Kurze Beschreibung
Technische und kaufmännische Betriebsführung des Eigenbetriebs Abwasser der Stadt Leisnig. (ca. 6.500 Einwohner, 13 Kläranlagen, 15 Pumpwerke, 44 Kleinkläranlagen, ca. 86,55 km Kanalnetz).
Die Leistungen umfassen unter anderem:
— Lieferung aller Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Strom,
— Entsorgung von Klärschlamm und sämtlicher Reststoffe,
— Fäkalentsorgung von 44 Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben,
— 24 h — Rufbereitschaft, Ausführen von Reparaturen und Erneuerungen, Störungsbeseitigung,
— Dienstbetrieb der Geschäftsstelle inkl. Kundensprechtage,
— Übernahme von 6 (VZÄ) Beschäftigten in den Personalbestand des Bieters anlehnend an die Regelung des BGB § 613 a,
— Erstellen der Wirtschaftspläne und der Jahresabschlüsse,
— Vorbereiten und Begleiten der Verbandsversammlungen und Verwaltungssitzungen mit Protokollführung,
— Fachliche und Management- Begleitung der technischen Betriebsführung und aller weiteren Leistungen, die der Eigenbetrieb beauftragt hat,
— Mitwirkung bei der kaufmännischen und technischen Planung und Organisation von Reparaturen und Erneuerungen,
— Fachliche Mitwirkung und Prüfung vorgeschlagener technischer Lösungen,
— Zusammenwirken mit Verwaltung-, Rechtsaufsichts- und Fachbehörden des Freistaates Sachsen.
Der Bewerber hat im Auftragsfall folgende Verfügbarkeit bei Störfällen und zu deren Beseitigung zur örtlichen Verfügbarkeit am Auftragsort zu gewährleisten:
— Einsatz eines Saug- und Spülfahrzeuges innerhalb von 60 Minuten (während der üblichen Geschäftszeiten),
— Einsatz eines Notstromaggregates innerhalb von 60 Minuten,
— Einsatz eines weiteren orts-, sach- und fachkundigen Beschäftigten des Bedienpersonals mit der Mindestqualifikation „Fachkraft für Abwassertechnik“, „Ver- und Entsorger“ oder gleichwertig vom Bieter mit Fahrzeug innerhalb von 60 Minuten,
— Einsatz eines Dipl. Ingenieurs mit der Qualifikation „Siedlungswirtschaft“ oder vergleichbar, bzw. Meisterqualifikation im Fachgebiet innerhalb von 3 Stunden,
— Einsatz eines handlungs- und entscheidungsbefugten Mitgliedes der Geschäftsführung des Bieters, bzw. Niederlassungsleitung oder einer entscheidungsbefugten Führungskraft innerhalb von 4 Stunden,
— Einsatz einer weiteren handlungsfähigen betrieblichen Einheit (Personal und Technik) des Bieters oder eines Unterauftragsnehmers zur Feststellung und Beseitigung von Störungen an der EMSR-Technik innerhalb von 60 Minuten,
— der Bieter muss im gesamten Vertragszeitraum bedarfsgerecht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit gem. §§ 5-11ASiG i.V. m. § 22 SGBVII sowie §§ 19 und 20 BGV A1 stellen,
— der Bieter muss bei Bedarf im gesamten Vertragszeitraum die Verfügbarkeit einer Elektro-Fachkraft mit Befähigung zur Prüfung Explosionsschutz gemäß § 14 Abs. 1-3 und § 15 BetrSichV gewährleisten, innerhalb von 2 Stunden (während der üblichen Geschäftszeiten).