Zusätzliche Informationen
Zu II.2.5) Zuschlagskriterien
Wertung der Angebote:
1. Prüfung der Eignung aufgrund der Ausschluss-/Mindestanforderungen,
2. Prüfung anhand der Wertungskriterien (Zuschlagskriterien).
a. Angebotspreis
Das sich aus dem Angebotspreis ergebende Betriebsführungsentgelt geht in die wirtschaftliche Wertung mit einem Gewichtungsfaktor von 700 ein. Das Betriebsführungsentgelt (netto) setzt sich aus den angebotenen Entgelten (vgl. § 32 Abs. 3 Betriebsführungsvertrag) zusammen. Für die Ermittlung des Betriebsführungsentgeltes zur Wertung werden für die Leistungsentgelte die IST-Mengen aus dem Jahr 2019 angesetzt. (vgl. Abschnitt 5.2 der Angebotsbedingungen/Wertungskriterien und Preisblatt)
Das Betriebsführungsentgelt (netto) kann gemäß § 33 Abs. 2 und 3 Betriebsführungsvertrag nach 3 Jahren Vertragslaufzeit erstmalig angepasst werden. Die Faktoren in den dafür heranzuziehenden Preisgleitklauseln sind vom Bieter mit dem Angebot abzugeben (zur Ermittlung vgl. § 33 Abs. 3 Betriebsführungsvertrag und Preisblatt) und auf eine Stelle nach dem Komma anzugeben. Dabei ist zu beachten, dass die Faktoren je anzuwendender Formel in Summe 1,0 ergeben. Dabei steht der Faktor a für den jeweils fixen, unveränderlichen Teil und die Faktoren b, c und d für die jeweils variablen, durch Indizes beeinflussten, Anteile der Preisgleitung.
Das Betriebsführungsentgelt (netto) zur Wertung [Euro/a] wird wie folgt ermittelt:
1. Die ersten 3 Jahre der Vertragslaufzeit werden fix mit den angebotenen Entgelten angesetzt (vgl. § 33 Abs. 2 Betriebsführungsvertrag).
2. Die vom Bieter angebotenen Entgelte und Faktoren der Preisgleitklauseln werden in die jeweils anzuwendende Preisgleitklausel eingesetzt.
3. Die Indizes „Neu“ werden mit dem Jahresdurchschnitt von 2019 angesetzt, die Indizes „0“ mit dem Durchschnitt der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre (zur Definition der Indizes vgl. § 33 Abs. 3 Betriebsführungsvertrag) und in die entsprechenden Preisgleitklauseln eingesetzt.
4. Die Entgelte für die Jahre 4 bis 10 der Vertragslaufzeit werden dynamisch anhand der Preisgleitklauseln gemäß den vorstehenden Erläuterungen berechnet. Es wird für die Wertungspreisermittlung nur eine Preisanpassung vorgenommen.
5. Die Wertungspreise Gesamt für eine Vertragslaufzeit von 10 Jahren ergeben sich aus den Wertungspreisen für 3 Jahre ohne Preisgleitung und den Wertungspreisen für 7 Jahre mit einer in Jahr 4 durchgeführten Preisgleitung. Alle Wertungspreise Gesamt werden addiert und bilden die Wertungssumme, welche in die Angebotswertung (Preis) eingeht.
Das niedrigste angebotene Betriebsführungsentgelt zur Wertung (netto) erhält die Maximalpunktzahl von 5 Punkten. Die Angebote mit einem Angebotspreis vom Zweifachen des günstigsten Angebotspreises und teurer erhalten 0 Punkte. Die Punktzahl für dazwischen liegende Betriebsführungsentgelte zur Wertung wird entsprechend durch Interpolation ermittelt, auf 2 Nachkommastellen mathematisch gerundet und mit dem Gewichtungsfaktor 700 multipliziert.
b. Personal des Bieters
Die Bieter haben mit dem Angebot Angaben zu Qualifikation und Berufserfahrung des an den technischen Anlagen des Auftraggebers eingesetzten Personals zu machen, welche mit einem Gewichtungsfaktor von 75 in die wirtschaftliche Wertung eingehen. (vgl. Abschnitt 5.3 der Angebotsbedingungen/Wertungskriterien)
Bewertung:
100 % der Mitarbeiter mit abgeschlossener technischer Berufsausbildung im Bereich bzw. mit der Zusatzqualifikation Ver- und Entsorger oder Nachweis einer vergleichbaren Qualifikation, die für die vorgesehenen Aufgaben befähigen und einer Berufserfahrung von 5 Jahren = 5 Punkte
Mindestens 80 % der Mitarbeiter mit abgeschlossener technischer Berufsausbildung im Bereich bzw. mit der Zusatzqualifikation Ver- und Entsorger oder Nachweis einer vergleichbaren Qualifikation, die für die vorgesehenen Aufgaben befähigen und einer Berufserfahrung von 4 Jahren = 4 Punkte
Mindestens 60 % der Mitarbeiter mit abgeschlossener technischer Berufsausbildung im Bereich bzw. mit der Zusatzqualifikation Ver- und Entsorger oder Nachweis einer vergleichbaren Qualifikation, die für die vorgesehenen Aufgaben befähigen und einer Berufserfahrung von 3 Jahren = 3 Punkte
Mindestens 40 % der Mitarbeiter mit abgeschlossener technischer Berufsausbildung im Bereich bzw. mit der Zusatzqualifikation Ver- und Entsorger oder Nachweis einer vergleichbaren Qualifikation, die für die vorgesehenen Aufgaben befähigen und einer Berufserfahrung von 2 Jahren = 2 Punkte
Mindestens 20 % der Mitarbeiter mit abgeschlossener technischer Berufsausbildung im Bereich bzw. mit der Zusatzqualifikation Ver- und Entsorger oder Nachweis einer vergleichbaren Qualifikation, die für die vorgesehenen Aufgaben befähigen und einer Berufserfahrung von einem Jahr = 1 Punkt
Wertungsbeispiel:
Alle an den Anlagen des Auftraggebers eingesetzte Mitarbeiter verfügen über den geforderten Abschluss. 60 % der Mitarbeiter haben eine Berufserfahrung von 5 Jahren und 40 % haben eine Berufserfahrung von 4 Jahren.
Der Bieter erhält 4 Punkte. Für eine Wertung mit 5 Punkten fehlt die Erfüllung der 2. Bedingung, dass alle Mitarbeiter mindestens 5 Jahre Berufserfahrung haben. Für die Wertung mit 4 Punkten erfüllt der Bieter beide Bedingungen.
Die erreichte Punktezahl wird mit dem Gewichtungsfaktor 75 multipliziert.
c. Konzepte des Bieters
Der Bieter hat zu dem Angebot gesondert 3 Konzepte (Personalkonzept, Störfall- und Havariekonzept und Konzept zur Klärschlammentsorgung und P-Recycling) beizulegen, welche jedes für sich mit einem Gewichtungsfaktor von 75 und in Summe mit einem Gewichtungsfaktor von 225 in die wirtschaftliche Wertung eingehen. (vgl. Abschnitt 5.3 der Angebotsbedingungen/Wertungskriterien)
Für die qualitativen Zuschlagskriterien gilt, dass diese mit maximal 5 und minimal 1 Punkt bewertet werden. Die Höchstpunktzahl repräsentiert hierbei die maximale Erfüllung des Zuschlagkriteriums. Ein Punkt repräsentiert grundsätzlich eine Erfüllung im noch ausreichenden Maß.