Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Erklärung, dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
2) Erklärungen zum Objektleiter:
— Erklärung, dass der Objektleiter über einen Abschluss mindestens als Diplomingenieur (FH), Bachelor, Staatlich geprüfter Techniker, Meister (DQR/EQR mindestens Niveau 6) in einer dem technischen Gebäudebetrieb entsprechenden Fachrichtung (Elektrotechnik, Versorgungstechnik, Gebäudetechnik, TGA oder eine vergleichbare Fachrichtung) verfügt.
— Erklärung, dass der einzusetzende Mitarbeiter als Objektleiter eine mind. 5-jährige Berufserfahrung (im vergleichbaren Aufgaben- und Verantwortungsbereich) besitzt.
— Erklärung, dass Nachweise über eine mind. 5-jährige Berufserfahrung anhand eines Projektlebenslaufs (für die letzten 5 Jahre mit vergleichbaren Aufgaben und Verantwortungsbereich) des vorgesehenen Objektleiters auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung vorgelegt wird.
3) Erklärungen zum Haustechniker:
— Erklärung, dass der Haustechniker über eine mindestens 3-jährige Berufsausbildung (DQR/EQR mindestens Niveau 4) in der Elektrotechnik verfügt.
— Erklärung, dass der Vertreter des Haustechnikers über eine mindestens 3-jährige Berufsausbildung (DQR/EQR mindestens Niveau 4) in den Gewerken Installations-/Sanitär-/Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik verfügt.
— Erklärung, dass alle Haustechniker eine mind. 5-jährige Berufserfahrung in vergleichbarer Position besitzen.
— Erklärung, dass Nachweise über eine mind. 5-jährige Berufserfahrung anhand eines Projektlebenslaufs (für die letzten 5 Jahre mit vergleichbaren Aufgaben und Verantwortungsbereich) des vorgesehenen Haustechnikers auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung vorgelegt wird.
— Erklärung, dass eine beauftragte Person des vor Ort eingesetzten Personals für Aufzugsanlagen gem. BetrSichV, Anhang 1, Punkt 4.1 (Aufzugswärter) über die Berechtigung zur Personenbefreiung verfügt bzw. sich bereit erklärt, diese Berechtigung bei Zuschlagserteilung unverzüglich nachzuholen.
— Erklärung, dass der Nachweis über die Befähigung zur Personenbefreiung aus Aufzügen auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin nach dem Ablauf der Angebotsfrist und vor Zuschlagserteilung vorgelegt wird. Alternativ ist explizit zu erklären, dass diese Berechtigung bei Zuschlagserteilung unverzüglich nachgeholt wird.
4) Weitere Erklärungen, Zertifikate und Fachbetriebszulassungen:
— Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn die notwendige technische Ausstattung (Maschinen, Werkzeuge, Hilfsmittel, Fuhrpark, CAFM-System, Materi-alien, PSA u.s.w) zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
— Erklärung, dass ein Nachweis oder eine Verpflichtung über die zur Eintragung in die Installationsverzeichnisse der Leipziger Grundversorgungsunternehmen Energie/Wasser/Abwasser nach Ablauf der Angebotsfrist und vor Zuschlagserteilung vorgelegt wird.
— Erklärung, dass ein Zertifikat gem. ISO 27001 oder gleichwertig nach Ablauf der Angebotsfrist und vor Zuschlagserteilung vorgelegt wird.
— Erklärung, dass eine beauftragte Person des vor Ort eingesetzten Personals über eine Unterweisung zur Schaltberechtigung für Mittelspannungsschaltanlagen verfügt.
— Erklärung, dass der Nachweis über die Unterweisung zur Schaltberechtigung für Mittelspannungsschaltanlagen nach Ablauf der Angebotsfrist und vor Zuschlagserteilung vorgelegt wird.
— Erklärung, dass im Unternehmen ausreichend beschäftigte Arbeitskräfte mit der Qualifikation eines Anlagenverantwortlichen gemäß DIN VDE 0105-100, bezogen auf die ausgeschriebene Leistung, vorhanden sind.
— Erklärung, dass im Unternehmen ausreichend beschäftigte Arbeitskräfte mit der Qualifikation eines Arbeitsverantwortlichen gemäß DIN VDE 0105-100, bezogen auf die ausgeschriebene Leistung, vorhanden sind.
— Erklärung, dass eine Arbeitskraft des vor Ort eingesetzten Personals über die Qualifikation als Fachkraft für Feststellanlagen verfügt.
— Erklärung, dass, für eine Arbeitskraft des vor Ort eingesetzten Personals, der Nachweis über die Qualifikation als Fachkraft für Feststellanlagen auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin nach Ablauf der Angebotsfrist und vor Zuschlagserteilung vorgelegt wird.
5) Eigenerklärungen betreffend Sicherheitsüberprüfung – Ausschlusskriterium:
a) Erklärung, dass bei dem von mir auf der Liegenschaft einzusetzenden Personal die SÜG-Überprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (Ü 2, vorbeugender personeller Sabotageschutz) erfolgreich durchgeführt worden ist.
Oder
b) Erklärung, dass das von mir auf der Liegenschaft einzusetzende Personal bereit ist, sich der SÜG-Überprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (Ü 2, vorbeugender personeller Sabotageschutz) rechtzeitig vor dem Leistungsbeginn zu unterziehen.
c) Erklärung (sofern der Bieter „a)“ angekreuzt hat), dass ich im Falle der Zuschlagserteilung den Nachweis der erfolgreich durchgeführten SÜG-Überprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (Ü 2, vorbeugender personeller Sabotageschutz) innerhalb von 3 Wochen nach Zuschlagserteilung vorlegen werde.
6) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen:
— Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
— Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens;
— Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart;
— Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
7) Referenzen: Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen zur ausgeschriebenen Leistungsart „Technisches Gebäudemanagement“ aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre mit Angabe von: Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes, Technischer Leistungsumfang (Benennung, mindestens die in der Leistungsbeschreibung, Ziffer 1.4 angegebenen Kostengruppen nach DIN 276), Leistungszeitraum, Beschreibung der technischen Ausstattung (CAFM-System, Hilfsmittel, Fuhrpark, Hebebühnen, Gerüste, PSA etc.), Zahl der durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer, Angabe des entsprechenden Auftragswertes in € pro Jahr, Name des Auftraggebers und Ansprechperson mit Telefonnummer.
Eine Referenz gilt hinsichtlich des technischen Leistungsumfangs dann als vergleichbar, wenn der zugrunde liegende Auftrag mindestens die in Ziffer 1.4 der Leistungsbeschreibung genannten Kostengruppen nach DIN 276 (Anlage 5 des Vertrages) erreicht.
8) Angaben und Eigenerklärungen bei Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung (in den Vergabeunterlagen enthalten) zu verwenden.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 4. Betriebshaftpflichtversicherung, 6. Eigenerklärung über die Leistungserbringung, 7. Eigenerklärung zur Sicherheitsüberprüfung und 8. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen und ggf. weiteren Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (in den Vergabeunterlagen enthalten) zu erteilen.
9) Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen:
Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmer geplant ist.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (in den Vergabeunterlagen enthalten). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 7. Eigenerklärung zur Sicherheitsüberprüfung und etwaige Nachweise vorzulegen.
10) Eignungsleihe:
Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden (in den Vergabeunterlagen enthalten).
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (in den Vergabeunterlagen enthalten). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 7. Eigenerklärung zur Sicherheitsüberprüfung und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
11) Das Konzept über die Leistungserbringung (s. Ziffer 22), maximal 8 DIN A4 Seiten (ohne Deckblatt und Inhaltsverzeichnis) zu erläutern (Schriftart Arial, Schriftgröße 12, Zeilenabstand 1,5).
Vorgenannte Kriterien sind in den Vergabeunterlagen enthalten.