieur-spezifische sowie laborspezifische Fachkenntnisse als auch ÖPP-spezifische Fachkenntnisse relevant. Mindestanforderung: Darstellung der vorgenannten Punkte. Darüber hinaus ist darzulegen, über welche Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen ein ausreichendes Wissen kontinuierlich sichergestellt wird,
— Erklärung über durchschnittliche Anzahl der qualifizierten Beschäftigten in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018,…
… 2019). Als qualifizierte Beschäftigte gelten Dipl.-Ing./Bachelor/Master mit Fachhochschul-/Universitätsabschluss der Architektur, des Bauingeni-eurwesens, der Labortechnik, der Versorgungstechnik, der Elektrotechnik oder vergleichbarer Fachrichtungen (Vollzeit). Mindestanforderung: mind. 10 qualifizierte Beschäftigte p. a,
… 2019), die über vergleichbare inhaltliche (d.h. mit den hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar) und sektorale (d. h. ÖPP und/oder Labor-, Forschungsbau oder vergleichbar) Erfahrung verfügen wie der Leistungsgegenstand. Als qualifizierte Beschäftigte gelten Dipl.-Ing./Bachelor/Master mit Fachhochschul- / Universitätsabschluss der Ar-chitektur, des Bauingenieurwesens, der Labortechnik, der Versorgungstechnik, der Elektrotechnik oder vergleichbarer Fachrichtungen (Vollzeit). Mindestanforderung: mind. 5 qualifizierte Beschäftigte p. a,
— Aufstellung von Referenzen über nach dem 1.1.2015 erbrachte Leistungen, die mit der gegenständlichen Beschaffung vergleichbar sind, in folgenden Bereichen:
— ÖPP-Hochbau-Projekte (Neubau) der öffentlichen Hand mit einem Investitionsvolumen (DIN 276, KG 200 – 700) von mindestens 20 Mio. EUR; Mindestanforderung: Es sind mindestens 2 vergleichbare Referenzen anzugeben,
— Laborbau, Forschungsbau oder vergleichbare Projekte (Neubau) mit einem Investitionsvolumen (DIN 276, KG 200 – 700) von mindestens 20 Mio. EUR, mit chemischen Laboren und Laboren verschiedener Sicherheitsstufen: Schutzstufe 1 (BioStoffV) oder Sicherheitsstufe 1 (GenTSV) bis hin zu Schutzstufe 3 (BioStoffV) und Laboratorien Schutzstufe 3** (BioStoffV) oder vergleichbare Sicherheitsstufen. Mindestanforderung: Es sind mindestens 2 Referenzen der Schutzstufe 3** (BioStoffV) oder vergleichbare Sicherheitsstufen anzugeben.
— Laborbau, Forschungsbau oder vergleichbare Projekte (Neubau) mit einem Investitionsvolumen (DIN 276, KG 200 – 700) von mindestens 20 Mio. EUR, mit chemischen Laboren und Laboren verschiedener Sicherheitsstufen: Schutzstufe 1 (BioStoffV) oder Sicherheitsstufe 1 (GenTSV) bis hin zu Schutzstufe 3 (BioStoffV) und Laboratorien Schutzstufe 3** (BioStoffV) oder vergleichbare Sicherheitsstufen. Mindestanforderung: Es sind mindestens 2 Referenzen der Schutzstufe 3** (BioStoffV) oder vergleichbare Sicherheitsstufen anzugeben.
Für jede Referenz sind (unter Verwendung des Formblatts – Anlage 1, Ziff. IV.2 – Referenzblatt) folgende Angaben zu machen:
a) Bezeichnung des Referenzprojektes,
b) Kurze Beschreibung des Referenzprojektes,
c) Leistungszeitraum,
d) Auftragssumme (ggf. differenziert nach Eigenanteil und erbrachten Leistungen Dritter),
e) Investitionsvolumen,
f) Aussagekräftige Beschreibung der erbrachten Leistungen (ggf. differenziert nach Eigenanteil und Leistungen Dritter),
g) Auftraggeber (Name, Anschrift),
h) Ansprechpartner des Auftraggebers (Telefonnummer, E-Mail).
Für die Teilnehmer einer Bietergemeinschaft sind die oben aufgeführten Nachweise für jeden Teilnehmer separat einzureichen. Der Nachweis und die Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit erfolgt für eine Bietergemeinschaft als solche und nicht für jeden Teilnehmer einer Bietergemeinschaft einzeln.
Für die Teilnehmer einer Bietergemeinschaft sind die oben aufgeführten Nachweise für jeden Teilnehmer separat einzureichen. Der Nachweis und die Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit erfolgt für eine Bietergemeinschaft als solche und nicht für jeden Teilnehmer einer Bietergemeinschaft einzeln.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Gerät der Auftragnehmer mit seiner Leistung bei verbindlich vereinbarten Terminen in Rückstand und erbringt er die ausstehende Leistung trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht und hat er die Verzögerung zu vertreten, so hat er für jede vollendete Woche der Fristüberschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,1 Prozent desjenigen Teils der Leistung zu zahlen, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu Entwurf diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5,0 Prozent der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.
Gerät der Auftragnehmer mit seiner Leistung bei verbindlich vereinbarten Terminen in Rückstand und erbringt er die ausstehende Leistung trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht und hat er die Verzögerung zu vertreten, so hat er für jede vollendete Woche der Fristüberschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,1 Prozent desjenigen Teils der Leistung zu zahlen, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu Entwurf diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5,0 Prozent der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Erfüllung der Eignungskriterien (siehe Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen). Sollten mehr als 6 Teilnahmeanträge geeigneter Bewerber/Bewerbergemeinschaften infrage kommen, werden die Bewerber / Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert, die in der Rangfolge die meisten der zu vergebenden Punkte für die Auswahlkriterien (Punkt 2.5 der Anlage 1) erhalten.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Erfüllung der Eignungskriterien (siehe Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen). Sollten mehr als 6 Teilnahmeanträge geeigneter Bewerber/Bewerbergemeinschaften infrage kommen, werden die Bewerber / Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert, die in der Rangfolge die meisten der zu vergebenden Punkte für die Auswahlkriterien (Punkt 2.5 der Anlage 1) erhalten.
Ein von der Vergabestelle eingesetztes Gremium wird anhand des nachfolgenden Bewertungssystems die Bewerber festlegen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
In die Bewertung fließen von jedem Bewerber/jeder Bewerbergemeinschaft die 3 Referenzprojekte mit der höchsten Punktzahl ein.
Punktvergabe erfolgt für Auswahlkriterium und Bewertung Gewichtung Maximale Punkte Gesamtumsatz im Durchschnitt in den letzten 3 Geschäftsjahren pro Jahr (2017 – 2019)
Bewertung:
— ab 600 001 EUR bis 2 000 000 EUR: nn Punkte (Ermittlung gemäß linearer Interpolation auf 2 Nachkommastellen gem. Formel: nn Punkte = (x-600 001)(5-0)/(2 000 000-600 001)),
— ab 2 000 001 EUR: 5 Punkte 5 % 5,
Umsatz für Leistungen, die mit der gegenständlichen Beschaffung vergleichbar sind, im Durchschnitt in den letzten 3 Geschäftsjahren pro Jahr (2017 – 2019) pro Jahr
— ab 500 001 EUR bis 1 000 000 EUR: nn Punkte (Ermittlung gemäß linearer Interpolation auf 2 Nachkommastellen gem. Formel: nn Punkte = (x-500 001)(5-0)/(1 000 000-500 001))
— ab 1 000 001 EUR: 5 Punkte 5 % 5
Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren (2017 – 2019) pro Jahr
— ab 10 bis 29 MA: nn Punkte (Ermittlung gemäß linearer Interpolation auf 2 Nachkommastellen gem. Formel: nn Punkte = (x-10)(5-0)/(29-10))
— ab 30 MA: 5 Punkte 5 % 5
Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren (2017 – 2019), die über mit der gegenständlichen Beschaffung vergleichbare inhaltliche und sektorale Erfahrungen verfügen
— ab 5 bis 19 MA: nn Punkte (Ermittlung gemäß linearer Interpolation auf 2 Nachkommastellen),
— ab 20 MA: 5 Punkte 5 % 5.
Zusammensetzung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Beraterteams
— Fachliche und berufliche Qualifikation (Binnengewichtung: 25 %): Dipl-Ing./Bachelor/Master mit Fachhochschul/Universitätsabschluss der o. g. Fachgebiete und etwaige fachlich einschlägige Zu-satzqualifikationen
— bei gesamtem Beraterteam: 1,25 Punkte,
— bei mind. ¾ des Beraterteams: 1 Punkte,
— bei mind. ½ des Beraterteams: 0,5 Punkte,
— bei weniger als ½ des Beraterteams: 0 Punkte,
— Anzahl an Erfahrungsjahren mit vergleichbaren Projekten (Binnengewichtung: 25 %): im Durchschnitt der Mitglieder des Beraterteams
— > 10 Jahre: 1,25 Punkte,
— > 7 – 10 Jahre: 1 Punkte,
— > 4 – 7 Jahre: 0,5 Punkte,
— bis 4 Jahre: 0 Punkte,
— technische, betriebliche, fachingenieur-spezifische sowie laborspezifische Fachkenntnisse (Binnengewichtung: 25 %): Anzahl der abgedeckten vorgenannten Fachdisziplinen
— 4 Fachdisziplinen: 1,25 Punkte,
— 3 Fachdisziplinen: 1 Punkte,
— 2 Fachdisziplinen: 0,5 Punkte,
— 1 Fachdisziplin: 0 Punkte,
— Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen (Binnengewichtung: 25 %): Regelmäßigkeit und Häufigkeit der Maßnahmen:
— Maßnahmen regelmäßig und mind. 1x jährlich: 1,25 Punkte,
— Maßnahmen regelmäßig und mind. 1x 2-jährlich: 1 Punkte,
— unregelmäßige Maßnahmen: 0,5 Punkte,
— gar keine Maßnahmen: 0 Punkte 20 % 5
Vergleichbarkeit der Unternehmensreferenzen ÖPP-Hochbau-Projekte mit der hier ausgeschriebene Leistung
— Projektvolumen, Sektor, BNB-Zertifizierung, Umfang der Anlagentechnik, Projektart (Vergleichbarkeit der Referenz mit den hier ausgeschriebenen Leistungen), Wertschöpfungstiefe (Eigenanteil)
Referenz ist sehr gut vergleichbar: 5 Punkte
Referenz ist gut vergleichbar: 4 Punkte
Referenz ist durchschnittlich vergleichbar: 3 Punkte
Referenz ist ausreichend vergleichbar: 2 Punkte
Referenz ist geringfügig vergleichbar: 1 Punkt 30 % 5
Vergleichbarkeit der Unternehmensreferenzen Laborbau-, Forschungsbau- oder vergleichbarer Projekte
— Projektvolumen, BNB-Zertifizierung, Umfang der Anlagentechnik, Anteil halböffentlicher und zugangsbeschränkter Bereiche, Projektart (Vergleichbarkeit der Referenz mit den hier ausgeschriebenen Leistungen), Wertschöpfungstiefe (Eigenanteil).
Sollten Bewerber/Bewerbergemeinschaften dieselbe Punktzahl bei der Bewertung erreichen, entscheidet die höchste Punktzahl in „Vergleichbarkeit der Unternehmensreferenzen“ die Auswahl. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Ergebnis, wird sich der Losentscheid vorbehalten. Die Vergabestelle behält sich vor, die Referenzen in der Wertungsphase Teilnahmewettbewerb zu prüfen. Bei Teilnahmeanträgen, die in die engere Wahl kommen, werden die Referenzgeber ggf. aufgefordert, Angaben über die Ausführung und Vertragserfüllung des früheren Auftrags zu machen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sollten Bewerber/Bewerbergemeinschaften dieselbe Punktzahl bei der Bewertung erreichen, entscheidet die höchste Punktzahl in „Vergleichbarkeit der Unternehmensreferenzen“ die Auswahl. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Ergebnis, wird sich der Losentscheid vorbehalten. Die Vergabestelle behält sich vor, die Referenzen in der Wertungsphase Teilnahmewettbewerb zu prüfen. Bei Teilnahmeanträgen, die in die engere Wahl kommen, werden die Referenzgeber ggf. aufgefordert, Angaben über die Ausführung und Vertragserfüllung des früheren Auftrags zu machen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-01-21 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-06-15 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept und Präsentation mit gewichteten Unterkriterien (siehe Anlage 1 Bewerbungsbedingungen – Bestandteil der Vergabeunterlagen)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Preis (Gewichtung): 40
1. Die Teilnahmeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www. evergabe-online.de) heruntergeladen werden.
2. Die vorgegebenen Vordrucke in den Bewerbungsunterlagen sind zu verwenden.
Der Vordruck "Teilnahmeantrag" bzw. später im Verfahren der Vordruck „Angebotsschreiben" muss mit dem Namen der erklärenden Person versehen (Textform). Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag/das Angebot entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter in Textform einzureichen.
Der Vordruck "Teilnahmeantrag" bzw. später im Verfahren der Vordruck „Angebotsschreiben" muss mit dem Namen der erklärenden Person versehen (Textform). Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag/das Angebot entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter in Textform einzureichen.
3. Der Teilnahmeantrag/das Angebot ist in Textform über www.evergabe-online.de einzureichen.
Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
4. Geforderte Erklärungen und Nachweise sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes zugelassen ist, mit dem Teilnahmeantrag, spätestens zu dem in IV.2.2) genannten Termin vorzulegen. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung der Auftraggeberin innerhalb einer angemessenen Frist nachgereicht werden. Werden auf diese Weise nachgeforderte Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Nachforderungsfrist vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
4. Geforderte Erklärungen und Nachweise sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes zugelassen ist, mit dem Teilnahmeantrag, spätestens zu dem in IV.2.2) genannten Termin vorzulegen. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung der Auftraggeberin innerhalb einer angemessenen Frist nachgereicht werden. Werden auf diese Weise nachgeforderte Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Nachforderungsfrist vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
5. Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten in anderen Sprachen sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen.
(6) Bewerber-/Bietergemeinschaften haben die in den Bewerbungsbedingungen geforderten Angaben und Erklärungen von jedem Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft einzureichen.
7. Die Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte (Bewerberfragen), die ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes zu stellen sind, endet am 4.12.2020; 12.00 Uhr. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
8. Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Internetadresse: https://www.bundesimmobilien.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 225-553670 (2020-11-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-06-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Technischen Beratungsleistungen nach VgV für das ÖPP-Projekt „Neubau des Max Rubner-Institutsin Kiel" mit folgenden wesentlichen Leistungsbereichen:
- Plausibilisierung des Bedarfs
- Erstellung einer ergebnisorientierten Aufgaben- und Leistungsbeschreibung (Outputspezifikation)
- Mitwirkung an der Erstellung der weiteren Ausschreibungsunterlagen
- Vorbereitung, Begleitung und Mitwirkung bei der Durchführung des europaweiten Vergabeverfahrens bis zum Abschluss des
Vergabeverfahrens
- Technische Beratungsleistungen zur Unterstützung des Maßnahmenträgers und des Nutzers bei der Überwachung der Planung,
Bauausführung, Übergabe und Inbetriebnahme der ÖPP-Maßnahme durch den privaten ÖPP-Vertragspartner.
- Optional: Ermittlung der Herstellkosten und Betriebskosten (PSC).
Erbringung von Technischen Beratungsleistungen nach VgV für das ÖPP-Projekt „Neubau des Max Rubner-Institutsin Kiel" mit folgenden wesentlichen Leistungsbereichen:
- Plausibilisierung des Bedarfs
- Erstellung einer ergebnisorientierten Aufgaben- und Leistungsbeschreibung (Outputspezifikation)
- Mitwirkung an der Erstellung der weiteren Ausschreibungsunterlagen
- Vorbereitung, Begleitung und Mitwirkung bei der Durchführung des europaweiten Vergabeverfahrens bis zum Abschluss des
Vergabeverfahrens
- Technische Beratungsleistungen zur Unterstützung des Maßnahmenträgers und des Nutzers bei der Überwachung der Planung,
Bauausführung, Übergabe und Inbetriebnahme der ÖPP-Maßnahme durch den privaten ÖPP-Vertragspartner.
- Optional: Ermittlung der Herstellkosten und Betriebskosten (PSC).
Gesamtwert des Auftrags: 1 500 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Zuschlagskriterien u. deren Bewertung Angebotsauswertung
Die übergeordnete Bewertungsmatrix für die Angebotsbewertung enthält folgende Zuschlagskriterien und Gewichtungen:
Zuschlagskriterium lfd. Nr. Zuschlagskriterien und Unterkriterien Gewichtung
in Prozent Leistungspunkte Max. Wertungspunkte
(Leistungspunkte x Gewichtung x 100)
1. Qualität (Q) 60 Prozent
3. Preis 40 Prozent
Summe 100
Zur Bewertung der Unterkriterien des Zuschlagskriteriums Q wird die nachfolgende Bewertungsskala verwendet:
Leistungspunkte Notenwert Textliche Beschreibung
Das Konzept bzw. die Präsentation erfüllt die Bedürfnisse des Auftraggebers hinsichtlich des Unterkriteriums.
10 sehr gut in höchstem Maße und lässt besonders herausragende Leistungen erwarten.
8 gut sehr weitgehend und lässt ohne jede Einschränkung eine überdurchschnittlich gute Leistung erwarten.
6 vollbefriedigend weitgehend und lässt eine Leistung im oberen Durchschnittsbereich erwarten.
4 befriedigend mittelmäßig und lässt gemessen an den Bedürfnissen eine durchschnittliche Leistung erwarten.
2 ausreichend ansatzweise und lässt eine unterdurchschnittliche Leistung erwarten.
0 ungenügend nicht im geforderten Maß und ist deswegen unbrauchbar.
Die referenzierte Punktzahl wird auf drei Stellen nach dem Komma kaufmännisch gerundet, soweit sich hierdurch die Rangfolge der Wertung der Angebote für dieses Zuschlagskriterium nicht ändert. Auf 0 Punkte wird nicht abgerundet.
Zuschlagskriterium Preis
Das Zuschlagskriterium Preis nimmt 40 Prozent der Gesamtwertung ein. Hierbei werden die nachfolgend aufgeführten Unterkriterien berücksichtigt:
Unterkriterium: Angebotspreis (Gewichtung: 35 Prozent)
Unterkriterium: Tagessatz (Gewichtung: 5 Prozent)
Für das Zuschlagskriterium Preis haben die Bieter in den Unterkriterien den jeweiligen Preis bzw. Tagessatz unter Verwendung des Preisblatts (Anlage 5) anzugeben.
Liegen mehrere wertbare Angebote verschiedener Bieter mit abweichenden Preisen vor, erfolgt eine vergleichende Wertung für jedes Unterkriterium mittels linearer Interpolation.
Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis je Unterkriterium wird mit 10 Leistungspunkten bewertet.
0 Leistungspunkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2fachen des niedrigsten Preises in einem Unterkriterium. Liegt ein Angebot über dem 2fachen des niedrigsten Preises, erhält dieses
ebenfalls 0 Leistungspunkte. In diesem Fall ist somit die tatsächliche Spreizung des Vergleichsfeldes maßgeblich. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine
lineare Interpolation.
Zuschlagskriterien u. deren Bewertung Angebotsauswertung
Die übergeordnete Bewertungsmatrix für die Angebotsbewertung enthält folgende Zuschlagskriterien und Gewichtungen:
Zuschlagskriterium lfd. Nr. Zuschlagskriterien und Unterkriterien Gewichtung
in Prozent Leistungspunkte Max. Wertungspunkte
(Leistungspunkte x Gewichtung x 100)
1. Qualität (Q) 60 Prozent
3. Preis 40 Prozent
Summe 100
Zur Bewertung der Unterkriterien des Zuschlagskriteriums Q wird die nachfolgende Bewertungsskala verwendet:
Leistungspunkte Notenwert Textliche Beschreibung
Das Konzept bzw. die Präsentation erfüllt die Bedürfnisse des Auftraggebers hinsichtlich des Unterkriteriums.
10 sehr gut in höchstem Maße und lässt besonders herausragende Leistungen erwarten.
8 gut sehr weitgehend und lässt ohne jede Einschränkung eine überdurchschnittlich gute Leistung erwarten.
6 vollbefriedigend weitgehend und lässt eine Leistung im oberen Durchschnittsbereich erwarten.
4 befriedigend mittelmäßig und lässt gemessen an den Bedürfnissen eine durchschnittliche Leistung erwarten.
2 ausreichend ansatzweise und lässt eine unterdurchschnittliche Leistung erwarten.
0 ungenügend nicht im geforderten Maß und ist deswegen unbrauchbar.
Die referenzierte Punktzahl wird auf drei Stellen nach dem Komma kaufmännisch gerundet, soweit sich hierdurch die Rangfolge der Wertung der Angebote für dieses Zuschlagskriterium nicht ändert. Auf 0 Punkte wird nicht abgerundet.
Zuschlagskriterium Preis
Das Zuschlagskriterium Preis nimmt 40 Prozent der Gesamtwertung ein. Hierbei werden die nachfolgend aufgeführten Unterkriterien berücksichtigt:
Für das Zuschlagskriterium Preis haben die Bieter in den Unterkriterien den jeweiligen Preis bzw. Tagessatz unter Verwendung des Preisblatts (Anlage 5) anzugeben.
Liegen mehrere wertbare Angebote verschiedener Bieter mit abweichenden Preisen vor, erfolgt eine vergleichende Wertung für jedes Unterkriterium mittels linearer Interpolation.
Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis je Unterkriterium wird mit 10 Leistungspunkten bewertet.
0 Leistungspunkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2fachen des niedrigsten Preises in einem Unterkriterium. Liegt ein Angebot über dem 2fachen des niedrigsten Preises, erhält dieses
ebenfalls 0 Leistungspunkte. In diesem Fall ist somit die tatsächliche Spreizung des Vergleichsfeldes maßgeblich. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine
lineare Interpolation.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
- Plausibilisierung des Bedarfs
- Erstellung einer ergebnisorientierten Aufgaben- und Leistungsbeschreibung (Outputspezifikation)
- Mitwirkung an der Erstellung der weiteren Ausschreibungsunterlagen
- Vorbereitung, Begleitung und Mitwirkung bei der Durchführung des europaweiten Vergabeverfahrens bis zum Abschluss des
Vergabeverfahrens
- Technische Beratungsleistungen zur Unterstützung des Maßnahmenträgers und des Nutzers bei der Überwachung der Planung,
- Optional: Ermittlung der Herstellkosten und Betriebskosten (PSC).
wesentlichen Leistungsbereichen:
- Optional: Ermittlung der Herstellkosten und Betriebskosten (PSC)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben beabsichtigt, die Planung, die Errichtung, den Gebäudebetrieb und die Instandhaltung des Neubaus
des Max Rubner-Institut (MRI) Kiel, ein Bundesforschungsinstitut im Aufgabenbereich des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft,
in Form eines ÖPP-Modells mit einer Betriebslaufzeit von ca. 30 Jahren zu vergeben.
Zur Vorbereitung und anschließenden Begleitung des ÖPP-Vergabeverfahrens sowie der Bau- und Inbetriebnahmephase werden die hier
ausgeschriebenen und in den nachfolgenden Ziffern beschriebenen technischen und laborspezifischen Beratungsleistungen benötigt.
Das neu zu errichtende Forschungs- und Verwaltungsgebäude ist nach den Vorgaben des ggf. noch zu aktualisierenden Raumprogramms und
der funktionalen Leistungsbeschreibung (Out-putspezifikation) zu planen, zu errichten und anschließend einschließlich Unterhaltung und Betrieb
zur Verfügung zu stellen. Das Forschungs- und Verwaltungsgebäude wird in exponierter Lage auf dem Grundstück Bremerskamp, in Kiel an der
Ohlshausenstraße in unmittelbarer Nähe zur Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) errichtet; besondere Bedeutung hat hierbei die
technisch-funktionale, ökologisch und wirtschaftliche Qualität. Es ist eine Silber-Zertifizierung gem. BNB zu erreichen. In architektonischer
Hinsicht soll das Gebäude das MRI angemessen repräsentieren und sich zugleich in die zukünftige nachbarschaftliche Nutzung der CAU
einpassen. Es gilt, ein den Nutzeranforderungen entsprechendes funktionales, repräsentatives und erweiterbares Gebäude zu errichten, das den
Ressortaufgaben (Forschung und Innovation) gerecht wird und auch nach außen widerspiegelt (“Aushängeschild“).
Ziel des Neubaus ist eine Unterbringung der am Standort Kiel und Hamburg bestehenden Insti-tute bzw. Institutsteile des MRI mit 135
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit entsprechenden Laboren (siehe weiter unten) und laborspezifischen Technikflächen sowie einem
Verwaltungs-anteil, der eine Personal-, IT-Abteilung, eine Bibliothek und Teile der Stabsstelle des MRI umfasst. Im Bereich der Verwaltung sind
32 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des MRI beschäftigt. Aufgrund seiner Eigenschaft als Bundesforschungsinstitut sind Schwankungen der
Angaben zu Mitarbeiterzahlen möglich (Projektforschung). Die Bestandsliegenschaft des MRI in Kiel, befindet sich an der Hermann-Weigmann-
Straße 1. Dort sind das Institut für Mikrobiologie und Bio-technologie (MBT), das Institut für Sicherheit und Qualität bei Milch und Fisch (MF), ein
Anteil am Nationalen Referenzzentrum (NRZ) sowie ein übergreifender Anteil der Verwaltung angesiedelt. Die Nettogrundfläche der
Bestandsliegenschaft in Kiel beträgt 21.710 qm.
Die Vergabeunterlagen für das ÖPP-Verfahren sollen auf die Errichtung und den Betrieb des Gebäudes zielen. Ein entsprechendes Gebäude ist
funktional zu beschreiben. Die Outputspezifikation ist für ein flexibel gestaltbares Gebäude zu formulieren.
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - BImA
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft - BMEL
- Max Rubner-Institut
- Bundesministerium der Finanzen - BMF
- PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH
- sowie externe Berater (juristisch usw.)
Die Realisierung des Bauvorhabens steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Haushaltsmittel durch den Deutschen Bundestag. Es besteht
daher auch die Möglichkeit, dass die Maßnahme nicht oder nicht in dem beabsichtigten Umfang realisiert werden kann. Zudem steht der Auftrag
unter demVorbehalt der Projektdurchführung als ÖPP-Projekt.
Zusätzliche Informationen:
Zuschlagskriterien u. deren Bewertung Angebotsauswertung
in Prozent Leistungspunkte Max. Wertungspunkte
(Leistungspunkte x Gewichtung x 100)
1. Qualität (Q) 60 Prozent
3. Preis 40 Prozent
Summe 100
Zur Bewertung der Unterkriterien des Zuschlagskriteriums Q wird die nachfolgende Bewertungsskala verwendet:
Das Konzept bzw. die Präsentation erfüllt die Bedürfnisse des Auftraggebers hinsichtlich des Unterkriteriums.
10 sehr gut in höchstem Maße und lässt besonders herausragende Leistungen erwarten.
8 gut sehr weitgehend und lässt ohne jede Einschränkung eine überdurchschnittlich gute Leistung erwarten.
6 vollbefriedigend weitgehend und lässt eine Leistung im oberen Durchschnittsbereich erwarten.
4 befriedigend mittelmäßig und lässt gemessen an den Bedürfnissen eine durchschnittliche Leistung erwarten.
2 ausreichend ansatzweise und lässt eine unterdurchschnittliche Leistung erwarten.
0 ungenügend nicht im geforderten Maß und ist deswegen unbrauchbar.
Die referenzierte Punktzahl wird auf drei Stellen nach dem Komma kaufmännisch gerundet, soweit sich hierdurch die Rangfolge der Wertung der Angebote für dieses Zuschlagskriterium nicht ändert. Auf 0 Punkte wird nicht abgerundet.
Zuschlagskriterium Preis
Das Zuschlagskriterium Preis nimmt 40 Prozent der Gesamtwertung ein. Hierbei werden die nachfolgend aufgeführten Unterkriterien berücksichtigt:
Für das Zuschlagskriterium Preis haben die Bieter in den Unterkriterien den jeweiligen Preis bzw. Tagessatz unter Verwendung des Preisblatts (Anlage 5) anzugeben.
0 Leistungspunkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2fachen des niedrigsten Preises in einem Unterkriterium. Liegt ein Angebot über dem 2fachen des niedrigsten Preises, erhält dieses
ebenfalls 0 Leistungspunkte. In diesem Fall ist somit die tatsächliche Spreizung des Vergleichsfeldes maßgeblich. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine
lineare Interpolation.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept und Präsentation mit gewichteten Unterkriterien (siehe Anlage 1 Bewerbungsbedingungen - Bestandteil der Vergabeunterlagen)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-21 📅
Name: Ernst & Young Real Estate GmbH
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪 Hamburg
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 702 600 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Referenz Zusätzliche Informationen
(1) Die Teilnahmeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www. evergabe-online.de) heruntergeladen werden.
(2) Die vorgegebenen Vordrucke in den Bewerbungsunterlagen sind zu verwenden.
Der Vordruck "Teilnahmeantrag" bzw. später im Verfahren der Vordruck "Angebotsschreiben" muss mit dem Namen der erklärenden Person versehen (Textform). Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag/das Angebot entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter in Textform einzureichen.
Der Vordruck "Teilnahmeantrag" bzw. später im Verfahren der Vordruck "Angebotsschreiben" muss mit dem Namen der erklärenden Person versehen (Textform). Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag/das Angebot entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter in Textform einzureichen.
(3) Der Teilnahmeantrag/das Angebot ist in Textform über www.evergabe-online.de einzureichen.
(4) Geforderte Erklärungen und Nachweise sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes zugelassen ist, mit dem Teilnahmeantrag, spätestens zu dem in IV.2.2) genannten Termin vorzulegen. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung der Auftraggeberin innerhalb einer angemessenen Frist nachgereicht werden. Werden auf diese Weise nachgeforderte Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Nachforderungsfrist vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
(4) Geforderte Erklärungen und Nachweise sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes zugelassen ist, mit dem Teilnahmeantrag, spätestens zu dem in IV.2.2) genannten Termin vorzulegen. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung der Auftraggeberin innerhalb einer angemessenen Frist nachgereicht werden. Werden auf diese Weise nachgeforderte Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Nachforderungsfrist vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
(5) Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten in anderen Sprachen sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen.
(7) Die Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte (Bewerberfragen), die ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes zu stellen sind, endet am 04.12.2020; 12:00 Uhr. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
(8) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e- Vergabe HelpDesk:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oderzur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.