2.1. Arbeitspaket 2 b): Inhaltliche Entwicklung des Telemedizin@NRW Informations- und Evidenzportals (Webportal);
2.2. Arbeitspaket 3: Entwicklung des Beratungs- und Implementierungskonzepts für Telemedizin-Dienstleistungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Telemedizin@NRW — Entwicklung eines Informationsportals und eines Beratungskonzepts
2020-0086-OK”
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Kurze Beschreibung:
“2.1. Arbeitspaket 2 b): Inhaltliche Entwicklung des Telemedizin@NRW Informations- und Evidenzportals (Webportal);
2.2. Arbeitspaket 3: Entwicklung des...”
Kurze Beschreibung
2.1. Arbeitspaket 2 b): Inhaltliche Entwicklung des Telemedizin@NRW Informations- und Evidenzportals (Webportal);
2.2. Arbeitspaket 3: Entwicklung des Beratungs- und Implementierungskonzepts für Telemedizin-Dienstleistungen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 453781.52 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Städteregion Aachen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Universitätsklinikum Aachen AöR
Pauwelsstr. 30
52074 Aachen
Beschreibung der Beschaffung:
“2.1. Arbeitspaket 2 b): Inhaltliche Entwicklung des Telemedizin@NRW Informations- und Evidenzportals (Webportal)
Das Informationsportal soll sich zur...”
Beschreibung der Beschaffung
2.1. Arbeitspaket 2 b): Inhaltliche Entwicklung des Telemedizin@NRW Informations- und Evidenzportals (Webportal)
Das Informationsportal soll sich zur führenden informationellen Anlaufstelle für potenzielle Telemedizinanbieter entwickeln. Das Ziel besteht darin, insb. Leistungserbringer über telemedizinische Anwendungslösungen und ihre Machbarkeit evidenzbasiert und unabhängig zu informieren. Hierdurch sollen diese befähigt werden Anwendungen mit nachgewiesenem medizinischen Nutzen zu identifizieren und diese als Anbieter für die Patientenversorgung aufzugreifen. Dies wird im Projekt für exemplarische Indikationen der telemedizinischen Anwendungen umgesetzt (Use Cases).
2.2. Arbeitspaket 3: Entwicklung des Beratungs- und Implementierungskonzepts für Telemedizin-Dienstleistungen
Ziel dieses Arbeitspaketes ist die Entwicklung einer strukturierten Beratungsmethodik, welche das Leistungsspektrum der 2. Säule ermöglichen soll. Das dort bereitgestellte Beratungsangebot basiert auf der in AP 2 bereitgestellten Informationsbasis zum medizinisch-ökonomischen Nutzen telemedizinischer Anwendungen, arbeitet dabei jedoch den hohen Implementierungsaufwand unter Berücksichtigung der Heterogenität der Telemedizin systematisch auf.
Die zu entwickelnde Beratungsmethodik muss demnach eine dynamische Gestaltung der Beratungsleistungen zulassen, gliedert sich in eine Evidenz-, Technologie- und eine gesundheitsökonomische Beratung. Die angebots- und nachfrageseitig orientierte Beratung bewirkt eine raschere Implementierung der Anwendungen in die Versorgung und sorgt außerdem dafür, dass das Angebot auf der Plattform stetig erweitert werden kann. Diese Effekte bedingen sich also gegenseitig.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 453781.52 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-07-01 📅
Datum des Endes: 2022-06-30 📅
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: EFRE-0801900 (Durchführung des Vorhabens Telemedizin@NRW).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— 521 EU — Eigenerklärungen Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 und 124...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— 521 EU — Eigenerklärungen Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Haftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Der Bieter hat das Vorhandensein einer nach Deckungsumfang und -höhe...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Haftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Der Bieter hat das Vorhandensein einer nach Deckungsumfang und -höhe branchenüblichen Haftpflichtversicherung mit dem Angebot nachzuweisen und dazu eine aktuelle Versicherungsbestätigung (nicht älter als 1 Jahr) vorzulegen. Die Bestätigung hat die wesentlichen Daten des Versicherungsvertrages (Deckungssumme, Selbstbehalte) zu nennen. Sofern eine solche Versicherungsbestätigung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vorgelegt werden kann, ist es ausreichend, eine Bescheinigung des Versicherers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle der Auftragserteilung eine entsprechende Haftpflichtversicherung zur Verfügung stehen wird.
— Umsätze (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Einzureichende Unterlagen:
— Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Projekte in Form...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Einzureichende Unterlagen:
— Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Projekte in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Die dargestellten Leistungen sollten mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein und einen ähnlichen Schwierigkeitsgrad aufweisen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Vergleichbar ist die Referenz aus Sicht des Universitätsklinikum Aachen insbesondere, wenn,
— Der Bieter Kenntnisse im Bereich der inhaltlichen Erstellung...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Vergleichbar ist die Referenz aus Sicht des Universitätsklinikum Aachen insbesondere, wenn,
— Der Bieter Kenntnisse im Bereich der inhaltlichen Erstellung einer Website im Gesundheitswesen und Hintergrundwissen zur telemedizinischen Gesetzgebung, Standardisierung, Forschung und dem telemedizinischen Markt vorweisen kann.
— Der Bieter Erfahrung in der nutzergerechten Aufbereitung von Text-, Grafik- und Download-Inhalten und in der Erstellung eines internen Quellenverzeichnisses für die laufende Aktualisierung eines Portals vorweisen kann.
— Vertiefte Kenntnis bei der laiengerechten Aufbereitung von Studienmaterial aus der Telemedizin sowie Kenntnisse der gesundheitspolitischen Diskussion über Bewertungsraster bzw. Evaluationsmethoden telemedizinischer Anwendungen vorweisen kann.
Die Vergleichbarkeit der Referenz ist aus Sicht des Universitätsklinikum Aachen zudem gegeben, wenn Kenntnisse und Erfahrungen in der Evidenz-, Technik- und Gesundheitsökonomie-Beratung vorliegen und wenn der Bieter in der Lage ist die inhaltlichen und fachlichen Konzeptionen an dringende aktuelle Ereignisse anzupassen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-05-05
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-06-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-05-05
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Kullenhofstr. 50, 52074 Aachen, 4. Etage, R. 425
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind bei der Angebotseröffnung nicht zugelassen.
“Der Auftragsbekanntmachung und/oder der Leistungsbeschreibung können Sie die jeweiligen maximalen Förderbeträge der zu vergebenen Teilleistungen...”
Der Auftragsbekanntmachung und/oder der Leistungsbeschreibung können Sie die jeweiligen maximalen Förderbeträge der zu vergebenen Teilleistungen entnehmen.
Das Universitätsklinikum Aachen behält sich vor, Angebote, die diesen verbindlichen Kostenrahmen überschreiten, aus dem Verfahren auszuschließen bzw. das Vergabeverfahren — sollten ausschließlich Angebote oberhalb des Kostenrahmens vorliegen — wegen Unwirtschaftlichkeit aufzuheben.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYDMJ
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473116📞
E-Mail: vergabekammer@bezregkoeln.nrw.de📧
Fax: +49 2211472889 📠
URL: http://www.bezreg-koeln.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Universitätsklinikum Aachen AöR
Postanschrift: Pauwelsstr. 30
Postort: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2418080007📞
E-Mail: vergabestelle@ukaachen.de📧
Fax: +49 2418082504 📠
URL: https://www.ukaachen.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 066-157507 (2020-04-01)
Ergänzende Angaben (2020-04-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Telemedizin@NRW – Entwicklung eines Informationsportals und eines Beratungskonzepts
2020-0086-OK”
Kurze Beschreibung:
“2.1 Arbeitspaket 2 b): Inhaltliche Entwicklung des Telemedizin@NRW Informations- und Evidenzportals (Webportal);
2.2 Arbeitspaket 3: Entwicklung des...”
Kurze Beschreibung
2.1 Arbeitspaket 2 b): Inhaltliche Entwicklung des Telemedizin@NRW Informations- und Evidenzportals (Webportal);
2.2 Arbeitspaket 3: Entwicklung des Beratungs- und Implementierungskonzepts für Telemedizin-Dienstleistungen.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 066-157507
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-05-05 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2020-05-12 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2020-05-05 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2020-05-12 📅
Zeit: 10:00
Quelle: OJS 2020/S 087-208556 (2020-04-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“2.1 Arbeitspaket 2 b): Inhaltliche Entwicklung des Telemedizin@NRW Informations- und Evidenzportals (Webportal),
2.2 Arbeitspaket 3: Entwicklung des...”
Kurze Beschreibung
2.1 Arbeitspaket 2 b): Inhaltliche Entwicklung des Telemedizin@NRW Informations- und Evidenzportals (Webportal),
2.2 Arbeitspaket 3: Entwicklung des Beratungs- und Implementierungskonzepts für Telemedizin-Dienstleistungen.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“2.1 Arbeitspaket 2 b): Inhaltliche Entwicklung des Telemedizin@NRW Informations- und Evidenzportals (Webportal)
Das Informationsportal soll sich zur...”
Beschreibung der Beschaffung
2.1 Arbeitspaket 2 b): Inhaltliche Entwicklung des Telemedizin@NRW Informations- und Evidenzportals (Webportal)
Das Informationsportal soll sich zur führenden informationellen Anlaufstelle für potenzielle Telemedizinanbieter entwickeln. Das Ziel besteht darin, insb. Leistungserbringer über telemedizinische Anwendungslösungen und ihre Machbarkeit evidenzbasiert und unabhängig zu informieren. Hierdurch sollen diese befähigt werden Anwendungen mit nachgewiesenem medizinischen Nutzen zu identifizieren und diese als Anbieter für die Patientenversorgung aufzugreifen. Dies wird im Projekt für exemplarische Indikationen der telemedizinischen Anwendungen umgesetzt (Use Cases).
2.2 Arbeitspaket 3: Entwicklung des Beratungs- und Implementierungskonzepts für Telemedizin-Dienstleistungen
Ziel dieses Arbeitspaketes ist die Entwicklung einer strukturierten Beratungsmethodik, welche das Leistungsspektrum der 2. Säule ermöglichen soll. Das dort bereitgestellte Beratungsangebot basiert auf der in AP 2 bereitgestellten Informationsbasis zum medizinisch-ökonomischen Nutzen telemedizinischer Anwendungen, arbeitet dabei jedoch den hohen Implementierungsaufwand unter Berücksichtigung der Heterogenität der Telemedizin systematisch auf.
Die zu entwickelnde Beratungsmethodik muss demnach eine dynamische Gestaltung der Beratungsleistungen zulassen, gliedert sich in eine Evidenz-, Technologie- und eine gesundheitsökonomische Beratung. Die angebots- und nachfrageseitig orientierte Beratung bewirkt eine raschere Implementierung der Anwendungen in die Versorgung und sorgt außerdem dafür, dass das Angebot auf der Plattform stetig erweitert werden kann. Diese Effekte bedingen sich also gegenseitig.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bieterpräsentation per Videokonferenz
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Leistungserbringung
Preis (Gewichtung): 40.00
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: EFRE-0801900 (Durchführung des Vorhabens Telemedizin@NRW)
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 066-157507
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Auftragsvergabe ZTG Zentrum für Telematik und Telemedizin GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ZTG Zentrum für Telematik und Telemedizin GmbH
Postanschrift: Universitätsstr. 142
Postort: Bochum
Postleitzahl: 44799
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Bochum, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://ztg-nrw.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des...”
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher fiktiv der Wert 0,01 EUR.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYDBQ
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 115-279888 (2020-06-15)