Die Aufgabe besteht in der Planung und Realisierung einer neuen Schulmensa außerhalb des heutigen Bestandsgebäudes des Alexander-Hegius-Gymnasiums in Ahaus. Die zu schaffende Mensa soll zukünftig auch von der benachbarten städtischen Anne-Frank-Realschule genutzt werden können, wenn dort der Ganztagsbetrieb verpflichtend wird. Das Gebäude soll Begegnungs- und Kommunikationszentrum sowie auch Rückzugs- und Ruhezone für den Ganztagsbetrieb für die Schülerinnen und Schüler sein – auch vor und nach dem Unterricht. Neben dem Mensabetrieb sind Platzangebote für Lern- und Arbeitsgemeinschaften, Hausaufgabenbetreuung, Stufenversammlungen, Elternabende, Gremiensitzungen, Konferenzen, etc. zu schaffen. Der Speiseraum soll auch für außerschulische Veranstaltungen genutzt werden können, unter anderem von Schulen ohne eigene Aula sowie von Verbänden und Vereinen. Die Gestaltung des Gebäudes und der Räume soll die Kommunikation und das Gemeinschaftsgefühl fördern. Insgesamt sollen dort ca. 460 Sitzplätze auf einer geplanten Fläche von 917 qm entstehen. Insbesondere sollen durch schallakustische Maßnahmen die Geräuschpegel soweit gedämpft werden, sodass eine angenehme Atmosphäre mit Aufenthaltsqualität geschaffen wird. Die bereits oben erwähnte multifunktionale Nutzung muss selbstverständlich auch barrierefrei ausgestaltet sein sowie auch ökonomische als auch ökologische Belange berücksichtigen. — Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI 2013 in den Leistungsphasen: LPH 4-8, LPH 9; — Los 2: Fachplanung Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI 2013 in den Leistungsphasen: LPH 4-6; — Los 3: Fachplanung Technische Ausrüstung HLS (Anlagengruppen 1-3) gemäß §§ 53 ff. HOAI 2013 in den Leistungsphasen: LPH 4-8, LPH 9; — Los 4: Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro (Anlagengruppen 4-6, 8) gemäß §§ 53 ff. HOAI 2013 in den Leistungsphasen: LPH 4-8, LPH 9. Die Beauftragung der Planungs-/Beratungsleistungen soll jeweils stufenweise erfolgen. Die Stufen teilen sich losübergreifend wie folgt auf: 1. Stufe (fest beauftragt): Planungsleistungen LPH 4-8 (LPH 4-6 bei Tragwerksplanung), 2. Stufe (optional): Planungsleistungen LPH 9. Der Auftraggeber behält sich vor, die lediglich optional beauftragten Leistungen abzurufen, wobei ein Abruf einzeln oder im Ganzen möglich ist. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der lediglich optional beauftragten Leistungsbestandteile.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-09-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 60.1-20
Kurze Beschreibung:
Die Aufgabe besteht in der Planung und Realisierung einer neuen Schulmensa außerhalb des heutigen Bestandsgebäudes des Alexander-Hegius-Gymnasiums in Ahaus. Die zu schaffende Mensa soll zukünftig auch von der benachbarten städtischen Anne-Frank-Realschule genutzt werden können, wenn dort der Ganztagsbetrieb verpflichtend wird. Das Gebäude soll Begegnungs- und Kommunikationszentrum sowie auch Rückzugs- und Ruhezone für den Ganztagsbetrieb für die Schülerinnen und Schüler sein – auch vor und nach dem Unterricht. Neben dem Mensabetrieb sind Platzangebote für Lern- und Arbeitsgemeinschaften, Hausaufgabenbetreuung, Stufenversammlungen, Elternabende, Gremiensitzungen, Konferenzen, etc. zu schaffen. Der Speiseraum soll auch für außerschulische Veranstaltungen genutzt werden können, unter anderem von Schulen ohne eigene Aula sowie von Verbänden und Vereinen. Die Gestaltung des Gebäudes und der Räume soll die Kommunikation und das Gemeinschaftsgefühl fördern. Insgesamt sollen dort ca. 460 Sitzplätze auf einer geplanten Fläche von 917 qm entstehen. Insbesondere sollen durch schallakustische Maßnahmen die Geräuschpegel soweit gedämpft werden, sodass eine angenehme Atmosphäre mit Aufenthaltsqualität geschaffen wird. Die bereits oben erwähnte multifunktionale Nutzung muss selbstverständlich auch barrierefrei ausgestaltet sein sowie auch ökonomische als auch ökologische Belange berücksichtigen.
— Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI 2013 in den Leistungsphasen: LPH 4-8, LPH 9;
— Los 2: Fachplanung Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI 2013 in den Leistungsphasen: LPH 4-6;
— Los 3: Fachplanung Technische Ausrüstung HLS (Anlagengruppen 1-3) gemäß §§ 53 ff. HOAI 2013 in den Leistungsphasen: LPH 4-8, LPH 9;
— Los 4: Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro (Anlagengruppen 4-6, 8) gemäß §§ 53 ff. HOAI 2013 in den Leistungsphasen: LPH 4-8, LPH 9.
Die Beauftragung der Planungs-/Beratungsleistungen soll jeweils stufenweise erfolgen. Die Stufen teilen sich losübergreifend wie folgt auf:
1. Stufe (fest beauftragt): Planungsleistungen LPH 4-8 (LPH 4-6 bei Tragwerksplanung),
2. Stufe (optional): Planungsleistungen LPH 9.
Der Auftraggeber behält sich vor, die lediglich optional beauftragten Leistungen abzurufen, wobei ein Abruf einzeln oder im Ganzen möglich ist. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der lediglich optional beauftragten Leistungsbestandteile.
Die Aufgabe besteht in der Planung und Realisierung einer neuen Schulmensa außerhalb des heutigen Bestandsgebäudes des Alexander-Hegius-Gymnasiums in Ahaus. Die zu schaffende Mensa soll zukünftig auch von der benachbarten städtischen Anne-Frank-Realschule genutzt werden können, wenn dort der Ganztagsbetrieb verpflichtend wird. Das Gebäude soll Begegnungs- und Kommunikationszentrum sowie auch Rückzugs- und Ruhezone für den Ganztagsbetrieb für die Schülerinnen und Schüler sein – auch vor und nach dem Unterricht. Neben dem Mensabetrieb sind Platzangebote für Lern- und Arbeitsgemeinschaften, Hausaufgabenbetreuung, Stufenversammlungen, Elternabende, Gremiensitzungen, Konferenzen, etc. zu schaffen. Der Speiseraum soll auch für außerschulische Veranstaltungen genutzt werden können, unter anderem von Schulen ohne eigene Aula sowie von Verbänden und Vereinen. Die Gestaltung des Gebäudes und der Räume soll die Kommunikation und das Gemeinschaftsgefühl fördern. Insgesamt sollen dort ca. 460 Sitzplätze auf einer geplanten Fläche von 917 qm entstehen. Insbesondere sollen durch schallakustische Maßnahmen die Geräuschpegel soweit gedämpft werden, sodass eine angenehme Atmosphäre mit Aufenthaltsqualität geschaffen wird. Die bereits oben erwähnte multifunktionale Nutzung muss selbstverständlich auch barrierefrei ausgestaltet sein sowie auch ökonomische als auch ökologische Belange berücksichtigen.
— Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI 2013 in den Leistungsphasen: LPH 4-8, LPH 9;
— Los 2: Fachplanung Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI 2013 in den Leistungsphasen: LPH 4-6;
— Los 3: Fachplanung Technische Ausrüstung HLS (Anlagengruppen 1-3) gemäß §§ 53 ff. HOAI 2013 in den Leistungsphasen: LPH 4-8, LPH 9;
— Los 4: Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro (Anlagengruppen 4-6, 8) gemäß §§ 53 ff. HOAI 2013 in den Leistungsphasen: LPH 4-8, LPH 9.
Die Beauftragung der Planungs-/Beratungsleistungen soll jeweils stufenweise erfolgen. Die Stufen teilen sich losübergreifend wie folgt auf:
Der Auftraggeber behält sich vor, die lediglich optional beauftragten Leistungen abzurufen, wobei ein Abruf einzeln oder im Ganzen möglich ist. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der lediglich optional beauftragten Leistungsbestandteile.
Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind.
Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bewerber selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend.
Mehrere Bewerber können sich grundsätzlich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bewerbergemeinschaft mit ihrem Teilnahmeantrag eine Bewerbergemeinschaftserklärung (§ 43VgV) (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche) einreichen. Wird eine Bewerbergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist.
Präqualifizierung: Sofern der Bewerber in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikel 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, werden die im amtlichen Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben vom öffentlichen Auftraggeber nur in begründeten Fällen in Zweifel gezogen (Eignungsvermutung).
Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung).
Die Bewerber/Bewerbergemeinschaft, die für die Aufforderung zur Angebotsabgabe vorgesehen sind, haben (wenn dieser bei Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht bekannt ist) auf gesondertes Anfordern durch den Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die folgenden Nachweise beizubringen:
— Nachweis Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung/ Berufsqualifikation i.S.d. §§ 75, 44 VgV
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB,
— Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig),
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit den Spezifikationen nach Ziff. III.1.2),
— Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren,
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,
— Angabe zu geeigneten Referenzen des Bewerbers über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (Referenzobjekte betreffend Leistungen mit vergleichbaren (Planungs-) Anforderungen) bezogen auf die jeweils vorgesehenen Leistungsteile des vorgesehenen Nachunternehmers durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft.
Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen ergibt sich aus den Anforderungen der Ausschreibung. Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen gelten für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des Auftrags vorgesehen sind, nicht.
Für die Nachweise sollen die entsprechenden Muster der Ausschreibung genommen werden (vgl. "Anlage 6-VgV-TNW - Bewerberbogen").
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRC9XH8
Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind.
Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bewerber selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend.
Mehrere Bewerber können sich grundsätzlich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bewerbergemeinschaft mit ihrem Teilnahmeantrag eine Bewerbergemeinschaftserklärung (§ 43VgV) (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche) einreichen. Wird eine Bewerbergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist.
Präqualifizierung: Sofern der Bewerber in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikel 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, werden die im amtlichen Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben vom öffentlichen Auftraggeber nur in begründeten Fällen in Zweifel gezogen (Eignungsvermutung).
Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung).
Die Bewerber/Bewerbergemeinschaft, die für die Aufforderung zur Angebotsabgabe vorgesehen sind, haben (wenn dieser bei Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht bekannt ist) auf gesondertes Anfordern durch den Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die folgenden Nachweise beizubringen:
— Nachweis Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung/ Berufsqualifikation i.S.d. §§ 75, 44 VgV
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB,
— Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig),
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit den Spezifikationen nach Ziff. III.1.2),
— Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren,
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,
— Angabe zu geeigneten Referenzen des Bewerbers über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (Referenzobjekte betreffend Leistungen mit vergleichbaren (Planungs-) Anforderungen) bezogen auf die jeweils vorgesehenen Leistungsteile des vorgesehenen Nachunternehmers durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft.
Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen ergibt sich aus den Anforderungen der Ausschreibung. Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen gelten für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des Auftrags vorgesehen sind, nicht.
Für die Nachweise sollen die entsprechenden Muster der Ausschreibung genommen werden (vgl. "Anlage 6-VgV-TNW - Bewerberbogen").
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRC9XH8
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Aufgabe besteht in der Planung und Realisierung einer neuen Schulmensa außerhalb des heutigen Bestandsgebäudes des Alexander-Hegius-Gymnasiums in Ahaus. Die zu schaffende Mensa soll zukünftig auch von der benachbarten städtischen Anne-Frank-Realschule genutzt werden können, wenn dort der Ganztagsbetrieb verpflichtend wird. Das Gebäude soll Begegnungs- und Kommunikationszentrum sowie auch Rückzugs- und Ruhezone für den Ganztagsbetrieb für die Schülerinnen und Schüler sein – auch vor und nach dem Unterricht. Neben dem Mensabetrieb sind Platzangebote für Lern- und Arbeitsgemeinschaften, Hausaufgabenbetreuung, Stufenversammlungen, Elternabende, Gremiensitzungen, Konferenzen, etc. zu schaffen. Der Speiseraum soll auch für außerschulische Veranstaltungen genutzt werden können, unter anderem von Schulen ohne eigene Aula sowie von Verbänden und Vereinen. Die Gestaltung des Gebäudes und der Räume soll die Kommunikation und das Gemeinschaftsgefühl fördern. Insgesamt sollen dort ca. 460 Sitzplätze auf einer geplanten Fläche von 917 qm entstehen. Insbesondere sollen durch schallakustische Maßnahmen die Geräuschpegel soweit gedämpft werden, sodass eine angenehme Atmosphäre mit Aufenthaltsqualität geschaffen wird. Die bereits oben erwähnte multifunktionale Nutzung muss selbstverständlich auch barrierefrei ausgestaltet sein sowie auch ökonomische als auch ökologische Belange berücksichtigen.
Die Aufgabe besteht in der Planung und Realisierung einer neuen Schulmensa außerhalb des heutigen Bestandsgebäudes des Alexander-Hegius-Gymnasiums in Ahaus. Die zu schaffende Mensa soll zukünftig auch von der benachbarten städtischen Anne-Frank-Realschule genutzt werden können, wenn dort der Ganztagsbetrieb verpflichtend wird. Das Gebäude soll Begegnungs- und Kommunikationszentrum sowie auch Rückzugs- und Ruhezone für den Ganztagsbetrieb für die Schülerinnen und Schüler sein – auch vor und nach dem Unterricht. Neben dem Mensabetrieb sind Platzangebote für Lern- und Arbeitsgemeinschaften, Hausaufgabenbetreuung, Stufenversammlungen, Elternabende, Gremiensitzungen, Konferenzen, etc. zu schaffen. Der Speiseraum soll auch für außerschulische Veranstaltungen genutzt werden können, unter anderem von Schulen ohne eigene Aula sowie von Verbänden und Vereinen. Die Gestaltung des Gebäudes und der Räume soll die Kommunikation und das Gemeinschaftsgefühl fördern. Insgesamt sollen dort ca. 460 Sitzplätze auf einer geplanten Fläche von 917 qm entstehen. Insbesondere sollen durch schallakustische Maßnahmen die Geräuschpegel soweit gedämpft werden, sodass eine angenehme Atmosphäre mit Aufenthaltsqualität geschaffen wird. Die bereits oben erwähnte multifunktionale Nutzung muss selbstverständlich auch barrierefrei ausgestaltet sein sowie auch ökonomische als auch ökologische Belange berücksichtigen.
— Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI 2013 in den Leistungsphasen: LPH 4-8, LPH 9;
— Los 2: Fachplanung Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI 2013 in den Leistungsphasen: LPH 4-6;
— Los 3: Fachplanung Technische Ausrüstung HLS (Anlagengruppen 1-3) gemäß §§ 53 ff. HOAI 2013 in den Leistungsphasen: LPH 4-8, LPH 9;
— Los 4: Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro (Anlagengruppen 4-6, 8) gemäß §§ 53 ff. HOAI 2013 in den Leistungsphasen: LPH 4-8, LPH 9.
Die Beauftragung der Planungs-/Beratungsleistungen soll jeweils stufenweise erfolgen. Die Stufen teilen sich losübergreifend wie folgt auf:
Der Auftraggeber behält sich vor, die lediglich optional beauftragten Leistungen abzurufen, wobei ein Abruf einzeln oder im Ganzen möglich ist. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der lediglich optional beauftragten Leistungsbestandteile.
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 4
Bezeichnung des Loses: Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI 2013)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
In Los 1 werden Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI 2013 erbracht werden.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 4-9. Stufe 1 stellt die LPh 4-8 und die Stufe 2 die LPh 9 dar. Eine Beauftragung der Stufe 2 erfolgt optional. Zudem werden optional
Stundenarbeiten beauftragt.
Dauer: 96 Monate
Beschreibung der Optionen:
Stufenweise Beauftragung entsprechend den Ausführungen unter Ziff. II.2.4). Die Stufe 2 ist optional, ebenso wie die Stundenlohnarbeiten. Der Auftraggeber behält sich vor, die lediglich optional beauftragten Leistungen abzurufen, wobei ein Abruf einzeln oder im Ganzen möglich ist. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf der lediglich optional beauftragten Leistungsbestandteile.
Stufenweise Beauftragung entsprechend den Ausführungen unter Ziff. II.2.4). Die Stufe 2 ist optional, ebenso wie die Stundenlohnarbeiten. Der Auftraggeber behält sich vor, die lediglich optional beauftragten Leistungen abzurufen, wobei ein Abruf einzeln oder im Ganzen möglich ist. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf der lediglich optional beauftragten Leistungsbestandteile.
Bezeichnung des Loses: Fachplanung Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI 2013)
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
In Los 2 werden Planungsleistungen der Fachplanung Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI 2013 erbracht.
Es erfolgt keine stufenweise Beauftragung. Beauftragt werden die LPh 4-6. Eine Beauftragung von Stundenarbeiten erfolgt optional.
Dauer: 13 Monate
Beschreibung der Optionen:
Optionale Beauftragung von Stundenarbeiten entsprechend den Ausführungen unter Ziff. II.2.4). Der Auftraggeber behält sich vor, die lediglich optional beauftragten Leistungen abzurufen, wobei ein Abrufeinzeln oder im Ganzen möglich ist. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf der lediglich optional beauftragten Leistungsbestandteile.
Optionale Beauftragung von Stundenarbeiten entsprechend den Ausführungen unter Ziff. II.2.4). Der Auftraggeber behält sich vor, die lediglich optional beauftragten Leistungen abzurufen, wobei ein Abrufeinzeln oder im Ganzen möglich ist. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf der lediglich optional beauftragten Leistungsbestandteile.
Bezeichnung des Loses: Fachplanung Technische Ausrüstung HLS (AG 1-3) (§§ 53 ff. HOAI 2013)
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
In Los 3 werden Planungsleistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung HLS (AG 1-3) gemäß §§ 53 ff. HOAI 2013 erbracht werden.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 4-9. Stufe 1 stellt die LPh 4-8 und die Stufe 2 die LPh 9 dar. Eine Beauftragung der Stufe 2 erfolgt optional. Zudem werden optional Stundenarbeiten beauftragt.
Beschreibung der Optionen:
Stufenweise Beauftragung entsprechend den Ausführungen unter Ziff. II.2.4). Die Stufe 2 ist optional, ebenso wie die Stundenlohnarbeiten.
Der Auftraggeber behält sich vor, die lediglich optional beauftragten Leistungen abzurufen, wobei ein Abrufeinzeln oder im Ganzen möglich ist.
Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf der lediglich optional beauftragten Leistungsbestandteile.
Bezeichnung des Loses: Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro (AG 4-6, 8) (§§ 53 ff. HOAI 2013)
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
In Los 4 werden Planungsleistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro (AG 4-6, 8) gemäß §§ 53 ff. HOAI 2013 erbracht werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrages durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Teilnahmeantrag Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen.
Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrages durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Teilnahmeantrag Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen.
Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Teilnahmeantrag eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden.
Ein Bewerber kann sich (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag beizubringen:
Ein Bewerber kann sich (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag beizubringen:
— Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen (sofern einschlägig)
Ein Bewerber kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag z.B. beizubringen:
Ein Bewerber kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag z.B. beizubringen:
— Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe (sofern einschlägig)
Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen.
Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen.
Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften.
Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften.
Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden, die sich in der "Anlage 6 - VgV-TNW - Bewerberbogen" befinden. Sofern vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige Deckblatt dem Teilnahmeantrag beizufügen. Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bewerber eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden, die sich in der "Anlage 6 - VgV-TNW - Bewerberbogen" befinden. Sofern vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige Deckblatt dem Teilnahmeantrag beizufügen. Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bewerber eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
Sofern Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen.
Die vorstehenden Ausführungen gelten auch für die Ziff. III.1.2) und III.1.3). An der entsprechenden Stelle erfolgt ein Verweis.
Folgende Erklärungen/Nachweise sind zudem mit dem Teilnahmeantrag abzugeben:
— Nachweis berufliche Befähigung (Zeugnis Fachausbildung als Dipl.-Ing. TH / FH bzw. Bachelor/ Master an Universitäten oder Fachhochschulen oder eine vergleichbare Berufserfahrung)
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es gelten die allgemeinen Ausführungen zu Beginn der Ziff. III.1.1) entsprechend.
Mit dem Teilnahmeantrag sind beizubringen:
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen: mindestens 3,0 Mio. EUR pro Versicherungsfall für Personenschäden sowie mindestens 3,0 Mio. EUR pro Versicherungsfall für sonstige Schäden (Sachschäden und echte/unechte Vermögensschäden). Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV). Der Nachweis ist durch eine Eigenerklärung anzugeben. Es ist der Eigenerklärungsvordruck (Anlage 6-VgV-TNW, dort Ziff. 6.5) zu verwenden. Der AG behält sich vor, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs von den Bewerbern, die für die Angebotsaufforderung vorgesehen sind, die Eigenerklärung durch eine entsprechende Erklärung des Versicherers bestätigen zu lassen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen: mindestens 3,0 Mio. EUR pro Versicherungsfall für Personenschäden sowie mindestens 3,0 Mio. EUR pro Versicherungsfall für sonstige Schäden (Sachschäden und echte/unechte Vermögensschäden). Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV). Der Nachweis ist durch eine Eigenerklärung anzugeben. Es ist der Eigenerklärungsvordruck (Anlage 6-VgV-TNW, dort Ziff. 6.5) zu verwenden. Der AG behält sich vor, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs von den Bewerbern, die für die Angebotsaufforderung vorgesehen sind, die Eigenerklärung durch eine entsprechende Erklärung des Versicherers bestätigen zu lassen.
— Eigenerklärung des Bewerbers über den Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV).
Mindeststandards:
Ohne die Erfüllung der Mindestanforderungen/Mindeststandards wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Berufshaftpflichtversicherung:
Mindestens 3,0 Mio. EUR pro Versicherungsfall für Personenschäden sowie mindestens 3,0 Mio. EUR pro Versicherungsfall für sonstige Schäden (Sachschäden und echte/unechte Vermögensschäden). Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen.
Mindestens 3,0 Mio. EUR pro Versicherungsfall für Personenschäden sowie mindestens 3,0 Mio. EUR pro Versicherungsfall für sonstige Schäden (Sachschäden und echte/unechte Vermögensschäden). Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen.
Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre:
— Los 1: Jährlicher Gesamtumsatz von jeweils mind. 400 000 EUR netto pro Jahr;
— Los 2: Jährlicher Gesamtumsatz von jeweils mind. 100 000 EUR netto pro Jahr;
— Los 3: Jährlicher Gesamtumsatz von jeweils mind. 200 000 EUR netto pro Jahr;
— Los 4: Jährlicher Gesamtumsatz von jeweils mind. 180 000 EUR netto pro Jahr.
Der Umsatz der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bietergemeinschaft insgesamt an.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Es gelten die allgemeinen Ausführungen zu Beginn der Ziff. III.1.1) entsprechend.
Mit dem Teilnahmeantrag sind beizubringen:
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche);
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche);
— Geeignete Referenzen des Bewerbers der letzten 3 Jahre (Referenzobjekte betreffend Leistungen mit vergleichbaren (Planungs-) Anforderungen). Hierzu ist zu jeder Referenzangabe das Deckblatt (Anlage 6-VgV-TNW, dort Ziff. 6.8.1-6.8.4) auszufüllen und eine Referenzbeschreibung abzugeben und beizulegen.
— Geeignete Referenzen des Bewerbers der letzten 3 Jahre (Referenzobjekte betreffend Leistungen mit vergleichbaren (Planungs-) Anforderungen). Hierzu ist zu jeder Referenzangabe das Deckblatt (Anlage 6-VgV-TNW, dort Ziff. 6.8.1-6.8.4) auszufüllen und eine Referenzbeschreibung abzugeben und beizulegen.
Wir weisen darauf hin, dass auch einschlägige Referenzen berücksichtigen werden, die mehr als 3 und max. 5 Jahre zurückliegen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1). Bei Bewerbergemeinschaften ist die jeweilige Referenz dem jeweiligen Mitglied zuzuordnen. Mindestanforderungen betreffend Referenzen gelten für die Bewerbergemeinschaft als solche.
Wir weisen darauf hin, dass auch einschlägige Referenzen berücksichtigen werden, die mehr als 3 und max. 5 Jahre zurückliegen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1). Bei Bewerbergemeinschaften ist die jeweilige Referenz dem jeweiligen Mitglied zuzuordnen. Mindestanforderungen betreffend Referenzen gelten für die Bewerbergemeinschaft als solche.
— Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung) (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche).
Mindeststandards:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft:
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen:
— Los 1: Mindestens 3 techn. Fachkräfte oder techn. Stellen
— Los 2: Mindestens 2 techn. Fachkräfte oder techn. Stellen
— Los 3: Mindestens 2 techn. Fachkräfte oder techn. Stellen
— Los 4: Mindestens 2 techn. Fachkräfte oder techn. Stellen
Angaben zu Referenzen von Leistungen mit vergleichbaren Anforderungen:
Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI 2013
— mind. 1 Referenz Objektplanung Gebäude und Innenräume mit…
— mind. 1 Referenz Fachplanung TGA (AG 4) mit Planungsanforderungen mind. HZ II
— mind. 1 Referenz Fachplanung TGA (AG 5) mit Planungsanforderungen mind. HZ II
— mind. 1 Referenz Fachplanung TGA (AG 6) mit Planungsanforderungen mind. HZ II
— mind. 1 Referenz Fachplanung TGA (AG 8) mit Planungsanforderungen mind. HZ II
Zu jeder Referenz ist das jeweilige Deckblatt (Anlage 6-VgV-TNW, dort Ziff. 6.8.1-6.8.4) und eine Referenzbeschreibung einzureichen (siehe Anlage 6.8 des Bewerberbogens).
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Berufsqualifikation i. S. d. § 75 Abs. 1 und 2, § 44 VgV
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Mit dem Angebot ist die Anlage 12.9 – VgV – ANG – Schutzerklärung (Scientology-Organisation) einzureichen.
Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen Tariftreue und Mindestentlohnung (vgl. „Anlage 15-VgV-ANG – BVB Tariftreue und Mindestentlohnung“).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 8
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Verbleiben mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, im Eettbewerb, gelten für die Auswahl folgende Auswahlkriterien (und Unterkriterien) mit ihren Wertungsgewichten:
— Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (netto) (Gewichtung 30);
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (Gewichtung 10);
— Angaben zu geeigneten Referenzen (Referenzobjekte, deren (Planungs-)Anforderungen mit denen der zu vergebenden (Planungs-)Leistung vergleichbar sind) (Gewichtung 60).
Aufgegliedert in:
— Anzahl Referenzen Objektplanung Gebäude und Innenräume mit mind. erbrachten LPh 4-8.
(Gewichtungsfaktor 15)
— Anzahl Referenzen Objektplanung Gebäude und Innenräume mit…
… Planungsanforderungen HOAI mind. HZ III (Gewichtungsfaktor 10);
… Kumulierung (Gewichtungsfaktor 25).
Die Anforderungen an die Kumulierung sind erfüllt, wenn die Referenz die nachfolgenden Parameter kumulativ mit mindestens den genannten Werten aufweist:
— mind. Lph 4-8;
— mind. HZ III;
— brutto BK/KGr 300-400 mind. 2 500 000 EUR.
Wir weisen darauf hin, dass auch einschlägige Referenzen berücksichtigt werden, die mehr als 3 und max. 5 Jahre zurückliegen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1).
Die Auswertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand der o. g. Auswahlkriterien im Rahmen einer Bewertungsmatrix. Für jedes Auswahlkriterium wird im Rahmen der Bewertungsmatrix (siehe Anlagen „4.1-VgV-TNW-Bewertungsmatrix Los 1“) je nach Erfüllung der in der Bewertungsmatrix festgelegten Maßgaben eine Bepunktung vorgenommen. Weitere Informationen, insbesondere zur Gewichtung der einzelnen Kriterien im Rahmen der Matrix sind der Anlage „3-VgV-TNW-Informationsunterlage“ zu entnehmen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand der o. g. Auswahlkriterien im Rahmen einer Bewertungsmatrix. Für jedes Auswahlkriterium wird im Rahmen der Bewertungsmatrix (siehe Anlagen „4.1-VgV-TNW-Bewertungsmatrix Los 1“) je nach Erfüllung der in der Bewertungsmatrix festgelegten Maßgaben eine Bepunktung vorgenommen. Weitere Informationen, insbesondere zur Gewichtung der einzelnen Kriterien im Rahmen der Matrix sind der Anlage „3-VgV-TNW-Informationsunterlage“ zu entnehmen.
Eine weitere Konkretisierung erfolgt in den Vergabeunterlagen.
Mindestanforderungen als Voraussetzung für die Wertung der Teilnahmeanträge:
Die Mindestanforderungen ergeben sich aus den Ziff. III.1) ff. der Bekanntmachung und inhaltlich identisch aus den Vergabeunterlagen.
Verbleiben mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, im Wettbewerb, gelten für die Auswahl folgende Auswahlkriterien (und Unterkriterien) mit ihren Wertungsgewichten:
— Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (netto) (Gewichtung 30)
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (Gewichtung 10)
— Angaben zu geeigneten Referenzen (Referenzobjekte, deren (Planungs-)Anforderungen mit denen der zu vergebenden (Planungs-)Leistung vergleichbar sind) (Gewichtung 60), aufgegliedert in:
… Planungsanforderungen HOAI mind. HZ III (Gewichtungsfaktor 10)
… Kumulierung (Gewichtungsfaktor 25)
— mind. Lph 4-6
— mind. HZ III
— brutto BK/KGr 300-400 mind. 1.300.000 EUR
Wir weisen darauf hin, dass auch einschlägige Referenzen berücksichtigen werden, die mehr als 3 und max. 5 Jahre zurückliegen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1).
Die Auswertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand der o.g. Auswahlkriterien im Rahmen einer Bewertungsmatrix. Für jedes Auswahlkriterium wird im Rahmen der Bewertungsmatrix (siehe Anlagen "4.2-VgV-TNW-Bewertungsmatrix Los 2") je nach Erfüllung der in der Bewertungsmatrix festgelegten Maßgaben eine Bepunktung vorgenommen. Weitere Informationen, insbesondere zur Gewichtung der einzelnen Kriterien im Rahmen der Matrix sind der Anlage "3-VgV-TNW-Informationsunterlage" zu entnehmen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand der o.g. Auswahlkriterien im Rahmen einer Bewertungsmatrix. Für jedes Auswahlkriterium wird im Rahmen der Bewertungsmatrix (siehe Anlagen "4.2-VgV-TNW-Bewertungsmatrix Los 2") je nach Erfüllung der in der Bewertungsmatrix festgelegten Maßgaben eine Bepunktung vorgenommen. Weitere Informationen, insbesondere zur Gewichtung der einzelnen Kriterien im Rahmen der Matrix sind der Anlage "3-VgV-TNW-Informationsunterlage" zu entnehmen.
… 3) mit BK/KGr 430 i.H.v. 390.000 EUR (Gewichtungsfaktor 4)
… 1) mit Planungsanforderungen HOAI mind. HZ II (Gewichtungsfaktor 4)
… 2) mit Planungsanforderungen HOAI mind. HZ II (Gewichtungsfaktor 4)
… 3) mit Planungsanforderungen HOAI mind. HZ II (Gewichtungsfaktor 4)
— Anzahl Referenzen Technische Ausrüstung HLS mit Kumulierung (Gewichtungsfaktor 18)
— Kumulierte Leistungen der AG 1-3
— jeweils mind. Lph 4-8
— jeweils mind. HZ II
— brutto BK/KGr 410 mind. iHv 150.000 EUR
— brutto BK/KGr 420 mind. iHv 130.000 EUR
— brutto BK/KGr 430 mind. iHv 390.000 EUR
Die Auswertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand der o.g. Auswahlkriterien im Rahmen einer Bewertungsmatrix. Für jedes Auswahlkriterium wird im Rahmen der Bewertungsmatrix (siehe Anlagen "4.3-VgV-TNW-Bewertungsmatrix Los 3") je nach Erfüllung der in der Bewertungsmatrix festgelegten Maßgaben eine Bepunktung vorgenommen. Weitere Informationen, insbesondere zur Gewichtung der einzelnen Kriterien im Rahmen der Matrix sind der Anlage "3-VgV-TNW-Informationsunterlage" zu entnehmen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand der o.g. Auswahlkriterien im Rahmen einer Bewertungsmatrix. Für jedes Auswahlkriterium wird im Rahmen der Bewertungsmatrix (siehe Anlagen "4.3-VgV-TNW-Bewertungsmatrix Los 3") je nach Erfüllung der in der Bewertungsmatrix festgelegten Maßgaben eine Bepunktung vorgenommen. Weitere Informationen, insbesondere zur Gewichtung der einzelnen Kriterien im Rahmen der Matrix sind der Anlage "3-VgV-TNW-Informationsunterlage" zu entnehmen.
… Elektro (AG 4) mit Planungsanforderungen HOAI mind. HZ II (Gewichtungsfaktor 3)
… Elektro (AG 5) mit Planungsanforderungen HOAI mind. HZ II (Gewichtungsfaktor 3)
… Elektro (AG 6) mit Planungsanforderungen HOAI mind. HZ II (Gewichtungsfaktor 3)
… (AG 8) mit Planungsanforderungen HOAI mind. HZ II (Gewichtungsfaktor 3)
— Anzahl Referenzen Technische Ausrüstung Elektro mit Kumulierung (Gewichtungsfaktor 16)
— Kumulierte Leistungen der AG 4-6, 8
— brutto BK/KGr 440 mind. iHv 300.000 EUR
— brutto BK/KGr 450 mind. iHv 150.000 EUR
— brutto BK/KGr 460 mind. iHv 60.000 EUR
— brutto BK/KGr 480 mind. iHv 40.000 EUR
Die Auswertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand der o.g. Auswahlkriterien im Rahmen einer Bewertungsmatrix. Für jedes Auswahlkriterium wird im Rahmen der Bewertungsmatrix (siehe Anlagen "4.4-VgV-TNW-Bewertungsmatrix Los 4") je nach Erfüllung der in der Bewertungsmatrix festgelegten Maßgaben eine Bepunktung vorgenommen. Weitere Informationen, insbesondere zur Gewichtung der einzelnen Kriterien im Rahmen der Matrix sind der Anlage "3-VgV-TNW-Informationsunterlage" zu entnehmen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand der o.g. Auswahlkriterien im Rahmen einer Bewertungsmatrix. Für jedes Auswahlkriterium wird im Rahmen der Bewertungsmatrix (siehe Anlagen "4.4-VgV-TNW-Bewertungsmatrix Los 4") je nach Erfüllung der in der Bewertungsmatrix festgelegten Maßgaben eine Bepunktung vorgenommen. Weitere Informationen, insbesondere zur Gewichtung der einzelnen Kriterien im Rahmen der Matrix sind der Anlage "3-VgV-TNW-Informationsunterlage" zu entnehmen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-11-13 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Persönliche Referenzen des vorgesehenen Projektverantwortlichen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ideenskizze Leistungserbringung
Preis (Gewichtung): 40
Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind.
Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bewerber selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend.
Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bewerber selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend.
Mehrere Bewerber können sich grundsätzlich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bewerbergemeinschaft mit ihrem Teilnahmeantrag eine Bewerbergemeinschaftserklärung (§ 43VgV) (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche) einreichen. Wird eine Bewerbergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist.
Mehrere Bewerber können sich grundsätzlich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bewerbergemeinschaft mit ihrem Teilnahmeantrag eine Bewerbergemeinschaftserklärung (§ 43VgV) (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche) einreichen. Wird eine Bewerbergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist.
Präqualifizierung: Sofern der Bewerber in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikel 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, werden die im amtlichen Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben vom öffentlichen Auftraggeber nur in begründeten Fällen in Zweifel gezogen (Eignungsvermutung).
Präqualifizierung: Sofern der Bewerber in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikel 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, werden die im amtlichen Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben vom öffentlichen Auftraggeber nur in begründeten Fällen in Zweifel gezogen (Eignungsvermutung).
Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung).
Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung).
Die Bewerber/Bewerbergemeinschaft, die für die Aufforderung zur Angebotsabgabe vorgesehen sind, haben (wenn dieser bei Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht bekannt ist) auf gesondertes Anfordern durch den Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die folgenden Nachweise beizubringen:
Die Bewerber/Bewerbergemeinschaft, die für die Aufforderung zur Angebotsabgabe vorgesehen sind, haben (wenn dieser bei Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht bekannt ist) auf gesondertes Anfordern durch den Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die folgenden Nachweise beizubringen:
— Nachweis Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung/ Berufsqualifikation i.S.d. §§ 75, 44 VgV
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB,
— Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig),
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit den Spezifikationen nach Ziff. III.1.2),
— Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren,
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,
— Angabe zu geeigneten Referenzen des Bewerbers über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (Referenzobjekte betreffend Leistungen mit vergleichbaren (Planungs-) Anforderungen) bezogen auf die jeweils vorgesehenen Leistungsteile des vorgesehenen Nachunternehmers durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft.
— Angabe zu geeigneten Referenzen des Bewerbers über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (Referenzobjekte betreffend Leistungen mit vergleichbaren (Planungs-) Anforderungen) bezogen auf die jeweils vorgesehenen Leistungsteile des vorgesehenen Nachunternehmers durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft.
Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen ergibt sich aus den Anforderungen der Ausschreibung. Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen gelten für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des Auftrags vorgesehen sind, nicht.
Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen ergibt sich aus den Anforderungen der Ausschreibung. Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen gelten für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des Auftrags vorgesehen sind, nicht.
Für die Nachweise sollen die entsprechenden Muster der Ausschreibung genommen werden (vgl. "Anlage 6-VgV-TNW - Bewerberbogen").
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Ahaus
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postort: Ahaus
Postleitzahl: 48683
Telefon: +49 2561 / 72-129📞
E-Mail: vergabestelle@ahaus.de📧
Fax: +49 2561 / 7281-129 📠
Internetadresse: www.ahaus.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 185-446713 (2020-09-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 60-20
Kurze Beschreibung:
Die Aufgabe besteht in der Planung und Realisierung einer neuen Schulmensa außerhalb des heutigen Bestandsgebäudes des Alexander-Hegius-Gymnasiums in Ahaus. Die zu schaffende Mensa soll zukünftig auch von der benachbarten städtischen Anne-Frank-Realschule genutzt werden können, wenn dort der Ganztagsbetrieb verpflichtend wird. Das Gebäude soll Begegnungs- und Kommunikationszentrum sowie auch Rückzugs- und Ruhezone für den Ganztagsbetrieb für die Schülerinnen und Schüler sein – auch vor und nach dem Unterricht. Neben dem Mensabetrieb sind Platzangebote für Lern- und Arbeitsgemeinschaften, Hausaufgabenbetreuung, Stufenversammlungen, Elternabende, Gremiensitzungen, Konferenzen, etc. zu schaffen. Der Speiseraum soll auch für außerschulische Veranstaltungen genutzt werden können, unter anderem von Schulen ohne eigene Aula sowie von Verbänden und Vereinen. Die Gestaltung des Gebäudes und der Räume soll die Kommunikation und das Gemeinschaftsgefühl fördern. Insgesamt sollen dort ca. 460 Sitzplätze auf einer geplanten Fläche von 917 qm entstehen. Insbesondere sollen durch schallakustische Maßnahmen die Geräuschpegel soweit gedämpft werden, sodass eine angenehme Atmosphäre mit Aufenthaltsqualität geschaffen wird. Die bereits oben erwähnte multifunktionale Nutzung muss selbstverständlich auch barrierefrei ausgestaltet sein sowie auch ökonomische als auch ökologische Belange berücksichtigen.
— Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI 2013 in den Leistungsphasen: LPH 4-8, LPH 9,
— Los 2: Fachplanung Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI 2013 in den Leistungsphasen: LPH 4-6,
— Los 3: Fachplanung Technische Ausrüstung HLS (Anlagengruppen 1-3) gemäß §§ 53 ff. HOAI 2013 in den Leistungsphasen: LPH 4-8, LPH 9,
— Los 4: Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro (Anlagengruppen 4-6, 8) gemäß §§ 53 ff. HOAI 2013 in den Leistungsphasen: LPH 4-8, LPH 9.
Die Beauftragung der Planungs-/Beratungsleistungen soll jeweils stufenweise erfolgen. Die Stufen teilen sich losübergreifend wie folgt auf:
1. Stufe (fest beauftragt): Planungsleistungen LPH 4-8 (LPH 4-6 bei Tragwerksplanung),
2. Stufe (optional): Planungsleistungen LPH 9.
Der Auftraggeber behält sich vor, die lediglich optional beauftragten Leistungen abzurufen, wobei ein Abruf einzeln oder im Ganzen möglich ist. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der lediglich optional beauftragten Leistungsbestandteile.
Die Aufgabe besteht in der Planung und Realisierung einer neuen Schulmensa außerhalb des heutigen Bestandsgebäudes des Alexander-Hegius-Gymnasiums in Ahaus. Die zu schaffende Mensa soll zukünftig auch von der benachbarten städtischen Anne-Frank-Realschule genutzt werden können, wenn dort der Ganztagsbetrieb verpflichtend wird. Das Gebäude soll Begegnungs- und Kommunikationszentrum sowie auch Rückzugs- und Ruhezone für den Ganztagsbetrieb für die Schülerinnen und Schüler sein – auch vor und nach dem Unterricht. Neben dem Mensabetrieb sind Platzangebote für Lern- und Arbeitsgemeinschaften, Hausaufgabenbetreuung, Stufenversammlungen, Elternabende, Gremiensitzungen, Konferenzen, etc. zu schaffen. Der Speiseraum soll auch für außerschulische Veranstaltungen genutzt werden können, unter anderem von Schulen ohne eigene Aula sowie von Verbänden und Vereinen. Die Gestaltung des Gebäudes und der Räume soll die Kommunikation und das Gemeinschaftsgefühl fördern. Insgesamt sollen dort ca. 460 Sitzplätze auf einer geplanten Fläche von 917 qm entstehen. Insbesondere sollen durch schallakustische Maßnahmen die Geräuschpegel soweit gedämpft werden, sodass eine angenehme Atmosphäre mit Aufenthaltsqualität geschaffen wird. Die bereits oben erwähnte multifunktionale Nutzung muss selbstverständlich auch barrierefrei ausgestaltet sein sowie auch ökonomische als auch ökologische Belange berücksichtigen.
— Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI 2013 in den Leistungsphasen: LPH 4-8, LPH 9,
— Los 2: Fachplanung Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI 2013 in den Leistungsphasen: LPH 4-6,
— Los 3: Fachplanung Technische Ausrüstung HLS (Anlagengruppen 1-3) gemäß §§ 53 ff. HOAI 2013 in den Leistungsphasen: LPH 4-8, LPH 9,
— Los 4: Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro (Anlagengruppen 4-6, 8) gemäß §§ 53 ff. HOAI 2013 in den Leistungsphasen: LPH 4-8, LPH 9.
Die Beauftragung der Planungs-/Beratungsleistungen soll jeweils stufenweise erfolgen. Die Stufen teilen sich losübergreifend wie folgt auf:
Der Auftraggeber behält sich vor, die lediglich optional beauftragten Leistungen abzurufen, wobei ein Abruf einzeln oder im Ganzen möglich ist. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der lediglich optional beauftragten Leistungsbestandteile.
Gesamtwert des Auftrags: 510 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
— Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI 2013 in den Leistungsphasen: LPH 4-8, LPH 9,
— Los 2: Fachplanung Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI 2013 in den Leistungsphasen: LPH 4-6,
— Los 3: Fachplanung Technische Ausrüstung HLS (Anlagengruppen 1-3) gemäß §§ 53 ff. HOAI 2013 in den Leistungsphasen: LPH 4-8, LPH 9,
Beschreibung der Optionen:
Stufenweise Beauftragung entsprechend den Ausführungen unter Ziff. II.2.4). Die Stufe 2 ist optional, ebenso wie die Stundenlohnarbeiten.Der Auftraggeber behält sich vor, die lediglich optional beauftragten Leistungen abzurufen, wobei ein Abruf einzeln oder im Ganzen möglich ist. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf der lediglich optional beauftragten Leistungsbestandteile.
Stufenweise Beauftragung entsprechend den Ausführungen unter Ziff. II.2.4). Die Stufe 2 ist optional, ebenso wie die Stundenlohnarbeiten.Der Auftraggeber behält sich vor, die lediglich optional beauftragten Leistungen abzurufen, wobei ein Abruf einzeln oder im Ganzen möglich ist. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf der lediglich optional beauftragten Leistungsbestandteile.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-16 📅
Name: Tenhündfeld Architekten GmbH
Postort: Ahaus
Land: Deutschland 🇩🇪 Borken
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 237 000 EUR 💰
Name: Werner Bauingenieure GmbH
Postort: Unna
Land: Unna
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 60 500 EUR 💰
Name: Projektgruppe-TGA
Postort: Gronau
Gesamtwert des Auftrags: 211 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
4
1
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 251-4111691📞
Fax: +49 251-4112165 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2021/S 056-142055 (2021-03-17)