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Ort der Leistung: Erfurt, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Baureinigung:
— Reinigen Deckenflächen 880,000 m,
— Reinigen abgehängte Decken 1 020,000 m,
— Reinigen Glasflächen 924,500 m,
— Renigung von Wandflächen 1...”
Beschreibung der Beschaffung
Baureinigung:
— Reinigen Deckenflächen 880,000 m,
— Reinigen abgehängte Decken 1 020,000 m,
— Reinigen Glasflächen 924,500 m,
— Renigung von Wandflächen 1 000,000 m,
— Reinigung 35 St. Türen, 22 St. Klappen, 200,000 St. Leuchten,
— Vertikal-Lamellen-Store entstauben 430,000 m,
— Reinigen von Bodenflächen 1 750,000 m,
— Reingung von Fassadenflächen und -bauteilen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-06-29 📅
Datum des Endes: 2020-09-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=309743&criteriaId=2168 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe III.1.1)
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe III.1.1)
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-03-10
09:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-04-24 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-03-10
09:31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250 – Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten”
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Fax: +49 361-573321059 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2 Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht (1) abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei-Verdingungsstelle
Postanschrift: Fischmarkt 1
Postort: Erfurt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361-6551284📞
E-Mail: verdingungsstelle@erfurt.de📧
Fax: +49 361-6551289 📠
URL: http://www.erfurt.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 028-063623 (2020-02-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Technisches Rathaus, Verbinder 99092 Erfurt, Warsbergstraße 1-3 – Baureinigung.
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Baureinigung
— Reinigen Deckenflächen 880,000 m;
— Reinigen abgehängte Decken 1 020,000 m;
— Reinigen Glasflächen 924,500 m;
— Renigung von Wandflächen 1...”
Beschreibung der Beschaffung
Baureinigung
— Reinigen Deckenflächen 880,000 m;
— Reinigen abgehängte Decken 1 020,000 m;
— Reinigen Glasflächen 924,500 m;
— Renigung von Wandflächen 1 000,000 m;
— Reinigung 35 St. Türen, 22 St. Klappen, 200,000 St. Leuchten;
— Vertikal-Lamellen-Store entstauben 430,000 m;
— Reinigen von Bodenflächen 1 750,000 m;
— Reingung von Fassadenflächen und -bauteilen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 028-063623
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: OVB 166/20-23
Titel: Technisches Rathaus, Verbinder 99092 Erfurt, Warsbergstraße 1-3 – Baureinigung
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2 Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht (1)abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 093-221407 (2020-05-11)