Das 2015 aktualisierte „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz)" beschreibt die konkrete Einführung digitaler Infrastruktur mit höchsten Sicherheitsstandards im Gesundheitswesen: Bis Ende 2020 müssen jegliche Abrechner der Krankenkassen ein Angebot für die Anbindung an die zentrale Telematik-Infrastruktur (nachfolgend TI) angenommen haben. Die Umstellung muss bis Ende 2020 erfolgt sein.Die Anbindung an die TI schreiben wir als monatliche Serviceleistung „TI as a Service" über einen Zeitraum von 36 Monaten aus. In diesem Service ist die Bereitstellung sämtlicher erforderlichen Komponenten und Dienstleistung enthalten. (eHealth-Konnektoren, Kartenlesegeräte (stationär und mobil), Konnektoranbindung an die TI, gesicherte Lieferkette entsprechend den Vorgaben des Herstellers, Verbindung und Betrieb der Komponenten, Zertifizierte Installation der Komponenten, Bereitstellung des VPN Zugangs auf der Bieter-Netzwerkinfrastruktur).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-07-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Telematikdienste
Referenznummer: 2020 kbo 0005 KU
Kurze Beschreibung:
Das 2015 aktualisierte „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz)" beschreibt die konkrete Einführung digitaler Infrastruktur mit höchsten Sicherheitsstandards im Gesundheitswesen: Bis Ende 2020 müssen jegliche Abrechner der Krankenkassen ein Angebot für die Anbindung an die zentrale Telematik-Infrastruktur (nachfolgend TI) angenommen haben. Die Umstellung muss bis Ende 2020 erfolgt sein.Die Anbindung an die TI schreiben wir als monatliche Serviceleistung „TI as a Service" über einen Zeitraum von 36 Monaten aus. In diesem Service ist die Bereitstellung sämtlicher erforderlichen Komponenten und Dienstleistung enthalten. (eHealth-Konnektoren, Kartenlesegeräte (stationär und mobil), Konnektoranbindung an die TI, gesicherte Lieferkette entsprechend den Vorgaben des Herstellers, Verbindung und Betrieb der Komponenten, Zertifizierte Installation der Komponenten, Bereitstellung des VPN Zugangs auf der Bieter-Netzwerkinfrastruktur).
Das 2015 aktualisierte „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz)" beschreibt die konkrete Einführung digitaler Infrastruktur mit höchsten Sicherheitsstandards im Gesundheitswesen: Bis Ende 2020 müssen jegliche Abrechner der Krankenkassen ein Angebot für die Anbindung an die zentrale Telematik-Infrastruktur (nachfolgend TI) angenommen haben. Die Umstellung muss bis Ende 2020 erfolgt sein.Die Anbindung an die TI schreiben wir als monatliche Serviceleistung „TI as a Service" über einen Zeitraum von 36 Monaten aus. In diesem Service ist die Bereitstellung sämtlicher erforderlichen Komponenten und Dienstleistung enthalten. (eHealth-Konnektoren, Kartenlesegeräte (stationär und mobil), Konnektoranbindung an die TI, gesicherte Lieferkette entsprechend den Vorgaben des Herstellers, Verbindung und Betrieb der Komponenten, Zertifizierte Installation der Komponenten, Bereitstellung des VPN Zugangs auf der Bieter-Netzwerkinfrastruktur).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Telematikdienste📦
Zusätzlicher CPV-Code: Telematikdienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-07-20 📅
Einreichungsfrist: 2020-08-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-22 📅
Datum des Beginns: 2020-09-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 140-344823
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 103-248345
ABl. S-Ausgabe: 140
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
TI als monatliche Serviceleistung „TI as a Service". In diesem Service ist die Bereitstellung sämtlicher erforderlichen Komponenten und Dienstleistung enthalten. (eHealth-Konnektoren, Kartenlesegeräte (stationär und mobil), Konnektoranbindung an die TI, gesicherte Lieferkette entsprechend den Vorgaben des Herstellers, Verbindung und Betrieb der Komponenten, Zertifizierte Installation der Komponenten, Bereitstellung des VPN Zugangs auf der Bieter-Netzwerkinfrastruktur).
TI als monatliche Serviceleistung „TI as a Service". In diesem Service ist die Bereitstellung sämtlicher erforderlichen Komponenten und Dienstleistung enthalten. (eHealth-Konnektoren, Kartenlesegeräte (stationär und mobil), Konnektoranbindung an die TI, gesicherte Lieferkette entsprechend den Vorgaben des Herstellers, Verbindung und Betrieb der Komponenten, Zertifizierte Installation der Komponenten, Bereitstellung des VPN Zugangs auf der Bieter-Netzwerkinfrastruktur).
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit des Vertrages Telematikinfrastruktur beträgt 36 Monate ab spätestens 1.1.2021 mit einer optionalen Verlängerung um weitere 12 Monate.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 44 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB; Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Angabe zu Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft; Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation; Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitz
Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 44 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB; Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Angabe zu Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft; Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation; Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitz
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatzes, einschließlich eines bestimmten Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags; Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe; Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatzes, einschließlich eines bestimmten Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags; Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe; Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen.
Mindeststandards:
Versicherungsnachweis – Bestätigung der Versicherung über bestehende Betriebshaftpflichtversicherung; – Kopie Handelsregisterauszug
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen (Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind.
— Die Referenz darf nicht älter als 3 Jahre sein, Leistungszeitpunkt nicht vor 05/2017; – Leistungsschwerpunkt – Einführung/Anbindung an die Telmatikinfrastruktur in einem Klinikum/Krankenhaus vgl. des ausgeschriebenen Umfangs TI as a Service; siehe auch Beschreibung Referenzbescheinigung); Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens; Angabe des Lieferkettenmanagements- und Lieferkettenüberwachungssystems, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht
— Die Referenz darf nicht älter als 3 Jahre sein, Leistungszeitpunkt nicht vor 05/2017; – Leistungsschwerpunkt – Einführung/Anbindung an die Telmatikinfrastruktur in einem Klinikum/Krankenhaus vgl. des ausgeschriebenen Umfangs TI as a Service; siehe auch Beschreibung Referenzbescheinigung); Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens; Angabe des Lieferkettenmanagements- und Lieferkettenüberwachungssystems, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht
Mindeststandards:
Zertifizierung DIN ISO/IEC 27001, IT Security made in Germany oder gleichwertig; Zertifizierung Qualitätsmanagment gem. DIN ISO 9001:2015 ff. oder vergleichbar; Zertifizierung DIN EN 50600 oder höher bzw. oder vergleichbar; Nachweis Umweltmanagementkonzept;
Zertifizierung DIN ISO/IEC 27001, IT Security made in Germany oder gleichwertig; Zertifizierung Qualitätsmanagment gem. DIN ISO 9001:2015 ff. oder vergleichbar; Zertifizierung DIN EN 50600 oder höher bzw. oder vergleichbar; Nachweis Umweltmanagementkonzept;
Bekanntmachung 2020/S 103-248345 Vorinformation zur Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-09-17 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-08-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Quelle: OJS 2020/S 140-344823 (2020-07-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kliniken des Bezirks Oberbayern — Kommunalunternehmen