Technisches Gebäudemanagement für Bundesverwaltungsgericht in Leipzig – VOEK 313-19

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Die Leistungen des AN umfassen nach Art und Umfang sämtliche Maßnahmen des Technischen Gebäudemanagements, die für einen sicheren, funktionstüchtigen, wirtschaftlichen und umweltschonenden Betrieb der technischen Anlagen erforderlich sind.
Berücksichtigt werden Anlagen der Kostengruppen nach DIN 276:
— 300 Türe, Tore, Fenster;
— 410 Abwasser, Wasseranlagen;
— 420 Wärmeversorgungsanlagen;
— 430 Lufttechnische Anlagen;
— 440 Starkstromanlagen;
— 450 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen;
— 460 Förderanlagen;
— 470 Nutzungsspezifische Anlagen;
— 480 Gebäudeautomation;
— 540 Technische Anlagen in Außenanlagen;
— 550 Einbauten in Außenanlagen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-28.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-04-28 Auftragsbekanntmachung
2020-05-26 Ergänzende Angaben
2020-08-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-04-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden
Referenznummer: VOEK 313-19
Kurze Beschreibung:
Die Leistungen des AN umfassen nach Art und Umfang sämtliche Maßnahmen des Technischen Gebäudemanagements, die für einen sicheren, funktionstüchtigen, wirtschaftlichen und umweltschonenden Betrieb der technischen Anlagen erforderlich sind. Berücksichtigt werden Anlagen der Kostengruppen nach DIN 276: — 300 Türe, Tore, Fenster; — 410 Abwasser, Wasseranlagen; — 420 Wärmeversorgungsanlagen; — 430 Lufttechnische Anlagen; — 440 Starkstromanlagen; — 450 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen; — 460 Förderanlagen; — 470 Nutzungsspezifische Anlagen; — 480 Gebäudeautomation; — 540 Technische Anlagen in Außenanlagen; — 550 Einbauten in Außenanlagen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Postanschrift: Fasanenstraße 87
Postleitzahl: 10623
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundesimmobilien.de 🌏
E-Mail: verdingung@bundesimmobilien.de 📧
Telefon: +49 30-31810 📞
Fax: +49 30-31811560 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=323825 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=323825 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-04-28 📅
Einreichungsfrist: 2020-06-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-30 📅
Datum des Beginns: 2021-02-01 📅
Datum des Endes: 2026-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 085-201847
ABl. S-Ausgabe: 85
Zusätzliche Informationen
Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Leistungen des AN umfassen nach Art und Umfang sämtliche Maßnahmen des Technischen Gebäudemanagements, die für einen sicheren, funktionstüchtigen, wirtschaftlichen und umweltschonenden Betrieb der technischen Anlagen erforderlich sind.
Berücksichtigt werden Anlagen der Kostengruppen nach DIN 276:
— 300 Türe, Tore, Fenster;
— 410 Abwasser, Wasseranlagen;
— 420 Wärmeversorgungsanlagen;
— 430 Lufttechnische Anlagen;
— 440 Starkstromanlagen;
— 450 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen;
— 460 Förderanlagen;
— 470 Nutzungsspezifische Anlagen;
— 480 Gebäudeautomation;
— 540 Technische Anlagen in Außenanlagen;
— 550 Einbauten in Außenanlagen.
Das Bundesverwaltungsgericht ist Hauptmieter der Liegenschaft. Für die technischen Anlagen und Einrichtungen des TGM werden die Leistungen des Betreibens, der Instandhaltung und des Störungsmanagements vergeben. Die Leistungen des AN umfassen nach Art und Umfang sämtliche Maßnahmen, die im Rahmen der Instandhaltungsleistung und weiteren
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Leistungen des TGM für einen sicheren, funktionstüchtigen, wirtschaftlichen und umweltschonenden Betrieb der technischen Anlagen erforderlich sind. Der AN ist damit für den ordnungsgemäßen Betrieb des TGM vollumfänglich verantwortlich (Betreibermodell).
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Die Leistungen des AN sind für alle im Leistungsverzeichnis genannten Anlagen und Systeme einschließlich sämtlicher enthaltener Bauelemente und Verteilnetze und aller Endgeräte wie z. B. Heizkörper, Luftdurchlässe, Zapfventile zu erbringen. Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung) in der jeweils aktuellen Fassung ist einzuhalten.
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Ziel der vertraglichen Leistung ist eine vollständige, qualitativ hochwertige Entlastung der AG/Nutzers vom technischen Gebäudebetrieb sowie eine maximale Verlängerung der durchschnittlichen Anlagenlebensdauer bei vollumfänglicher Verfügbarkeit.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Fernwirkfunktionen nicht zulässig sind. Alle Änderungsvorgänge sind vor Ort in den Gebäuden bzw. der Liegenschaft vorzunehmen.Alle Leistungen des AN sind grundsätzlich bedarfsabhängig zu jeder Zeit, 24 Stunden am Tag und 365/366 Tage im Jahr zu erbringen. Dies gilt besonders für die Stör- und Notfalldienste sowie für die Erbringung von Zusatzleistungen.
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Die Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie geplante Instandsetzungen sollen grundsätzlich Montag-Freitag zwischen 6.00 bis 20.00 Uhr erfolgen. Darüber hinaus kann der Einsatz des AN außerhalb der o. g. Regelarbeitszeit erforderlich sein (z. B. technische Begleitung von Veranstaltungen, besondere Sicherheitsverhandlungen). Entsprechende Anforderungen seitens der AG/Nutzers können extrem kurzfristig entstehen.
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Die Betriebsübernahme der technischen Anlagen, Systeme und Bauteile erfolgt zunächst durch ein Start-up-Team des Auftragnehmers. Das Start-Up-Team des Auftragnehmers übernimmt die Überprüfung der Anlagen bei Übernahme auf ordnungsgemäßen Wartungs- und Instandsetzungszustand auf Basis der gültigen Regeln der Technik, den technischen und behördlichen Vorschriften, sowie ggf. der Vollständigkeit der notwendigen Dokumentation.
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Anforderungen zum Personal:
1. Objektleiter: Der AN setzt in der vertragsgegenständlichen Liegenschaft einen Objektleiter ein, welcher für die Koordination und Erbringung aller vertragsgegenständlichen Leistungen, die Gesamtaufsicht sowie für Sicherstellung der Qualität und Quantität der Leistungserbringung verantwortlich ist.
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2. Haustechniker: Der AN setzt in der vertragsgegenständlichen Liegenschaft einen Haustechniker ein, welchertäglich vor Ort ist. Darüber hinaus benennt der AN für den Haustechniker einen Vertreter, welcher in vorherseh- und unvorhersehbaren Fällen (krankheitsbedingter Ausfall, Urlaub, zusätzliche Leistungen auf Abruf etc.) die Aufgaben des Haustechnikers vollumfänglich übernimmt. Der vertretende Haustechniker muss über Objektkenntnisse der vertragsgegenständlichen Liegenschaft verfügen.
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3. Sicherheitsüberprüfung des Personals:
Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers einschließlich der genehmigten Nachunternehmer muss grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz – SÜG) verfügen. Erforderlich ist eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (vorbeugender personeller Sabotageschutz, sog. Ü2 Sabschutz).
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Weitere Angaben zur Beschaffung sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Erläuterung zum Beginn der Leistung: Die Leistung beginnt mit Zuschlagserteilung, spätestens am 1.2.2021 (Start-Up-Phase). Beginn Regelleistung: 1.4.2021.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung der Auftraggeberin um 5 Jahre, mithin für den Zeitraum vom 1.4.2026 bis zum 31.3.2031 verlängert werden. Die schriftliche Optionsausübung muss dem Auftragnehmer bis spätestens neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit zugehen; anderenfalls erlischt das Verlängerungsoptionsrecht der Auftraggeberin. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Verlängerung besteht nicht.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesverwaltungsgericht in 04107 Leipzig, Simsonplatz 1

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Eigenerklärung, ob das Angebot als Einzelbieter, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder bevollmächtigter Vertreter einer Bietergemeinschaft vorgelegt wird.
2) Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort.
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3) Einzelunternehmen/Freiberufler: Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin / zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten): Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit.
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4) Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB:
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten;
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft;
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— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw. dessen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität des Unternehmen infrage stellen;
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— Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB;
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und das Mindestlohngesetz (MiLoG);
— Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB.
5) Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder auf eine andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen und den Nachweis auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung vorlegen.
Vorgenannte Kriterien sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung: Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 5,0 Mio. EUR, Sach-/Vermögensschäden (Deckungszusage durch den Versicherer für Schäden aus Abwässern, Leitungsschäden, elektrische Schäden) 5,0 Mio. EUR, Obhut- u. Bearbeitungsschäden (einschl. Schäden durch das Abhandenkommen von Sachen) 1,0 Mio. EUR und Schlüsselverlustrisikoversicherung 200.000,00 €. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen.
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2) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
3) Das Leistungsverzeichnis.
4) Die Preisgleitklausel.
5) Das Angebotsschreiben.
Vorgenannte Kriterien sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
Mindeststandards: s.o.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Erklärung, dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
2) Erklärungen zum Objektleiter:
— Erklärung, dass der Objektleiter über einen Abschluss mindestens als Diplomingenieur (FH), Bachelor, Staatlich geprüfter Techniker, Meister (DQR/EQR mindestens Niveau 6) in einer dem technischen Gebäudebetrieb entsprechenden Fachrichtung (Elektrotechnik, Versorgungstechnik, Gebäudetechnik, TGA oder eine vergleichbare Fachrichtung) verfügt.
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— Erklärung, dass der einzusetzende Mitarbeiter als Objektleiter eine mind. 5-jährige Berufserfahrung (im vergleichbaren Aufgaben- und Verantwortungsbereich) besitzt.
— Erklärung, dass Nachweise über eine mind. 5-jährige Berufserfahrung anhand eines Projektlebenslaufs (für die letzten 5 Jahre mit vergleichbaren Aufgaben und Verantwortungsbereich) des vorgesehenen Objektleiters auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung vorgelegt wird.
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3) Erklärungen zum Haustechniker:
— Erklärung, dass der Haustechniker über eine mindestens 3-jährige Berufsausbildung (DQR/EQR mindestens Niveau 4) in der Elektrotechnik verfügt.
— Erklärung, dass der Vertreter des Haustechnikers über eine mindestens 3-jährige Berufsausbildung (DQR/EQR mindestens Niveau 4) in den Gewerken Installations-/Sanitär-/Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik verfügt.
— Erklärung, dass alle Haustechniker eine mind. 5-jährige Berufserfahrung in vergleichbarer Position besitzen.
— Erklärung, dass Nachweise über eine mind. 5-jährige Berufserfahrung anhand eines Projektlebenslaufs (für die letzten 5 Jahre mit vergleichbaren Aufgaben und Verantwortungsbereich) des vorgesehenen Haustechnikers auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung vorgelegt wird.
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— Erklärung, dass eine beauftragte Person des vor Ort eingesetzten Personals für Aufzugsanlagen gem. BetrSichV, Anhang 1, Punkt 4.1 (Aufzugswärter) über die Berechtigung zur Personenbefreiung verfügt bzw. sich bereit erklärt, diese Berechtigung bei Zuschlagserteilung unverzüglich nachzuholen.
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— Erklärung, dass der Nachweis über die Befähigung zur Personenbefreiung aus Aufzügen auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin nach dem Ablauf der Angebotsfrist und vor Zuschlagserteilung vorgelegt wird. Alternativ ist explizit zu erklären, dass diese Berechtigung bei Zuschlagserteilung unverzüglich nachgeholt wird.
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4) Weitere Erklärungen, Zertifikate und Fachbetriebszulassungen:
— Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn die notwendige technische Ausstattung (Maschinen, Werkzeuge, Hilfsmittel, Fuhrpark, CAFM-System, Materi-alien, PSA u.s.w) zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
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— Erklärung, dass ein Nachweis oder eine Verpflichtung über die zur Eintragung in die Installationsverzeichnisse der Leipziger Grundversorgungsunternehmen Energie/Wasser/Abwasser nach Ablauf der Angebotsfrist und vor Zuschlagserteilung vorgelegt wird.
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— Erklärung, dass ein Zertifikat gem. ISO 27001 oder gleichwertig nach Ablauf der Angebotsfrist und vor Zuschlagserteilung vorgelegt wird.
— Erklärung, dass eine beauftragte Person des vor Ort eingesetzten Personals über eine Unterweisung zur Schaltberechtigung für Mittelspannungsschaltanlagen verfügt.
— Erklärung, dass der Nachweis über die Unterweisung zur Schaltberechtigung für Mittelspannungsschaltanlagen nach Ablauf der Angebotsfrist und vor Zuschlagserteilung vorgelegt wird.
— Erklärung, dass im Unternehmen ausreichend beschäftigte Arbeitskräfte mit der Qualifikation eines
Anlagenverantwortlichen gemäß DIN VDE 0105-100, bezogen auf die ausgeschriebene Leistung, vorhanden sind.
Arbeitsverantwortlichen gemäß DIN VDE 0105-100, bezogen auf die ausgeschriebene Leistung, vorhanden sind.
— Erklärung, dass eine Arbeitskraft des vor Ort eingesetzten Personals über die Qualifikation als Fachkraft für Feststellanlagen verfügt.
— Erklärung, dass, für eine Arbeitskraft des vor Ort eingesetzten Personals, der Nachweis über die Qualifikation als Fachkraft für Feststellanlagen auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin nach Ablauf der Angebotsfrist und vor Zuschlagserteilung vorgelegt wird.
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5) Eigenerklärungen betreffend Sicherheitsüberprüfung – Ausschlusskriterium:
a) Erklärung, dass bei dem von mir auf der Liegenschaft einzusetzenden Personal die SÜG-Überprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (Ü 2, vorbeugender personeller Sabotageschutz) erfolgreich durchgeführt worden ist.
Oder
b) Erklärung, dass das von mir auf der Liegenschaft einzusetzende Personal bereit ist, sich der SÜG-Überprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (Ü 2, vorbeugender personeller Sabotageschutz) rechtzeitig vor dem Leistungsbeginn zu unterziehen.
c) Erklärung (sofern der Bieter „a)“ angekreuzt hat), dass ich im Falle der Zuschlagserteilung den Nachweis der erfolgreich durchgeführten SÜG-Überprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (Ü 2, vorbeugender personeller Sabotageschutz) innerhalb von 3 Wochen nach Zuschlagserteilung vorlegen werde.
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6) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen:
— Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
— Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens;
— Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart;
— Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
7) Referenzen: Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen zur ausgeschriebenen Leistungsart „Technisches Gebäudemanagement“ aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre mit Angabe von: Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes, Technischer Leistungsumfang (Benennung, mindestens die in der Leistungsbeschreibung, Ziffer 1.4 angegebenen Kostengruppen nach DIN 276), Leistungszeitraum, Beschreibung der technischen Ausstattung (CAFM-System, Hilfsmittel, Fuhrpark, Hebebühnen, Gerüste, PSA etc.), Zahl der durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer, Angabe des entsprechenden Auftragswertes in € pro Jahr, Name des Auftraggebers und Ansprechperson mit Telefonnummer.
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Eine Referenz gilt hinsichtlich des technischen Leistungsumfangs dann als vergleichbar, wenn der zugrunde liegende Auftrag mindestens die in Ziffer 1.4 der Leistungsbeschreibung genannten Kostengruppen nach DIN 276 (Anlage 5 des Vertrages) erreicht.
8) Angaben und Eigenerklärungen bei Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung (in den Vergabeunterlagen enthalten) zu verwenden.
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Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 4. Betriebshaftpflichtversicherung, 6. Eigenerklärung über die Leistungserbringung, 7. Eigenerklärung zur Sicherheitsüberprüfung und 8. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen und ggf. weiteren Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (in den Vergabeunterlagen enthalten) zu erteilen.
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9) Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen:
Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmer geplant ist.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (in den Vergabeunterlagen enthalten). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 7. Eigenerklärung zur Sicherheitsüberprüfung und etwaige Nachweise vorzulegen.
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10) Eignungsleihe:
Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden (in den Vergabeunterlagen enthalten).
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (in den Vergabeunterlagen enthalten). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 7. Eigenerklärung zur Sicherheitsüberprüfung und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
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11) Das Konzept über die Leistungserbringung (s. Ziffer 22), maximal 8 DIN A4 Seiten (ohne Deckblatt und Inhaltsverzeichnis) zu erläutern (Schriftart Arial, Schriftgröße 12, Zeilenabstand 1,5).
Vorgenannte Kriterien sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Das einzusetzende Personal muss sich einer Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (vorbeugender personeller Sabotageschutz, sog. Ü2 Sabschutz) unterziehen oder besitzt bereits eine Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (nähere Regelungen befinden sich in den Vergabeunterlagen).
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-06-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 00:00
Ort des Eröffnungstermins: Berlin
Zusätzliche Informationen: Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=323825 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Für das Angebot ist das Leistungsverzeichnis (in den Vergabeunterlagen enthalten) zu verwenden. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die Preise, die Stundenverrechnungssätze für Standard- und Zusatzleistungen und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im Leistungsverzeichnis führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.
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Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www. bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
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Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
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Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 1.6.2020, 12.00 Uhr bei der e-Vergabe-Plattform eingehen.
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Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens 3 Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
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Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind.
Vom Bieter ist das Formular „Preisgleitklausel“ (in den Vergabeunterlagen enthalten) auszufüllen, das für eine erste Prüfung herangezogen wird.
Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens 3 Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl. Die Gesamtpunktzahl (maximal 100 Punkte) ergibt sich aus der Addition der Punktzahl für das schriftliche Gesamtkonzept, maximal 40 Punkte und der Punktzahl für den Preis, maximal 60 Punkte. Bei gleicher Gesamtpunktzahl hat dasjenige Angebot den Vorrang, dass im Zuschlagskriterium Preis die höhere Punktzahl erhalten hat. Bei gleicher Gesamtpunktzahl und bei gleicher Punktzahl im Zuschlagskriterium „Schriftliches Konzept“ mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor (siehe Vergabeunterlagen).
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Ortsbesichtigungen: Für die Angebotsabgabe war eine zwingende Ortsbesichtigung vorgesehen, da das Los Besonderheiten in Bezug auf die Leistungsausführung beinhaltet, die nicht hinreichend bestimmt in der Leistungsbeschreibung dargestellt werden können. Aufgrund der aktuellen Gesundheitssituation und den damit verbundenen Einschränkungen wird auf die zwingende Ortsbesichtigung verzichtet und stattdessen eine freiwillige Ortsbesichtigung angeboten und dringend empfohlen. Besichtigungstermine sind vorab für maximal 2 Personen unter Angabe des Vornamens und Nachnamens per E-Mail: Einkauf-TGM@bundesimmobilien.de zu vereinbaren.
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Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum vom 11.05. bis 20.5.2020 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 11.5.2020, 15.00 Uhr vereinbart werden.
Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Bieters müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges Ausweisdokument mit sich führen.
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Wegen der gegenwärtigen Unwägbarkeiten kann auch die als Ersatz für die zwingende Ortsbesicherung vorgesehene freiwillige Ortsbesichtigung kurzfristig für alle Teilnehmer entfallen.
Weitere Angaben zum Verfahren sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.de 📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeanstalt für Immobilienaufgaben
Postanschrift: Ellerstraße 56
Postleitzahl: 53119
Internetadresse: http://www.bundesimmobilien.de 🌏
Quelle: OJS 2020/S 085-201847 (2020-04-28)
Ergänzende Angaben (2020-05-26)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-26 📅
Einreichungsfrist: 2020-06-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 104-251891
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 085-201847
ABl. S-Ausgabe: 104
Quelle: OJS 2020/S 104-251891 (2020-05-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Leistungen des AN umfassen nach Art und Umfang sämtliche Maßnahmen des Technischen Gebäudemanagements, die für einen sicheren, funktionstüchtigen, wirtschaftlichen und umweltschonenden Betrieb der technischen Anlagen erforderlich sind. Berücksichtigt werden Anlagen der Kostengruppen nach DIN 276: — 300 Türe, Tore, Fenster, — 410 Abwasser, Wasseranlagen, — 420 Wärmeversorgungsanlagen, — 430 Lufttechnische Anlagen, — 440 Starkstromanlagen, — 450 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, — 460 Förderanlagen, — 470 Nutzungsspezifische Anlagen, — 480 Gebäudeautomation, — 540 Technische Anlagen in Außenanlagen, — 550 Einbauten in Außenanlagen.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 167-404598
ABl. S-Ausgabe: 167
Zusätzliche Informationen
Für das Angebot ist das Leistungsverzeichnis (in den Vergabeunterlagen enthalten) zu verwenden. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die Preise, die Stundenverrechnungssätze für Standard- und Zusatzleistungen und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im Leistungsverzeichnis führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots. Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www. bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 11.6.2020, 12:00 Uhr bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Vom Bieter ist das Formular „Preisgleitklausel“ (in den Vergabeunterlagen enthalten) auszufüllen, das für eine erste Prüfung herangezogen wird. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl. Die Gesamtpunktzahl (maximal 100 Punkte) ergibt sich aus der Addition der Punktzahl für das schriftliche Gesamtkonzept, maximal 40 Punkte und der Punktzahl für den Preis, maximal 60 Punkte. Bei gleicher Gesamtpunktzahl hat dasjenige Angebot den Vorrang, dass im Zuschlagskriterium Preis die höhere Punktzahl erhalten hat. Bei gleicher Gesamtpunktzahl und bei gleicher Punktzahl im Zuschlagskriterium „Schriftliches Konzept“ mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor (siehe Vergabeunterlagen). Ortsbesichtigungen: Für die Angebotsabgabe war eine zwingende Ortsbesichtigung vorgesehen, da das Los Besonderheiten in Bezug auf die Leistungsausführung beinhaltet, die nicht hinreichend bestimmt in der Leistungsbeschreibung dargestellt werden können. Aufgrund der aktuellen Gesundheitssituation und den damit verbundenen Einschränkungen wird auf die zwingende Ortsbesichtigung verzichtet und stattdessen eine freiwillige Ortsbesichtigung angeboten und dringend empfohlen. Besichtigungstermine sind vorab für maximal 2 Personen unter Angabe des Vornamens und Nachnamens per E-Mail: Einkauf-TGM@bundesimmobilien.de zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum vom 11.05. bis 20.5.2020 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 11.5.2020, 15:00 Uhr vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Bieters müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges Ausweisdokument mit sich führen. Wegen der gegenwärtigen Unwägbarkeiten kann auch die als Ersatz für die zwingende Ortsbesicherung vorgesehene freiwillige Ortsbesichtigung kurzfristig für alle Teilnehmer entfallen. Weitere Angaben zum Verfahren sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— 300 Türe, Tore, Fenster,
— 410 Abwasser, Wasseranlagen,
— 420 Wärmeversorgungsanlagen,
— 430 Lufttechnische Anlagen,
— 440 Starkstromanlagen,
— 450 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
— 460 Förderanlagen,
— 470 Nutzungsspezifische Anlagen,
— 480 Gebäudeautomation,
— 540 Technische Anlagen in Außenanlagen,
Ziel der vertraglichen Leistung ist eine vollständige, qualitativ hochwertige Entlastung der AG / Nutzers vom technischen Gebäudebetrieb sowie eine maximale Verlängerung der durchschnittlichen Anlagenlebensdauer bei vollumfänglicher Verfügbarkeit.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Fernwirkfunktionen nicht zulässig sind. Alle Änderungsvorgänge sind vor Ort in den Gebäuden bzw. der Liegenschaft vorzunehmen. Alle Leistungen des AN sind grundsätzlich bedarfsabhängig zu jeder Zeit, 24 Stunden am Tag und 365 / 366 Tage im Jahr zu erbringen. Dies gilt besonders für die Stör- und Notfalldienste sowie für die Erbringung von Zusatzleistungen.
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Die Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie geplante Instandsetzungen sollen grundsätzlich Montag-Freitag zwischen 6:00 bis 20:00 Uhr erfolgen. Darüber hinaus kann der Einsatz des AN außerhalb der o. g. Regelarbeitszeit erforderlich sein (z. B. technische Begleitung von Veranstaltungen, besondere Sicherheitsverhandlungen). Entsprechende Anforderungen seitens der AG / Nutzers können extrem kurzfristig entstehen.
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2. Haustechniker: Der AN setzt in der vertragsgegenständlichen Liegenschaft einen Haustechniker ein, welcher täglich vor Ort ist. Darüber hinaus benennt der AN für den Haustechniker einen Vertreter, welcher in vorherseh- und unvorhersehbaren Fällen (krankheitsbedingter Ausfall, Urlaub, zusätzliche Leistungen auf Abruf etc.) die Aufgaben des Haustechnikers vollumfänglich übernimmt. Der vertretende Haustechniker muss über Objektkenntnisse der vertragsgegenständlichen Liegenschaft verfügen.
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Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers einschließlich der genehmigten Nachunternehmer muss grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (vorbeugender personeller Sabotageschutz, sog. Ü2 Sabschutz).
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bundesverwaltungsgericht
Simsonplatz 1
04107 Leipzig

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept der Leistungsbeschreibung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis (Gewichtung): 60

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-27 📅
Name: RGM Facility Management GmbH
Postanschrift: Paul-Robeson-Str. 37
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10439
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6

Referenz
Zusätzliche Informationen
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 11.6.2020, 12:00 Uhr bei der e-Vergabe-Plattform eingehen.
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Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
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Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl. Die Gesamtpunktzahl (maximal 100 Punkte) ergibt sich aus der Addition der Punktzahl für das schriftliche Gesamtkonzept, maximal 40 Punkte und der Punktzahl für den Preis, maximal 60 Punkte. Bei gleicher Gesamtpunktzahl hat dasjenige Angebot den Vorrang, dass im Zuschlagskriterium Preis die höhere Punktzahl erhalten hat. Bei gleicher Gesamtpunktzahl und bei gleicher Punktzahl im Zuschlagskriterium „Schriftliches Konzept“ mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor (siehe Vergabeunterlagen).
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Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum vom 11.05. bis 20.5.2020 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 11.5.2020, 15:00 Uhr vereinbart werden.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Quelle: OJS 2020/S 167-404598 (2020-08-24)