Für die Werkstoffentwicklung im Forschungsbereich eines fertigungstechnischen Lehrstuhls der BTU Cottbus-Senftenberg soll eine Anlage zur Drahtherstellung beschafft werden. Die Anlage soll die Herstellung von Legierungen im Labormaßstab und die Weiterverarbeitung zu Draht mit einem Durchmesser von 1,2 mm ermöglichen, der anschließend als Schweißdraht für die additive Fertigung mittels Lichtbogen- und Laserschweißen eingesetzt werden kann. Der Herstellungsprozess des Drahtes soll aus 2 grundsätzlichen Schritten bestehen: — Herstellung eines Halbzeuges durch Schmelzen; — umformtechnische Herstellung von Schweißdraht aus dem Halbzeug. Weitere Anforderungen und Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung unter dem Punkt „Vergabeunterlagen".
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-18.
Auftragsbekanntmachung (2020-09-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung
Referenznummer: F41_000273
Kurze Beschreibung:
Für die Werkstoffentwicklung im Forschungsbereich eines fertigungstechnischen Lehrstuhls der BTU Cottbus-Senftenberg soll eine Anlage zur Drahtherstellung beschafft werden. Die Anlage soll die Herstellung von Legierungen im Labormaßstab und die Weiterverarbeitung zu Draht mit einem Durchmesser von 1,2 mm ermöglichen, der anschließend als Schweißdraht für die additive Fertigung mittels Lichtbogen- und Laserschweißen eingesetzt werden kann. Der Herstellungsprozess des Drahtes soll aus 2 grundsätzlichen Schritten bestehen:
— Herstellung eines Halbzeuges durch Schmelzen;
— umformtechnische Herstellung von Schweißdraht aus dem Halbzeug.
Weitere Anforderungen und Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung unter dem Punkt „Vergabeunterlagen".
Für die Werkstoffentwicklung im Forschungsbereich eines fertigungstechnischen Lehrstuhls der BTU Cottbus-Senftenberg soll eine Anlage zur Drahtherstellung beschafft werden. Die Anlage soll die Herstellung von Legierungen im Labormaßstab und die Weiterverarbeitung zu Draht mit einem Durchmesser von 1,2 mm ermöglichen, der anschließend als Schweißdraht für die additive Fertigung mittels Lichtbogen- und Laserschweißen eingesetzt werden kann. Der Herstellungsprozess des Drahtes soll aus 2 grundsätzlichen Schritten bestehen:
— Herstellung eines Halbzeuges durch Schmelzen;
— umformtechnische Herstellung von Schweißdraht aus dem Halbzeug.
Weitere Anforderungen und Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung unter dem Punkt „Vergabeunterlagen".
Die Angebote werden unverzüglich nach dem Ende der Angebotsfrist von 2 Mitarbeitern der Vergabestelle im 4-Augen-Prinzip geöffnet. Bieter sind lt. VgV bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die Werkstoffentwicklung im Forschungsbereich eines fertigungstechnischen Lehrstuhls der BTU Cottbus-Senftenberg soll eine Anlage zur Drahtherstellung beschafft werden. Die Anlage soll die Herstellung von Legierungen im Labormaßstab und die Weiterverarbeitung zu Draht mit einem Durchmesser von 1,2 mm ermöglichen, der anschließend als Schweißdraht für die additive Fertigung mittels Lichtbogen- und Laserschweißen eingesetzt werden kann. Der Herstellungsprozess des Drahtes soll aus 2 grundsätzlichen Schritten bestehen:
Für die Werkstoffentwicklung im Forschungsbereich eines fertigungstechnischen Lehrstuhls der BTU Cottbus-Senftenberg soll eine Anlage zur Drahtherstellung beschafft werden. Die Anlage soll die Herstellung von Legierungen im Labormaßstab und die Weiterverarbeitung zu Draht mit einem Durchmesser von 1,2 mm ermöglichen, der anschließend als Schweißdraht für die additive Fertigung mittels Lichtbogen- und Laserschweißen eingesetzt werden kann. Der Herstellungsprozess des Drahtes soll aus 2 grundsätzlichen Schritten bestehen:
— Herstellung eines Halbzeuges durch Schmelzen;
— umformtechnische Herstellung von Schweißdraht aus dem Halbzeug.
Weitere Anforderungen und Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung unter dem Punkt „Vergabeunterlagen".
Geschätzter Gesamtwert: 500 000 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 500 000 EUR 💰
Beschreibung der Optionen:
Optionale Positionen sollten im Angebot separat ausgewiesen werden. Sie können, müssen aber nicht angeboten werden. Optionale Positionen gehen nicht in die Bewertung der Angebote ein. Wenn der Bieter von sich aus optionale Positionen nicht als solche im Angebot kenntlich macht, ist davon auszugehen dass Sie zum Angebotsumfang gehören, können aber dennoch nicht bewertet werden. Der Auftraggeber behält sich vor optionale Positionen im Rahmen seiner finanziellen Mittel zusammen mit dem hier ausgeschrieben Umfang zu beauftragen. Eine optionale Position kann nur dann beauftragt werden, wenn Sie auch von dem Gewinner der Ausschreibung angeboten wurde.
Optionale Positionen sollten im Angebot separat ausgewiesen werden. Sie können, müssen aber nicht angeboten werden. Optionale Positionen gehen nicht in die Bewertung der Angebote ein. Wenn der Bieter von sich aus optionale Positionen nicht als solche im Angebot kenntlich macht, ist davon auszugehen dass Sie zum Angebotsumfang gehören, können aber dennoch nicht bewertet werden. Der Auftraggeber behält sich vor optionale Positionen im Rahmen seiner finanziellen Mittel zusammen mit dem hier ausgeschrieben Umfang zu beauftragen. Eine optionale Position kann nur dann beauftragt werden, wenn Sie auch von dem Gewinner der Ausschreibung angeboten wurde.
Siehe auch Leistungsbeschreibung unter dem Punkt „Vergabeunterlagen".
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
BTU Cottbus-Senftenberg, LS Konstruktion und Fertigung
Konrad-Wachsmann-Allee 17
03046 Cottbus
Forschungszentrum für Leichtbauwerkstoffe Panta Rhei
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-10-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:01
Zusätzliche Informationen:
Die Angebote werden unverzüglich nach dem Ende der Angebotsfrist von 2 Mitarbeitern der Vergabestelle im 4-Augen-Prinzip geöffnet. Bieter sind lt. VgV bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Bitte beachten Sie die Bewerbungsbedingungen eVergabe unter „Vergabeunterlagen".
Vorsorglich wird insbesondere auf Punkt 1, Nr. 1 der VOL/B mit dem Hinweis verwiesen, dass anderslautende Geschäfts-, Liefer-, oder Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers nicht Bestandteil des Vertrages werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY0RDY0
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661-610📞
Fax: +49 3318661-652 📠
Internetadresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%c3%bcfungsverfahren/bb1.c.478846.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Quelle: OJS 2020/S 185-446072 (2020-09-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die Werkstoffentwicklung im Forschungsbereich eines fertigungstechnischen Lehrstuhls der BTU Cottbus-Senftenberg soll eine Anlage zur Drahtherstellung beschafft werden. Die Anlage soll die Herstellung von Legierungen im Labormaßstab und die Weiterverarbeitung zu Draht mit einem Durchmesser von 1,2 mm ermöglichen, der anschließend als Schweißdraht für die additive Fertigung mittels Lichtbogen- und Laserschweißen eingesetzt werden kann. Der Herstellungsprozess des Drahtes soll aus 2 grundsätzlichen Schritten bestehen:
— Herstellung eines Halbzeuges durch Schmelzen,
— Umformtechnische Herstellung von Schweißdraht aus dem Halbzeug.
Weitere Anforderungen und Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung unter dem Punkt „Vergabeunterlagen“.
Für die Werkstoffentwicklung im Forschungsbereich eines fertigungstechnischen Lehrstuhls der BTU Cottbus-Senftenberg soll eine Anlage zur Drahtherstellung beschafft werden. Die Anlage soll die Herstellung von Legierungen im Labormaßstab und die Weiterverarbeitung zu Draht mit einem Durchmesser von 1,2 mm ermöglichen, der anschließend als Schweißdraht für die additive Fertigung mittels Lichtbogen- und Laserschweißen eingesetzt werden kann. Der Herstellungsprozess des Drahtes soll aus 2 grundsätzlichen Schritten bestehen:
— Herstellung eines Halbzeuges durch Schmelzen,
— Umformtechnische Herstellung von Schweißdraht aus dem Halbzeug.
Weitere Anforderungen und Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung unter dem Punkt „Vergabeunterlagen“.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Bitte beachten Sie die Bewerbungsbedingungen eVergabe unter „Vergabeunterlagen“.
Vorsorglich wird insbesondere auf Punkt 1, Nr. 1 der VOL/B mit dem Hinweis verwiesen, dass anderslautende Geschäfts-, Liefer-, oder Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers nicht Bestandteil des Vertrages werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY0R6WS
Bitte beachten Sie die Bewerbungsbedingungen eVergabe unter „Vergabeunterlagen“.
Vorsorglich wird insbesondere auf Punkt 1, Nr. 1 der VOL/B mit dem Hinweis verwiesen, dass anderslautende Geschäfts-, Liefer-, oder Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers nicht Bestandteil des Vertrages werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY0R6WS
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Herstellung eines Halbzeuges durch Schmelzen,
— Umformtechnische Herstellung von Schweißdraht aus dem Halbzeug.
Weitere Anforderungen und Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung unter dem Punkt „Vergabeunterlagen“.
Beschreibung der Optionen: Siehe auch Leistungsbeschreibung unter dem Punkt „Vergabeunterlagen“.
Referenz Zusätzliche Informationen
Bitte beachten Sie die Bewerbungsbedingungen eVergabe unter „Vergabeunterlagen“.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY0R6WS
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.