Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Teilberäumung eines Abfalllagers
VB-20-197
Produkte/Dienstleistungen: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Teilberäumung lagernder Abfälle [Ballenstapel] aus einer ehem. Anlage zur Herstellung von Ersatzbrennstoffen.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 938 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle📦
Ort der Leistung: Elbe-Elster🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Abfallzwischenlager der ehem. Fa. Sonne Recycling GmbH
Finsterwalder Straße 17 a
03253 Doberlug-Kirchhain OT Hennersdorf”
Beschreibung der Beschaffung:
“Zu entsorgen sind folgende Abfälle (Mengen geschätzt)
— ca. 30 000-35 000 Tonnen EBS-Ballen Material, AS 19 12 10, 19 12 12;
— Die Ballen sind zu 4,4-4,8 m...”
Beschreibung der Beschaffung
Zu entsorgen sind folgende Abfälle (Mengen geschätzt)
— ca. 30 000-35 000 Tonnen EBS-Ballen Material, AS 19 12 10, 19 12 12;
— Die Ballen sind zu 4,4-4,8 m hohen Pyramidenstümpfen (je 20 x 20 m bzw. 28 x 15 m) gestapelt, welche gleichmäßig auf einer asphaltierten Fläche gelagert sind,
— Das Ablagerungsgebiet der EBS ist nochmals mit einem Wall aus EBS-Einheiten umringt. Die Höhe entspricht der Höhe einer EBS Einheit (ca. 1m). Zusätzlich wurde der Bereich neuerdings mit einem Wildzaun umgeben;
— Zu entsorgen sind gepresste, mit undurchsichtiger Folie umwickelte Ersatzbrennstoffballen mit Kunststoff, Plastik, Gummi und dergleichen;
— Vereinzelt wurden Dachpappenreste (enthaltene Asbestfasern nicht ausgeschlossen) und Styropor in den Ballen identifiziert (Volumenprozent wahrscheinlich < 1 %). Vom Vorhandensein sonstiger Fehlwürfe ist auszugehen, der Anteil insgesamt wird auf < 5 % geschätzt;
— Durch Beschädigungen der Umwickelung und das Eindringen von Niederschlagswasser besteht vermehrter Bewuchs auf den Ballen. Damit einhergehend kann es zu Hitzeentwicklungen bei der Zersetzung organischen Materials kommen.
Ergänzende Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Auftragszeitraum
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Entsorgungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Kostenkriterium (Name): Entsorgungsmenge
Kostenkriterium (Gewichtung): 50
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 938 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 13
Zusätzliche Informationen:
“I. Zum Kostenkriterium:
Im vorliegenden Vergabeverfahren wird das sog. Maximalprinzip angewendet. Das bedeutet, dass sich die Prüfung des wirtschaftlich...”
Zusätzliche Informationen
I. Zum Kostenkriterium:
Im vorliegenden Vergabeverfahren wird das sog. Maximalprinzip angewendet. Das bedeutet, dass sich die Prüfung des wirtschaftlich günstigsten Angebotes an die angebotene Entsorgungsmenge orientiert.
Die Bewertung des Preises erfolgt dabei nach der sog. linearen Interpolationsmethode (Mengenpunkte = Mp – (Mi – Mmax)/Mmax * Mp)
Die höchste Entsorgungsmenge wird von der zu bewertenden Entsorgungsmenge abgezogen und dann durch die höchste Entsorgungsmenge dividiert. Das Ergebnis wird mit der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Entsorgungsmenge multipliziert und von der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Entsorgungsmenge abgezogen.
Die Formel entnehmen Sie bitte der Bewertungsmatrix – Zuschlagskriterien, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
II. Zu den Qualitätskriterien:
Zeitraum:
Die Bewertung des benötigten Zeitraumes erfolgt nach der nachfolgenden Methodik: Kann die Entsorgung innerhalb von 3 Monaten nach Auftragserteilung angeboten werden, erhält der Bieter 100 % der Maximalpunktzahl. Jeder weitere zusätzliche Monat führt zu einem Abzug der Maximalpunktzahl i.H.v. 10 %.
Entsorgungskonzept:
Das Entsorgungskonzept muss den Entsorgungsweg sinnvoll und nachvollziehbar beschreiben. Es müssen alle ggf. notwendigen Zwischenschritte der Abfallbehandlung aufgeführt werden.
Subunternehmer müssen benannt und ihr Stellenwert im Rahmen des Konzepts dargelegt werden.
Die Art und Weise der Nachweisführung über die Entsorgung der Abfälle ist detailliert darzustellen. Es muss enthalten sein, wie die abtransportierten Mengen nachgewiesen werden können (Wiegeschein, geeichte Mengen, etc).
— 100 % – Gut strukturierte Angaben, weit überdurchschnittliche Ausführungen, die eine besonders gute Leistung erwarten lassen; insgesamt sehr gut;
— 80 % – Strukturierte und nachvollziehbare Angaben, die eine gute Leistung erwarten lassen; insgesamt gut;
— 60 % Durchschnittliche Angaben, die einzelne Lücken und/oder Ungereimtheiten aufweisen können und eine durchschnittliche Leistung erwarten lassen; insgesamt befriedigend;
— 40 % Angaben weisen Lücken und/oder Ungereimtheiten auf bzw. lassen Schwächen bei der Leistung erwarten oder sind deutlich schlechter als in anderen Angeboten; insgesamt;
— 20 % Angaben weisen erhebliche Lücken und/oder Ungereimtheiten auf bzw. lassen erhebliche Schwächen bei der Leistung erwarten oder sind erheblich schlechter als in anderen Angeboten; insgesamt mangelhaft;
— 0 % Keine verwertbaren Aussagen; insgesamt ungenügend.
Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte der Bewertungsmatrix – Zuschlagskriterien, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
“I. Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Der Bieter/Bewerber muss eine aktuelle Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung nachweisen, wobei die...”
I. Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Der Bieter/Bewerber muss eine aktuelle Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung nachweisen, wobei die Deckungssumme bei Personenschäden mind. 1,5 Mio. EUR und bei Sachschäden mind. 1,5 Mio. EUR betragen muss.
Der Nachweis erfolgt durch eine Versicherungspolice und eine aktuelle Deckungsbestätigung der Versicherung.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“I. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
I. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, hier:
Nachweis zur Verfügung stehender Kapazitäten/Kontingente beim Kraftwerk bzw. Lager- oder Behandlungsanlagen.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung.
II. Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens, hier:
In Bezug auf das Entsorgungskonzept muss rechnerisch/theoretisch nachgewiesen werden, dass die erforderlichen Maschinen/Fuhrpark zum Zeitpunkt der Leistungserbringung verfügbar sind.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung.
III. Je Kriterium muss eine Mindestpunktzahl von 2,5 Punkten nach Gewichtung erreicht werden.
IV. Ergänzende Angaben entnehmen Sie bitte der Bewertungsmatrix – Eignungskriterien, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“I. Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
I. Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens, hier:
— Nachweis der aktuellen Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb (durch aktuelles und gültiges Zertifikat)
— ggf. erforderliche Genehmigungen (BImSchG o. ä.) für Behandlung/Lagerung (in Verbindung mit dem Entsorgungskonzept), soweit Behandeln oder Lagern im Entsorgungskonzept vorgesehen wird.
Der Nachweis erfolgt durch ein aktuelles und gültiges Zertifikat bzw. durch eine aktuelle Genehmigung.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem
Brandenburgischen Vergabegesetz.
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-07-09
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-09-07 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-07-10
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Landesamt für Umwelt (LfU), Seeburger Chaussee 2, Haus 2, Raum 2.13, 14476 Potsdam – OT Groß Glienicke.”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote erfolgt im Vier-Augen-Prinzip durch 2 Vertreter der Zentralen Vergabestelle des Landesamtes für Umwelt.
Bieter sind gem. § 55 II 2...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die Öffnung der Angebote erfolgt im Vier-Augen-Prinzip durch 2 Vertreter der Zentralen Vergabestelle des Landesamtes für Umwelt.
Bieter sind gem. § 55 II 2 VgV nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Wichtige Hinweise – Bitte beachten:
1. Für das hiesige Vergabeverfahren muss ein Vor-Ort-Termin wahrgenommen werden. Dieser findet am 23. Juni 2020 beim o....”
Wichtige Hinweise – Bitte beachten:
1. Für das hiesige Vergabeverfahren muss ein Vor-Ort-Termin wahrgenommen werden. Dieser findet am 23. Juni 2020 beim o. g. Lagerungsort statt. Ergänzende Informationen zum Ablauf des Termins erhalten Sie zeitnah nach der Veröffentlichung des Vergabeverfahrens.
2. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/Bieter.
3. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z. B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
4. Für etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen beachten Sie bitte die Nutzungsbedingungen für den elektronischen Vergabemarktplatz Brandenburg (VMP-BB), zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4D26V
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1610📞
Fax: +49 331866-1652 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK)
Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-13 Haus S
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-7232📞
Fax: +49 331866-7248 📠
URL: www.mluk.brandenburg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden.
Die Vergabestelle weist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3S. 1 Nr. 1-4 GWB hin.
Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK)
Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-13 Haus S
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-7232📞
Fax: +49 331866-7248 📠
URL: www.mluk.brandenburg.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 109-264848 (2020-06-04)
Ergänzende Angaben (2020-07-06)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 109-264848
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.1.5)
Ort des zu ändernden Textes: Geschätzter Gesamtwert
Alter Wert
Text: 938 000.00 EUR
Neuer Wert
Text: 808 620,69 EUR
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Geschätzter Wert
Alter Wert
Text: 938 000.00 EUR
Neuer Wert
Text: 808 620,69 EUR
Andere zusätzliche Informationen
“Die Änderung beruht einerseits auf einen Hinweis eines Bieters, das die Zuordnung Netto/Brutto unklar sei. Zum anderen beruht die Änderung auf der...”
Die Änderung beruht einerseits auf einen Hinweis eines Bieters, das die Zuordnung Netto/Brutto unklar sei. Zum anderen beruht die Änderung auf der temporären Verringerung des Mehrwertsteuersatzes vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020.
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Quelle: OJS 2020/S 130-319892 (2020-07-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-20) Objekt Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Abfallzwischenlager der ehem. Fa. Sonne Recycling GmbH Finsterwalder Straße 17 a 03253 Doberlug-Kirchhain OT Hennersdorf”
Beschreibung der Beschaffung:
“Zu entsorgen sind folgende Abfälle (Mengen geschätzt)
— ca. 30 000-35 000 Tonnen EBS-Ballen Material, AS 19 12 10, 19 12 12;
— Die Ballen sind zu 4,4 - 4,8...”
Beschreibung der Beschaffung
Zu entsorgen sind folgende Abfälle (Mengen geschätzt)
— ca. 30 000-35 000 Tonnen EBS-Ballen Material, AS 19 12 10, 19 12 12;
— Die Ballen sind zu 4,4 - 4,8 m hohen Pyramidenstümpfen (je 20 x 20 m bzw. 28 x 15 m) gestapelt, welche gleichmäßig auf einer asphaltierten Fläche gelagert sind;
— Das Ablagerungsgebiet der EBS ist nochmals mit einem Wall aus EBS-Einheiten umringt. Die Höhe entspricht der Höhe einer EBS Einheit (ca. 1 m). Zusätzlich wurde der Bereich neuerdings mit einem Wildzaun umgeben;
— Zu entsorgen sind gepresste, mit undurchsichtiger Folie umwickelte Ersatzbrennstoffballen mit Kunststoff, Plastik, Gummi und dergleichen;
— Vereinzelt wurden Dachpappenreste (enthaltene Asbestfasern nicht ausgeschlossen) und Styropor in den Ballen identifiziert (Volumenprozent wahrscheinlich < 1 %). Vom Vorhandensein sonstiger Fehlwürfe ist auszugehen, der Anteil insgesamt wird auf < 5 % geschätzt;
— Durch Beschädigungen der Umwickelung und das Eindringen von Niederschlagswasser besteht vermehrter Bewuchs auf den Ballen. Damit einhergehend kann es zu Hitzeentwicklungen bei der Zersetzung organischen Materials kommen.
Ergänzende Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“I. Zum Kostenkriterium:
Im vorliegenden Vergabeverfahren wird das sog. Maximalprinzip angewendet. Das bedeutet, dass sich die Prüfung des wirtschaftlich...”
Zusätzliche Informationen
I. Zum Kostenkriterium:
Im vorliegenden Vergabeverfahren wird das sog. Maximalprinzip angewendet. Das bedeutet, dass sich die Prüfung des wirtschaftlich günstigsten Angebotes an die angebotene Entsorgungsmenge orientiert.
Die Bewertung des Preises erfolgt dabei nach der sog. linearen Interpolationsmethode (Mengenpunkte = Mp — (Mi — Mmax)/Mmax * Mp)
Die höchste Entsorgungsmenge wird von der zu bewertenden Entsorgungsmenge abgezogen und dann durch die höchste Entsorgungsmenge dividiert. Das Ergebnis wird mit der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Entsorgungsmenge multipliziert und von der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Entsorgungsmenge abgezogen.
Die Formel entnehmen Sie bitte der Bewertungsmatrix — Zuschlagskriterien, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
II. Zu den Qualitätskriterien:
Zeitraum:
Die Bewertung des benötigten Zeitraumes erfolgt nach der nachfolgenden Methodik: Kann die Entsorgung innerhalb von 3 Monaten nach Auftragserteilung angeboten werden, erhält der Bieter 100 % der Maximalpunktzahl. Jeder weitere zusätzliche Monat führt zu einem Abzug der Maximalpunktzahl i.H.v. 10 %.
Entsorgungskonzept:
Das Entsorgungskonzept muss den Entsorgungsweg sinnvoll und nachvollziehbar beschreiben. Es müssen alle ggf. notwendigen Zwischenschritte der Abfallbehandlung aufgeführt werden.
Subunternehmer müssen benannt und ihr Stellenwert im Rahmen des Konzepts dargelegt werden.
Die Art und Weise der Nachweisführung über die Entsorgung der Abfälle ist detailliert darzustellen. Es muss enthalten sein, wie die abtransportierten Mengen nachgewiesen werden können (Wiegeschein, geeichte Mengen, etc).
— 100 % – Gut strukturierte Angaben, weit überdurchschnittliche Ausführungen, die eine besonders gute Leistung erwarten lassen; insgesamt sehr gut;
— 80 % – Strukturierte und nachvollziehbare Angaben, die eine gute Leistung erwarten lassen; insgesamt gut;
— 60 % Durchschnittliche Angaben, die einzelne Lücken und/oder Ungereimtheiten aufweisen können und eine durchschnittliche Leistung erwarten lassen; insgesamt befriedigend;
— 40 % Angaben weisen Lücken und/oder Ungereimtheiten auf bzw. lassen Schwächen bei der Leistung erwarten oder sind deutlich schlechter als in anderen Angeboten; insgesamt;
— 20 % Angaben weisen erhebliche Lücken und/oder Ungereimtheiten auf bzw. lassen erhebliche Schwächen bei der Leistung erwarten oder sind erheblich schlechter als in anderen Angeboten; insgesamt mangelhaft;
— 0 % Keine verwertbaren Aussagen; insgesamt ungenügend;
Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte der Bewertungsmatrix – Zuschlagskriterien, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 109-264848
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: VB-20-197
Titel: Teilberäumung eines Abfalllagers
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
“Wichtige Hinweise – Bitte beachten:
1. Für das hiesige Vergabeverfahren muss ein Vor-Ort-Termin wahrgenommen werden. Dieser findet am 23. Juni 2020 beim o....”
Wichtige Hinweise – Bitte beachten:
1. Für das hiesige Vergabeverfahren muss ein Vor-Ort-Termin wahrgenommen werden. Dieser findet am 23. Juni 2020 beim o. g. Lagerungsort statt. Ergänzende Informationen zum Ablauf des Termins erhalten Sie zeitnah nach der Veröffentlichung des Vergabeverfahrens.
2. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/Bieter.
3. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z. B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
4. Für etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen beachten Sie bitte die Nutzungsbedingungen für den elektronischen Vergabemarktplatz Brandenburg (VMP-BB), zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4DTWK
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Postanschrift: Heinrich - Mann - Allee 107
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden.
Die Vergabestelle weist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3S.1 Nr. 1-4 GWB hin.
Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 164-399146 (2020-08-20)