Art. 1 des Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (BayPsychKHG) verpflichtet die Bayerischen Bezirke zur Errichtung, zum Betrieb und zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung von psychosozialen Beratungs- und Hilfeangeboten für Menschen in psychischen Krisen (Krisendienst). Daraus abgeleitete Maßnahmen und Anforderungen für den Krisendienst sind u. a. eine bayernweit einheitliche Telefonnummer. Für das Bundesland Bayern wird eine einheitliche, für die Anrufenden kostenfreie 0800-er Telefonnummer eingeführt. Ausgeschrieben werden die Telekommunikationsdienstleistungen der 0800 Hotline Rufnummer für den Krisendienst Bayern
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-10-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentliche Fernsprechdienste
Referenznummer: 2020 kbo 0008 KU
Kurze Beschreibung:
Art. 1 des Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (BayPsychKHG) verpflichtet die Bayerischen Bezirke zur Errichtung, zum Betrieb und zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung von psychosozialen Beratungs- und Hilfeangeboten für Menschen in psychischen Krisen (Krisendienst).
Daraus abgeleitete Maßnahmen und Anforderungen für den Krisendienst sind u. a. eine bayernweit einheitliche Telefonnummer.
Für das Bundesland Bayern wird eine einheitliche, für die Anrufenden kostenfreie 0800-er Telefonnummer eingeführt.
Ausgeschrieben werden die Telekommunikationsdienstleistungen der 0800 Hotline Rufnummer für den Krisendienst Bayern
Art. 1 des Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (BayPsychKHG) verpflichtet die Bayerischen Bezirke zur Errichtung, zum Betrieb und zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung von psychosozialen Beratungs- und Hilfeangeboten für Menschen in psychischen Krisen (Krisendienst).
Daraus abgeleitete Maßnahmen und Anforderungen für den Krisendienst sind u. a. eine bayernweit einheitliche Telefonnummer.
Für das Bundesland Bayern wird eine einheitliche, für die Anrufenden kostenfreie 0800-er Telefonnummer eingeführt.
Ausgeschrieben werden die Telekommunikationsdienstleistungen der 0800 Hotline Rufnummer für den Krisendienst Bayern
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentliche Fernsprechdienste📦
Zusätzlicher CPV-Code: Öffentliche Fernsprechdienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-10-05 📅
Einreichungsfrist: 2020-11-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-09 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 197-475930
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 159-388054
ABl. S-Ausgabe: 197
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Art. 1 des Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (BayPsychKHG) verpflichtet die Bayerischen Bezirke zur Errichtung, zum Betrieb und zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung von psychosozialen Beratungs- und Hilfeangeboten für Menschen in psychischen Krisen (Krisendienst).
Art. 1 des Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (BayPsychKHG) verpflichtet die Bayerischen Bezirke zur Errichtung, zum Betrieb und zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung von psychosozialen Beratungs- und Hilfeangeboten für Menschen in psychischen Krisen (Krisendienst).
Daraus abgeleitete Maßnahmen und Anforderungen für den Krisendienst sind u. a. eine bayernweit einheitliche Telefonnummer.
Für das Bundesland Bayern wird eine einheitliche, für die Anrufenden kostenfreie 0800-er Telefonnummer eingeführt.
Ausgeschrieben werden die Telekommunikationsdienstleistungen der 0800 Hotline Rufnummer für den Krisendienst Bayern
Der Bayerische Landtag hat am 11. Juli 2018 das Bayerische Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsychKHG) beschlossen. Mit diesem Gesetz wird die psychiatrische, psychotherapeutische, psychosomatische und psychosoziale Versorgung für Menschen mit psychischem Hilfebedarf gestärkt.
Der Bayerische Landtag hat am 11. Juli 2018 das Bayerische Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsychKHG) beschlossen. Mit diesem Gesetz wird die psychiatrische, psychotherapeutische, psychosomatische und psychosoziale Versorgung für Menschen mit psychischem Hilfebedarf gestärkt.
Ziel ist es, psychische Erkrankungen weiter zu entstigmatisieren sowie den Menschen in psychischen Krisen Anlaufstellen zu bieten und durch eine frühzeitige Unterstützung wirksam zu helfen.
Für das Bundesland Bayern wird eine einheitliche, für die Anrufenden kostenfreie 0800 Telefonnummer eingeführt.
Auszuschreiben sind die Kosten für den erforderlichen Mehrwertdienst 0800.
Ziel des Projekts ist eine Einführung einer Krisenhotline. Diese soll auf Basis eines, für Anrufer kostenfreien 0800 Mehrwertdienstes, realisiert werden. Der Anbieter hat als zwingendes Kriterium das sogenannte Georouting zur Verfügung zu stellen. Das Georouting muss bayernweit sowohl für den Festnetzbereich als auch für den Mobilfunkbereich verfügbar sein.
Ziel des Projekts ist eine Einführung einer Krisenhotline. Diese soll auf Basis eines, für Anrufer kostenfreien 0800 Mehrwertdienstes, realisiert werden. Der Anbieter hat als zwingendes Kriterium das sogenannte Georouting zur Verfügung zu stellen. Das Georouting muss bayernweit sowohl für den Festnetzbereich als auch für den Mobilfunkbereich verfügbar sein.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bayern
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Gem. Auftragsunterlagen – L 124 EU
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Gem. Auftragsunterlagen – L 124 EU
Beschleunigtes Verfahren war angedacht, vgl. u. a. VÖ 2020/S 159-388054; es wird jedoch kein beschleunigtes Verfahren durchgeführt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-11-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Quelle: OJS 2020/S 197-475930 (2020-10-05)
Ergänzende Angaben (2020-10-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Art. 1 des Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (BayPsychKHG) verpflichtet die Bayerischen Bezirke zur Errichtung, zum Betrieb und zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung von psychosozialen Beratungs- und Hilfeangeboten für Menschen in psychischen Krisen (Krisendienst).
Daraus abgeleitete Maßnahmen und Anforderungen für den Krisendienst sind u. a. eine bayernweit einheitliche Telefonnummer.
Für das Bundesland Bayern wird eine einheitliche, für die Anrufenden kostenfreie 0800-er Telefonnummer eingeführt.
Ausgeschrieben werden die Telekommunikationsdienstleistungen der 0800 Hotline Rufnummer für den Krisendienst Bayern.
Art. 1 des Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (BayPsychKHG) verpflichtet die Bayerischen Bezirke zur Errichtung, zum Betrieb und zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung von psychosozialen Beratungs- und Hilfeangeboten für Menschen in psychischen Krisen (Krisendienst).
Daraus abgeleitete Maßnahmen und Anforderungen für den Krisendienst sind u. a. eine bayernweit einheitliche Telefonnummer.
Für das Bundesland Bayern wird eine einheitliche, für die Anrufenden kostenfreie 0800-er Telefonnummer eingeführt.
Ausgeschrieben werden die Telekommunikationsdienstleistungen der 0800 Hotline Rufnummer für den Krisendienst Bayern.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Ausgeschrieben werden die Telekommunikationsdienstleistungen der 0800 Hotline Rufnummer für den Krisendienst Bayern.
Quelle: OJS 2020/S 213-522561 (2020-10-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kliniken des Bezirks Oberbayern — Kommunalunternehmen
Ziel des Projekts ist eine Einführung einer Krisenhotline. Diese soll auf Basis eines, für Anrufer kostenfreien 0800 Mehrwertdienstes, realisiert werden. Der Anbieter hat als zwingendes Kriterium das sogenannte Georouting im Bereich des eigenen Netzes zur Verfügung zu stellen. Das Georouting muss bayernweit sowohl für den Festnetzbereich als auch für den Mobilfunkbereich des eigenen Netzes gewährleistet werden.
Ziel des Projekts ist eine Einführung einer Krisenhotline. Diese soll auf Basis eines, für Anrufer kostenfreien 0800 Mehrwertdienstes, realisiert werden. Der Anbieter hat als zwingendes Kriterium das sogenannte Georouting im Bereich des eigenen Netzes zur Verfügung zu stellen. Das Georouting muss bayernweit sowohl für den Festnetzbereich als auch für den Mobilfunkbereich des eigenen Netzes gewährleistet werden.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungskriterien gem. VU
Qualitätskriterium (Gewichtung): s. u.
Preis (Gewichtung): gem. erw. Richtwertmethode
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-30 📅
Name: Telekom Deutschland GmbH
Postanschrift: Norgerweg 39a, 48432 Rheine
Postort: Rheine
Postleitzahl: 48432
Land: Deutschland 🇩🇪 Steinfurt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Quelle: OJS 2020/S 248-618218 (2020-12-16)